Für die GmbH kommt es nur auf den Eigentümer an/die Rechnung von Tesla muss auf die GmbH ausgestellt werden. Ein abweichender Halter ist unerheblich.
Wenn man sich jetzt die steuerliche Seite anschaut, würde der Umweltbonus bei der GmbH den Anschaffungspreis mindern, die THQ Quote müsste versteuert werden.
Durch eine Zulassung auf den Fahrer des Firmenwagens verlagert sich das ins private und der Umweltbonus kann steuerfrei vereinnahmt werden. Die GmbH kann so den vollen Kaufpreis abschreiben. Auch die THG Quote ist laut aktueller Rechtslage steuerfrei im Privatvermögen.
Gibt es gegen diese Betrachtung berechtigte Einwendungen?
Vorweg: Eigentümer ist die Firma - du als Fahrer bist der Besitzer. Der Eigentümer ist auch immer der Halter, und umgekehrt.
Wenn die Firma den Wagen aus Firmenmitteln bezahlt, muss das Fahrzeug zwingend auf die Firma zugelassen werden. Wird das Fahrzeug stattdessen auf eine Person zugelassen, handelt es sich um eine Wertentnahme, die im Gegenzug der Person als steuerpflichtiges Einkommen zugerechnet werden muss, um aus Firmensicht steuerlich abziehbar zu sein.
Du hattest nichts von Leasing erwähnt. Da ist natürlich der Leasinggeber der Eigentümer. Halter wird das lesende Unternehmen, das dir dann den Wagen überlässt.
Steuerlich gilt aber auch hier das von mir Gesagte.
P.S.: Natürlich kannst du auch eine privatrechtliche Vereinbarung zum Eigentum treffen und ein Fz auf eine andere natürliche Person zulassen. Bei einer Firma und einem Arbeitnehmer hat das aber sofort steuerliche Konsequenzen
Das war ein Beispiel, warum Deine Aussage nicht zutrifft, dass Eigentümer immer = Halter.
Warum soll nicht die Firma Eigentümer eines gekauften Fahrzeuges sein können, aber der Arbeitnehmer Halter? Wo gibt es eine Vorschrift, die das ausschließt?
Ich finde keine!
Warum reitest du auf diesen Grenzfällen herum? Alle von dir beschriebenen Konstrukte lösen eine Steuerpflicht (voller Kaufpreis) für dich als Besitzer aus und würden von einem Unternehmen wohl eher nicht so umgesetzt werden.
Eigentümer bleibt immer die GmbH, Versicherung auf GmbH, Zulassung auf Arbeitnehmer. Überlassung mit entsprechender Dienstwagenvereinbarung, die das regelt.
Wo gibt es irgendwelche Vorschriften, aus denen sich Dein „Eigentümer muss Halter sein“ ergibt?
Dann schlage ich vor, dass du das mit deinem Arbeitgeber so umsetzt. Bitte berichte, was der dann dazu meint.
Edit: ich hatte mal den Fuhrpark unseres Unternehmens unter mir. Da gibt man nicht viel auf Einzelmeinungen irgendwelcher Juristen, die im Internet publizieren. Das Risiko einer steuerlichen Fehleinschätzung ist hoch und im Gegenzug gibt es keine Vorteile für den Arbeitgeber, weil der auf keinen Fall rechtlich aus der Halterhaftung kommt.
Was Du machen kannst, ist den Wagen für Dich privat zu kaufen und die Kosten über eine Car Allowance über die Firma zahlen zu lassen. Dann mußt Du das aber privat versteuern, ob da mehr Kosten anfallen als Du an Förderung bekommst, mußt Du rechnen.
Doch, die BAFA lehnt Anträge ab, wenn der Wagen nicht auf den Rechnungsempfänger zugelassen wurde.
Das ist schon immer so gewesen und hat sich nicht verändert.
Wenn Du noch Förderung als Firma bekommen möchtest, dann muss der Wagen bis zum 31.8. auf die Firma zugelassen sein. Danach gibt es keine Förderung mehr.
Dann nutz mal die Suche, wie häufig die Bafa Anträge ablehnt, weil nicht der Halter auf der Rechnung steht.
Wenn es egal wäre, würde es diverse Threads nicht geben.
Eine Quelle der Verwirrung hier ist der Begriff des Eigentums. Man unterscheidet das juristische und das wirtschaftliche Eigentum. I.d.R. fallen die beiden zusammen, z.B. beim Kauf. Sie können aber auch auseinanderfallen, wie bei einigen Leasing-Konstruktionen. Das Steuer- und Handelsrecht stellt dann zumeist auf das wirtschaftliche Eigentum ab. Also muss beispielsweise der wirtschaftliche Eigentümer ein Gut bilanzieren. Der wirtschaftliche Eigentümer ist vereinfacht ausgedrückt derjenige, der die Chancen und Risiken trägt.
Wenn Du als Halter im Brief eingetragen bist, dann bist Du in jedem Falle juristischer Eigentümer, ob Du auch wirtschaftlicher Eigentümer bist, steht auf einem anderen Blatt. In der vorliegenden Konstruktion wäre es im Zweifel die GmbH.
Bei der Bafa musst Du halt genau schauen, was in deren Bedingungen steht, da kann man schon in Fallen tappen.
Das bedeutet im konkreten Fall: Ihr habt im Grunde genommen beide Recht. Für die Steuer ist es im Grunde egal, wer im Brief steht. Genau deshalb kannst Du aber auch nicht die Erstattungen oder Ermäßigungen ins Private ziehen, die eigentlich die Anschaffungskosten des Fahrzeuges mindern müssten. Auch wenn sie Dir privat erstattet werden würden als Halter, so musst Du sie der GmbH erstatten.