THG-Quote - Vorbesitzer hat nochmal beantragt

Hallo zusammen, ich habe die Nachricht bekommen, dass die THG Quote für letztes Jahr abgelehnt worden ist, weil das Fahrzeug bereits für das letzte Jahr zertifiziert worden ist vom Vorbesitzer. Allerdings hat der Vorbesitzer für dieses Jahr wieder die THG Quote beantragt. Obwohl ich das Auto letztes Jahr von ihm abgekauft habe nun ist die Gefahr da, dass ich die THG Quote für dieses Jahr nicht bekomme. Habe keinen Knt mehr zum VB.

Was soll ich tun?

Anzeigen wegen Betrug / Subventionsbetrug.

Hast du nicht die Adresse aus dem Kaufvertrag? Ich würde einfach ein Schreiben aufsetzen .

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Es gibt THG Quoten-Partner, die eine „fortlaufende Mitgliedschaft“ anbieten.
Da kann es sein, das ohne Zutun des Vorbesitzers der Antrag rausgejagt wurde.

Gerade wenn die Quote z.B. Mitte des letzten Jahres beantragt wurde und dann gleich wieder am Anfang diesen Jahres.

Das muss zunächst kein Betrug bedeuten.
Ärgerlich ist das Versäumnis natürlich trotzdem.

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Er soll dir einfach die Prämie überwiesen und gut ist

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Du wirst sicherlich Kontaktdaten von ihm haben. Ich würde ihn freundlich auf seinen Irrtum (denn davon würde ich ausgehen) hinweisen und ihn bitten Dir den Betrag weiterzuleiten und dafür zu sorgen, dass zukünftig nicht erneut die Quote an ihn geht.

Da die Quote vermutlich noch nicht ausgezahlt wurde, würde ich ihm Zeit einräumen. Mit der Keule kannst Du immernoch draufschlagen, wenn das nicht klappt.

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Könnte man nicht stattdessen Widerspruch gegen die Ablehnung für 2023 einlegen und nachweisen, dass man selber das ganze Jahr Besitzer war?

Soll sich doch die Behörde darum kümmern, dass sie wem anders fälschlicherweise Geld überwiesen haben.

Vermutlich könnte das gehen, aber das kann dann sicherlich laaaange dauern.

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Wie soll er das machen? Ohne „Papiere“?

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Aber die Quote steht ihm nicht zu oder

ich denke auch eher das er seine thg für 2022/2023 verkauft/angeboten hat. und kontakt/name vom vorbesitzer oder verkäufer sollte doch im Kaufvertrag stehen oder?
absichtlichen betrug würde ich da auch nicht unterstellen und einfach kontakt suchen mit dem vorbesitzer.

Der THG Quoten Anbieter vom Vorbesitzer hat mir geschrieben, dass am 10 Januar dieses Jahr vom Vorbesitzer einen Antrag eingegangen ist dann habe ich meinen Schein dort hochgeladen und das wurde abgelehnt, weil bereits unter der Fahrgestellnummer ein Schein hochgeladen worden ist, ich denke die Verantwortung hat auch der Quoten Anbieter, dass er doch sicherstellt dass Fahrzeugschein aktuell ist

Vielleicht hat er das auch bei den Abzockern von Geld für EAuto gemacht. Die haben im Kleingedruckten ja nicht 12 Monate, also das Jahr X gemacht, sondern 12 Monate ab Einreichung, was dann immer zwei Jahre sind, ohne das man dies gemerkt hat.

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Am Ende geht es um maximal 400€. Versuche den Eigentümer zu kontaktieren und die Sache wird sich aufklären.

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Danke für den Hinweis. Ich hatte mich bei nem anderen Fahrzeug schon gewundert, dass geldfüreauto direkt im Folgejahr nochmals eingereicht hat, obwohl ich nur einmalig ausgewählt habe, dessen ich mir auch sehr sicher war.

Die Behörde überweist nichts, das Geld bekommt man von einem Mineralölunternehmen, das dafür zusätzlich CO2 ausstoßen darf.

Schreibst du dieses mit Absicht? Oder sind VW und co für Dich Mineralunternehmen? Schluss und endlich stimmt es zwar aber Fakten sind andere :man_shrugging:

Moin,

ich habe Ende 2021 bei Geld-für-Eauto meine THG Quote für das Jahr 2022 beantragt gehabt.
Mein Leasing-Auto habe ich dann Ende 2022 wieder abgegeben.
Anfang 2023 kam dann die tollen Mail von G-f-E, dass sie doch so freundlich waren und das Auto für 2023 wieder eingereicht haben (ohne mein Einverständnis).
Auch aus AGB und Vetragssicht war das nicht korrekt, da ein hochgeladener Fahrzeugschein eine max. Gültigkeit von 12 Monaten hat (bei ist dieser als Ende 2022 abgelaufen und war damit nicht mehr für 2023 gültig). Auch waren durch mein Anmeldung in 2021 die 2 Kalenderjahre auch damit rum.
Also haben die Helden doppelt Mist gebaut. Habe zig Email mit denen Ausgetauscht, aber mehr als „Hoppla, das war aber doof von uns :sweat_smile: . Ist jetzt aber schon eingereicht und nicht mehr unser Problem :wave: Tschüssi“ habe ich nicht gekriegt.

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Die Quote für ein Jahr steht jedem zu, der in diesem Jahr Fahrzeughalter war. Gab es in diesem Jahr mehrere Halter, steht es immer dem zu, der diese als erstes (während er selbst Halter ist) geltend gemacht hat.

Wer Besitzer oder Eigentümer ist oder war, spielt übrigens keine Rolle. Nur der im Fahrzeugschein (ZLB Teil 1) eingetragene Halter.

Aufgrund der Schilderung gehe ich mal von einem normalen Verkauf inklusive Ummeldung auf dich als Halter in 2022 aus.

Dann war der Quotenverkauf für 2022 wahrscheinlich in Ordnung. Je nach Kaufpreis war es vielleicht nicht ganz nett, aber bis zum Tag der Ummeldung durfte der vorherige Halter die Quote verkaufen.

War das Auto dann aber in 2023 bisher nur auf dich angemeldet, ist die Anmeldung zum Quotenverkauf im Januar unrechtmäßig.

Wenn der Anbieter bekannt ist, sollte es am einfachsten sein das über diesen zu klären. Für 2023 ist ja ziemlich sicher noch nichts gezahlt. Da du die Unrechtmäßigkeit der ersten Anmeldung belegen kannst, sollte der Anbieter jene einfach stornieren. Will er das nicht, musst du ggf. juristisch nachhelfen.

Alternativ Kontakt zum Vorbesitzer aufzunehmen, ist auch eine gute Idee. Ob das aber ohne juristische Unterstützung zielführende ist, musst du selbst beurteilen.

Natürlich kommt auch eine Anzeige wegen Bezrug, Unterschlagung oder etwas Ähnlichem in Betracht. Ich halte das aber für weniger zielführende und mehr Aufwand. Im Detail müsstest du das aber vermutlich anwaltlich prüfen lassen.

Willst du die Quote bei einem anderen Anbieter verkaufen, könnte es kompliziert werden. Aber das willst du ja nicht.

Für alle anderen Fälle gibt es im Motor-Talk Forum auch noch ein paar Tipps. Da hatte ein Autohaus „versehentlich“ die Quote vor Auslieferung verkauft. Die Käufer haben das dann u.a. durch Datenschutzanfragen beim UBA herausgefunden.

Normalerweise verlangt der eine Bestätigung, dass die Kopie der ZLB 1 aktuell ist und man selbst gerade Fahrzeughalter ist bzw. dessen Einverständnis vorliegt.
Ob so ein einfacher Klick am Ende rechtssicher, muss woanders entschieden werden.
Ich würde mir auf jeden Fall wünschen, dass die Anmeldung weiter so einfach bleibt, Missbrauch aber durch zusätzliche Kontrollen und insbesondere durch funktionierende Beschwerde- und Reklamationsprozesse erschwert wird.

Das halte ich grundsätzlich auch für wahrscheinlich und das ist bestimmt auch schon häufig passiert. Mit der neuen Info, dass die Quote im Januar beantragt wurde, halte ich das in diesem Fall für weniger wahrscheinlich.

Jetzt noch ein bisschen OT :wink:

Nein, sind sie natürlich nicht.
Die werden aber auch keine THG Quote kaufen, da die keine THG Quote zu erfüllen haben. Das gilt nur für Mineralölverkäufer, die dank der BEV und Ladesäulen dann weniger Biosprit beimischen müssen.

In den Infos vom Zoll steht sehr deutlich, dass es nur um „Mineralunternehmen“ geht:

Die Quotenverpflichtung entsteht mit dem Inverkehrbringen einer Mindestmenge von mindestens 5.000 Litern fossilem Diesel- oder fossilem Ottokraftstoff (bezogen auf das gesamte Verpflichtungsjahr).

Du verwechselt das vermutlich mit dem EU Emissionshandel. Da geht es auch um CO2 und andere Treibhausgase, aber es ist eben ein ganz anderer Markt.

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Zum Verkäufer keinen Kontakt, aber zu dessen THG-Verwerter?

Letztlich ist das doch alles Unsinn. Die THG Quote wird ja erst nach Prüfung der KBA Daten ausgezahlt und nicht allein aufgrund eines alten Scans eines alten Kfz-Scheins, der ja längst nicht mehr gültig sein kann aufgrund Ummeldung oder Abmeldung. Sonst könnte man ja noch jahrelang die Quote ergaunern, obwohl das Auto längst im Ausland zugelassen oder verschrottet ist.