Tesla übernimmt Verantwortung eMMC Chip wird kostenlos getauscht

Heute gab es eine Antwort auf meine Anfrage/Beschwerde bzgl MCU1 vom KBA:


vielen Dank für Ihre untenstehende Nachricht an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Neben weiteren Aufgaben ist das KBA die in Deutschland zuständige Marktüberwachungsbehörde für alle Produkte im Sinne von § 2 Abs. 22 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterliegen. In seiner Zuständigkeit untersucht das KBA Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Auf der Grundlage des ProdSG kann das KBA dann in Deutschland Maßnahmen ergreifen, wie das Veranlassen von Warnungen und/oder Rückrufen.

Der von Ihnen beanstandete Sachverhalt lässt jedoch ernste Risiken im Sinne des ProdSG nicht erwarten und stellt keinen derartigen Mangel dar, der weitere Maßnahmen auf dieser Grundlage rechtfertigen könnte. Bei den beschriebenen Ausfällen bleibt das Fahrzeug zunächst grundsätzlich kontrollierbar, sodass im Schadenseintritt geeignete Maßnahmen durch die Fahrzeugführer vorzunehmen sind, um mögliche Risiken zu vermeiden. Nötigenfalls ist die Fahrt abzubrechen und eine Verbringung des Fahrzeugs in eine Fachwerkstatt zu veranlassen.

Bitte beachten Sie, dass das KBA Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Interesse und auf Grundlage des ProdSG untersuchen kann. Eine Unterstützung bei der Durchsetzung von Kulanz-, Garantie- Reparaturansprüchen gegenüber einem Fahrzeughersteller kann das KBA hierbei nicht leisten.

Schade eigentlich…d.h. für Kunden in D wird es keinen Rückruf geben :sob:
Vielleicht hilft es ja, wenn andere Betroffene das Problem auch beim KBA melden?

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