Seit 1.1.2024 neue Vorschriften für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, §14a EnWG (Wallbox, Wärmepumpe, etc.)

Nein, das mag bei dir so sein, aber ist nicht immer richtig. Bei niedrigem Verbrauch und zusätzlicher hoher Grundgebühr für zweiten Zähler muss das nicht immer stimmen. Außerdem kann die WP dann ohne Sperrzeiten durchlaufen, was weniger Verschleiß und weniger Verbrauch bedeuten kann.

Nein. Modul 2 erfordert einen zusätzlichen Zähler.

Ich sehe aktuell gar keinen Zwang, etwas ändern zu müssen. Wallbox hat ebenfalls Bestandsschutz. Daher würde ich abwarten, bis die Sachlage 2028 dann etwas klarer ist.

Das ist wirklich merkwürdig. Spricht noch eher dafür, im Bestand noch abzuwarten.

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Ich glaube, du hast mich missverstanden.
Meine Ausgangslage:
Ich habe 1. ein iMSys am Hausstrom, an dem auch die Wallbox hängt und 2. einen Zwei-Tarif-Zähler mit RSE an dem die Wärmepumpe läuft.

Daher sehe ich es momentan so, dass mich nichts zum Wechsel zwingt, ich aber evtl. die Möglichkeit hätte, zumindest mit der Wallbox die pauschale Netzentgeltreduzierung zu bekommen.

Die easee ist nur via Equalizer + AMP oder per Bastellösung dimmbar.

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Ah danke. Gut das wir darüber gesprochen haben.
Hm, dann werde ich wohl erst mal sitzen und warten was passiert.
Meine WP ist aus 2023 → Bestandschutz vorerst
Klima ca. 3kW → muss nicht gesteuert werden
Bleiben nur noch Wallboxen, da kann ich auf mehr Informationenwarten.

Halb legal wäre: EMS light: wenn 2 Wallboxen mit je 4,2kW erlaubt sind, dann ist nur eine Wallbox gleichzeitig mit 8,4kW auch OK. Man müsste nur schauen wie es umsetzbar ist
Z.B. Mit einem Schütz 2. Wallbox komplett abschalten, WP komplett sperren und schon darf die erste WB mit 12,6kW genutzt werden :rofl:

In der Konfig bei der Einrichtung des TWConnectors? Im Nachhinein geht das aber nicht mehr?
Ich müsste es dem Betreiber aber auch irgendwie nachweisen das nicht mehr wie 4,2 kW gezogen werden kann.

Doch das geht jederzeit, musst nur auf das WLAN vom TWC einloggen und auf die config Seite
Vermutlich musst du die kurz stromlos machen damit die nach dem einschalten das interne wlan aktiviert

Nein, die haben mir etwas anderes an die Mail angehangen.
Anmeldung-Inbetriebsetzung-steuerbare-Verbrauchseinrichtung-RNG-082024.pdf (293,0 KB)

Kannst ja mal fragen ob du die NB nicht an den 2. Zähler mit dem RSE hängen darfst. Es gibt NBs die das erlauben und auch Stromanbieter die dafür spezielle Tarife anbieten…

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OK ich blicke bei dem Mist langsam nicht mehr durch…ich glaube einfach pauschal davon auszugehen dass wieder teurer wird ist am gesündesten…

Ich habe bisher:

WP (Zähler für HT/NT)
PV (Zweirichtungszähler) 4kw aktuell wegen Nicht-Steuerbarkeit auf 70% gedrosselt.

Jetzt wollte ich mir eine TWC anschaffen wegen Bequemlichkeit…Kabel sind vorbereitet und ein Bekannter (Elektriker für PV-Grossanlagen) baut mir die 3er Sicherung auf 400V ein und schließt das Ding an.

D.h wenn ich das richtig verstehe muss ich

A) die TWC anmelden
B) ein Steuergerät einbauen was mich wieder Geld kostet
C) ein Smart Meter einbauen was mich pro Jahr 150 Euro kostet?
D) irgendein Modul 1, 2, 3 wählen?

Ich hab echt versucht das hier gesagte zu verstehen aber ehrlich gesagt blicke ich nicht mehr durch.

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Ich werde erstmal abwarten, bis mir jemand genau sagen kann, was gemacht werden muss, wenn man eine Wallbox installieren will.
Ich habe z.Zt. eine rote 16A CEE Steckdose an meinem TG-Parkplatz, an der ist noch ein Go-eCharger angestöpselt.
Wenn mir das ganze Theater mit §14a zu teuer wird, werde ich die rote CEE-Dose gegen eine blaue tauschen lassen und den Tesla-Ladeziegel dran hängen und dann geht mir §14a am A… vorbei.

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Dann einfach auf auf 6A, also <4,2KW drosseln dann brauchst das ganze Gedöns nicht

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TWC3 ist voraussichtlich erst ab Januar 2025 §14a kompatibel. Dann brauchst du evtl. kein extra Steuergerät. Es muss nur ein entsprechendes Kabel für die Steuerung da sein.
Die Anmeldung muss auch der Elektriker machen. Wenn du die Wallbox an den Zähler der WP hängst, profitierst du von günstigeren Netzentgelten pro kWh. Wenn du die Wallbox an den Hausstrom anschließt, dann bekommst du eine pauschale Ermäßigung pro Jahr. Du kannst aber zusätzlich noch Modul 3 wählen, was die Netzentgelte zu bestimmten Zeiten günstiger/teurer macht. Bei uns ist es z.B. im Winter Nachts deutlich günstiger.

Ich würde dir auf jeden Fall raten noch zu warten.

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Warum willst du überhaupt was ändern? Und die Go-e lassen sich auch ohne teure Lösung drosseln.

Kann ich ja machen, wenn es zulässig sein wird. Aber die (meine) Drosselung müsste ja der NB akzeptieren.

Betreibe ich dank der Elektriker Bindung für die Meldung auch so.
Go e auf 1 Phase gestellt und kann mir den Kampf der Bürokraten in Ruhe von der Seitenlinie aus ansehen.

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Wenn dir das ein Elektriker unterschreibt, sollte das gehen. Es gibt sogar eine Installateur Option, wo ein Elektriker das Ding passwortgeschützt drosseln kann. Sollte bei passendem Elektriker jedenfalls deutlich günstiger sein als die Dose zu tauschen.

Genau der Abzock Zirkus ist eben bis 3,7kw nicht notwendig. Selber drosseln und fertig.

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War heute auch mal wieder Thema in der Firma, war irgendwo ein Artikel in der bl*dzeitung?
Vorwurfsvoll wird man angemacht, dass Lastspitzen meiner WP und EAuto nun Stromausfälle herbeiführen und den teuren Netzausbau verursachen (natürlich nicht der Durchlauferhitzer und die Infrarotheizung der Kollegen).Es ist nur richtig, dass nun alles abgeregelt wird.

Komisch, ich finde auch im Oktober kaum eine Lastspitze über 200W Netzbezug :joy: (Auflösung/Mittelung 1min) bei 518kWh Verbrauch vom 1.10. bis 30.10.

Klar, wenn es im Dezember/Januar wirklich mal eine Woche dunkel bleibt, sind da ein paar 100kwh Netzbezug pro Monat, und auch mal max 3…4kW Bezug. Aber auch da lade ich dann das Auto nicht um 8Uhr oder 19Uhr.

Habe ich auch versucht meinem Vater zu erklären, der hat ja den ganzen Tag zeit um zu sehen wann die WP läuft, kann das gar nicht verstehen warum die soooo lange laufen muss…Hab dann nur gesagt dass seine Kaffeemaschine mehr Leistung zieht beim Aufheizen als die WP

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[quote=„romeo1, post:1350, topic:327714“<…>bis 3,7kw nicht notwendig. Selber drosseln und fertig.
[/quote]

Paragraf 14a greift ab den 4,2KW, aber die TAB schreiben die Meldung jeglicher Wallbox schon lange vor. Zumindest lese ich das so aus den TAB.