Was in einer Tesla-Datenauskunft wirklich steckt - ein Erfahrungsbericht
Ich habe im Sommer bei fünfzehn Unternehmen eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO gestellt, Tesla war eines davon. Hintergrund war ein Vortrag, den ich zu dem Thema halte. Den Tesla-Teil möchte ich hier teilen, weil er technisch interessanter ist als erwartet - und weil er einen Punkt zeigt, der nichts mit Tesla-Bashing zu tun hat, sondern mit der Frage, was so eine Auskunft überhaupt wert ist.
Art. 15 ist nicht das Export-Tool
Das ist der Punkt, an dem fast jeder hängenbleibt. Im Konto gibt es unter „Data Privacy Request“ den Punkt „Obtain a Copy of My Data“. Das ist die Datenübertragbarkeit nach Art. 20 - also die Daten, die du selbst bereitgestellt hast, in maschinenlesbarer Form.
Art. 15 ist etwas anderes. Darunter fallen zusätzlich: an wen die Daten weitergegeben wurden, wie lange sie gespeichert werden, woher sie stammen, nach welcher Logik automatisierte Entscheidungen getroffen werden, welche Garantien bei Übermittlung in Drittländer gelten. Das muss individuell beantwortet werden.
Auf meine Anfrage vom 27. Juli kam am 20. August eine Antwort, die keinen einzigen dieser Punkte berührt hat - nur der Verweis auf das Konto-Tool und der Hinweis, Anfragen könnten bis zu 30 Tage dauern. Ich habe den Verweis befolgt und den Export angefordert. Ergebnis: derselbe Datenbestand, den ich seit Juli schon hatte.
Praxistipp: Das Export-Formular war bei mir auf einen Zeitraum von sieben Tagen voreingestellt. Wer das so lässt, bekommt eine Woche Fahrzeugdaten und hält das für seinen kompletten Datenbestand. Den Zeitraum manuell auf die gesamte Besitzdauer stellen.
Was tatsächlich drin war
Rund 160 MB, aufgeteilt in Account Details, Charging Data, Communication Logs, Invoices, Service History, Vehicle Data und Vehicle Details. Dazu in der Wurzel ein dreiseitiges PDF „GDPR Disclosure“ - dazu unten mehr.
- Ladedaten: 6.334 Ladevorgänge von August 2021 bis August 2026, lückenlos. Jeder Eintrag mit Zeitpunkt, Dauer, Energiemenge, Ladertyp - und einer Klassifikation „Home“ oder „Away“ (5.481 zu 852). Das Label steht so in Teslas Datensatz, zusammen mit der Fahrgestellnummer in jeder Zeile.
- Rechnungen: 376 Supercharger-Einzelrechnungen von August 2021 bis Februar 2026, jeweils mit dem Ladepark. Bis dahin nahezu lückenlos - danach brechen sie ab: 49 Supercharger-Sitzungen aus den letzten sechs Monaten stehen in den Ladedaten, haben aber keine Rechnung im Export. Warum, weiß ich nicht.
- Fahrzeugtelemetrie: 34 Tagesdateien aus gut drei Jahren (September 2021 bis Oktober 2024, mit einer Lücke von 16 Monaten dazwischen), zusammen rund 557.000 Zeilen. Das klingt nach mehr, als es ist: Jede Zeile enthält einen Zeitstempel und meist genau einen Messwert. Geschwindigkeit, Gierrate und Beschleunigung kommen einmal pro Sekunde, Lenkwinkel und Bremsdruck fünfmal pro Sekunde, der Kilometerstand einmal pro Minute. Unterm Strich: rund 7,3 Stunden Fahrdaten und gut 600 km.
- Was dabei protokolliert wird: 278 verschiedene Signale über alle Dateien. Neben der Fahrdynamik: alle vier Türen, Gurtschlösser auf allen Plätzen, Sitzbelegung bis zur dritten Reihe, Sitzposition in vier Achsen, Fensterheber, Klimaeinstellungen, Autopilot-Zustände samt Hands-on-Erkennung, Reifendruck, ob eine Navigation aktiv ist, die Kennung des benutzten Schlüssels und die ID der NFC-Karte am Lesegerät - und ob gerade über Bluetooth telefoniert wird.
- Kommunikation: 25 SMS, 66 E-Mails, 22 In-App-Nachrichten und 110 Servicenachrichten, jeweils mit Wortlaut. Bei den Servicenachrichten auch das Datum, an dem ich sie gelesen habe. Dazu 7 Servicebelege.
Und was nicht drin war
Kein GPS. Über alle 278 Signale hinweg keine einzige Spalte mit Koordinaten, Kurs oder Höhe.
Zur Einordnung der Telemetrie: 34 Tage in drei Jahren, zusammen gut sieben Stunden. Nach welchem Kriterium diese Tage ausgewählt wurden, erschließt sich aus den Daten nicht. Teslas eigene Erklärung - Servicebesuch oder Sicherheitsereignis - passt nur auf einen Teil: 7 der 34 Tage liegen in der Nähe eines Werkstatttermins, die übrigen nicht.
Teslas Begründung steht im Export selbst, in der Datei „Understanding Your Vehicle Data.pdf“: Fahrzeugdaten seien „generally not associated with your Tesla Account or VIN - but with a random identifier“. Und, wörtlich: „no one but you would have knowledge of your activities, location or a history of where you’ve been.“
Das Experiment
Mich hat interessiert, ob dieser Satz hält. Also die Frage: Wie weit komme ich mit Daten, die ausdrücklich als nicht personenbezogen eingestuft wurden?
Eine Regel habe ich dem Versuch vorgegeben: Oben auf jeder Supercharger-Rechnung steht die Rechnungsanschrift, und die ist bei uns die Wohnadresse. Die war von Anfang an ausgeklammert. Verwendet wurden aus den Rechnungen ausschließlich Zeitpunkt und Ladepark. Sonst wäre das Ganze keine Rekonstruktion gewesen, sondern Vorlesen.
Drei Quellen gingen ein, keine davon enthält eine Koordinate:
- die Ladetabelle, also Zeitpunkte mit dem groben Label „Home“ oder „Away“
- die Ladeparks aus den Rechnungen, also Orte unterwegs, aber keine Fahrten
- eine einzige Fahrt aus der Telemetrie: 33 Minuten am Stück, gut 60 km, überwiegend Autobahntempo. Es gibt vier solche Fahrten im Export; verwendet wurde eine.
Dazu eine frei herunterladbare OpenStreetMap-Datei. Aus Geschwindigkeit, Gierrate und Beschleunigung im Sekundentakt lässt sich die Form dieser Fahrt per Koppelnavigation rekonstruieren, auch ohne gespeicherte Position. Diese Form wird dann gegen die Kartengeometrie abgeglichen.
In Stufen:
- Die Ladeparks allein, über die Zeitabstände zwischen Unterwegsladung und nächster Heimladung: Eingrenzung auf etwa 18 km Radius.
- Plus Abgleich der Fahrtsignatur mit der Karte: eine Autobahnetappe von rund 43 km eindeutig identifiziert, gegen den Kilometerstand auf 0,02 % genau verifiziert.
- Plus Pfadsuche im lokalen Straßennetz: richtiger Ort, richtige Postleitzahl.
Der Punkt, der mir dabei am meisten zu denken gibt: Es brauchte nicht die sieben Stunden, sondern eine halbe davon.
Wo ich aufgehört habe - und warum
Belastbar verifiziert sind Ort und Postleitzahl. Das ist aber nicht die technische Grenze des Verfahrens, sondern die Stelle, an der die Rechnung beendet wurde.
Gearbeitet habe ich mit einer KI. Als es darum ging, weiter nach unten aufzulösen, kam die Einschätzung, dass mit erheblich mehr Rechenaufwand eine Eingrenzung auf die Straße und auf eine Handvoll in Frage kommender Häuser erreichbar wäre - verbunden mit der Weigerung, diesen Schritt auszuführen oder das Verfahren dafür zu beschreiben. Begründung: Ab diesem Punkt liegt eine Anleitung vor, und eine Anleitung funktioniert nicht nur für den eigenen Datensatz, sondern für jeden fremden genauso.
Ich habe das akzeptiert und halte es für richtig. Für den Befund macht es ohnehin keinen Unterschied, ob die Auflösung bei einem Kilometer endet oder bei einem Haus. Entscheidend ist, dass der Wohnort überhaupt aus Dateien entsteht, in denen er nicht steht. Und es ist bemerkenswert genug, dass die wirksamste Schranke an dieser Stelle keine technische war und keine rechtliche, sondern eine, die sich das Werkzeug selbst gesetzt hat.
Die Erkenntnis
Zwei Dinge.
Erstens: Die Einstufung „keine Standortdaten“ gilt für jede Datei einzeln. Sie gilt nicht mehr, sobald man die Dateien untereinander und mit einer frei verfügbaren Landkarte verknüpft. Der Wohnort steht in keiner der Dateien - die Verknüpfung erzeugt ihn.
Nebenbei: Die dichteste Ortsspur im ganzen Export sind nicht die Fahrzeugdaten, sondern die Rechnungen. Viereinhalb Jahre Ladeparks, Tag für Tag. Das ergibt für sich genommen keinen Wohnort - bei einem Firmenwagen oder einem Vielfahrer liegt der Schwerpunkt ganz woanders -, wohl aber einen Aktionsradius und ein Bewegungsmuster über Jahre. Deklariert ist das als Buchhaltung.
Zweitens: Man bekommt nicht, was der Hersteller hat, sondern was er als auskunftspflichtig einstuft. Und diese Selbsteinstufung prüft niemand. In meinem Fall hat sie der eigenen Datenlieferung widersprochen - Tesla erklärte mir schriftlich, Flottendaten seien standardmäßig nicht mit Person oder Fahrzeug verknüpft, zu einem Zeitpunkt, an dem das eigene Portal längst ein fünfjähriges Ladeprotokoll mit Fahrgestellnummer in jeder Zeile und Home-/Away-Label herausgab.
Warum ich das kritisch sehe - und warum das kein Tesla-Thema ist
Mir geht es nicht um „Tesla sammelt Daten“. Das tun nach der Untersuchung der Mozilla Foundation alle 25 getesteten Automarken, und Tesla ist einer der wenigen Hersteller, bei denen man als Halter überhaupt an einen brauchbaren Datensatz kommt. Bei anderen bekommst du ein PDF mit deiner Anschrift und sonst nichts. Insofern ist die Transparenz hier eher besser als schlechter.
Kritisch finde ich etwas anderes: Das Auskunftsrecht ist unser wichtigstes Werkzeug, um überhaupt zu sehen, was über uns gespeichert ist. Es funktioniert aber nur, solange der Verantwortliche nicht selbst definiert, was darunter fällt. Genau das passiert, wenn eine technische Einstufung („Zufallskennung, nicht verknüpft“) darüber entscheidet, ob Daten überhaupt zur Auskunft gehören - und diese Einstufung sich bei Prüfung als zu eng herausstellt.
Und: Wer sich darauf verlässt, dass „kein GPS“ gleich „keine Bewegungsdaten“ heißt, liegt falsch. Daran ändert kein Haken in den Einstellungen etwas, weil die Daten, aus denen sich das rekonstruieren lässt, Fahrdynamikwerte und Abrechnungsbelege sind. Die kann man nicht abschalten.
Zum Stand der Auskunft
Fairerweise: Das „GDPR Disclosure“-PDF im Export geht alle Punkte des Art. 15 durch - Zwecke, Kategorien, Empfänger, Speicherdauer, Quellen, automatisierte Entscheidungen, Drittlandtransfer. Allerdings als Textbaustein: Empfänger nur als Kategorien („Dienstleister, Partner, Konzerngesellschaften“), Speicherdauer nur als Kriterien ohne eine einzige Frist, und jeder „find here“-Link führt auf die allgemeine Datenschutzerklärung. Das ist eine Datenschutzerklärung im PDF-Format, keine Auskunft über meine Daten.
Was weiterhin aussteht: die namentlichen Empfänger, konkrete Speicherfristen, und alles, was ich am 27. Juli ausdrücklich angefragt hatte und was im Export nicht vorkommt - Standort- und Fahrtenhistorie, Kameraaufzeichnungen, Sprachdaten aus dem Innenraum. Der Vorgang ist nicht abgeschlossen.
Wenn jemand Interesse hat: Das Vorgehen mit Art. 15 ist nicht kompliziert, und ich schreibe gern auf, wie so ein Anschreiben aussieht.