Das ist in meinen Augen leider eben nicht richtig. Meine Box z.B. ist mit 32A abgeschlossen. Trotzdem darf ich einphasig nur mit maximal 20Ampere laden. Das muss man wissen und beachten. Technisch würde 32A einphasig gehen, aber wenn das der Netzbetreiber rausbekommt (z.B. wegen Problemen in der Nachbarschaft) dann kann es sehr, sehr teuer werden.
Falls Du mich meinen solltest: ich verstehe nicht wirklich, was Du damit sagen nöchtest. Der Corded Mobile Connector (CMC) kann, wenn ich das Vorhandensein eines CEE-16-Steckers richtig deute, dreiphasig laden. Das kann mein Volvo-Adapter auch. Zusätzlich kann ich mit ihm (und meinem selbstgebastelten Adapter von CEE-16 auf Schuko) einphasig laden. Beides habe ich erfolgreich probiert. Möglicherweise könnte man das auch mit dem CMC über einen Adapter; das habe ich nicht probiert. Aber auch dann ist meine Lösung deutlich billiger.
Für mich ergibt es einen Sinn, an meiner CEE-16-Steckdose zu laden, weil es mir die hohen Kosten für eine Wallbox erspart hat.
Das sagt selbstverständlich nichts über die Sinnhaftigkeit der Lösungen oder das Problem der Phasenschieflast aus. Das war auch nicht meine Absicht.
(Ein Ladeteil, das mir ein Laden mit 22 kW ermöglichen würde, würde mir übrigens nicht nützen, weil mein Auto wegen des eingebauten Gleichrichters nur mit maximal 11 kW laden kann.)
Ich meinte, dass der Tesla Charger mit 760 Euro teuer ist. Der von Volvo ist doch klasse. ![]()
Aber dafür hat er das tolle Tesla-Knöpfchen, so dass man nie mehr mit der App herumfummeln muss, um den Ladeport zu öffnen…
Es gibt sie manchmal rund ums Mittelmeer herum in Yachthäfen, darum habe ich für meinen JB2 auch den blauen 32-A-einhphasig-Adapter dazu genommen.
Ja, Knopf möchte ich auch nicht missen. Daher zu Hause früher TWC und jetzt openWB mit Knöpfchen. ![]()
Hat Deine Box einen CEE 32 blau-Connector? Das würde mich wundern. Wenn so ein Anschluss von einem Elektriker installiert wurde, dann darf man davon ausgehen, dass man den auch mit 32 A belasten darf. Dazu muss man nichts über Schieflast wissen.
Wie hoch das Thema Schieflast gehangen wird, und wie empfindlich die Netzbetreiber darauf reagieren, ist sehr unterschiedlich. In der Theorie mag es dramatisch sein, in der Praxis habe ich davon noch nicht gehört. In allen relevanten Szenarien geht Schieflast in dieser Dimension völlig im Rauschen unter, was natürlich nichts daran ändert, dass es zu dem Thema gewisse Vorschriften gibt, die man einhalten sollte.
Soweit ich weiß ist in den meisten Bereichen, wo Schieflast Thema ist, immer nur von Einschränkungen für fest installierte Geräte (z.B. Heißwassergeräte usw.) die Rede und nicht von blauen großen CEE32-Steckdosen. Zum Teil werden die ja auch in der Beleuchtungstechnik in Theatern und bei Konzerten eingesetzt, und da scheint es auch keinen zu interessieren, ob man nun immer drei Lampen gleichzeitig anmachen muss, um keine Schieflast zu erzeugen.
Danke, daß wir das klären konnten! ![]()
Und schade, daß sich der Importeur so unzugänglich anstellt. ![]()
Frage am Rande: klappt hier bei uns auch das Sprachkommando: open butt hole? ![]()
Bei letzterem erfolgt aber ein hausinterner Ausgleich.
Hier geht es oft um eine Dose in einem Haushalt.
Ob man das wissen muss? Da greift im Schadenfall “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.”
Letztendlich muss jeder selbst wissen wie er das Thema behandelt.
Zurück zum Ausgangspunkt der Diskussion: Was ich unfair finde ist Menschen die keine Ahnung haben zu erklären, dass sie mit einem einphasigen Ladegerät 7KW in den Akku bekommen können. Da sollte man fair sein und darauf hinweisen, dass das weder rechtlich zulässig ist, noch, dass das die internen Haussicherungen im Normalfall hergeben.
Einige meinen auch, dass die Nutzung eines mobilen Chargers nicht gemeldet werden muss, (was wie wir wissen nicht stimmt) und kaufen den deshalb. Dass die Meldung nur ein formloser Einzeiler ist, wissen die nicht.
Wir wollen uns doch im Forum gegenseitig helfen und dazu gehört für mich nur rechtlich saubere Lösungen vorzuschlagen oder zumindest hinzuweisen, wenn es rechtlich nicht sauber ist.
Huet ein schöner Artikel zur Nutzung von CEE Dosen zum Dauerladen:
Mein Energieversorger hat sich geweigert die Anmeldung meiner Wallbox anzunehmen.
Ich bin kein Handwerksmeister der vom EVU zugelassen/zertifiziert ist.
Das ich ausgebildeter Elektriker (Energieanlagenelektroniker) bin, und sogar Dipl. Ing. E-Technik hilft auch nicht.
Auf meinen Einwand mit der mobilen Ladelösung an der roten 16A CEE Steckdose hin war dann erstmal Schweigen im Wald.
Mein Gesprächspartner würde die Regeln auch nicht machen, sondern nur befolgen. Da war das Gespräch dann zuende.
Über Connections hab ich meine Anmeldung dann doch noch hinbekommen.
Aber einfach ‚Bescheid sagen‘ reicht (bei den meisten) definitiv nicht.
Ich sagre melden, nicht anmelden. 22KW müssen angemeldet werden. 11KW müssen nur gemeldet werden.
Der Netzbetreiber hat da kein Widerspruchsrecht (bur in absoluten Ausnahmefällen.
Also bei 11KW nicht fragen, sondern nur mitteilen und fertig.
Für 22 KW muss die Anmeldung in der Tat von einem Elektriker mit Zulassung durch den NB erfolgen.
Alles Deutschland und Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber der NB will einen bei 11KW gern für Dumm verkaufen, daher nicht fragen, sondern einfach ein Schreiben hinsenden und fertig. ![]()
Selbstverständlich reicht das, die Meldung ist erfolgt. Der wesentliche Unterschied von „Meldepflicht“ zu „Genehmigungspflicht“ ist ja, dass deine Meldung nur erfolgen muss, nicht aber genehmigt werden muss. Es gibt an diese Meldung auch keine Formvorschriften, auch wenn die Versorger das manchmal gerne so vorgaukeln. Du kannst allein durch die Rückfrage deines Versorgers sehr einfach nachweisen dass du deiner Meldeverpflichtung nachgekommen bist.
Der Mitarbeiter der NVB hier in Südwest Niedersachsen sah das aber anders.
Und der Link zum Download des Meldeformulars war das erste was er mir zukommen lassen hat.
Da werden auch irgendwelche Paragrafen usw. genannt.
Die NVB sind da auch kein Einzelfall.
Aber mag sein das der ein oder andere Versorger das lockerer sieht.
Die tun fast alle so, als wenn man auch 11KW anmelden und genehmigen lassen muss.
Du hast js auch gefragt… ![]()
Also: Mache einen Brief mit einer Zeile Text und fertig. ![]()
Bis hierher habe ich mal still mitgelesen - jetzt hake ich mal nach:
Selbige Diskussion hatte ich hier mit dem NB auch und eben das vorgenannte Formular bzw. den Link dahin habe ich auch bekommen. Hier musste sich sogar mein Elektriker mit seiner AusweisNr und dergleichen verewigen. Mir schmeckte das aus Prinzip nicht, also nicht weil ich da ein Problem an sich mit hatte (Der Elektriker/Meister mit eigener Fa. ist ein Freund und war sowieso vor Ort und hat alles durchgemessen), aber eben dieser Unterschied zwischen „Melden“ und „Anmelden“ bzw. „Anmeldepflichtig“, der war mir schon wichtig - Lt. dem MA des NB ist das aber so und ich MÜSSE dieses Formular ausfüllen und zwar mit den Angaben des Elektrikers, sonst würde das nicht gehen!
Ich habe ihm das nicht abgenommen ![]()
Mein Freund wiederum sagte nur, ja die stellen sich ziemlich an - konnte aber auch das Gegenteil (also meine Meinung) nicht wirklich bestätigen.
Letztendlich haben wir das Ding ausgefüllt und ihm zugeschickt - Es sollte abgehakt werden und Ruhe im Karton sein ![]()
Mich hat das aber enorm getriggert, weil ich mich hier einfach ohne Grund eingekesselt gefühlt habe und die Rechtslage m.E. eigentlich eine andere ist. Und Du sagst ja nun selbiges! ![]()
Steht im Gesetz. Hatte ich mal irgendwann hier gepostet. Aber bestimmt schon ein Jahr her.
Hier ist es gut beschrieben und der Link zum Gesetz:
Und hier das Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html
Ich stimme grundsätzlich zu, allerdings halte ich das gedankenlose Laden an Schukodosen für das viel, viel größere Problem. Schukodosen sind Größenordnungen häufiger als CEE-Dosen, sind häufiger in einem schlechten Zustand, und sind schon per se eine Gefahr (bei regelmäßiger Nutzung mit hoher Last über lange Zeiträume).
So richtig der Hinweis auf die Infrastruktur hinter den CEE-Dosen auch ist, bin ich trotzdem der Ansicht, dass wir bei unseren Aufklärungsbemühungen die Nicht-Eignung von Schukodosen zum Aufladen von PKW in den Vordergrund rücken sollten. Verglichen damit ist die Problematik der Infrastruktur hinter CEE-Dosen ein Nischenphänomen.
Das müssen wir auch(!).
Genauso dürfen wir keine irreführenden Aussagen machen.
Beides(!) ist wichtig.