Stadt Kulmbach: E-Autos und Hybride dürfen nicht mehr in Tiefgarage

Das wird oft behauptet, stimmt so aber nicht! Der Brand ist anders zu löschen, aber es ist möglich und der Brand ist nicht gefährlicher als ein Brand eines Autos mit Benzin im Tank.

Gruß Mathie

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Die Frage über allem ist schlicht und einfach:

Ist es rechtlich zulässig ein in der EU zugelassenes Fahrzeug aus Teilen des öffentlichen Verkehrsraumes auszugrenzen? - wohingegen es dem Rest nicht nur erlaubt, er vielmehr sogar dazu angehalten ist vornehmlich dort zu parken…

Man begegnet solcherlei Sachverhalten häufig (keine Kraftfahrzeuge in der Fußgängerzone z.B. oder keine Motorräder auf bestimmten Straßenabschnitten zu bestimmten Zeiten … etc. etc.).

Die Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit ist allerdings regelmäßig umfangreich - um nicht zu sagen schwierig…

Da hilft nur eine höchstrichterliche Entscheidung - und dazu muss jemand den Klageweg beschreiten…

Ein Parkhaus ist kein öffentlicher Verkehrsraum.
Der Betreiber stellt die Regeln auf.

Das stimmt nicht ganz: auch ein privates Parkhaus/ privater Parkplatz gehören zum öffentlichen Raum. Die Regeln sollte er aufstellen dürfen, insbesondere wenn - wie in Kulmbach- besondere bauliche Gegebenheiten vorhanden sind.

Wie andere schon feststellten: solche Brände lassen sich sehr wohl löschen. Die Methoden sind aber anders als bei Benzinbränden, und es dauert in der Regel deutlich länger.

Was jeder Besitzer von Li-Ion-Akkus (also eigentlich jeder Bürger) wissen sollte: die Löschmethode, mit der man die meisten Alltagsbrände kleinkriegt (Sauerstoffentzug), ist bei Li-Ion-Akkus nicht nur wirkungslos, sondern sogar kontraproduktiv. Li-Ion-Akkus löscht man durch Kühlung. Sprich: Wasser, viel Wasser. Wenn Profis am Werk sind, fügen sie dem Wasser Additive hinzu, die die Kühlleistung verbessern, wie das bereits genannte F-500 EA. Das sind aber Mittel, die dem Normalbürger nicht zur Verfügung stehen.

Keine Feuerlöscher benutzen! Nichts abdecken, weder mit Sand noch sonstwie! Stattdessen die Feuerwehr alarmieren.

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Wenn dieser Raum gesperrt ist (Schranke)
Erkennt man die dort geltenden Regeln auf.
Es gibt Straßen in Hamburg welche wirklich öffentlicher Raum sind wo Dieselfahrzeuge verboten sind ( ob das Sinn macht neben dem Hafen wo die Schiffe fröhlich rausballern wage ich nicht zu beurteilen). Also machbar ist es.

Würde sagen ja. Siehe Verbot bei Tiefgaragen für Fahrzeuge mit Gasbetrieb. Oder Einfahrverbot für Fahrzeuge mit bestimmte Plakette.

Wenn die Anzahl der e- Autos und Hybride weiter so steigt wird sich die Kommune eine neue Verwendungsmöglichkeit überlegen müssen… Museum für Fahrzeuge mit Verbrenner Motor :wink:

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Klar, siehe Umweltzonen, Dieselfahrverbote, Höhen- und Gewichtsbeschränkungen etc.

Dazu kommt die schon erwähnte Frage, ob das Parkhaus überhaupt öffentlicher Verkehrsraum ist.

Gruß Mathie

Wie sieht es denn mit den LFP Autos aus?
Die LFP Akkus brennen nicht und müssen daher auch nicht aufwendig gelöscht werden.
Ich finde es außerdem viel gefährlicher wenn Kraftstoff ausläuft und sich dann explosive Dämpfe bilden.
Ich glaube wenn die Stadträte statt ihrer AMG Kisten ein E Auto fahren würden sehe es anders aus. :grimacing:

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Tatsächlich :thinking:… Nobel, Nobel! Wahrscheinlich kennen die Stadtvertreter LFP gar nicht, eine Überprüfung wäre natürlich auch nicht möglich. Vielleicht überlegt man sich eine Lösung für genannte Fahrzeuge, also Hybrid und e-Autos.

Ja, zum Beispiel Euro<5 Autos aus Innenstädten. Oder Motorräder auf best. Strecken.

Kulmbach ist ganz schlimm, da haben selbst die Grünen nen Kandidaten mit dem Nachnahmen OPEL aufgestellt !

https://okvote.osrz-akdb.de/OK.VOTE_OF/Wahl-2020-03-15/09477128/html5/Gemeinderatswahl_Bayern_130_Gemeinde_Grosse_Kreisstadt_Kulmbach.html

Ja mein Gott dann kriegt ihr halt ein (weiteres) Frei oder Hallbenbad, weil die Grube ist ja schon da und weil man ja bald keine E Autos mehr reinstellt, fließt man es, baut eine Halle drüber und voilá.

Das neue ohne teure Tiefbauarbeiten gebaute Parkhaus ist dann direkt daneben und viel einfacher in Sachen löschen.

Andere Frage, gilt ein aufgeklebter Zettel auf einem Schild? Oder wäre so etwas anfechtbar? Nicht dass ich es jetzt ausreizen würde, nur so generell?

Wenn das letzte Wort durchgestrichen ist… :shushing_face:

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MMn hat das so keine rechtliche Wirkung. Ein Zusatzschild kann nicht alleine stehen und es hat nichts mit der Höhenbegrenzung zu tun.

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FYI:

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das ist so für sich genommen falsch

Mich würde mal interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage man diese Entscheidung gründet. Eine Stadt kann nicht einfach wie ein Privatbetreiber handeln und sagen „keine eAutos“, „keine SUVs“ oder „keine Menschen mit heller Hautfarbe“. Es gibt da einen Grundsatz der Gleichbehandlung. Wo kämen wir denn da hin? „Kauft nicht bei Kulmbachern!“?!
Obendrein ist der aufgeklebte A4 Zettel auf dem Zusatzschild ein Witz. Ein Verbot kann durch ein Zusatzschild nicht ausgesprochen werden. Erst recht nicht wenn sich das Verkehrszeichen auf eine Durchfahrtshöhe bezieht.

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