Vielen Dank an Teslaund Recht für die erste Einschätzung per PN zu diesem Thread: Wagenheberaufnahme gerissen
Ein zwei weitere Fragen habe ich dazu noch was das Vorgehen angeht:
Ich habe nun einen Service Termin ausgemacht, dieser wird am 21.03. in Stuttgart sein.
Sollte Tesla eine Schadensbehebung ablehnen, wie muss ich mir das Bestätigen lassen?
Reicht da eine Mail oder braucht es da ein ausführliches Schriftstück?
Wie ist das ganze in der aktuellen Situation mit Corona zu sehen - ich habe von anderen Fällen gelesen, dass das ganze Thema dann erstmal vom SeC an einen Bodyshop weitergeleitet wird.
Hier kann es dann aufgrund der Situation ja durchaus Verzögerungen geben, was ist im Hinblick auf die Beweislastumkehr entscheidend, das Datum des ersten Meldens des Mangels beim SeC?
Welche Möglichkeiten bestehen denn was die Behebung/ Kompensation am Ende angeht?
Ansich funktioniert das Fahrzeug, meine große Angst ist, dass der Wagenheberpunkt beschädigt ist und somit auf Dauer sich weitere Schäden/ Probleme ergeben können, bzw. auch die Befürchtung, dass die Batterie aufgrund der Krafteinwirkung vielleicht beschädigt ist und die Auswirkungen erst später auftreten.
Tesla hat ja die Möglichkeit logischerweise im Zweifel die Batterie zu tauschen → Problem behoben, allerdings möchte ich ungern den Neuwagen im jetzigen Stadium komplett zerlegen lassen, da sind dann ja weitere Probleme zu erwarten.
Ist es auch denkbar, dass es eine schriftliche Vereinbarung geben kann, dass das ganze zwar so belassen wird, aber Potentielle Folgeschäden dann von Tesla mit auftreten zu beheben sind?
Oder eine Schadenersatzzahlung?
Ich werde dann wohl erst einmal den Service Termin wahrnehmen, da eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, wäre auch der weitere Weg über Beweisfeststellung etc. kein Kostenrisiko für mich.
Ich gehe davon aus, dass ich damit bei LindnerRecht dann ganz gut aufgehoben bin? Ihr kennt euch ja mit den Fahrzeugen und den speziellen Gegebenheiten auch bereits aus.