Dummerweise wird „öffentlich zugänglich“ (zumindest in DE) häufig wie folgt von Gerichten ausgelegt:
Öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Grundstücke: „Öffentlich zugänglich“
Privatgrundstück ohne Einfriedung: „Öffentlich zugänglich“
Privatgrundstück mit Einfriedung: „Nicht öffentlich zugänglich“
Beispiel (Fahrerlaubnisrecht):
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auf privatem Grund zulässig, wenn dieser nicht öffentlich zugänglich ist.
Es muss also eine physikalische Sperre (Tor, Schranke, Kette, o. ä.) das Privatgrundstück vom öffentlichen Verkehrsraum trennen.
Das Vorhandensein einer solchen Sperre ist nicht ausreichend, wenn diese nicht geschlossen ist.
Ergo: Schranke bzw. Tor offen = Fahren ohne Fahrerlaubnis
Supercharger, Crowdfunding-Ladesäulen, … befinden sich zwar immer auf privatem Grund, sind jedoch (aufgrund ihres Zwecks) „öffentlich zugänglich“.
Private Wallboxen auf dem privaten Stellplatz auf dem Grundstück direkt an der Straße sind (aufgrund ihres Zwecks) zwar nicht „für die Öffentlichkeit bestimmt“, jedoch „öffentlich zugänglich“, sofern diese nicht eingefriedet ist.
Und genau hier liegt das Problem der LSV:
Sie schießt über das Ziel hinaus, denn die Vorgabe lautete, dass alle für die Öffentlichkeit bestimmten Ladesäulen „barrierefrei“ werden sollen.
Ein eingeschränkter, genau definierter Nutzerkreis stellt nicht „die Öffentlichkeit“ dar.
Tesla Supercharger, DrehStromNetz, Park & Charge, … schränken diesen Nutzerkreis genau ein und sind somit nicht öffentlich, deren Ladestellen sind jedoch „öffentlich zugänglich“ und würde somit unter die LSV fallen.
Nach den Vorstellungung des BMWi ist zum Beispiel ein Tesla Supercharger öffentlich, obwohl kein anderes Auto außer dem Model S daran laden kann und auch kein anderes Auto eine derart hohe Ladeleistung abnehmen kann.
Daher müssten künftige Suoercharger über einen CCS2 Stecker verfügen, obwohl es noch keine für diese Abgabeleistungen zertifizierte CCS2 Stecker gibt (und auch keine Autos die mit CCS2 mit 120kW laden könnten)
Notfalls muss Tesla das CCS2-Kabel legen, aber mangels Verfügbarkeit ohne Stecker und dann die Regierung auffordern für entsprechende CCS2-Stecker zu sorgen.
Habs schon mal geschrieben: Da eh kein CCS EV am SuC laden kann und auch nicht einzeln von Tesla freigeschaltet wird, reicht ein Adapter SuC-Typ2 auf CCS, der am Stall hängt. Der Adapter muss nichts können (Dummy - reines Plastikteil).
Der LSV genüge getan, denn so können genausoviele CCS EV dort laden, wie mit echtem CCS Stecker: genau Null. Aber CCS vorhanden. Check!
Vorschlag:
Statt die unnötigen Schnell-Ladesäulen zu finanzieren, bekommen die Kommunen das Geld zweckgebunden mit der Auflage auf allen Autobahnen und mehrspurigen Landstraßen die Fahrbahnmarkierungen zu erneuern!
Nein, denn im „Besonderen Teil“ der Verordnung steht bei „Zu Paragraph 2 / zu Nummer 9“ :
„[…]Ladepunkte, die sich auf privateb Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden sind somit grundsätzlich keine Ladepunkte im Sinne dieser Verordnung“
Des weiteren ist nicht jede Steckdose eine Ladesäule, denn in $2 Abs6 steht „[per Definition] ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet UND bestimmt ist […]“
und nicht jede Dose im Garten ist als Ladepunkt bestimmt
OK, ok, sehe gerade, wurde schon paar Mal gepostet… sorry.
Hilft vielleicht bei der Entscheidung, doch noch zu unterschreiben, auch wenn man momentan noch unschlüssig ist, weil sich die Verordnung ja nicht komplett unsinnig anhört. Ist sie ja auch nicht. Unsinnig ist die zwangsweise „Veröffentlichung“ von Ladepunkten, die die EU gar nicht fordert.