Model 3 - Spoiler nachrüsten

Die in den SEC’s haben davon keine Ahnung und auch keinen Zugriff auf die relevanten Dokumente, dass hat nur die Homologationsabteilung von Tesla, die Genehmigungsbehörden und TÜV & Co.

Hier wurde alles schonmal erklärt:

Dankeschön für deine Infos. Werde mich nächste Woche hier beim TÜV erkundigen. Habe die Teilenummer von der Innenseite fotografiert vor der Montage.

LG :sunglasses:

Würdest du das dann bitte hier teilen? Ich denke, das wird viele brennend interessieren (mich eingeschlossen)

Würde mich auch interessieren. Vermutlich ist die Sache dann mit 80€ für die Eintragung erledigt.

Welche Alternativen mit ABE gibt es noch, die dem Original sehr nahe kommen? Der CSR ist mir persönlich zu aggressiv und wuchtig.

Klar, werde ich machen

LG :sunglasses:

Kann jemand den „Teslavie“ Spoiler empfehlen sowie Bilder des Spoilers (Bsp. Matt Carbon) einstellen?

Hat der überhaupt ABE?

Das Problem ABE ist dabei wohl das Größte.

Die, die dem Orginal am nächsten kommen, haben keine ABE. Die überdimensionierten Spoiler ja…

Komisch immernoch das ich den Prüfer als er mein Fahrwerk eingetragen hat gefragt habe wegen dem Spoiler. Hab die Aussage bekommen das es nicht nötig ist.

Die selber Aussage hab ich auch schriftlich von der Dekra hier.

Viele Fahrzeughersteller lassen solche Teile optional für alle Varianten eintragen, dass ist ja nur ein Haken mehr oder weniger in der Genehmigung. Dieser Haken ist aber halt bei SR und LR nicht vorhanden.
Der Prüfer muss also, bevor er eine Aussage dazu treffen die entsprechende Genehmigung herunterladen und das über 100 Seiten lange Dokument nach den entsprechenden Textstellen durchsuchen. Also entweder verschwindet er für einige Zeit im Büro und schaut wirklich nach oder sagt einfach so irgendwas weil es aus seiner Erfahrung meißtens so ist, aber in diesem Fall halt leider nicht.

Kannst du mal den entscheidenden Teil dieses Schriftstück hier einstellen?
Die hier auch schon geteilte Tabelle aus der Genehmigung sagt definitiv was anderes aus.

Glaube an der Front sieht man sowas strenger als auf den Kofferraum Deckel zwecks Passantenschutz

Also, war heute beim TÜV (GTÜ) um meine neuen Räder eintragen zu lassen. Habe dann auf den Spoiler hingewiesen und gefragt ob der ebenfalls eingetragen werden kann.

Fragen und Antworten vom Prüfer:

Haben Sie eine ABE oder ein Teilegutachten?

Ich: Nein

Ist der vom M3P original vom Hersteller?

Ich: Ja

Wo steht die KBA-Nummer?

Ich: Auf der Innenseite

Haben Sie eine Originalrechnung?

Ich: Ja

Kann ich die mal sehen?

Ich: habe ihm die Rechnung gezeigt

Er: Alles klar, muss nicht eingetragen werden, ist ein Originalteil

Ich: Vielen Dank und schönes Wochenende

Tja, was soll ich sagen? Hoffentlich sieht das die Polizei bei einer Kontrolle auch so
:face_with_raised_eyebrow:

Der Polizei fällt es vrmtl. niemals auf. Wenn doch; ist die Wahrscheinlichkeit hoch das sie die verworrene Rechtslage nicht wirklich sauber auf deinen Anwendungsfall runterbrechen können.

Interessanter und teurer ist immer der Fall wenn ein Schaden entstanden ist. Dann gucken nämlich Leute mit Ruhe und viel Zeit am Schreibtisch was Phase ist. Die undokumentierte Aussage des TüVers ist dann nichts wert.

Irgendjemand hat oben das korrekte Verfahren bzgl. Originalteilen gemäß Homologation beschrieben.

Der Original Spoiler hat keine KBA Nummer, es gibt keine eigene Genehmigung dafür den er ist Bestandteil der Fahrzeuggehnemigung.
KBA Nummer gibt’s nur auf Zubehörteile.
Nachrüstfelgen haben zB eine KBA Nummer, die Tesla Original nicht.

Allein die Nachfrage nach einer KBA Nummer bei einem Originalfahrzeugteil zeigt den Sachverstand des Prüfers.
Und ohne ein Blick in die jeweilige Fahrzeuggehnemigung kann das kein Prüfer wissen.
Vom Model 3 gibt’s inzwischen die 29. Variante der Genehmigung:

Selbst wenn ein Prüfer das schonmal nachgeschaut hat, dann könnte es sich im Laufe dieser 29 Genehmigungen geändert haben.
Für ein Fahrzeug gilt aber nur die eine Variante der Genehmigung wie in den Papieren vermerkt, nicht alle.
Deswegen muss auch zb bald die V30 kommen, denn die aktuelle V29 beinhaltet kein LR RWD - es fehlt, wie beim performance Spoiler für den LR, die Auflistung in der Tabelle der möglichen Varianten.
Es ist also ziemlich unwahrscheinlich dass, selbst wenn er das schonmal nachgeschaut, es genau für die entsprechende Version war und er die Versionsnummer noch im Kopf hat.
Nur dann könnte er es aber rechtssicher sagen.

Das ist wie mit der AHV fürs Model 3, da gilt die Anhängelast auch nur für die, die an letzter Stelle der Versionsnummer T1 (1000kg für SR,LR) oder T2 (500kg für P) steht. Wenn da ein N steht, dann gibt’s halt keine Anhängelast, außer man macht es wie Mrdotcom und gibt Zehntausende Euro für ein entsprechendes Gutachten aus das ein per Einzelabnahme eingetragen wird.
Könnte man die Dinge von einer erlaubten Version einfach auf eine andere übernehmen, dann hätten die sich das Geld sicherlich gespart.

So wird es in der Realität mit Sicherheit sein.

Sorry, ich habe das nur kompakt wiedergeben. Ich habe den Prüfer schon darauf hingewiesen, dass auf der Innenseite des Spoilers keine KBA-Nummer steht, sondern eine Teilenummer des Herstellers.

Ändert aber nichts

LG ganymed

:sunglasses:

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn die Polizei einen montierten Heckspoiler begutachtet, auf dem keine Nummer steht ( außer der innen, aber die sieht man dann ja nicht), woher wissen die, ob der serienmäßig da drauf gehört oder selbst (unrechtmäßig) angebracht wurde?

Die kennen doch nicht jedes Modell in- und auswendig.
Das müssen die in dem Moment doch irgendwie prüfen können :man_shrugging:

Wenns denen zu verdächtig vorkommen und sie ernste Bedenken an der Verkehrstüchtigkeit haben; legen sie die Karre halt still und lassen das begutachten.

Frag mal Mioedfahrer.

Die Polizei kann da nicht viel machen.
Wenn der Spoiler ähnlich aussieht wie der beim Performance dann können sie glauben dass das okay ist oder trotzdem anzweifeln.
Beim anzweifeln kann das von der Aufforderung entsprechende Nachweise nachzureichen, über Dokumentation des Zustand und sie klären es mit dem Gutachter ab, Unterbinden der Weiterfahrt (abschleppen und dann Nachweise liefern), bis zur Beschlagnahme kommen.

Beschlagnahme wäre aber wohl nur angemessen wenn die Gefahr der Vertuschung besteht. Bei einem von außen gut sichtbaren und somit dokumentierbaren Teil wohl unwahrscheinlich.

Gutachter kann dann anhand der Genehmigung auch erstmal nur prüfen ob ein Spoiler überhaupt erlaubt ist.
Da man bei montierten Spoiler die Teslanummer ja nicht mehr sieht, kann er so eigentlich nicht prüfen ob es nun das Tesla Teil oder ein Nachbau ist der ähnlich aussieht.
In der Fahrzeuggenehmigung ist der Spoiler nicht im Detail beschrieben. Deshalb müsste er von der Genehmigungsbehörde den Prüfbericht zur Genehmigung anfordern wo dann genaue Abmessungen, Werkstoff usw. beschrieben ist. Oder diese Information von Tesla einholen.

Und für den Aufwand wird ein Studierter i.d.R. nur im Schadensfall bezahlt.

Aber dann kommt er dahinter, das das Fahrzeug eindeutig manipuliert war. Zusammen mit 120 km/h in der 100er Zone und nem Auffahrunfall haste dann alle Zutaten für nr Schlagzeile wie " Raser fährt mit manipuliertem Geschoss Familie (fast) zu Tode"

Ob der Spoiler in irgendeiner Weise ursächlich für den Schaden ist, interessiert (in erster Instanz) keinen.

Gab es hier eigentlich schon einen konkreten Fall wo es zu Problemen kam.
Wenn ja, habe ich den verpasst.
Wenn es so wäre, könnte man es mit Sicherheit hier im Forum irgendwo lesen.