Hallo zusammen,
wir haben Anfang März einen Model X bei Tesla in Bar gekauft. 104.370€ wurden überwiesen.
Das ganze nur aufgrund der Aktion „Übernahme Free-Supercharging bei Kauf einen neuen Model S/X“
Am Tag der Auslieferung, nach Bezahlung und Zulassung, hieß es von Tesla, dass in unserem Fall das free Supercharging doch nicht übernommen werden kann.
(Obwohl unser Fall klar in den Aktionsbedingungen abgedeckt war. Hierzu gehe ich evtl. aber in einem separaten Thread ein)
Einen Tag nach Auslieferung haben wir jedenfalls von unserem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und den Tesla mit 220km wieder beim Service Center in Koblenz angestellt.
Über einen Monat später kam jetzt endlich eine Überweisung von Tesla. 82.696€
Keine Abrechnung, keine Erklärung.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Kommt in einem weiteren Schritt noch das restliche Geld?
Wie sollen wir in diesem Fall am besten vorgehen? Das Tesla Center Koblenz ignoriert uns komplett.
Der Fall dürfte sich wohl auch nicht für einen Urkundenprozess eignen. Das geht meist schneller über die Bühne, aber es liegen mit Tesla idR nur elektronische Dokumente vor…
Anbei ein Auszug aus der automatischen Mail nach dem Widerruf. „Bis zu 20%“.
Das Fahrzeug hat bei 220km mit Sicherheit keinen Wertverlust von 20%.
Da soll mir einer die Rechtsgrundlage zeigen auf der Tesla hier denkt 20% einbehalten zu können.
Wir erstatten Ihnen den Kaufpreis abzüglich des Wertverlusts, der auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Fahrzeugs nicht notwendig war. Dies kann in Deutschland den Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund der Zulassung des Fahrzeugs beinhalten, der bis zu 20% des Gesamtkaufpreises betragen kann.
Das hat sogar schon der BGH so geurteilt - nicht konkret 20% aber in deinem Fall würde das sicher hinkommen. Grob geht es immer um die Berechnungsgrundlage für den Wertverlust und der BGH hat hier, nachteilig für den Verbraucher, den Händlereinkaufspreis als „rechtmäßig“ erklärt.
20% Wertverlust aufgrund von 220km sicher nicht. Aber wenn ich den Satz richtig verstehe (Hervorhebung), unterstellt man aufgrund der reinen Zulassung bereits einen Wertverlust von bis zu 20%. Ob das rechtlich haltbar ist, kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht noch als Info. Der Wagen stand nach Rückgabe für den gleichen Preis wieder im Shop. Wurde glaube ich auch inzwischen verkauft.
Wenn also de facto kein Wertverlust durch die Zulassung entstanden ist dann dürfte Tesla den doch auch nicht geltend machen.
Ich geh mal davon aus das der Fahrzeugpreis 103390€ (zzgl Überführung)war , zieht man davon 20% ab , kommt das ziemlich genau hin. Gehen wir davon aus das es ein MX LR war welcher jetzt als Neuwagen knapp 4000€ billiger ist. Laienhafte Vermutung : Mit dem Kauf führt man auch gleich die MWST ab oder? Eventuell dauert dies bis man Sie wieder bekommt?
Habt ihr etwas Vergleichbares zur österreichischen Arbeiterkammer(AK) in Deutschland.
D.h. die Vertreten einen sollte es Probleme bei der Arbeit aber eben auch beim(u.a.)Autokauf geben.
Mir haben sie 2x geholfen als ich vor Jahren mal ein M3P(guter Pana Akku aber grottige US Qualität damals) und später mal einen der ersten GH MYP(weiß hat mich dann doch nicht überzeugt) widerrufen habe.
War zwar immer VOR Übergabe, d.h. bis auf die 250€ waren die mir nie schuldig aber nicht einmal die wollten sie rausrücken.
Ein Brieflein von der AK und wenige Tage später war das Geld am Konto.
Generell hat Tesla eine Art „Staatsgebahren“ - wollen sie Geld von einem wäre gestern schon zu spät gewesen das zu überweisen, Schulden die einem Geld rennt man als Privater an Hauswände.
Also - sollte so etwas nicht bei Euch vom Staat(z.b. AK) geregelt sein dann entweder eventuell vorhandene RS und dann so oder so der Gang zum Anwalt.
Zum Thema Wertverlust den hier manche Ansprechen. Ist der passus mittlerweile gefallen das Auto nach spätestens 7 Tagen und max. 1000(?) - 1500(?) km einfach wieder zurückgeben darf? Kann mich nicht mehr an die km erinnern, können auch weniger gewesen sein aber sicher wesentlich mehr als 220km…
Hätte ich auch so gemacht, denn auf der Zusage, daß das geht hast du den Deal gemacht, hattest du das schriftlich?
Nimm einen Anwalt und viel Glück!
Prinzipiell, würde ich bei solchen Aktionen bei Tesla ganz klar mit einem schriftlichen Vertrag arbeiten und solche Dinge im Kaufvertrag handschriftlich dazuschreiben, auf mündliche Aussagen gibt Tesla nämlich nichts. Mir wurde mündlich auch gesagt ich kann mein Auto aus dem Leasing herauskaufen, da nicht schriftlich, sagt Tesla das geht jetzt leider nicht mehr.
Deshalb ganz old school agieren ist bei Tesla bei allen Sonderabsprachen notwendig!!