Tesla & Recht: News aus dem §§-Dschungel

Hallo zusammen, nun habe ich wieder etwas Luft um den Thread weiter aufzunehmen. Die Fall Schilderung von @Dixi Beschreibt die Ausprägung eines Problems, dass in vielen Formen zu treffen ist: im Kern geht es immer darum ob und gegebenenfalls welche Modifikationen am Kaufgegenstand Gewährleistung und oder Garantieansprüche beeinträchtigen oder ganz entfallen lassen können.

Hier zu hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12, entschieden, dass eine Klausel in Garantiebedingungen, die eine Gültigkeit der Garantie ausschließlich bei Wartung in einer Vertragswerkstatt vorsehen, für unwirksam erklärt. Solange der Kunde die Inspektionen ordnungsgemäß in einer freien Werkstatt machen lassen, sei eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung.

Diese Wertung lässt sich auf die vorliegende Konstellation übertragen (so auch ausführlich in einem frei zugänglichen jur. Fachartikel nachzulesen unter online.ruw.de/suche/raw/Auswirk … d89b5a4060)

Zur Veranschaulichung bilden wir drei Fallgruppen:

1.Gehen nach einem Einbau der Anhängerkupplung zum Beispiel die Türgriffe kaputt, ist ein Zusammenhang zwischen Anhängerkupplung und dem Defekt von vornherein ausgeschlossen, so dass eine Verweigerung von Garantieleistungen offensichtlich rechtswidrig wäre. In diesem Fall wäre eine Klage gegen Tesla schnell gewonnen.

  1. Das Gegenteil bildet die Fallgruppe in denen es z. B. beim Betrieb eines Pferdehängers mit zwei Kaltblütern drinnen tragende Fahrzeugteile am Heck verbiegt. Hier ist eine Garantiehaftung seitens Tesla eher unwahrscheinlich. Gleichwohl könnte hier ein erfolgreiches Vorgehen gegen den Kupplungshersteller möglich sein.

  2. Am schwierigsten ist die dritte Fallgruppe. Nehmen wir an nach einem halben Jahr Hängerbetrieb sind die Traggelenke Stoßdämpfer und Antriebswellen hinten im Eimer.Hier ist ein Einfluss des Hängerbetriebs einerseits nicht völlig unwahrscheinlich, andererseits wie viele von uns schon merken durften, kommen Defekte an diesen Teilen während der Garantiezeit auch bei völlig normaler Betriebsweise des Fahrzeugs öfters vor. Hier wäre bei einer Auseinandersetzung über einen Garantiefall höchst wahrscheinlich dass seitens des Gerichts eingeholte Gutachten eines Kfzsachverständigen ausschlaggebend.

Ich hoffe das hilft etwas weiter. Gerade um die letzte Fallgruppe abzudecken, schadet eine
Rechtschutzversicherung für das Fahrzeug nicht. Dies ist auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen für zwischen 100 und 150 € pro Jahr erhältlich und kann sich recht schnell lohnen.Sollte man ganz idealerweise schon vor dem Fahrzeugkauf, zumindest aber vor dem Kupplungseinbau abschließen.