Online Petition gegen Ladesäulenverordnung

Also ich hab mir die LSV auch durchgelesen / durchgearbeitet und sehe für Tesla auch kein Problem! Genau so auch DSK
Ihr interpretiert zu viel darein!

Und Grundsätzlich ist es gut wenn es einen Standart gibt!
Typ2 für AC ist jetzt schon Standart in Europa dazu passend ist jetzt CCS für DC - technisch Klasse

Chademo ist nicht kompatibel zum typ2 pwm Signal das heiße doppelte Technik im FZG deswegen eigentlich doof

Es gibt auch nur eine Zapf Pistole für Benzin und eine für Diesel
Und nicht zwei für Benzin!

Also ich seh es gelassen

Für BMW und Ihre Drive now Säulen könnte die LSV schon mehr Auswirkungen haben!

Ich bin dafür in der LSV gehört erstmal eine Mindestleistung rein!
Jede öffentliche typ2 muss mindestens 22kw drei Phasen 32a haben
Und CCS muss mindestens 100kw haben (auch wenn es jetzt noch keiner kann - aber an die Zukumpft denken und über über Morgen) und zwei Ladeanschlüsse besitzen (dann darf auf 2x50kw aufgeteilt werden)
Zur Bezahlung muss mindestens EC Visa Master Karte an Autobahnen gehören plus Deutschlandweit gültige Ladekarte und schon sind wir einen Schritt weiter
Plus Eine 24/7 Öffnung und 99% garantierte Verfügbarkeit!

Jedes Fzg muss mindestes typ2 an Bord haben typ1 ist somit nicht erlaubt! Dann spielt es keine Rolle mehr ob festes Kabel an der Säule oder nicht!
Genauso muss jedes Fzg dem PWM Signal Folgen rauf wie runter!

Alte Ladesysteme haben Bestandsschutz!

Jede andere Ladetechnik ist erlaubt aber nicht als öffentlich einzustufen somit:
Chademo sollte ungehindert aufgebaut werden dürfen, sollten aber dann auch von denn Japanern gezahlt werden! Für Ihre Fzge

Der Zoe geht jetzt wohl in die zweiten Generation wohl auf 22kw und wahrscheinlich CCS (von einem Mitarbeiter gehört)

Übrigens wird es in den USA so ähnlich kommen! Typ1 und combo1 miteinander kompatible und zum Standart erhoben bzw angekündigt!

Schönen Sonntag!

Gruß Fabbec

Nachtrag zur Verbesserung LSV
Eine Wartung und Überprüfung von öffentlichen Ladesäulen sollte verpflichtend sein!
Wenn neu errichtet nach zwei Jahren - eine Überprüfung inkl. Zählereichung bei nicht Kostenlosen Ladesäulen
Danach alle Jahr (so wie es eh vorgeschrieben ist in der VDE :slight_smile: das sollte auch für DSK oder dergleichen gelten
Defekte und Ausfallzeiten müssen zentral Gemeldet werden (zB Bundesnetzagentur ) öffentliche Statistiken müssen erhoben werden und bei zu hoher Ausfallzeiten müssen Strafen dem Betreiber auferlegt werden!

Grundpreise für Ladekarten sollten verboten werden und Grundgebühr für die Benutzung von Ladesäulen sollten gedeckelt werden auf zB Max 2€ pro Ladung

Ein einheitliches Schild mit Zusatz (AC oder DC oder AC +DC)

Strafgebühr (von 8-20Uhr) für Ladesäulenbelegung und nicht laden bzw Ladevorgang Beendet zB Mann ladet 2Std an der typ2 Säule dann sollt man nach 25% der Ladezeit frei stehen können danach 10€ oder mehr Straffe (50% für denn Ladesäulen Betreiber und 50% für Vaterstaat)
An DC schon nach 10% Ladezeit!

Danke Fabbec! Ich sehe die meisten Punkte genauso wie du und finde auch, dass hier teilweise zu spitzfindig argumentiert wurde, insbesondere was die Drehstromkisten betrifft.
Deine zusätzlichen Forderungen an die LSV kann ich voll und ganz unterstützen.

Ich glaube da überseht ihr einen wichtigen Punkt:
Je mehr ihr von Ladesäulen fordert, umso weniger werden gebaut und das ist absolut kontrapoduktiv.

Aktuell bin ich froh über jede Säule die es gibt, ob Schuko, CEE, Typ 2, Chademo oder CSS, Hauptsache man hat überhaupt eine Chance mit Adaptern zu laden.

Für öffentlich geförderte Säulen ist ein hoher Mindeststandard sicher richtig, aber darum geht es bei der Verordnung überhaupt nicht.

Die Meinung, dass die SuCs von der LSV nicht betroffen sind kann ich nicht nachvollziehen. Die LSV schreibt CCS für jeden öffentlich zugänglichen Ladepunkt vor:

"ein Ladepunkt (ist) öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, wenn dieser von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann;" (LSV §2 Nr. 9)

Die Begründung zur LSV macht es ganz deutlich:

"[i]Die Regelung definiert den Begriff „öffentlich zugänglicher Ladepunkt“ im Sinne dieser Verordnung.

Dabei soll entsprechend den Vorgaben in Artikel 2 Nummer 7 der Richtlinie 2014/94/EU, jedermann diskriminierungsfrei Zugang zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten gewährleistet werden. Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne. Nutzungsbezogene Aspekte, wie zum Beispiel das gewählte Abrechnungssystem, sind für die Begriffsdefinition ohne Bedeutung. Dabei ist entscheidend, dass der Ladepunkt – gleich, ob im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund – von einem unbestimmten oder nach allgemeinen Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann (zum Beispiel Geschäftshaus- oder Kundenparkplätze). Eine etwaige Notwendigkeit des vorherigen Erwerbs einer Zutrittsberechtigung schließt die öffentliche Zugänglichkeit eines Ladepunktes nicht aus, sofern die Möglichkeit des Erwerbs der Zutrittsberechtigung dem Grunde nach jedem eröffnet ist (meine Hervorhebung). Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser Verordnung vor. Dies ist zum Beispiel bei einem durch eine Schranke gesicherten Firmenparkplatz, für welchen der Arbeitgeber von vorneherein nur seinen Arbeitnehmern einen Zugang ermöglicht, der Fall.

Das Abstellen auf eine rein räumliche Zugänglichkeit des Ladepunktes soll verhindern, dass sich Betreiber eines Ladepunktes der Anwendbarkeit der Verordnung dadurch entziehen können, dass sie ein Authentifizierungs- und Abrechnungssystem wählen, welches den Kreis der Nutzungsberechtigten derart einschränkt, dass eine diskriminierungsfreie Nutzungsmöglichkeit im Sinne der Richtlinie 2014/94/EU nicht mehr besteht.[/i]" (Begründung zur LSV B §2 zu Nummer 9)

Also Zutrittsberechtigung im Falle Model S wäre Kauf des Model S mit Supercharging Option. Aber diese Möglichkeit ist dem Grunde nach jedem eröffnet, also kein Hindernis für „öffentliche Zugänglichkeit“.

Im letzten Absatz ist wird die zugrundeliegende Intention dann genau erklärt:
Wenn also die SuCs in diesem Sinne öffentlich zugänglich sind muss folglich an jeden Ladepunkt künftiger SuCs ein CCS sein, auch dann, wenn wegen des Authentifizierungs- und Abrechnungssystems also der von Tesla angebotenen Option Supercharging, kein anderes EV dort laden kann.

Die Verpflichtung auf ein Abrechnungssystem, welches auch andere Kfz am SuC aufladen lässt, ist dann ein weiterer Schritt, der ja auch intendiert ist.

Wollte ich nicht unbeantwortet lassen.
Nein, ich habe noch nicht bei BMW geladen. Die Karte ist aber auch an manchen anderen Säulen einsetzbar und auch sonntags. Bin selbst gespannt.

Wann bist du das letzte Mal an einer Tankstelle gewesen? [emoji2] Es gibt, solange ich mich erinnere mehr als eine Sorte Benzin. Früher gab es verbleit, Benzin und Super. Heute sind es Super E5, E10 und Super plus. Von Erdgas, Flüssiggas (gibt es übrigens auch mehrere Anschlüsse und Adapter) und E85 mal ganz abgesehen

Teslafahrer sollten froh sein über jede CHAdeMO Ladesäule, da es mehr Möglichkeiten gibt, schneller zu laden. Auch wenn man einen Adapter braucht, ist es wieder ein Stück Flexibilität die man bekommt.

Also würde zur Zeit folgendes (höchstwahrscheinlich) reichen:
Ein Plakat bei jedem SuC, wo drauf steht, dass der Betreiber der Ladesäulen (=TM), jedem, der hier mit CCS laden möchte, kostenfrei einen SuC->CCS Adapter aushändigt, wenn er es schafft, eine Zugangsberechtigung zu erhalten. Dann kann jeder, der möchte, diese beantragen (wird sie nicht bekommen) und gut ist.

hab was vergessen: :smiling_imp:

Sorry noch kein Benziner besessen :wink: die stinken mehr als moderner Diesel

Aber egal ob Benzin e5 e10 super Ingo Watt weis ich die Pistole ist die gleiche

Und Diesel egal ob Bio d5 oder Premium Diesel die Pistole ist gleich

BDEW zum Entwurf der Ladesäulenverordnung

Nach regem Schriftverkehr mit mehreren Abgeordneten und deren Mitarbeitern habe ich jetzt die Zusage des BMWi, dass zumindest private Ladepunkte, genauer deren Definition so angepasst wird, dass private (z.B. Firmenladepunkte für Betriebsangehörige und Firmanwagen) nicht mehr unter die Verordnung fallen. An den anderen Punkten bin ich noch dran.

Danke für Deinen Einsatz!

Gerne!
Danke für deine Vorarbeit!

So langsam wird das Thema wahrgenommen!

Handelsblatt online, 17.02.2015 08:13 Uhr: Es riecht nach Protektionismus

Auszug aus dem Handelsblatt Bericht:
Bis zum Jahr 2017 sollen im Rahmen dieses Projektes bis zu 400 Schnell-Ladesäulen aufgestellt werden. Zur deren Finanzierung von insgesamt 12,9 Milliarden Euro steuert das Wirtschaftsministerium 8,7 Milliarden Euro bei.

Hier sind doch bestimmt Millionen gemeint, oder? Sonst wäre das 32,25 Millionen pro Ladesäule - und dann noch nichtmal Triplecharger [emoji15]

Ja es sind Millionen, nicht Milliarden.

Investorenbroschüre SLAM

Mit PSA Peugeot Citroën könnte sich zumindest auf europäischer Ebene ein großes Unternehmen diskriminiert fühlen. Die könnten klagen, sofern hier tatsächlich eine wirtschaftliche Diskriminierung vorliegt.

Das könnte ggf. etwas schwer sein. Schließlich könnte man ja einen Adapter für Chademo-Fahrzeuge entwickeln, damit sie auch CCS nutzen können. Mit Adapter wäre keine Diskriminierung mehr da, sondern sogar ein Vorteil gegeben: mehr Ladepunkte als CCS-Fahrzeuge. Das könnte zumindest eine Argumentation von der Nur-CCS-Fraktion sein.

Adapter sind aber bisher überall ausgeschlossen und ich habe nichts im Verordnungsentwurf gelesen was daran etwas ändern sollte.

Frank