Inspiriert durch die Frage von @ Roy #1 gibts heute den weihnachtlichen
Rechtstipp #3: Handle ich mir mit einer unberechtigten Reklamation Kosten ein?
Die Fehlersuche nach Kundenreklamationen ist für den Verkäufer (der hier bei Tesla zugleich der Hersteller/Garantiegeber ist) in der Regel mit Aufwand verbunden, der in Geld ausgedrückt schnell ein erhebliches Sümmchen erreichen kann. Stellt sich die Mängelrüge des Kunden aus Sicht des Herstellers als nicht berechtigt heraus, so ist fraglich, ob der Verkäufer diesen Betrag vom Kunden verlangen kann.
Der BGH hat diese Frage 2008 (Urteil vom 23.01.2008, Az.: III ZR 246/06) geklärt, diese Rechtsprechung gibt heute in der Praxis die Leitlinien vor: Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB ist eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
Das bedeutet im Ergebnis, dass der Verkäufer nur selten Kosten für die Mägenüberprüfung vom Kunden verlangen kann.
Denn dazu müsste der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt haben, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern er selber dran Schuld ist. Der Käufer muss - so weit es ihm möglich ist – also nur sorgfältig überprüfen, ob er den Mangel selbst herbeigeführt hat, z.B. durch unsachgemäße Benutzung etc. Bei einem komplexen Produkt wie einem Tesla wichtig: Der BGH erwartet keine besonderen Fachkenntnisse vom Käufer. Kann man als durchschnittlicher Verbraucher den Fehler nicht selbst aufklären, darf man seine Gewährleistungsrechte (analog Garantierechte) geltend machen - ohne Schadensersatz befürchten zu müssen, wenn der Verkäufer nach Prüfung die Reklamation ablehnt.
Wie sieht es bei Euch aus, hat Tesla von Euch Geld für die Mängelprüfung verlangt? Wie seid Ihr damit umgegangen? Sollte jemand aktuell und konkret dieses Problem haben, würde ich gerne mehr dazu erfahren.