Viele Elektroautofahrer nutzen für ihre Immobilie Photovoltaik, einen Energiespeicher sowie ein intelligentes Lademanagement zum Überschussladen ihres Elektroautos. Bei so viel Elektronik kann auch immer etwas kaputt gehen. Ideal ist es, wenn das gesamte Gebäude inkl. Inhalt (Hausrat) gegen alle Gefahren abgesichert wird (Allgefahrendeckung).
Nie mehr in die Situation geraten, dass etwas nicht versichert ist
Denn mit der Allgefahrendeckung dreht sich auch die Beweislast im Schadenfall zum Vorteil der Kunden um. Nicht der Versicherungsnehmer muss die Ersatzpflicht des Schadens beweisen, sondern der Versicherer muss beweisen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
Aus meiner Sicht sind bei der Absicherung einer Immobilie solche Dinge wichtig:
Verzicht auf Anrechnung von grober Fahrlässigkeit bei Verletzung der Anzeigepflicht einer Gefahrerhöhung, bei der Verletzung gesetzlicher oder behördlicher Sicherheitsvorschriften und auch bezüglich Herbeiführung des Versicherungsfalls
Schäden an elektrischen Geräten durch Stromschwankungen/-ausfall / Kurzschluss
Schäden an Leitung, elektrischen Anlagen und Dämmungen durch Nagetiere, Marder oder Waschbären
Keine Mindestwindstärke bei Sturmschäden
Darüber hinaus gibt es noch viele andere Punkte, die wichtig sind. Wer noch etwas mehr lesen oder direkt zu mir Kontakt aufnehmen möchte, kann das über diesen Link tun:
Brandschutz bei Anschaffung von E-Auto und Ladestation
Wird die Wallbox zum Beispiel an einer nicht feuerfesten, gedämmten Hausfassade installiert, kann im Fall eines Brands während des Ladevorgangs auch die Fassadendämmung Feuer fangen und das ganze Gebäude in Brand geraten.
Fachleute raten bei nachträglichem Einbau von Wallboxen zu einer Brandschutzbegehung durch professionelle Installationsfirmen oder qualifizierte Sachverständige. Sie raten auch, die eigene Gebäudeversicherung über das Vorhaben zu unterrichten.
Falls das nicht passiert, kann es im Schadenfall seitens des Versicherers Vorwürfe einer groben Fahrlässigkeit und im schlimmsten Fall sogar wegen einer Obliegenheitsverletzung geben - je nachdem, was in den Bedingungen der eigenen Wohngebäudeversicherung zu den beiden Punkten enthalten ist.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
die brennenden Kerzen am Adventskranz oder Weihnachtsbaum beim Verlassen des Zimmers.
der Wasseranschluss der Waschmaschine, der nach Gebrauch nicht direkt wieder zugedreht wird.
Ein Beispiel, welches tatsächlich so passiert ist: Der Vater eines kleinen Sohnes bewahrt in seiner Schreibtischschublade ein Feuerzeug auf und vergisst die Schublade zu verschließen. Das Kind findet das Feuerzeug und verursacht damit einen Brand, der zu einem Schaden von mehreren zehntausend Euro führt. Der Versicherte hatte in diesem Fall keine Versicherung, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und erhält daher eine Kürzung der Leistung in Höhe von 25%. Zu Recht ! urteil das OLG Nürnberg (AZ 8U16688/15)
Beispiele für eine Obliegenheitsverletzung:
Missachtung der Beitragszahlungspflicht: Versicherungsprämien zu spät, gar nicht oder nicht vollständig zahlen
Missachtung der Schadenssicherungspflicht: Die Schadenstelle verändern – zum Beispiel durch Aufräumen oder Putzen oder beschädigte Gegenstände entsorgen, bevor der Versicherer den Schaden überprüft hat.
Missachtung des Anerkennungs- und Befriedungsverbots: Den Schaden ohne Zustimmung des Versicherers „unter der Hand“ regeln, also eigenmächtig anerkennen und bezahlen.
Auf der sicheren Seite sind diejenigen, deren Gebäude-/Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zu 100% leistet. Bei Obliegenheitsverletzungen Geld vom Versicherer zubekommen, ist deutlich schwerer. Aktuell kenne ich einen Versicherer, der selbst dann bis 10.000 € bezahlt. Die meisten zahlen in einem solchen Fall nichts …
Wer mit mir gerne auch über solche Themen reden möchte, ruft einfach an 02361-5822262 oder schickt die Bedingungen seiner Gebäudeversicherung an [email protected]. Dann telefonieren wir anschließend.