Was in einer Tesla-Datenauskunft wirklich steckt - ein Erfahrungsbericht

Was in einer Tesla-Datenauskunft wirklich steckt - ein Erfahrungsbericht

Ich habe im Sommer bei fünfzehn Unternehmen eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO gestellt, Tesla war eines davon. Hintergrund war ein Vortrag, den ich zu dem Thema halte. Den Tesla-Teil möchte ich hier teilen, weil er technisch interessanter ist als erwartet - und weil er einen Punkt zeigt, der nichts mit Tesla-Bashing zu tun hat, sondern mit der Frage, was so eine Auskunft überhaupt wert ist.

Art. 15 ist nicht das Export-Tool

Das ist der Punkt, an dem fast jeder hängenbleibt. Im Konto gibt es unter „Data Privacy Request“ den Punkt „Obtain a Copy of My Data“. Das ist die Datenübertragbarkeit nach Art. 20 - also die Daten, die du selbst bereitgestellt hast, in maschinenlesbarer Form.

Art. 15 ist etwas anderes. Darunter fallen zusätzlich: an wen die Daten weitergegeben wurden, wie lange sie gespeichert werden, woher sie stammen, nach welcher Logik automatisierte Entscheidungen getroffen werden, welche Garantien bei Übermittlung in Drittländer gelten. Das muss individuell beantwortet werden.

Auf meine Anfrage vom 27. Juli kam am 20. August eine Antwort, die keinen einzigen dieser Punkte berührt hat - nur der Verweis auf das Konto-Tool und der Hinweis, Anfragen könnten bis zu 30 Tage dauern. Ich habe den Verweis befolgt und den Export angefordert. Ergebnis: derselbe Datenbestand, den ich seit Juli schon hatte.

Praxistipp: Das Export-Formular war bei mir auf einen Zeitraum von sieben Tagen voreingestellt. Wer das so lässt, bekommt eine Woche Fahrzeugdaten und hält das für seinen kompletten Datenbestand. Den Zeitraum manuell auf die gesamte Besitzdauer stellen.

Was tatsächlich drin war

Rund 160 MB, aufgeteilt in Account Details, Charging Data, Communication Logs, Invoices, Service History, Vehicle Data und Vehicle Details. Dazu in der Wurzel ein dreiseitiges PDF „GDPR Disclosure“ - dazu unten mehr.

  • Ladedaten: 6.334 Ladevorgänge von August 2021 bis August 2026, lückenlos. Jeder Eintrag mit Zeitpunkt, Dauer, Energiemenge, Ladertyp - und einer Klassifikation „Home“ oder „Away“ (5.481 zu 852). Das Label steht so in Teslas Datensatz, zusammen mit der Fahrgestellnummer in jeder Zeile.
  • Rechnungen: 376 Supercharger-Einzelrechnungen von August 2021 bis Februar 2026, jeweils mit dem Ladepark. Bis dahin nahezu lückenlos - danach brechen sie ab: 49 Supercharger-Sitzungen aus den letzten sechs Monaten stehen in den Ladedaten, haben aber keine Rechnung im Export. Warum, weiß ich nicht.
  • Fahrzeugtelemetrie: 34 Tagesdateien aus gut drei Jahren (September 2021 bis Oktober 2024, mit einer Lücke von 16 Monaten dazwischen), zusammen rund 557.000 Zeilen. Das klingt nach mehr, als es ist: Jede Zeile enthält einen Zeitstempel und meist genau einen Messwert. Geschwindigkeit, Gierrate und Beschleunigung kommen einmal pro Sekunde, Lenkwinkel und Bremsdruck fünfmal pro Sekunde, der Kilometerstand einmal pro Minute. Unterm Strich: rund 7,3 Stunden Fahrdaten und gut 600 km.
  • Was dabei protokolliert wird: 278 verschiedene Signale über alle Dateien. Neben der Fahrdynamik: alle vier Türen, Gurtschlösser auf allen Plätzen, Sitzbelegung bis zur dritten Reihe, Sitzposition in vier Achsen, Fensterheber, Klimaeinstellungen, Autopilot-Zustände samt Hands-on-Erkennung, Reifendruck, ob eine Navigation aktiv ist, die Kennung des benutzten Schlüssels und die ID der NFC-Karte am Lesegerät - und ob gerade über Bluetooth telefoniert wird.
  • Kommunikation: 25 SMS, 66 E-Mails, 22 In-App-Nachrichten und 110 Servicenachrichten, jeweils mit Wortlaut. Bei den Servicenachrichten auch das Datum, an dem ich sie gelesen habe. Dazu 7 Servicebelege.

Und was nicht drin war

Kein GPS. Über alle 278 Signale hinweg keine einzige Spalte mit Koordinaten, Kurs oder Höhe.

Zur Einordnung der Telemetrie: 34 Tage in drei Jahren, zusammen gut sieben Stunden. Nach welchem Kriterium diese Tage ausgewählt wurden, erschließt sich aus den Daten nicht. Teslas eigene Erklärung - Servicebesuch oder Sicherheitsereignis - passt nur auf einen Teil: 7 der 34 Tage liegen in der Nähe eines Werkstatttermins, die übrigen nicht.

Teslas Begründung steht im Export selbst, in der Datei „Understanding Your Vehicle Data.pdf“: Fahrzeugdaten seien „generally not associated with your Tesla Account or VIN - but with a random identifier“. Und, wörtlich: „no one but you would have knowledge of your activities, location or a history of where you’ve been.“

Das Experiment

Mich hat interessiert, ob dieser Satz hält. Also die Frage: Wie weit komme ich mit Daten, die ausdrücklich als nicht personenbezogen eingestuft wurden?

Eine Regel habe ich dem Versuch vorgegeben: Oben auf jeder Supercharger-Rechnung steht die Rechnungsanschrift, und die ist bei uns die Wohnadresse. Die war von Anfang an ausgeklammert. Verwendet wurden aus den Rechnungen ausschließlich Zeitpunkt und Ladepark. Sonst wäre das Ganze keine Rekonstruktion gewesen, sondern Vorlesen.

Drei Quellen gingen ein, keine davon enthält eine Koordinate:

  • die Ladetabelle, also Zeitpunkte mit dem groben Label „Home“ oder „Away“
  • die Ladeparks aus den Rechnungen, also Orte unterwegs, aber keine Fahrten
  • eine einzige Fahrt aus der Telemetrie: 33 Minuten am Stück, gut 60 km, überwiegend Autobahntempo. Es gibt vier solche Fahrten im Export; verwendet wurde eine.

Dazu eine frei herunterladbare OpenStreetMap-Datei. Aus Geschwindigkeit, Gierrate und Beschleunigung im Sekundentakt lässt sich die Form dieser Fahrt per Koppelnavigation rekonstruieren, auch ohne gespeicherte Position. Diese Form wird dann gegen die Kartengeometrie abgeglichen.

In Stufen:

  1. Die Ladeparks allein, über die Zeitabstände zwischen Unterwegsladung und nächster Heimladung: Eingrenzung auf etwa 18 km Radius.
  2. Plus Abgleich der Fahrtsignatur mit der Karte: eine Autobahnetappe von rund 43 km eindeutig identifiziert, gegen den Kilometerstand auf 0,02 % genau verifiziert.
  3. Plus Pfadsuche im lokalen Straßennetz: richtiger Ort, richtige Postleitzahl.

Der Punkt, der mir dabei am meisten zu denken gibt: Es brauchte nicht die sieben Stunden, sondern eine halbe davon.

Wo ich aufgehört habe - und warum

Belastbar verifiziert sind Ort und Postleitzahl. Das ist aber nicht die technische Grenze des Verfahrens, sondern die Stelle, an der die Rechnung beendet wurde.

Gearbeitet habe ich mit einer KI. Als es darum ging, weiter nach unten aufzulösen, kam die Einschätzung, dass mit erheblich mehr Rechenaufwand eine Eingrenzung auf die Straße und auf eine Handvoll in Frage kommender Häuser erreichbar wäre - verbunden mit der Weigerung, diesen Schritt auszuführen oder das Verfahren dafür zu beschreiben. Begründung: Ab diesem Punkt liegt eine Anleitung vor, und eine Anleitung funktioniert nicht nur für den eigenen Datensatz, sondern für jeden fremden genauso.

Ich habe das akzeptiert und halte es für richtig. Für den Befund macht es ohnehin keinen Unterschied, ob die Auflösung bei einem Kilometer endet oder bei einem Haus. Entscheidend ist, dass der Wohnort überhaupt aus Dateien entsteht, in denen er nicht steht. Und es ist bemerkenswert genug, dass die wirksamste Schranke an dieser Stelle keine technische war und keine rechtliche, sondern eine, die sich das Werkzeug selbst gesetzt hat.

Die Erkenntnis

Zwei Dinge.

Erstens: Die Einstufung „keine Standortdaten“ gilt für jede Datei einzeln. Sie gilt nicht mehr, sobald man die Dateien untereinander und mit einer frei verfügbaren Landkarte verknüpft. Der Wohnort steht in keiner der Dateien - die Verknüpfung erzeugt ihn.

Nebenbei: Die dichteste Ortsspur im ganzen Export sind nicht die Fahrzeugdaten, sondern die Rechnungen. Viereinhalb Jahre Ladeparks, Tag für Tag. Das ergibt für sich genommen keinen Wohnort - bei einem Firmenwagen oder einem Vielfahrer liegt der Schwerpunkt ganz woanders -, wohl aber einen Aktionsradius und ein Bewegungsmuster über Jahre. Deklariert ist das als Buchhaltung.

Zweitens: Man bekommt nicht, was der Hersteller hat, sondern was er als auskunftspflichtig einstuft. Und diese Selbsteinstufung prüft niemand. In meinem Fall hat sie der eigenen Datenlieferung widersprochen - Tesla erklärte mir schriftlich, Flottendaten seien standardmäßig nicht mit Person oder Fahrzeug verknüpft, zu einem Zeitpunkt, an dem das eigene Portal längst ein fünfjähriges Ladeprotokoll mit Fahrgestellnummer in jeder Zeile und Home-/Away-Label herausgab.

Warum ich das kritisch sehe - und warum das kein Tesla-Thema ist

Mir geht es nicht um „Tesla sammelt Daten“. Das tun nach der Untersuchung der Mozilla Foundation alle 25 getesteten Automarken, und Tesla ist einer der wenigen Hersteller, bei denen man als Halter überhaupt an einen brauchbaren Datensatz kommt. Bei anderen bekommst du ein PDF mit deiner Anschrift und sonst nichts. Insofern ist die Transparenz hier eher besser als schlechter.

Kritisch finde ich etwas anderes: Das Auskunftsrecht ist unser wichtigstes Werkzeug, um überhaupt zu sehen, was über uns gespeichert ist. Es funktioniert aber nur, solange der Verantwortliche nicht selbst definiert, was darunter fällt. Genau das passiert, wenn eine technische Einstufung („Zufallskennung, nicht verknüpft“) darüber entscheidet, ob Daten überhaupt zur Auskunft gehören - und diese Einstufung sich bei Prüfung als zu eng herausstellt.

Und: Wer sich darauf verlässt, dass „kein GPS“ gleich „keine Bewegungsdaten“ heißt, liegt falsch. Daran ändert kein Haken in den Einstellungen etwas, weil die Daten, aus denen sich das rekonstruieren lässt, Fahrdynamikwerte und Abrechnungsbelege sind. Die kann man nicht abschalten.

Zum Stand der Auskunft

Fairerweise: Das „GDPR Disclosure“-PDF im Export geht alle Punkte des Art. 15 durch - Zwecke, Kategorien, Empfänger, Speicherdauer, Quellen, automatisierte Entscheidungen, Drittlandtransfer. Allerdings als Textbaustein: Empfänger nur als Kategorien („Dienstleister, Partner, Konzerngesellschaften“), Speicherdauer nur als Kriterien ohne eine einzige Frist, und jeder „find here“-Link führt auf die allgemeine Datenschutzerklärung. Das ist eine Datenschutzerklärung im PDF-Format, keine Auskunft über meine Daten.

Was weiterhin aussteht: die namentlichen Empfänger, konkrete Speicherfristen, und alles, was ich am 27. Juli ausdrücklich angefragt hatte und was im Export nicht vorkommt - Standort- und Fahrtenhistorie, Kameraaufzeichnungen, Sprachdaten aus dem Innenraum. Der Vorgang ist nicht abgeschlossen.

Wenn jemand Interesse hat: Das Vorgehen mit Art. 15 ist nicht kompliziert, und ich schreibe gern auf, wie so ein Anschreiben aussieht.

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Sind die Rechnungen der Servicecenter auch enthalten?

Ja, die sind drin - im Ordner „Service History“. Bei mir 7 Rechnungen von
März 2022 bis April 2024, alle aus einem Service Center, als PDF mit 2 bis 5
Seiten.

Das sind vollständige Belege: Rechnungsnummer, Annahmedatum mit Uhrzeit,
Serviceberater, Kilometerstand bei Eingang (meist auch bei Ausgang),
Arbeitspositionen im Klartext mit Arbeitszeit und Stundensatz, ersetzte Teile
und die Bezahlungsart (Garantie bzw. Kulanz/„Goodwill“). Bei mir standen
überall 0,00 €, weil alles über Garantie oder Kulanz lief.

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Hier hatten wir das Thema mit den Standortdaten auch schon mal angeschnitten:

Und eigentlich würde dein Beitrag ganz gut in diesen Thread passen.

BTW: Kann es sein dass Claude ihn geschrieben hat? Liest sich vom Klang her so. :wink:

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Ich kann den Beitrag aber nicht nachträglich in einen anderen Beitrag verschieben, oder?

Und ja, Claude. :slight_smile: Gut erkannt.

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Die Moderatoren können das. Kommt bestimmt demnächst jemand von hier vorbei. :slightly_smiling_face:

Ok, das erklärt die wirklich sehr mühsamen Zeilenschaltungen.

Können solche KI-Beiträge wenigstens noch einmal korrekt umbrochen resp. leserfreundlich formatiert werden.

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Asche auf mein Haupt - da bin ich meiner Formatierungspflicht wohl nicht ordnungsgemäß nachgekommen. :wink: Die Umbrüche sind korrigiert. Allen anderen hoffentlich trotzdem viel Spaß mit dem Inhalt.

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Weil die Frage nach der KI aufkam, kurz zur Arbeitsteilung:

Von mir: die Idee und der ganze Vorgang. Ich habe im Sommer fünfzehn Unternehmen nach Art. 15 angeschrieben, den Schriftverkehr mit Tesla geführt, den Export angefordert und mir überlegt, ob sich aus angeblich nicht personenbezogenen Daten der Wohnort ableiten lässt. Die Versuchsregel, die Rechnungsadresse auszuklammern, ist meine - sonst wäre das Ergebnis wertlos gewesen. Ebenso die Entscheidung, was hier öffentlich stehen darf und was nicht.

Von der KI: das Auswerten der Dateien, das Rechnen und das Formulieren. Zugearbeitet hat sie gut, aber nicht fehlerfrei. Den Einwand, dass Ladeparks nichts über den Wohnort sagen, wenn man einen Firmenwagen fährt, habe ich eingebracht. Und als mir Zahlen merkwürdig vorkamen, habe ich die komplette Prüfung gegen die Rohdaten verlangt. Dabei sind mehrere Angaben korrigiert worden, bevor der Beitrag online ging.

Dass die Formatierung trotzdem schiefging, geht auf meine Kappe. Ist inzwischen behoben.

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Danke für deine bzw claudes Ausführungen. Mir ist trotzdem nicht ganz klar was du uns damit sagen möchtest und vor allem was das Ziel und die Beweggründe der Arbeit sind. Möchtest du darstellen das die Unternehmen mehr Daten speichern als du willst oder überhaupt. Ich muss natürlich dazu sagen das ich diese Datensammelangst vieler vor allem in D absolut nicht nachvollziehen kann, aber das ist ein anderes Thema.

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Vielleicht ist das im Beitrag etwas untergegangen, deshalb noch mal kurz: Das Ganze ist bei der Vorbereitung für einen Vortrag über personenbezogene Daten entstanden. Tesla war eine von fünfzehn Anfragen, also nur ein Ausschnitt. Hier gepostet habe ich den Teil, weil er in ein Tesla-Forum passt und technisch am meisten hergibt.

Angst machen will ich damit niemandem. Mir ging es darum zu zeigen, wie viel da zusammenkommt, und dass Daten, die als anonym gelten, das oft nur so lange sind, bis man sie mit anderen Daten zusammenlegt. Bei mir hat das für Ort und Postleitzahl gereicht.

Das eigentliche Thema ist für mich auch weniger, was Tesla heute damit macht. Die Daten bleiben ja liegen. Sie können gestohlen werden, die Firma kann verkauft werden oder mit einer anderen zusammengehen, und auch Demokratien können sich verändern. Dann wird mit den Daten vielleicht irgendwann etwas gemacht, an das heute keiner denkt und dem auch keiner zugestimmt hat.

Deshalb finde ich es gut, wenn man weiß, was da anfällt. Was jeder daraus macht, muss er selbst entscheiden.

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Eins möchte ich noch ergänzen, weil es oben etwas kurz kam: Auf die eigentliche Auskunft nach Art. 15 hat Tesla bis heute kaum geantwortet. Gefragt hatte ich unter anderem, wer die Daten bekommt, wofür sie verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben.

Im Export liegt dazu nur ein allgemeines PDF mit Kategorien wie „Dienstleister, Partner, Konzerngesellschaften“, ohne einen einzigen Namen und ohne eine einzige Frist. Im September schrieb mir dann das Datenschutzbüro, die Anfrage sei damit erfüllt. In derselben Mail steht, Tesla erhebe keine Standortdaten und niemand wisse, wo man gewesen sei. Und das, nachdem sie mir fünf Jahre Ladeprotokoll mit „Home“ und „Away“ und Hunderte Rechnungen mit Ladepark geschickt haben.

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Zwei Gedanken dazu:

  1. Wir wissen heute schon nicht, was wirklich mit den Daten passiert, weil es in deinem Fall von Tesla dazu keine Auskunft gab, ob sie Daten an wen weitergeben
  2. Wie schnell Demokratien kippen können, kann man sich live an vielen Orten der Welt ansehen. Gleichzeitig wachsen die Fähigkeiten der KI Modelle exponentiell. Es gibt heutzutage kaum eine Möglichkeit keine Daten zu generieren. Das Handy generiert ständig einen Standort, das Surfen im Internet viele teilweise sehr persönliche Daten, selbst der Fernseher generiert eine Vielzahl an User-Informationen. Das alles zusammen genommen lässt ein sehr detailliertes Bild von jedem Einzelnen entstehen, ohne dass man sich dem überhaupt entziehen könnte. Gefährlich ist das aktuell vielleicht nicht, aber niemand weiß, was da noch kommt
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ich kann dazu nur folgendes sagen. Wenn die Demokratie kippt dann schützen einen Gesetze vorher nicht. Auch in Zeiten ohne Internet computer etc hatten totalitäre Regime wie die NSDAP, SED und die KPDSU alles Informationen die sie gebraucht haben und das in kürzester Zeit. Dazu bedarf es weder einer KI noch sonst was.
Auf der anderen Seite verhindert in normalen Zeiten der übermäßige Datenschutz ziemlich sinnvolle Tätigkeiten. Siehe zum Beispiel die Möglichkeit Diagnosen und Dokumente löschen zu lassen bei der digitale Patientenakte. Oder das Daten zwischen den Bundesländern nicht digital und automatisiert übertragen werden. Etc.

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Danke für deinen Bericht und die damit verbundene Arbeit!

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Hallo,

kannst du mir sagen ob dort Ladedaten dabei waren im Bezug auf der geladene Menge und den Start und End SOC ? Diese Auskunft wäre für mich sehr wichtig. Viele Grüße

Andreas

Die geladene Menge ist drin, einen SOC hab ich nirgends gefunden.

In der Ladetabelle steht jeder Ladevorgang mit Start, Ende, Dauer und den geladenen kWh, auch die zuhause und an Fremdladern. In den Supercharger-Rechnungen stehen die kWh auch, da aber nur mit Datum. Start- oder End-SOC gibt’s weder dort noch in den Fahrzeugdaten.

Danke Dir :slight_smile:

Das ist der Grund warum die DSGVO ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist und ein Recht auf Löschung vorsieht.

Datenschutz ist mitunter extrem umbequem und macht in Europa vieles sehr kompliziert. Auch muss der Datenschutz an moderne Entwicklungen angepasst werden. Ich bin auch dabei, dass insbesondere unsere öffentliche Verwaltung dringend von Fax ins Informationszeitalter wechseln muss. Warum uns ein wirtschaftlich vergleichsweise schwaches Land wie Litauen dabei derartig deklassiert erschließt sich mir nicht. Vielleicht der Fall von „das haben wir immer schon so gemacht“.

Gleichzeitig sind wir bei richtiger Nutzung der DSGVO als Bürger geschützt wie sonst nirgends auf der Welt. Ein viel zitiertes Beispiel, warum Datenschutz und damit Datensparsamkeit wichtig sind:

Das Amsterdamer Bevölkerungsregister

Vor dem Zweiten Weltkrieg führten die Niederlande (insbesondere Städte wie Amsterdam seit 1851) eines der effizientesten und detailliertesten Bevölkerungsregister der Welt. Es erfasste Namen, Adressen, Berufe und – entscheidend – die Religionszugehörigkeit. Ziel war eine moderne, strukturierte Verwaltung zum Wohle der Bürger.
Nach dem Einmarsch der Nationalsozialisten im Mai 1940 fiel dieses Register unbeschädigt in die Hände der Besatzer.
Die Nazis nutzten die präzisen Karteikarten, um jüdische Bürger systematisch aufzuspüren, zu deportieren und zu ermorden. Versuche des niederländischen Widerstands, das Register rechtzeitig zu vernichten (wie beim berühmten Anschlag auf das Amsterdamer Einwohnermeldeamt 1943), kamen zu spät oder scheiterten.
Während im vom Krieg gezeichneten Frankreich (ohne zentrales Register) rund 25 % der jüdischen Bevölkerung ermordet wurden, lag die Todesquote in den Niederlanden bei rund 75 % bis 80 % (über 100.000 Menschen, darunter Anne Frank) – begünstigt durch die bürokratische Präzision der Daten.

Wir haben schnell den Reflex zu sagen: ich habe doch nichts zu verbergen. Fakt ist aber, dass der Angreifer entscheidet welche Daten wichtig sind. Wer sehen möchte, was man alles aus scheinbar harmlosen Daten herauslesen kann, der sollte sich mal SpiegelMining – Reverse Engineering von Spiegel-Online von David Kriesel anschauen.

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Was @x1701 in seiner Beschreibung nicht unterschieden hat, sind die unterschiedlichen Beweggründe für das speichern von Daten. Dazu zählen einerseits die buchalterischen Pflichten eines Unternehmens (hier die Rechnungen) und andererseits Datensammlung für Tracking- oder analytische Zwecke. Das verhindert natürlich nicht die Kombination von Daten und daraus potentiell zu ziehender Schlüsse.

Im Rahmen der DSGVO lassen sich letztlich nicht alle vom Unternehmen gesammelten Daten löschen. Die DSGVO verlangt vom Unternehmen eine transparente Darstellung der zu sammelnden Daten und deren Verwendungszweck. Das bedeutet, das die Datenschutzerklärung, der wir Kunden vorab zustimmen sollen, eigentlich bis auf Feldebene detailliert beschreiben müsste, welche Daten explizit gesammelt und wofür die Daten verwendet werden sollen. Prinzipiell müssten die Daten bei Verschmelzung oder Verkauf des Unternehmens automatisch vom Unternehmen gelöscht werden, sofern das Nachfolgeunternehmen nicht dieselben Regelungen zusichert. Das klappt in der Regel vermutlich nicht. Zudem ist letztlich jede Person für sich selbst und ihre Daten verantwortlich und müsste im Bedarfsfall für sich selbst handeln, also Datenlöschungen nachhalten.

Trotzdem ist die DSGVO aus meiner Sicht eine sehr wertvolle Verordnung. Denn sie sichert Rechtssicherheit zu. Im Alltag nur schwer Übersicht zu behalten oder den Wert zu erkennen, so ist es mit ihr dennoch möglich, als Einzelperson rechtlich gegen einen großen Konzern erfolgreich vorzugehen. Das wissen die Unternehmen und versuchen sich im allgemeinen sehr gewissenhaft an die Regeln zu halten und diese in ihren IT-Systemen und, parallel, in den Datenschutzerklärungen sauber umzusetzen und zu pflegen. Lücken in diesem Bereich kommen den Unternehmen immer wieder teuer zu stehen. Das gilt insbesondere auch für öffentliche Einrichtungen.

Die von @x1701 ermittelten Defizite ließen sich potentiell juristisch beklagen. Seinen Ausführungen fehlt m.E. ein Abgleich mit der Datenschutzerklärung. Was gibt das Unternehmen vor zu sammeln und wie zu verwenden und was geben die gelieferten Datensätze her? Stimmen Angaben und Fakten überein?

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