Rasen, rasten, Superchargen

Wann ist den der Überholvorgang dann Abgeschlossen :question:

Nach dem einen LKW der gerade Überholt wird :unamused:

Nach rund ein Dutzend LKWs :angry:

Da zwischen zwei Ladehalte immer wieder rechts LKWs kommen,
eigentlich Überhauptnicht und das ist gut so schließlich sollen die
Anderen mal richtig Erzogen werden :laughing:

@ Erbtefaktor: Wenn du willst, dass man deine Beiträge versteht, dann springe doch bitte nicht zum nächsten Gedanken bevor der erste abgeschlossen ist. Das zusammen mit fehlenden Satzenden u.ä. macht das Verstehen deiner Beiträge recht schwer.

Danke Frank

Richtig, es ist eine Riskoabwägung.

Reduzierte Höchstgeschwindigkeit reduziert das Unfallrisiko. Weiter reduzierte Höchstgeschwindigkeit reduziert das Risiko weiter. Höchstgeschwindigkeit 0 für von Menschen gesteuerten motorisierten Individualverkehr würde das Risiko aus dem motorisierten Individualverkehr sogar eliminieren. Ein gewisses Risiko geht mit dem motorisierten Individualverkehr halt einher.

Ich finde das deutsche Herangehen sinnvoll dort zu limitieren, wo es erhöhte Unfallrisiken gibt oder aus Lärmschutzgründen. Ohne jetzt genaue Zahlen recherchiert zu haben, gehe ich nicht davon aus, dass die Unfallzahlen und Unfallfolgen auf den unlimitierten Autobahnabschnitten relativ oder absolut höher sind, als in dem Teil des Straßennetzes in dem Tempolimits gelten.

Wenn es allgemein um die Reduzierung von Unfallzahlen geht, sollte man versuchen auf mittlere Sicht dem Menschen als Risikofaktor die Verantwortung für die Steuerung des Fahrzeugs abzunehmen. Autonome Autos werden, wenn die Hersteller bereit sind die Systeme vollautonom freizugeben, weniger Unfälle haben, als von Menschen gesteuerte, davon bin ich überzeugt.

TeeKay,

Du hast Dich sicher (zu Recht) über die Antwort von Blackbird geärgert!
Du meinst aber sicher nicht das, was Du geschrieben hast. „Ausbremsen“ verstehe ich so, dass man jemand anderen absichtlich behindert oder gar nötigt…

Ich gehöre sicher meist auch zu den Langsamfahrern und fahre oft langsamer als 120km/h auf der Autobahn. Wenn ich LKWs überholen möchte und viele schnelle PKW unterwegs sind, fahre ich gegebenenfalls eine Zeitlang hinter dem LKW bis eine größere Lücke kommt. So versuche ich, die Summe der Behinderungen (meine Wartezeit, bis ich wieder meine Geschwindigkeit fahren kann, sowie die Wartezeit, die ich Schnellerfahrenden verursache) zu minimieren. Das gelingt natürlich nicht immer ist aber insgesamt gesehen streßfreier und vermutlich ungefährlicher für alle :slight_smile: .

Richtig. Bei ausreichend großer Differenzgeschwindigkeit gibts aber eben keine Lücken, die groß genug wären, um behinderungsfrei (also ohne dass mich schnellfahrende Blackbirds beim Überholen behindern würden) zu überholen. Und dann bleibe ich nicht natürlich „immer schön rechts“, damit Blackbirds ungestört ihrem Geschwindigkeitsrausch nachgehen können.

Damit hier kein falscher Eindruck entsteht. Ich gönne jedem eine angemessene und risikobewusste Fahrweise. Da gibt es keine Diskussion. Ich halte aber komplett dagegen wenn jemand meint, dass er sich das Risiko bewusst gemacht hat, dass durch sehr schnelles fahren entsteht. Das Risiko ist genau genommen, dass du in den nächsten Sekunden sterben kannst. Was sagt denn deine Familie, was sagt die Hausfinanzierung, was geschieht mit der Firma? Wer würde wirklich hier nicht das Risiko möglichst verkleinern? Aber wie gesagt, meine Sichtweise soll nicht mit dem erhobenen Zeigefinger sein. Es ist meine Sichtweise.

Prima! Endlich mal ein mutiger, der wenigstens zugibt, dass er andere nötigt! Nicht das schnelle Fahren ist gefährlich - es sind solche Leute, so denkend, die den Verkehr gefährden!!! Die Oberlehrer, die Ihre Meinung und Ansichten anderen aufdrängen müssen.

Aber Warum??? Ich verstehe solche Menschen nicht - was haben die davon? Gefährden andere und sich selbst, nur weil sie der Ansicht sind, Ihre wäre die einzig richtige!

Ja, das verstehe ich und kann deine Argumentation auch nachvollziehen, wenngleich sie dem offiziellen Tenor entspricht für ein Pro zum Tempolimit.
Es deckt sich aber nicht mit meinen Erfahrungen und stimmt auch nicht tatsächlich!
Die gefährlichsten Situationen (abgesehen vom Stadtverkehr oder Landstraße) habe ich bislang immer auf Autobahnen mit Tempolimit erlebt - es gibt da immer wieder Situationen, in denen beide Fahrer zweier Fahrzeuge unsicher sind und durch die geringen Geschwindigkeitsunterschiede zieht sich die unsichere Phase sehr lange hin. Bspw. bleibt ein Fahrzeug viel länger im toten Winkel als es bei größeren Geschwindigkeitsunterschieden der Fall wäre. Wie gesagt, das sind meine Erfahrungen (37 Jahre Autofahren - unfallfrei und bislang ohne Punkte).
Dazu kommt, dass eigenartiger Weise die schwersten Autobahnunfälle immer in Bereichen bzw. in Ländern mit Tempolimit geschehen und nicht in Bereichen ohne Limit!! Schon mal aufgefallen? Und bitte jetzt keine Ausreden von wegen, das waren aber Nebel- oder Glätteunfälle - diese Begleitumstände gibt es auch auf Autobahnen ohne Limit!
Die Gefährdungsskala stellt auch genau die gefühlte Gefährdung auf den Kopf. Das ist wie mit dem Fliegen. Subjektiv empfinden die meisten Menschen das Fliegen als ziemlich gefährlich, obwohl es statistisch als am sichersten gilt. Die Gefahr beim Autofahren verletzt oder getötet zu werden, ist auf Landstraßen und in der Stadt am größten - und zwar um Faktoren höher als auf Autobahnen. Und auf Autobahnen mit Limits größer als auf Autobahnen ohne!

Ich bin auch gegen ein generelles Tempolimit, aber ich finde mit 120km/h ist man schnell genug um einen Überholvorgang auszuführen. Selbstverständlich darf der ausscheren, nachdem er sich vergewissert hat, daß frei ist. Er kann aber nicht damit rechnen, daß da jemand mit 250km/h sich nähert. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung auszuscheren bis zur Betätigung des Blinkers ist der Schnelle plötzlich hinter einem. Das können die wenigsten abschätzen wenn es nicht gänzlich unmöglich ist.

Was sollten wir passionierte Schnellfahrer beachten? Wir haben eine besondere Verantwortung und sollten unsere Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen. Das heißt bei regem Verkehr geringe bis keine Differenzgeschwindigkeit. Es ist zu gefährlich, für einen selber und für andere.

Ansonsten, wenn diese Einsicht nicht um sich greift brauchen wir ein generelles Tempolimit, in dem Fall würde mein Widerstand bröckeln.

Was wäre denn Deiner Ansicht nach korrekt?
-gleich mit 90 hinterm LKW bleiben. Ob der Schleicher nun 90 oder 120 fährt…
-beim überholen auf 160 beschleunigen und danach beim einscheren wieder runterbremsen, damit die Schnellfahrer ihren Tempomat drin lassen können
-Bundesstrasse fahren

Ich merk schon, ist ein ähnliches Thema wie: SuC für kostenloses laden auf Langstrecke
Das wollen einige ja auch nicht so ganz simpel ohne Paragraphen/Gesetze/Regulierungen begreifen…

Das Gesetz gibts ja: Richtgeschwindigkeit. Was die einzig richtige Sichtweise ist, stellt der Gesetzgeber damit klar. Recht haben eben nicht die, die schneller fahren. Die Mithaftung bei Unfällen, auch bei Unfällen, die klar nicht vom Schnellfahrenden verursacht werden, zeigt, was für ein Verhalten erwartet wird.

Eines sonntags: Radiomeldung besagt: A2 bei Lehnin in eine Fahrtrichtung komplett gesperrt. Stockender Verkehr auch in der Gegenrichtung wegen Gaffern. Sechsspurige Autobahn, d.h. drei Spuren je Fahrtrichtung. Was war passiert?

Normaler Sonntagsverkehr. Trocken, warm genug Mitteldichter Verkehr. Aber eigentlich kein Problem in Sicht. Eigentlich auch keine LKWs unterwegs. Ist ja Sonntag. Aber irgend einer transportiert halt an diesem Sonntag verderbliche Kühlschränke in einen der ehemaligen Ostblockstaaten. Und dahinter fährt jemand mit einem Gespann. Das macht er nicht allzu oft im Jahr. In einer größeren Lücke entschließt sich der Gespannfahrer zu überholen. Macht alles korrekt, setzt Blinker, sieht sehr wohl, dass auf der Mittelspur weit hinten irgend eine Handwerkerkarre kommt. Er kann aber nicht erkennen, dass dieser mit 145 km/h auf der Mittelspur fährt. Darin sieht die Fahrerin dieses Fahrzeuges kein Problem. Es sind zwei Frauen unterwegs, die gerade 500 km hinter sich haben, um einem Sohn beim Umzug mit diesem Leihwagen zu helfen. Auch die sind im Umgang mit diesem Fahrzeug wenig geübt. Aber weil es sicher fährt, ein gutes Fahrwerk hat, und relativ neu ist, trauen sie sich das zu. Und sie wollen ja auch endlich nach Hause. Alles das kann niemand außerhalb der jeweiligen Fahrzeuge sehen. Wie gesagt, sieht alles normal aus.

Die Fahrerin mit dem Mietwagen macht nun einen Fehler. Sie will nicht runter auf 100 Stundenkilometer oder noch langsamer abbremsen und entschließt sich schnell nach links zu lenken. Wie gesagt mit etwa 145 km/h. Sie hatte links hinten kein Auto gesehen. Den weißen Audi der sich mit 185 km/h genähert hat, hat sie einfach übersehen. Der Audifahrer, könnte auch ein BMW oder ein Tesla gewesen sein, ist an diesem Tage nicht mal besonders schnell gefahren. Es sind zwei Sportkameraden auf dem Weg von Braunschweig nach Berlin nach einem Sportlehrgang. Sie fahren eigentlich immer so schnell 200 Stundenkilometer oder mehr. Da ist das Auto von Braunschweig nach Berlin gerade warm und der Tank nicht leer. Anderthalb Stunden. Mehr darf es nicht dauern. Sie haben aber keine Chance rechtzeitig vor dem Mietwagen abzubremsen, bremsend er wischen Sie den Mietwagen noch hinten links. Dadurch bekommt der Mietwagen einen Stoß nach rechts. dort ist aber der Gespannfahrer auf der Mittelspur. Dieser wird gegen den LKW gedrückt. Der Unterfahrschutz des LKWs sorgt für Verschrammungen und keine sofortigen Toten. Alle Fahrzeuge nach links zurück geprallt. Aber für vier Fahrzeuge ist auf dieser dreispurigen Strecke kein Platz. Audi und Mietwagen bremsen recht stark ab. Bleiben mit Blechschäden stehen, der Gespannsfahrer kann nicht bremsen schlingert, Dreht sich, fliegt in die Mittelleitplanke und wird zurück geschleudert nach rechts. Der LKW-Fahrer konnte aber rechtzeitig bremsen und hat ihn nicht platt gefahren. Der Gespannsfahrer hat leichte Verletzungen davongetragen. Die Schäden lassen sich alle reparieren an den Fahrzeugen und die Anwälte und Versicherungen klären das untereinander. Die Mietwagenfahrerin hat keine Rechtschutzversicherung für das fahren von Leihautos und trägt die Kosten vor Gericht alleine. Ihr wird vorgeworfen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit der Folge von Personenschäden Punkte und Fahrverbot drohen. Sie sagt aber ohne den schnellfahrenden Audi oder BMW oder Tesla wäre es in diesem Augenblicksversagen nicht passiert. Muss jemand der 145 km/h fährt, jetzt noch damit rechnen, dass ihm ein einer mit Wucht hinten rein knallt? Das ist die Frage aller Fragen. So in etwa hat es sich tatsächlich zugetragen. Der schnell fahrende Pkw links hat wahrscheinlich eine mit Schuld bekommen. Das habe ich nicht mitbekommen. Entscheidend hier für diese Geschichte ist aber die Tatsache dass eben noch alles kontrollierbar und relativ risikolos erschienen. Alle machten ungefährlich erscheinende Aktionen. Bis zu einem Augenblick, der alles änderte.

Es gibt verantwortungslose Raser, und es gibt böse Besserwisser die andere erziehen wollen.
Das sind beides Gruppen die auf der Straße nichts verloren haben.
Auch wer verantwortungsbewusst schnell fährt kommt Du einen Fehler eines langsamen Fahrers sehr schnell in sehr gefährliche Situationen.
Meine Heimautobahn (A3 Arnheim-Oberhausen) ist ohne Limit und meistens frei, aber es sind dort auch oft Niederländer unterwegs die das große Geschwindigkeit Delta nicht kennen. Es gibt regelmäßig böse Unfälle auf der Strecke.
Mittlerweile bin ich für ein Tempolimit bei 160-180km, das nimmt wenigstens die ganz bösen Geschwindigkeitsdifferenzen raus und limitiert die meisten nicht unnötig.

Zivilrechtlich haftet der Schnellfahrende aufgrund des höheren Betriebsrisikos eines schnellen Fahrzeugs verschuldensabhängig mit, soweit sich das höhere Betriebsrisiko bei einem Unfall manifestiert hat. Auf die strafrechtliche Einstufung eines Unfalls hat die alleinige Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nichts zu bedeuten.

Wenn man also bei guten Wetterbedingungen und leerer Autobahn mit deutlich über Richtgeschwindigkeit fährt und es zu einem Unfall kommt, weil der Unfallgegner ohne zu schauen vom Beschleunigungsstreifen auf die linke Spur zieht und bei diesem Unfall ein Passagier getötet wird, dann hat der unzulässigerweise auf die linke Spur wechselnde vermutlich eine fahrlässige Tötung begangen, der schnellfahrende ist strafrechtlich nicht verantwortlich.

Zivilrechtlich wird der Schnellfahrende einen Teil des materiellen Schadens ersetzen müssen.

So, was ist jetzt die „einzig richtige Sichtweise“ und was hat der Gesetzgeber klargestellt. Vielleicht bin ich gerade völlig auf der falschen Fährte, aber mir ist jetzt wirklich nicht klar ob die jetzt die strafrechtliche Sichtweise oder die zivilrechtliche Sichtweise „einzig richtig“ ist. Bitte um Aufklärung!

Gruß Mathie

Ich liebe meine Frau und mein zu Hause und möchte wohlbehalten zu Hause angekommen. Und das ist, glaube ich, die einzig richtige Sichtweise.

Sehr gutes Fazit, Hans, damit ist alles gesagt :sunglasses:

Was soll ich dir da für einen Tipp geben? So fahren, dass du keinen gefährdest. Also kann alles drei richtig sein. Aber auf keinen Fall Blinker setzen, die Informationen, die der Rückspiegel liefert, ignorieren und einfach ausscheren. BLINKER SETZEN IST KEIN FREIBRIEF ZUM AUSSCHEREN!!! … und bitte erst Blinker setzen, wenn der Schnelle vorbei ist - man weiß sonst immer nicht, ob er es als Freibrief sieht und gleich ausschert oder er einen doch gesehen hat - also erst blinken, wenn es tatsächlich rüber geht!!!

Und das Beispiel von JeanSho: Ja, genau das kann passieren, wenn man einiges falsch macht. Hätte aber genauso passieren können, wenn beide fast gleichschnell und der Linksfahrende im toten Winkel gewesen wäre. Besser wäre hier wohl gewesen, in der Spur zu bleiben und entsprechend abzubremsen.

Schön wäre es, wenn die Fahrschulen hinsichtlich der Autobahnfahrten mehr oder besser ausbilden würden. Heute ist das meist nur eine Pflichtveranstaltung ohne wirklich auf das Wichtige einzugehen. Meinen Sohn z.B. habe ich sofort nachdem er die Führerscheinprüfung bestanden hatte, an das vernünftige und verantwortungsvolle Autobahnfahren (ja, und dazu gehört eben auch und besonders das Schnellfahren!) herangeführt. Eines der wichtigsten Dinge, habe ich eingebläut, ist dabei, das ständige (!) Beobachten der Rückspiegel - das kann eigentlich gar nicht oft genug passieren. Ca. 2/3 meiner Fahrzeit auf Autobahnen beobachte ich den rückwärtigen Verkehr in den Rückspiegeln und sehe damit jede kleinste Bewegung, die sich in der Entfernung ergibt. Aber keine Angst, nach vorne schaue ich auch - nur die Situationen nach vorne sind viel schneller überschaubar und bedürfen daher weniger Zeit. Mich hat mit diesem Verhalten noch nie ein Schnellfahrer überrascht.

Gut, das kann für den einen oder anderen zu anstrengend sein. Aber dann muss man sich eben vor einem Fahrstreifenwechsel intensiv - über mehrere Sekunden - den rückwärtigen Verkehr ansehen. Schulterblick ist trotz jahrelanger Fahrpraxis auch nicht verkehrt!

Und trotzdem bleibt immer ein Restrisiko - das bleibt aber auch mit Tempolimit, auch mit Autopilot und auch beim autonomen Fahren. Soviel gutgemeinte Argumente wir hier auch vorbringen: Das Leben bleibt lebensgefährlich solange wir leben!

Wir sollten hier die Diskussion vielleicht beenden, bevor irgendjemand noch säuerlich wird. Ich freu mich trotzdem auf heute Abend in Berlin euch bei der Weihnachtsfeier zu sehen. Da möchte ich aber diese Diskussion nicht fortsetzen.

Da stimme ich Dir zu!

Trotzdem fahre ich sogar in der Berliner Innenstadt mit dem Fahrrad, was weitaus gefährlicher ist, als bei guten Bedingungen mit 250 km/h auf der Autobahn zu fahren. Es muss jeder für sich selbst entscheiden, welche Risiken er bereit ist einzugehen und anderen zuzumuten, solange es sich im Rahmen des gesetzlich erlaubten bewegt.

Gruß Mathie

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
„Vor Gericht und auf hoher See…“

Ohne jetzt Aktenzeichen zu googeln fallen mir folgende gängige Rechtsprechungen ein:

  1. Selbst in Deutschland muss niemand damit rechnen, dass jemand mit 250 km/h über die Autobahn fährt.
    (So wurden einem Bugatti-Fahrer 100% der Schuld zugewiesen, obwohl der Unfall auch bei 130 nicht zu verhindern gewesen wäre und ihn dann keine Schuld zugesprochen worden wäre.)
  2. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 100% überschritten, so wird automatisch von Vorsatz ausgegangen.
  3. Fährt man (auf unlimitierter Autobahn) schneller als es die Richtgeschwindigkeit „empfiehlt“, und kommt es zu einem Unfall, so wird zuerst geprüft
  • ob der Unfall bei Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können
  • welche Auswirkung der Unfall bei Richtgeschwindigkeit gehabt hätte

Aus der Differenz der Unfallfolgen wird dann eine entsprechende Teilschuld ermittelt.

Dito!

Gruß Mathie