Verkehrszeichen

Ich habe eine Frage zu Verkehrzeichen.
Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaften.
Geschwindigkeit ist auf 70 km/h durch VZ 274 beschränkt. 150 m weiter kommt das VZ 274 mit 50 km/h. 20 m weiter die Kombination aus VZ 103+ VZ 274 mit 30 km/h.
Wie schnell darf ich nach der Kurve fahren?
Gruß André

Gute Frage, danach dürfte das Limit gelten was vor der Kurve galt, also 50km/h.
Würde ich so sagen, bin da aber auch etwas am Zweifeln.

Das eine ist ein Warnzeichen, das andere ein Tempolimit.
Die gelten m.M.n. unabhängig von einander ab dem Pfosten, daher gilt weiterhin 30km/h bis zu einer entsprechenden Änderung.

Mhmm, die Argumentation finde ich auch schlüssig.

Allerdings sagt die Website hier was anderes:

" Die Geschwindigkeits­beschränkung hebt sich automatisch nach der Gefahrstelle auf. Damit sich Zeichen 274 auf das Gefahrzeichen bezieht, muss das Gefahrzeichen über der Geschwindigkeits­beschränkung angebracht sein."

Interessant und offenbar nicht ganz so eindeutig wenn es Gerichte bedarf, dies zu deuten. Vor allem, weil es nicht für alle Gefahrenschilder gleichermaßen gilt sondern nur die mit den ausgewiesenen Kurven.

@Andre3105
Aus Neugierde: was ist der Anlass der Frage ?

Evtl. ein Gutschein in Höhe von ungefähr 30€, einzahlbar bei der Stadtkasse? :wink:

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Achtung Falle!

Steht das Geschwindigkeitslimit unter dem Gefahrenzeichen, dann ist diese Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, sobald die Gefahrenstelle passiert wurde.
(Z. B. Ampel, Kurve, Baustelle, …)

Steht das Geschwindigkeitslimit über dem Gefahrenzeichen, so hat es auch nach der Gefahrenstelle weiterhin Gültigkeit!

Und dann die nächste Falle:
Oben: Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Mitte: Gefahrenzeichen „Achtung Kinder“
Unten: Zusatzschild „Mo-Fr 6-18 Uhr“

Das Zusatzschild bezieht sich immer nur auf das direkt darüber befindliche Verkehrszeichen, somit auf das Gefahrenzeichen „Achtung Kinder“.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung wurde dadurch nicht eingeschränkt.
An meinem damaligen Wohnort mussten aus dem Grund die Beschilderungen geändert werden.
Das Geschwindigkeitslimit sowie das Gefahrenzeichen stehen seit dem nebeneinander und das Zusatzschild mittig darunter.

Die hätten nur die Mitte („Achtung Kinder“) rausnehmen müssen oder?

Oder das "Kinderschild " nach unten

Ich lege mal ne Frage nach.

Innerhalb geschlossener Ortschaft, keine 30er Zone, keine Spielstraße.
Ca. 50m vor einer engen Rechts kurve mit von links aus einer 30er Zone einmündenden Straße steht ein 30 Schild ohne weitere Ergänzungen. Nach der Einmündung und auch nach den nächsten 4 Einmündungen keine weiteren 30 oder 50 Schilder.
Bis wohin gelten die 30 km/h?

Achtung: das ganze gilt nicht für Österreich

Die Schilder an einem Ladeplatz für -E-Autos werden auch immer falsch gelesen.
Viele denken, man könnte hier zwischen 18 und 8 Uhr als Verbrenner parken.
Parkplatz → nur E-Fahrzeuge während des Ladens → zwischen 8 und 18 Uhr nur 4 Stunden

Ich habe mit Polizisten darüber gestritten, weil diese einen Verbrenner nicht abschleppen wollten. Obwohl die Polizisten doch lernen sollten, Schilder immer von oben nach unten zu lesen.

Entweder nach unten (dann wäre das Zusatzschild in der Mitte), oder nach ganz oben.
Es stört ja nicht, wenn rund um die Uhr vor spielenden Kindern gewarnt wird.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt (in DE) bis zum Ende der Straße oder bis sie aufgehoben wird.
Eine Kreuzung oder Einmündung hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf.
Verkehrsteilnehmer, welche auf diese Straße einbiegen und somit nichts von der Geschwindigkeitsbegrenzung wissen können, können nicht belangt werden, Verkehrsteilnehmer, welche die Geschwindigkeitsbegrenzung hätten sehen können, müssen sich weiterhin daran halten.

Wir hatten auf der A1 zwischen Dortmund und Münster mal so einen Fall.
Zwischen dem Kamener Kreuz (A1/A2) und der Anschlußstelle „Hamm/Bergkamen“ war über viele Jahrzehnte Tempo 80, da unter der Autobahn Bergwerksstollen verliefen.
Als dann das Tempolimit aufgehoben wurde (da es keine weiteren Bergsenkungen mehr gab), haben die einfach nur die 80er-Schilder abgeschraubt.
Problem: In nördlicher Fahrtrichtung gab es vor dem Kamener Kreuz eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h (welche ja früher auf 80 reduziert und dann aufgehoben wurde).
Da jetzt kein Verkehrszeichen die Geschwindigkeitsbegrenzung (120 km/h) aufhebt, gilt das Tempolimit bis zum Kreuz Münster-Süd.
Ein kurzer Hinweis von mir an Straßen.NRW und zwei Wochen später wurden entsprechende Aufhebungsschilder aufgestellt.
Sinngemäßes Zitat von der Bezirksregierung: „… wird angeordnet, das VZ 282 an der vom Bürger vorgeschlagenen Stelle aufzustellen.“
Interessant hierbei ist, dass ich bewusst das Verkehrszeichen hinter dem Autobahnkreuz vorgeschlagen hatte, damit auch die Autofahrer, welche von der A2 auffahren, darauf hingewiesen werden, dass hier kein Geschwindigkeitslimit mehr gilt.
Der Bautrupp hatte das Verkehrszeichen dann doch vorschriftsmäßig mitten im Autobahnkreuz aufgestellt (so dass der auffahrende Verkehr keine Kenntnis davon hat).
Nach einem kurzen Hinweis, dass das Zeichen nicht an der angeordneten Stelle aufgestellt wurde, stand es dann eine Woche später an exakt der von mir vorgeschlagenen Stelle.

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