Liikennevirta Oy ist der CPO.
Im 10€/Stunde Angebot der EVDC App kommen keine weiteren CPO vor.
Zumindes steht in der App an den entsprechenden Ladesäulen zu diesem Tarif nichts von Pfalzwerke oder anderen Anbietern.
Das über die eigene App andere Preise für Privatkunden aufgerufen werden hat doch nicht automatisch mit B&B Preisen zu tun.
Offenbar ist der Stromhandel in Europa dermaßen unreguliert, dass Strom eben auch in größerem Umfang unter Gestehungspreis verkauft/gekauft werden kann, wie im Beispiel Deutschland /Baden Württemberg nach Österreich vor kurzem.
Oder liegt Andreas Schmitz in seinem Video falsch und mussten dann doch die Kraftwerksbetreiber in Süddeutschland die Preisdifferenz selber tragen?
Aber vielleicht läuft es tatsächlich wie 2021 bei den Stadtwerken Osnabrück und durch falsche Entscheidungen einzelner Manager entstehen Millionen Verluste.
Daher ja auch meine Skepsis gegenüber der Krypotwährung die im Kontext mit der EVDC App beworben wird.
Hier ist eine interessante Seite zu den Marktwerten EEG Erneuerbare Energien.
Es ist wohl so, dass 80% des Stromes nicht an der Börse gehandelt werden. Aber das bedeutet bestimmt nicht, dass die OTC Preise niedriger wären; warum denn auch, keiner hat etwas zu verschenken.
Ich bin an einem Windpark beteiligt. Der Strom ist an einen Versorger in Bayern verkauft.
Der Windpark erhält für 20 Jahre eine festgelegte EEG-Vergütung von ca. 10 Cent/kWh. Der Käufer bezahlt den monatlichen Marktwert. Der ist zur Zeit niedriger, 5,335 Cent/kWh. Die Differenz wird über die EEG-Vergütung ausgeglichen.
Der Käufer zahlt also immer den aktuellen Preis, nicht mehr oder weniger. An der Börse gehandelt wird der Strom nicht…
Und die bezahlt wer?
Der Kunde des Windparkstroms führt EEG Abgaben, Netzentgelte usw. on top seines Marktpreises von den genannten 0,05€/kWh zusätzlich ab?
Natürlich sollten die OTC Preise für auf Monate bis Jahre laufende Stromlieferung unterhalb der Börsenstrompreise liegen, sonnst treten Probleme wie 2021 bei den Stadtwerken Osnabrück auf.
Das Beispiel Strom von Deutschland nach Österreich, der physikalisch aber offenbar in Süddeutschland nicht zu den preisbildenden Konditionen verfügbar war, zeigt mMn das der Börsenstrompreis eine teure Scharade ist.
Die EEG-Umlage hat bisher der Stromkunde auf der Rechnung gehabt. Seit ein paar Monaten wird der Verbraucher nicht mehr mit EEG-Umlage belastet, die EEG-Umlage bezahlt jetzt der Staat.
Die anderen Entgelte trägt der Windparkkunde; diese werden ja, so wie bei der Umsatzsteuer ja auch, bis zum Endverbraucher durchgeschleift.
Mein Strom zu Hause kommt von Tibber, und kostet zur Zeit ca. 6 Cent/kWh. Ontop kommen dann die Entgelte von 24 Cent/kWh… Das kennt ja jeder…
Im besten Fall verschenkst Du jedes Mal $2 falls eine Ladung nicht zu Stande kommt. Eingeklagt werden muss die Summe dann bei einem amerikanischen Cryptounternehmen. Ob allerdings dubiose Cryptos im Gegenwert von mindestens $50 das „Fehlverbindungsrisiko“ wert sind?
Man kann in der EVDC App eine Kreditkarte hinterlegen und das funktioniert auch für die Bezahlvorgänge.
Es werden pro Ladung/Ladungsversuch dann (bisher) 2$=~1,86€ reserviert und dann, bei Ladezeiten unter 60 Minuten, statt der 10€/ Stunde abgebucht.
Die reservierten 2$ werden aber wohl auch abgebucht und nicht wieder durch die App storniert, wenn die Ladung nicht beginnt, oder von Seiten des Anbieters/der Ladesäule einfach vorzeitig abgebrochen wird.
Meiner Meinung nach kann man da allerdings über das Kartenunternehmen die Belastung der Kreditkarte rückgängig machen, es wurden ja keine kWh geliefert.
Edith
zumindest bei sofortigen Ladeabbrüchen, bzw. wenn nach Aktivierung in der App die Ladung garnicht erst startet, gibt es auch keine Grundlage die Zeit in Rechnung zu stellen.
Keine Rechnung -keine berechtigte Abbuchung?
Der Zeitstempel ist, soweit ich mich erinnere 0 Minuten bei der Rechnung. Die Preisangabe der App beruht auf der Ladezeit, also keine Leistung erbracht bei fehlender/0 Minuten Ladezeit?!
Ja, mein Bezug auf nicht gelieferte kWh ist irrelevant, Bezahlen muss ich ja die Nutzungsdauer bei der EVDC App.
Ich rechne auch mit 10 €/h, daher leer ankommen und es lohnt sich trotzdem! Wenn die nie abgerechnet werden, dann bin ich auch nicht traurig, so oder so ein Schnäppchen
Genau das ist auch die Frage, die sich mir stellt.
Mein persönliches Rechtsempfinden:
Kann der Ladevorgang nach Authentifizierung erst gar nicht gestartet werden,
sind die zwei $ zu erstatten, da keine Leistung seitens des EMP erbracht wurden.
Wie das allerdings rechtlich zu bewerten ist, wenn während des Ladevorgangs die Ladung abbricht, da habe ich leider auch keine Ahnung. Dazu müsste man feststellen, durch welchen Umstand der Ladevorgang abgebrochen, bzw. beendet wurde.
Was aber in meinen Augen völlig legitim ist, die noch ausstehenden 8 $ oder Euro abzubuchen. Jeder, der den Ladevorgang mit der App gestartet hat, dem wurde auch zuvor der Preis angezeigt.
EVDC bucht die nicht gestarteten aber der Kreditkarte belasteten Ladevorgänge zurück.
Email hinschicken und gut.
Habe 5x 2 USD bzw. den EUR Gegenwert wieder auf der KK gutgeschrieben bekommen.
Richtig: ist der ladevorgang gar nicht gestartet besteht ein Rückerstattungsanspruch.
Sobald Strom geflossen ist, sind die 10 Euro angefallen. Selbst wenn nach zwei Minuten ein Ladeabbruch erfolgt.
Das ist halt das Risiko dieser Pauschalen.
Eventuell ist das so.
Es gibt hier aber auch eine Schilderung wo jemand 62 Minuten geladen hat und der Vorgang Minutengenau mit 12$ oder so ähnlich abgerechnet wurde.
Es wird ja auch behauptet, dass sie (EVDC) mit den 10€/Stunde Tarif bewusst für ihre App werben und die Kryptocoins.
Daher gehe ich nicht davon aus, dass wenn das Abrechnungssystem mal funktioniert (statt 2$ tatsächlich 10€/Stunde abgebucht werden) der Tarif sofort eingestellt wird (hoffentlich ).