Hallo Christoph,
ich habe erneut eine Frage zum Thema Tesla + Garantie.
Für das Tesla Model S wurde von der Firma MisterDotCom eine Anhängerkupplung entwickelt, die im Gegensatz zu allen anderen bisher am Markt erhältlichen Angeboten eine Zuglast von 1.850 kg gebremst / 750 kg ungebremst ermöglicht. Diese AHK hat alle Tests am Fahrzeug bestanden und eine Freigabe von TÜV und KBA erhalten, so dass nach Eintragung in die Papiere das Model S eine legale Zuglast aufweist. Die ersten Montagen werden zur Zeit bei Kundenfahrezeugen durchgeführt, ich bekomme meine in der nächsten Woche.
In mehreren Diskussionen zu diesem Thema hier im board wird seitdem wieder verstärkt über eine Beeinträchtigung oder sogar Verweigerung von Garantieleistungen seitens Tesla’ im Fall eines Schadens an Motor und/oder Akku bei Fahrzeugen mit einer derartigen verbauten Kupplung diskutiert bzw. spekuliert. Bisher habe ich noch keine fundierte Aussage dazu gefunden, es ist aber auch noch nicht zu einem Garantieanspruch mit montierter Kupplung gekommen.
Kann die Montage eines von allen notwendigen Behörden geprüften und zugelassenen Zubehörs den Hersteller zur Verweigerung von Garantieleistungen berechtigen?
Das würde meines Erachtens nach dann ja für alle Zubehöre gelten. Als Beispiel würden mir da Felgen von Fremdherstellern mit abweichenden Abmessungen als Verweigerungsgrund einer Garantiereparatur an Achsteilen oder Radlagern einfallen.
Wie siehst du die rechtliche Lage im Fall der Anhängerkupplung?