Ich habe in dem Monat der angegebenen Auslieferung (Mai) die Rechnungssumme überwiesen. Mein Bestellstatus steht entsprechend auf bezahlt.
Ich bin ja in einer ähnlichen, wenngleich, etwas glücklicheren Situation.
Ich bin Österreicher und lebe und arbeite in Italien(Venedig, also so ziemlich das beste erwischt, war davor in Apulien(Bari
) stationiert für über 10 Jahre).
Ich fahre nach wie vor mit österreichischen Kennzeichen weil ich meinen österreichischen Wohnsitz nie aufgegeben habe(eigenes Haus). Ich lease meine Fahrzeuge allerdings, d.h. es fehlt hier Italien die Handhabe mich zwingen zu können die Autos umzumelden(da würde sich der Leasinggeber logischerweise querlegen).
Ich als Österreicher hatte nie Probleme bei einer Kontrolle(meist Uniform, DAS zieht immer in IT), meine Frau(ist Italienerin) wurde hingegen eher „in die Mangel“ genommen warum sie denn mit einem österreichischen Fahrzeug unterwegs sei. Der Hinweis das es mein(e) Fahrzeuge wären und Hinweis auf den Arbeitgeber(nicht italienisch) reichten seit 2009 um ohne Probleme durchzukommen.
Umgekehrt(Italiener in Österreich) würde das NIEMALS funktionieren, da kenne ich mein Heimatland nur zu gut. Der Fiskus will da unbedingt das bekommen was ihm zusteht(darum der Hinweis mit glücklicheren Lage anfangs).
Ich kann mir kaum vorstellen das die Schweiz hier gnädiger ist als Österreich(da ist der Fiskus ja eher nochmals „effektiver“
), somit wird es mit 6 Monaten mit deutschen Kennzeichen defintiv SEHR schwer werden.
Auch ich würde hier widerrufen. Ggf. sich halt dann was billigeres suchen in der neu gewählten, recht teuren(kenn ich, hatte das Vergnügen in den frühen 2000ern mal in der Schweiz für eine der vielen dort ansässigen(lach) Airlines tätig zu sein) Gegend.
Viel Glück!
Nachtrag bezüglich Widerrufen: Klar - das geht IMMER. Ich habe bereits letztes Jahr ein M3P widerrufen, seit sich heuer die AK(Arbeiterkammer) eingeschalten hat wurden mir auch endlich die 100 Euro refundiert obwohl mir Tesla zuvor immer sagte das es die nicht zurück gäbe.
Wenn es sich mit meiner MYP Bestellung auch weiter so verhält das nicht ausgeliefert wird(geplant war Juni 2022 so wie bei vielen hier) werde ich hier wiederum so vorgehen(nur die AK gleich einschalten anstatt abzuwarten).
Wenn nach Schweiz umziehen dann ganz! Mit doppelten Wohnsitz zahlst du auch in D weiterhin die Steuer und das rentiert sich nicht. Es gibt glaube ich eine Lücke mit der Ferienwohnung/Haus in D, wenn du die Wohnung/Haus als Eigentum hast.
Die ersten 5 Jahre in der Schweiz zahlst du nur Quellensteuer (ca 5%).
Auch wenn es OT ist. Quellensteuer ist nicht nur 5%. Die Bezahle ich nämlich gerade. Es ist quasi der Durchschnitt des Steuersatz der Gemeinden im Kanton. In Zug könnte das aber evtl hin kommen.
Jetzt noch zum Topic. Wenn du in die Schweiz ziehst darfst du regulär noch 1 Jahr das Fahrzeug auf deutschem Kennzeichen fahren wenn es eingeführt wurde. Dort gilt aber die Regel, dass das Fahrzeug 6 Monate in deinem Besitz sein muss. Das hast du ja beschrieben. Das ist also raus.
Das Formular 15.30 wurde noch vorgeschlagen und könnte eine gute Idee sein. Ansonsten würde ich tatsächlich mal beim Schweizer Zoll anrufen und nachfragen. Fand die bislang immer hilfsbereit.
Das stimmt nicht so ganz, dieses Gerücht hält sich aber hartnäckig. Du kannst auch „stornieren“, solang du ganz klar darin formulierst was du möchtest, müsste Tesla das genauso handhaben wie einen Widerruf. Aber sicherheitshalber würde ich auch immer widerrufen =)
Ich meine, die 2 Jahre beziehen sich auf den Führerscheint, der innerhalb von 2 Jahren in einen CH Führerausweis umgetauscht werden muss (ich habe das mal vor knapp 30 Jahren durchgemacht. Da bekam ich dann plötzlich keinen Mietwagen/Transporter und die Behörden haben den Umtausch aus Kulanz gemacht, obwohl der Stichtag knapp abgelaufen war - theoretisch hätte ich zumindest die praktische und theoretische Prüfung wiederholen müssen).
Ich hatte mein Auto dazumal, weil es nicht klar war, ob ich das überhaupt noch brauche, auf meinen Vater umgeschrieben, der Zoll hat das dann aber relativ schnell sehr uncool bei der Einreise gefunden und die sofortige Ausfuhr oder eben kostenpflichtiger Einfuhr gefordert. Ist aber auch schon eben ziemlich lange her und kann jetzt anders gehandhabt werden. Da aber viele Grenzgänger (in D wohnen, in CH arbeiten) ähnliche Probleme mit Firmenwagen haben und diese dann nur in D zulassen können, vermute ich mal, dass die Probleme damit eher schärfer gehandhabt werden heutzutage.
In der Schweiz gilt eigentlich: Das Auto muss in dem Kanton zugelassen sein, wo es üblicherweise am meisten „übernachtet“. Dies liegt auch daran, dass die Fahrzeugsteuern vom Kanton und nicht dem Bund erhoben werden und auch dorthin fliessen.
Achtung, Spass:
Ich bin 1992 von Deutschland in die Schweiz ausgewandert. Beim Grenzübertritt mit sehr vollgeladenem, von einem Freund ausgeliehenen VW Passat hat der Zollmensch das Auto sehr ausgiebig beäugt und mich gefragt „Was wollen Sie in der Schweiz?“, worauf ich geantwortet habe „ich wandere ein“. Darauf kam die Entgegnung „Wieso? Sie fahren doch!“ (und hat mich dann durchgewunken…
(ich bin heute immer noch davon überzeugt, dass der das wirklich ernst gemeint hat)
2 Stunden hatte ich für die offiziell erforderliche Inventarliste aufgewendet, die der nicht einmal ansehen wollte…
Hallo,
Ich bin selbst mal ausgewandert (aus der Schweiz in ein anderes Land, bin jetzt wieder zurück
). Ich habe damals meine Wohnung gekündigt, habe aber einen Wohnsitz für ein paar Monate bei meinen Eltern angemeldet. Du könntest vorübergehend den Wohnsitz bei Verwandten anmelden und dann nach 6 Monaten oder mehr auch dort abmelden. Für diesen Preis 43k - 6k würde ich den Tesla auf jeden Fall behalten, nach 2-3 Jahren verkaufst Du ihn sogar teurer.
Das war bei mir 2005 auch noch so. Die Inventarliste wurde zwar bestätigt, aber nicht kontrolliert. Beim Auto gabs dieses Formular 15.30 ebenfalls, 1 Jahr Zeit fürs neu Prüfen und einlösen. Dazu bedenken, damals war diese Prüfung schon 600CHF, günstiger ist das sicher nicht geworden. Das kommt dazu. Und es wurde kontrolliert ob der Wagen wirklich mindestens 6 Monate in meinem Besitz gewesen ist. Ich hatte den damals auch in D angemeldet weil der TÜV in A mich nicht prüfen wollte. Da wurden Adressen etc. ganz genau angeschaut um zu gucken ob ich da nicht vor habe zu bescheissen. Wichtig dabei, dass das Auto quasi beim 1. Grenzübertritt angegeben wird, machst du das nur ein paar Tage später wars das mit Umzugsgut, dann musst das Auto versteuern und verzollen.
Beim Führerausweis hast 1 Jahr Zeit, ausser du benutzt gewerblich ein Fahrzeug in der CH. Da gehört jedes Fahrzeug der Firma zum Beispiel dazu das du bewegst. Dann hast du keine Zeit im Grunde, den ab dem Moment wo du ein Schweizer Firmenfahrzeug bewegst musst du einen CH Ausweis haben. Hast das nicht rechtzeitig gemacht, kommst in ne Kontrolle (Unfall ähnliches) und der Polizist hat grad Lust drauf das mit anzugeben dann ist das wie wenn du gar keinen Führerschein hättest… sauteuer und mit nem Haufen Ärger verbunden. Da wirklich die Fristen einhalten. Denn das alles kann einige Tage/Wochen dauern bis das alles erledigt ist. Denn für den Umtausch brauchst du zuerst mal deinen Ausländerausweis… klar, man merkt es sofort an der Sprache, aber es braucht noch ein Papier dass das bestätigt ![]()
Wieso ist es raus? Wenn er im Oktober 2022 in die CH zieht und in DE einen zweiten Wohnsitz anmeldet, hat er ja bis Oktober 2023 Zeit das Fahrzeug in die Schweiz einzuführen. Sagen wir mal das Auto kommt im Januar 2023, dann wäre das Auto bis Oktober 2023 10 Monate in seinem Besitz.
Er muss es aber beim 1. Übertritt bereits als Umzugsgut deklarieren. Dafür braucht er die VIN, Fahrzeugausweis etc ![]()
Da er es im Januar 2022 bestellt hat, kann er das bestimmt so angeben. Er hat es ja nicht kurz vor Umzug bestellt. Ich würde da auf jeden Fall beim Zoll anfragen und eine Bestätigung verlangen.
Anbei ergänzend der Link mit den FAQs zur Offiziellen Seite der Eidgenossenschaft: Häufige Fragen
"Ich möchte mein Auto mitbringen, welches ich weniger als 6 Monate benutze. Wie gehe ich vor?(Häufige Fragen)
Sie haben kein Anrecht, Ihr Fahrzeug abgabenfrei als Übersiedlungsgut einzuführen. Sie müssen die Einfuhrabgaben für das Fahrzeug bezahlen.
[Definitiv in die Schweiz einführen (Import)]
Die Bezahlung der Einfuhrabgaben können Sie zeitlich hinausschieben, wenn Sie bei der Zollstelle eine Zollbewilligung 15.30 beantragen. Hiermit dürfen Sie das Fahrzeug noch höchstens zwei Jahre nach der Wohnsitzverlegung unverzollt benutzen. Spätestens nach einem Jahr müssen Sie jedoch schweizerische Kontrollschilder beim kantonalen Strassenverkehrsamt beantragen.
[Fahrzeuge einführen als Übersiedlungsgut]"
Also der Preisunterschied von neu in der Schweiz kaufen vs. meine aktuell Bestellung + Förderung beträgt 9000 Euro. Das ist schon erheblich. Da lohnt sich auf alle Fälle eine temporäre Zweitwohnung in Deutschland. Darüber hinaus wäre diese Wohnung ja nicht vollständig dem Auto zuzurechnen, da es den Umzug deutlich entspannter gestaltet, wenn ich mir dafür ein paar Monate Zeit lassen kann. Bestimmt fallen danach noch ein paar Dinge auf, die man noch in Deutschland erledigen möchte / muss. Dann kann man den Umzug in der schweizer Gelassenheit angehen ![]()
Ich bin mir nur noch nicht sicher, ob das alles aus Sicht der Steuer und des Zolls klappt. Wenn ich das Auto zu einem guten Preis verkaufen könnte, dann wäre das aus Gründen der Einfachheit wohl meine bevorzugte Lösung.
Eine Einfuhr in die Schweiz halte ich für schwierig. Allein schon wegen dem komplizierten Thema der Garantie bei Tesla und den ganzen bürokratischen Aufwand und Ärger den ich damit haben würde. Das wäre wirklich nur die allerletzte Option.
Zweitwohnsitz ist steuerlich ein Indikator für den Lebensmittelpunkt und hat erhebliche Nachteile, das würde ich eher nicht machen, vor allem wenn andere Einkünfte als Arbeitseinkommen vorhanden sind. Die Mutter/Verwandte 6 Monate fahren lassen und dann importieren wäre eine Möglichkeit über die ich auch mal nachgedacht hatte, ist aber umständlich und durch +8% Mwst und Prüfung evtl nicht mehr so lohnend.
Zweitwohnsitz lohnt auf jeden Fall stimmt aber definitiv nicht ![]()
Je nach Kanton bekommst du u.U. auch eine Förderung. Und mit CH Einkommen sollte es dich nicht so gross Interessieren.
Also lass die Förderung in deiner alten Heimat wo Sie hingehört. Und richte dich neu in deiner neuen Heimat ein.
Am Schluss hast nur Probleme wegen ein paar Franken.
Sag ich dir aus Erfahrung.
Mein Vorschlag wäre Auto in D kaufen und zulassen. Nach 6 Monaten wieder verkaufen. Solange kannst du problemlos in der Schweiz mit fahren wenn es auf dich zugelassen ist.
Ein deutsches Auto/Führerschein muss aber spätestens 1 Jahr nach Umzug umgeschrieben oder eingeführt werden. Der Aufwand dafür ist viel zu gross.
Die Schweiz ist wie eine Insel in der EU. Schon Mal die Preise verglichen? Der SR+ war lange Zeit mit Abstand (CHF 40k) der günstigste weltweit trotzdem werden keine Tesla ins EU Ausland verkauft.
Einen deutschen Tesla wirst du in der Schweiz ebenso nicht los, Garantie und als Grauimportierter sprechen dagegen.
Also für mich ist klar. Ich werde meinen in Deutschland bestellten Tesla in der Schweiz nicht anmelden. Es gibt daher nur 3 Optionen:
- Widerruf
- Direkt verkaufen ohne Zulassung durch mich (ist das möglich?)
- 6 Monate in Deutschland zulassen und danach in Deutschland verkaufen
Als Erstes: herzlich willkommen!
Ich würde auch auf einen Import des Fz in die CH verzichten. Wir haben in der Familie einen neuen Hyundai Kona Elektro aus Dänemark importiert (wegen der Verfügbarkeit) mit dem Ergebnis, dass Hyundai CH jegliche Garantie ablehnte (Auto und HV-Batterie!). Dies, obwohl wir über ein Schreiben von Hyundai Dänemark verfügten, dass dieses Fz die volle Garantie auch in der Schweiz hat. Es hat nichts geholfen… schlussendlich haben wir ihn dem Verkäufer zurückgegeben und dank gutem Vertrag ohne Verlust.
Ich weiss zwar nicht, wie Tesla das handhabt. Aber das Risiko würde ich nicht eigehen wollen. Ich würde also einen alternativen Weg beschreiten - wie auch immer der aussehen mag.