Sehr fragwürdige Interpretation, lag der Rechtsanwältin denn der Kaufvertrag vor ? Darin schliesst Tesla explizit sowas aus „Wenn wir einen Rabatt vorgesehen
haben, der darauf beruht, dass Ihr Fahrzeug einer staatlichen Förderung unterliegt, erklären Sie sich damit einverstanden, dass dieser
Rabatt nicht mehr gilt und der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs entsprechend erhöht wird, wenn Sie nicht entsprechend förderungsberechtigt
sind oder die Förderungsberechtigung nachträglich wegfällt (beispielsweise, wenn das Fahrzeug im Inland weniger als zwölf (12)
Monate auf Sie erstzugelassen ist)“