Wächtermodus enttarnt Vandalen - Hilfe bei Auswertung

So ein mfer!

Jeder hier kennt bestimmt PTBS. Seitdem ich PTED kenne, verkrafte ich die Dummheit anderer Leute zumindest ein wenig besser.

Bitte einmal nachlesen: Posttraumatische Verbitterungsstörung – Wikipedia

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Hi, da musst Du etwas aufpassen in Österreich.
Dashcam (auch Tesla) sind nicht erlaubt und verstoßen gegen das Datenschutzgesetz.
In Österreich scheinbar schlimmer, als in Deutschland.
Bin grad selbst mit Anwälten am Kämpfen wegen eines Abstandverstoßes auf der Autobahn, welchen ich nicht verursacht habe und das auch auf den Videos so zu sehen ist.

Es kann ja nicht sein das der Datenschutz Straftäter schützt. Wie krank ist das
denn. Aber in unserer Gesellschaft wird es eh immer verrückter.

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Naja, der Straftäter wird nicht geschützt. Es gibt halt evtl. eine entsprechende Strafe für den Datenschutzverstoß wenn rechtlich erforderlich. Aber es wird hier hoffentlich niemand sagen: „Aber die Aufzeichnung war illegal, also darf ich straffrei Straftaten begehen auch wenn ich aufgezeichnet werde.“ Wir haben doch hoffentlich keine amerikanischen Verhältnisse hier. Hoffentlich.

Ich denke auch, dass anlassloses filmen rechtlich schwierig ist aber wie in dem Fall wo eine Straftat vorliegt muss die Strafaufklärung über den Persönlichkeitsrechten liegen.

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Das was im Worstcase passieren könnte ist dass das Video nicht als Beweismittel zugelassen wird. Und das kommt faktisch vermutlich einem Freispruch oder sogar einer Nichtanklageerhebung gleich.

Schlimm genug das eine Strafe im Raum steht wenn man in der Lage
ist eine Straftat aufzuklären. Ich z.B. lösche meine Videos ohne sie
anzuschauen.

Das ist mir schon klar. In Österreich hast du halt auch den Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Somit spielts im Strafverfahren weniger eine Rolle woher die Bilder stammen.

Er kann ja im Nachhinein die Datenschutzbehörde anrufen, viel Spaß dabei.

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Nun, wenn wir die bzgl. Datenschutz hätten, könnte man das Video bei YT oder sonstwo veröffentlichen und es würde niemanden jucken :man_shrugging:t4:

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In D bringt das: 3Monate Fahrverbot, 2Punkte und etliche Tagessätze plus Gebüren und Verfahrenskosten. Auch wird er die Re von deinem RA bezahlen müssen.
Ich hoffe sehr, daß er verurteilt wird.

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Nach meiner Erfahrung, jedenfalls was Deutschland betrifft, läuft man von Pontius zu Pilatus. Habe bei der Polizei 2 Stunden gesessen für die Aussage. Eine Stunde mit der gegnerischen Versicherung diskutiert und eine Stunde mit dem Fahrzeugverleihdienst. Keiner fühlte sich so recht zuständig. Es ging dann zum Anwalt, will auch das Gutachten nicht akzeptiert wurde. Arme Welt. Ich wünsche dir Kraft, Ausdauer und Erfolg! Solche Leute gehören bestraft für ihre Art.

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Ich würde auf keinen Fall das Video veröffentlichen.
Hatte einen ähnlichen, jedoch nicht vorsätzlichen Fall in Polen mit einem deutschen Unfallverursacher.
Es gibt eine Internetseite, wo man die gegnerische Versicherung über das Kennzeichen ermitteln kann.
Dann einfach dort den Schaden melden, die Versicherung stellt dann ihren Kunden schon zu Rede.
Parallel geht natürlich eine Anzeige bei der Polizei, jedoch dürfe in Deutschland die Dashcam verboten sein. Das könnte eventuell ein Eigentor sein.

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In D ist eine Dashcam im Grundsatz nicht verboten. Verboten ist die anlasslose (Dauer-) Aufzeichnung. Ein Anlass wäre in dem Fall hier natürlich gegeben. Die deutsche Polizei ist meist auch ganz dankbar für so eine Aufzeichnung. Verbessert die Ermittlungsstatistik :wink:

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Ich habe das mit der Dashcam nicht an die große Glocke gehangen. Dank Video hatte ich das Kennzeichen und somit den Schaden gemeldet.
Gegenüber der Versicherung teilte ich dann mit dass der Schaden von einer Kamera aufgezeichnet wurde. Nachdem ich Einzelbilder mit verpixelten Personen an die Versicherung mailte, hat diese den vierstelligen Kostenvoranschlag des Lackierers sofort ausgezahlt.
Viel Erfolg.
Hoffe den Zentralruf gibt es auch in dem wunderschönen Österreich.

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Die Kamera zeichnet dauerhaft auf auch ohne Ansatz. Die Sequenz wird allerdings erst nach dem vermuteten Ansatz abgespeichert.
Die Nutzung von Dashcams ist in Deutschland generell nicht erlaubt. Ist nichts TESLA spezifisches.
Jedoch können bei schweren Straftaten (könnte hier vorliegen) die Aufnahmen zur Beweisführung vom Gericht genutzt werden.
In diesem Fall würde der aufnehmende mit einem Ordnungsgeld und der Aufforderung der Unterlassung weiterer Aufnahmen „bestraft“.

Selbst wenn das Video nicht zugelassen würde, sollten sich doch Lackspuren vom gegnerischen Fahrzeug als Beweis finden lassen.

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Der gegnerischen Versicherung ist der Schaden ziemlich egal. Hat ja nichts mit seinem Fahrzeug zu tun, ist einfach eine vorsätzliche Sachbeschädigung. Morgen ist der zuständige Polizist wieder da, da kann ich Neues berichten.

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Die DSGVO ist gut gemeint aber in weiten Teilen nicht gut und nicht zuende gedacht. In D besteht ja zudem leider Täterschutz vor Opferschutz, echt grottig finde ich.

Ich wäre dafür ein Gesetz zu erlassen, dass sollche Dinge öffentlich zu machen sind (der gute alte Pranger) es war schließlich auch die Absicht des Verursachers und kein Versehen. Rechtens ist es in D dennoch nicht.

Hoffe er bekommt eine gerechte Strafe (wie in meinem Fall auch).

Was da an Zeit und Lauferei für den Geschädigten reingeht (Polizei, Versicherung, KVA, Gutachten, Anwalt)… Und dann kommt die gegnerische Versicherung und bietet ne 25€ Aufwandsentschädigungspauschale an, herrlich gerecht.

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Das liegt halt an unserer Rechtsprechung und letztlich am Gesetzgeber. Fette Bußgelder für kleinere Verkehrssünden sind ok, aber wehe, der Bürger könnte einen Cent „zuviel“ bekommen.

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Nein. Die Aufnahme kann genutzt werden, wenn der Richter diese freigibt. So wie ja auch das Foto in dem genannten Fall veröffentlicht wurde.