ich habe ein 2021er Model 3 Long Range. Im Fahrzeugschein steht als Reifenangabe:
235/45R18 98Y
Soweit ich das verstanden habe, sind das Reifen für eine Höchstgeschwindigkeit von 300km/h. Mein Wagen kann laut Fahrzeugschein 233km/h in der Spitze fahren.
Nun könnte ich gebrauchte Sommerreifen von einem 2023er Model 3 SR+ bekommen, die haben aber „nur“ den Geschwindigkeitsindex V - welcher offenbar bis 240km/h geht.
Meine Winterreifen haben ebenfalls einen V-Index. Die Abweichung nach unten scheint bei Winterreifen normal/ok/Usus zu sein.
Beim ADAC finde ich die Angabe, dass man beim Geschwindigkeitsindex auch im Sommer dann nach unten abweichen darf, wenn die im Schein eingetragenen Reifen deutlich überdimensioniert sind - was ich bei 300km/h für ein maximal 233km/h schnelles Auto ja so sehen würde, rein rechnerisch würde ich denken, dass V-Reifen da ja reichen müssten.
Ich hab von der ganzen Thematik aber keine echte Ahnung - daher die Frage an die Experten hier: Wären die V-Sommerreifen sozusagen „illegal“? Oder wäre das in Ordnung, die zu nutzen? Oder wäre das grob fahrlässig und dumm?
Vielen Dank für Deine Antwort, die reine Logik hat mir das so ja auch schon gesagt - nur ist das mit den Vorgaben ja manchmal so eine Sache. Ich habe beim ADAC noch ein sehr ausführliches Dokument dazu gefunden, da steht es dann auch noch einmal klar drin:
In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Indexe) der Reifen über der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. V-Reifen bis 240 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 192 km/h fahren kann). Entsprechend der EU-Verordnung 458/2011 Anhang II, Punkt 4 „Geschwindigkeitsbereich“ muss das Geschwindigkeitssymbol eines zu montierenden Pkw-Reifens, der in allen sonstigen Spezifikationen den Vorgaben entspricht, mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeuges vereinbar sein. Die Angaben zur bbH ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Zeile T zu finden.
[…]
In der Praxis bedeutet dies beispielsweise: Der Fahrzeughersteller schreibt für ein bestimmtes Pkw-Modell, das laut „Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zeile T“ eine Höchstgeschwindigkeit von 192 km/h erreichen kann, Reifen mit dem Speed-Index V (bis 240 km/h) vor. Diese Reifen sind bei der Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (192 km/h) überdimensioniert. In diesem Fall können auch Reifen mit einem Speed-Index H (bis 210 km/h) gefahren werden, ohne dass Abnahmen oder Eintragungen erforderlich wären.
Ab V gilt: So ist z.B. bei V-Reifen die maximale Tragfähigkeit bis 210 km/h gegeben (s. Tabelle). Bei 240 km/h (der für V-Reifen definierten Höchstgeschwindigkeit) beträgt ihre Tragfähigkeit nur noch 91%, so dass es in Abhängigkeit zum individuellen Fahrzeuggewicht zu einem Lastabschlag kommen kann.
Da der Tesla prinzpbedingt recht schwer ist, würde ich bei den empfohlenen Geschwindigkeitsindexen bleiben.
Ach herrje. Das scheint tatsächlich alles DEUTLICH komplizierter zu sein, als ich so dachte. Womöglich macht es Sinn, die V-Reifen dann tatsächlich nicht zu nehmen. Danke auch Dir für Deine Infos!
Das ist aber eindeutig in den Lastabschlagstabelllen genug Luft für 96 V Reifen.
Die Achslast ist 1153kg (bei maximal 2305kg Gewicht inklusive allem im Model 3), damit laut Tabelle easy 240km/h möglich, was bei Vmax 233 sogar etwas Luft lässt.
Hi,
Ich war nun beim TÜV und habe ihn ausgefragt, wie das mit der Abweichung des Geschwindigkeitsindex ist.
Weil das Model 3 2021 nicht im Computersystem war, musste er alles selbst heraussuchen. Da er gerade keine Kundentermine hatte, war das eine willkommene Abwechslung.
Also so geht’s:
Höchstgeschwindigkeit im KFZ-Schein Feld (T) = 233 km/h
Nächster Wert in der gelben Spalte von der Tabelle unten ist 240 km/h
Damit ist klar: Geschwindigkeitsindex „H“ geht gar nicht.
Nächste Möglichkeit „V“ ist schon komplizierter:
In der Tabelle steht 91%.
Im KFZ-Schein Feld (15) steht „235/45R18 98Y B“
Die „98“ bedeutet Tragfähigkeitsindex = 750 kg
Das wird nun mit den 91% aus der Tabelle multipliziert: 682,5 kg
Für zwei Reifen auf einer Achse sind das dann 1365 kg
Das Ergebnis ist höher als die Achslast im KFZ-Schein Felder (7.1) und (7.2)
Damit ist der Reifen „235/45R18 98V“ zulässig, obwohl Y im Schein steht.
Wenn 233 km/h nicht überschritten werden kann, dann ist auch kein Aufkleber „max 240 km/h“ auf dem Armaturenbrett nötig, der im übrigen auch durch ein Display eingeblendet werden darf.
Soweit alles korrekt. So kenne ich das von Deutschland und dem deutschen TÜV.
Im Ausland, konkret Italien, interessiert das aber nicht, die schauen stur in die Papiere (ZB1) und wenn im Sommer der Geschwingkeitsindex nicht übereinstimmt, gibt es Ärger.
Speedinex und Lastindex sind EU Recht und das gilt auch in Italien (hier die ECE-R 30)
Merke: EU Recht steht über nationalem Recht, das gilt insbesondere für EG-Typgenehmigte Fahrzeuge.
Bei dem was in Italien so auf den Straßen herumfährt oder besser geistert, waage ich zu bezweifeln, dass irgendein ital. Ordnungshüter sich ernsthaft für Reifendimensionen geschweige denn LI interessiert.
Mag natürlich sein, dass es für italienische Fahrzeuge, mit spezieller ital. nationaler Genehmigung andere Verordnungen gibt. Das soll uns aber nicht interessieren.
ich habe es bei Kauf meines M3 die Berechnung des Abschlags linear interpoliert:
V:
230: 94%
240: 91%
230-240 => 3%
pro km/h => 0,3%
3 km/h => 3x 0,3% = 0,9%
Nein, im Winter ist ein niedriger Geschwindigkeitsindex in Italien erlaubt, im Sommer nicht. Konkret 15.10. bis 15.05. darf mit niedrigerem Index in Italien gefahren werden.
Wie hoch tatsächlich die Gefahr ist im Sommer erwischt zu werden, steht auf einem anderen Blatt.
Gibt es außer dem ADAC Bericht noch Rechtsquellen zu dem laut ADAC / ÖAMTC illegitimen, gegen EU-Recht verstoßenden, Vorschriften in Italien?
Würde bedeuten, ich fahre ab dem 16. Mai mit Allwetter Reifen (V) nach Italien und kassiere 400-1700€ Bußgeld für kein Vergehen. Da würde ich definitiv vor dem EuGH klagen.
Vorallem warum Italien? Gilt hier neuerdings Tempo unendlich? Laut meinem Kenntnissstand gilt in Italien max. 130, demnach würde sogar bei jedem Kfz ein „M“ Reifen ausreichen
P.S. mein Vorgänger Auto (Verbenner) hatte auch in Feld 15 „Y“ Reifen eingetragen, bin aber niemals mit Y Reifen in Italien gewesen, die Kiste fuhr auch „nur“ 224.