Fahrradträger

Nicht verrückt machen lassen. Es gibt nur eine gültige Stützlast für Anhänger und die ist im Fahrzeugschein unter Punkt 13 eingetragen. Fahrradträger inklusive Fahräder dürfen nicht schwerer sein als die Stützlast, die dort angegeben ist.

Die Hersteller selber schreiben in ihre Handbücher öfter noch weitere Informationen zum Thema Fahrradträger hinein, die leider oft auch einen nur verwirren und über die man dann seitenlang streiten kann.

Ich handhabe das so:

  • Relevant ist nur die Stütztlast im Fahrzeugschein
  • Wenn ich Anhänger oder Fahrräder montiert habe, werde ich
    – nicht den Wagen voll durchbeschleunigen
    – nicht mit 180 km/h über die AB brettern
    – nicht in Kurven hineinbrechen
    – und einfach insgesamt sanfter fahren

Das mache ich seit 25 Jahren so und es passt :slight_smile:

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Stützlast ist die, die senkrecht auf die Kupplung wirkt. Dabei ist es irrelevant, ob es ein Anhänger oder ein Fahrradträger bewirkt.

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Sorry, aber ein Fahrradträger belastet die AHK schon ganz anders als ein Anhänger. Denn der Träger bzw. die darauf montierten Räder bewirken ein Drehmoment auf die AHK bzw. auf das Fahrzeug was beim Anhänger nicht der Fall ist weil die Kugel-/Kupplungsverbindung ja frei schwimmend ist.
Konnte inzwischen aber auch eine schriftliche Stellungnahme (eMail von Tesla Stuttgart) erhalten, darin heißt es, bezogen auf die Fahrradträger Stützlast bzw. evtl. Auswirkung der Boost-Option: „Die angegebene Last, liegt bei 86kg. Deswegen gehe ich davon aus, dass der Fahrzeugbrief dies auch bestätigen wird. Die technischen Daten ändern sich aufgrud der Bosst option nicht. Das wirkt sich nicht auf die Stützlast aus.“
Sobald ich auch den Fahrzeugbrief habe, werde ich das hier nachreichen.
Eine Fahrradträger-Stützlast von 86kg ist wirklich sehr ordentlich und auch für 2-3 eBikes brauchbar.
Eher aufpassen müssen wird man mit der verbleibenden Bodenfreiheit, denn die ist beim Model 3 LR nur 14cm und die AHK ragt ja sicher ein paar Zentimeter nach unten raus - Vorsicht an höheren Randsteinen ist also geboten!

Achtung! Letzte und verbindliche Auskunft vom Service Center Stuttgart: Die Anhängerkupplung vom Model 3 darf nie und gar nicht für Fahrradträger benutzt werden. Die Anhängerkupplung ist ausschließlich zum Ziehen eines Anhängers zugelassen. Wer trotzdem Fahrräder auf dieser Anhängerkupplung transportiert macht sich strafbar bzw. verliert jegliche Versicherungsschutz.

Ich breche unter schallendem Gelächter zusammen :laughing: :laughing: :laughing:
Die Herrschaften dort haben leider NULL Ahnung, und geben dann so harten Tobak von sich?! Hier Seite 90 des aktuellen Model 3 Handbuchs :unamused:

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Du warst sicherlich am 1. April im Service Center, oder?

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Es ist wie oben schon angedeutet, mal unabhängig von der Stürzlast der Kupplung.
Ein Anhänger kippt um seine Achse. Die Kraft am Kupplungskopf, die die AHK stützen muss entspricht x Kilo. Hier beim Modell 3 wohl 100kg. Der Drehpunkt ist wie gesagt die Achse, die basierend auf Schwerpunkt und Abstand zur Achse eine resultierende Kraft im Kupplungskopf erzeugt.
Eine Kraft, mehr nicht. Das erzeugt im Fahrzeug ein Kippmoment basierend auf dem Abstand der hinteren Achse zum Kupplungskopf. Dies Moment verschiebt natürlich die Kräfte im Fahrzeug von der Vorderachse nach hinten.
Ein Fahrradträger hat im Normalfall keinen Kontakt zum Boden, sondern hängt einzig und allein an der Kugel. Es passieren mehrere Dinge:
Die Klemmkraft muss ein Verdrehen des Trägers verhindern. Die Festigkeit oder besser Härte der Kugel gibt jedoch die maximale Klemmkraft vor, da sich ansonsten die Kugel verformt/kaputt geht. Das könnte limitiert sein, glaube ich hier aber nicht.
Der Fahrradträger erzeugt eine Kraft, ähnlich dem Anhänger, jedoch erzeugt er zusätzlich ein Drehmoment. Während also beim Anhänger die Kraft auf der Kugel liegt, liegt sie beim Träger weiter hinter dem Fahrzeug. Dadurch wandert der Fahrzeugschwerpunkt weiter nach hinten. Die Vorderachse wird leicht und die Hinterachse bekommt das Gewicht vom Träger plus das, was die Vorderachse leichter wurde. Allein diese andere Belastung der Kupplung könnte schon eine Einschränkung der Kupplung darstellen, könnte… Theoretisch. In der Praxis wird es durch die Auslegung sicherlich berücksichtigt.
Die Verschiebung des Schwerpunkt führt dazu, dass Tesla (unwahrscheinlich) ein Problem mit der Dynamik bekommen kann und daher die Last einschränkt. Unwahrscheinlich schon allein, weil dann ein Fahrzeug von mehr Gewicht zwischen den Achsen profitieren würde. Mit 5 Personen ist jedoch weniger Gewicht am Fahrradträger erlaubt.
Daher ist meine Schlussfolgerung, dass mit dem Gewicht vom Fahrradträger und den 5 Personen die erlaubte Radlast überschritten wird. Daher auch die Unterscheidung zwischen den Felgengrössen. Während die 18/19 Zoll wohl eher klassische Felgen mit etwas mehr Gewicht/Material und erlaubte Radlast sind, wird die 20 Zoll Felge eine auf Fahrdynamik optimierte Felge sein. Also auch leicht, wenig Speichen und wenig Radlast. Das Handbuch gilt schließlich nur für die original Felgen von Tesla.
Technisch geht das Handbuch auch davon aus, dass die beiden Personen vorne sitzen sollten, um die Radlast hinten minimal zu halten. Gepäck ebenfalls möglichst weit nach vorne (Frunk).
Die Achslast hinten wird übrigens ein zweites Limit sein. Dafür spricht, dass egal welche Felge 55kg als Maximal angesehen wird. Natürlich in Abhängigkeit vom Fahrradträger, weil ein größerer Träger wie für 3 Fahrräder den Schwerpunkt deutlich nach hinten schiebt.
Der dritte Aspekt bleibt natürlich bei der Kupplung selbst, die zwar 100kg, aber keine 500Nm kann. Also die Kraft (100kg = 1000N) mal dem Abstand des Schwerpunkt zur Aufnahme der Anhängerkupplung (bspw 50cm).
Kräfte in Längsrichtung habe ich absichtlich vernachlässigt.
Demnach viel Spaß beim Nachrechnen der erzeugten Lasten in eurem Fall.

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OT: 26" sind aber auch schon eher Oldtimer :slight_smile: 27,5 oder eher 29" …

55kg inklusive Fahrradträger ist bei zwei E-Bikes kaum zu schaffen. Das ist schon wieder relativ ernüchternd…

Überall liest man von „von Tesla empfohlenen Fahrradträgern“… wo findet man diese? Bin ich blind?

Nein, habe auch keine Ahnung, wo die Empfolenen zu finden sind. Aber in den Seiten um die Seite 90 des besagten aktuellen Handbuchs wird genauer darauf eingegangen, wie weit ein Fahrradträger hinten maximal überstehen darf, so als Abrundung der Ausführungen von Walfisch25.

Grundsätzlich kann ich die Ausführungen von Walfisch25 nachvollziehen, aber wenn dem generell so wäre, was bedeutet das dann für all die Fahrzeuge mit 75kg (z. B. mein alter 320d)? Dort wären dann analog nur 40kg oder noch weniger angesagt. Das reicht dann gerade mal für einen Tretroller :slight_smile:. Ich vermute, der zusätzlich Hebel (z. B. bei meinem Träger ca. 50cm, Gewicht um Ende natürlich abnehemend) spielt eine untergeordnete Rolle in Bezug auf die Fahrzeugmasse.

Physiker vor zum Beweis meiner Vermutung! :slight_smile:

Bye Thomas

Sehe ich auch so. Die sind bei Tesla einfach auf Nummer Sicher gegangen.

Wer mal einen leeren Pferdeanhänger gezogen hat, kann über diese Berechnungen nur schmunzeln. Da wirken noch ganz andere Kräfte. Auch ein 750kg ungebremster Hänger dürfte weit größere Kräfte/Drehmomente auf die AHK ausüben beim Bremsen oder Gasgeben.
Ich würde mir also keine allzugroßen Sorgen machen, dass der Träger tatsächlich abbricht, allerdings kann es natürlich trotzdem sein, dass einem ein übermotivierter Polizist die Fuhre erstmal stoppt.

Der kennt das Tesla Handbuch und die darin zu findenden Angaben ja nicht. Sämtliche Hersteller für Fahrradträger nehmen die Stützlast als maßgebend Größe. Ob das Tesla Handbuch an der Stelle richtig ist, weiß man auch nicht.

Zwei E-Bikes mit Träger sollte irgendwie gehen. Akkus noch zur Vorsicht raus und man hat wieder 5-6 kg gespart. Dann sollte man wenn überhaupt nur minimal über die 55kg kommen.

Ich fahre seit mittlerweile über 6 Monaten mit einem 4er Fahrradträger. Bis dato ist nichts abgebrochen, das Auto hat sich auch nicht rückwärts überschlagen :wink:

Zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme (September 2019) waren die offiziellen technischen Spezifikationen - dies sind von Tesla die Daten im „Typenschein/Zulassungsunterlagen“ sowie die vom Fahrradträger (Thule) - übereinstimmend. Diese technischen Spezifikationen sind die einzig verlässliche Quelle. Wenn Monate später ein Service Techniker was anderes sagt bzw. in einem aktualisierten Benutzerhandbuch was anderes steht, kann ich darauf keine Rücksicht nehmen. Es gilt, was zum Übergabezeitpunkt offiziell spezifiziert war.

Ich kann ja nicht nach dem nächsten Update des Benutzerhandbuchs das Auto und den Fahrradträger entsorgen, nur weil der hauptsächliche UseCase weggefallen ist???

LG Michael

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Ich habe ja nur hergeleitet, wo ich vermute das die Beschränkung herkommt.
Ich gehe auch davon aus, dass die Bauteile ein vielfaches an Sicherheiten haben und sich Tesla absichert. Was passiert, wenn es der Nutzer nicht macht, gerade auch rechtlich, habe ich keine Ahnung von.
Zum Thema beschleunigen: die Kraft wird vom Rad erzeugt (bis zum Rad ein Moment). Die Gegenkraft entsteht aus der beschleunigten Masse im Schwerpunkt. Zusätzlich zieht im Hängermodus dessen Massenträgheit in dessen Schwerpunkt.
Auf das Fahrzeug betrachtet wird die nötige Stützlast niedriger, weil das Auto den Hänger unter dem Schwerpunkt wegziehen will, somit der Hänger nach hinten um die Achse kippt. Die Kupplung möchte hingegen von der horizontalen Kraft nach unten gebogen werden, wird also zum Teil kompensiert. Klingt komisch, ist aber so…

Beim Fahrradträger jedoch wieder nicht. Dem fehlt die Achse. Somit will die Beschleunigung den Träger nach hinten ziehen und macht das auch. Einzige Abstützung ist hier die Kugel, die nun zusätzlich zur Schwerkraft das aus der Beschleunigung resultierende Moment addiert bekommt.
Ihr könnt euch denken, dass bei einem Schlagloch/Bordstein die gleiche Physik gilt und die Achse am Hänger fehlt.
Immer schön auf PKW Hinterachse und Kupplungsaufnahme…

Leider funktioniert die pauschale, menschliche Aussage nicht: hab das schon gemacht und hat funktioniert. Was bei dem einen die glatte Autobahn war, kann beim anderen ein Feldweg sein. Kein Mensch kann von einer Fahrt sagen, wie viele Kilometer/Stunden/Lastkollektive etwas halten wird. Ausgelegt ist ein Auto für mehrere tausend Stunden, nicht für die Ewigkeit. Je nach Material kann ein Werkstoff eine einmalige Belastung einmal aushalten, die wiederkehrende Belastung jedoch nur in Größe von bspw 20%.
Will sagen, es bleibt dem Fahrer überlassen, was er tut, inklusive voller Verantwortung. Je nach Überlastung kann es keinmal, einmal oder hunderte mal funktionieren. Je näher man an den Vorgaben bleibt, je sanfter man fährt, je besser die Straßen, um so länger wird man Freude daran haben.

Ich habe auch einen 4-er Fahrradträger, allerdings ist bei dem ein Verzurrung zur Kofferraumklappe vorgesehen. Damit ist die Kraft an der Kupplung deutlich reduziert.

Ansonsten kann ich nur wieder auf das Beispiel leerer Pferdeanhänger verweisen. Das sind relativ schwere Tandemhänger mit kurzem Abstand zwischen Achsen und Kupplung und rütteln deswegen extrem an der Kupplung. Was da das Auto da hinten rumgeschüttelt wird, ist überhaupt kein Vergleich zu einem Fahrradträger, der auch bei Bodenwellen kaum auffällt. Da die Kupplung das aushalten muss, hält die einen Fahrradträger allemal aus.

Von daher hätte ich keine Bedenken, so einen Träger hinten dran zu machen, allerdings würde ich dann eine zusätzichen Spanngurt zur Kofferraumklappe ziehen.

Hat so ein Tesla eigentlich eine Hollandöse ?

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Ja.

@Walfisch25: Ich kenne jetzt nur die Videos von MisterDotCom und die von der Zoe-AHK-Zulassung. Da werden wohl angeblich 1 Million Kraftschübe (kenne allerdings nicht die Stärken …) in allen Dimensionen durchgeführt. Für die Zulassung dürfen dann keine Strukturschäden an AHK und Fahrzeug zu finden sein. Ob dabei auch ein Fahrradträger simuliert wird, weiß ich natürlich nicht. Man sollte auch berücksichtigen, dass ein Fahrradträger keine kompakte Masse ist, sondern bei Impulsen (wobei auch diese ja schon vom Fahrwerk gedämpft sind - wenn ich da so an meinen Hänger denke :slight_smile:) die „Ladung“ ganz schön vor sich „hinwackelt“. Ich bin da eher optimistisch :slight_smile:

Bye Thomas

Nicht komplett falsch verstehen, ich wäre auch optimistisch.
Jedoch wollte ich auch die Seite des Herstellers angeben, der aus genannten Gründen nur freigibt, was er getestet hat. Also nach 7 Jahren nicht auf Garantie pochen und sich hier mit „Sh… Ich Tesla“ beschweren.
:wink:

Bitte auch zu beachten, dass ich den hauptsächlichen Schwachpunkt in der Felge vermute, nicht in der Fahrzeugstruktur. Vor ein paar Jahren habe ich am Supercharger mit einem gesprochen, dass er von Zubehörfelgen weg ist, weil beim Überfahren einer Brückenkante auf der Autobahn sich die Felge oval verformt hat. Tesla baut einfach schwere Fahrzeuge.

Hier noch ein aktuelles Video von Team-Schräg zu dem Thema.

youtube.com/watch?v=UCQo-SR4bbA

Die beiden sind genervt :slight_smile:

Bye Thomas

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Ist das in alten Handbüchern auch so zu finden?