ist aber illegal und es erlischt die BE… nur so.
Aber: reduziert es auch die NAGs beim Autopilot?
ist aber illegal und es erlischt die BE… nur so.
Aber: reduziert es auch die NAGs beim Autopilot?
Echt, die BE erlischt, wenn ich die Kamera für die Überwachung abdecke? Das ist ja wild - was passiert dann, wenn die einfach kaputt gehen sollte nach der Garantie und ich zu geizig bin die zu reparieren, dann dürfte ich ja das Fahrzeug nicht mehr führen.
auch wenn du das albern findest… ja, die Kamera ist ein Teil des Sicherheitssystems was funktionieren muss. Wenn du das nicht reparierst bekommst du keinen TÜV.
Meine Kamera war schon seit dem ersten Tag abgeklebt und das hat noch nie Probleme gemacht. Längst bevor der Autopilot irgendwas mit der Innenraumkamera gemacht hat.
Vielleicht hätte ich mir ein anderes Auto kaufen sollen aber ich mag es einfach nicht konstant gefilmt zu werden wenn das nicht nötig ist ![]()
Es gibt für ca 1 € so Schiebe Abdeckungen die man wenn nötig auch wieder öffnen könnte.
Bei abgeklebter Kamera funktioniert der Autopilot so wie in den Jahren davor und man muss konstanten Druck aufs Lenkrad geben damit der Autopilot nicht mit lauten Gehupe abschaltet.
Ne albern per se find ich das nicht, eher unverschämt. Die BE des Fahrzeugs sollte meiner Meinung nach von sowas nicht abhängen, hier sollte es um Verhinderung einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern gehen. Ein altes Auto hat solche Systeme ja auch nicht, daher sollte es bei neuen Fahrzeugen nicht zum erlischen der BE beitragen, aber gut, in Deutschland glaub ich inzwischen alles.
Ja, Deutschland ist Schuld!!!1111111111111111einself
Wow! Null Ahnung von der Materie, aber erst einmal per se über Deutschland meckern! ![]()
Ist korrekt, ich hab in der Tat null Ahnung, aber sollte ich gemeint sein würde ich dann darum bitten es mir zu erklären als sich darüber zu echauffieren - inwiefern kann es denn sein, dass durch das abkleben oder selbst deaktivieren einer Insassenkamera (ein Feature was beitem die wenigsten Autos haben) eine ABE erlischt? Es werden hierdurch meiner Meinung nach keineswegs Verkehrsteilnehmer gefährdet - würden wir hier von der Deaktivierung von aktiven Sicherheitsfeatures wie den Sicherheitsgurten oder Airbags sprechen, gehe ich da vollkommen mit, dadurch sollte die ABE erlischen, aber doch nicht durch das verdecken einer Insassenkamera, was meines Wissens nach weiterhin keine Vorschrift bei PKW’s ist, auch nicht bei Neufahrzeugen.
Ja, natürlich geht es um Deinen Beitrag. Habe ja darauf geantwortet, wie Du sehen kannst. ![]()
Hier geht alles mögliche Durcheinander.
Die Antwort von @manwe hatte nichts mit der Ursprungsfrage von @m3pjosh zu tun (die Frage betraf die Ultraschall Innenraum Überwachung älterer Fahrzeuge, nicht die Kameraüberwachung des Fahrers). Dann ging es munter weiter mit der Behauptung, dass die ABE erlischt, was sicher nicht der Fall ist (zumindest nicht für Fahrzeuge vor ISA Pflicht) und von Dir kommt, dass es nicht um Sicherheit geht bei der Innenraumkamera. Da war leider noch mehr nicht korrekt, das ich jetzt nicht auch noch aufzähle.
Zu Deinem Thema: Natürlich geht es genau um Sicherheit! Die Fahrer gucken unter AP nicht genügend auf die Straße. Tesla hat mit der Überwachung dafür gesorgt, dass es sanktioniert wird. Warum? Weil Tesla Gefahr läuft, dass sein AP als unsicheres System verschrien wird, was die Einführung von FSDs verzögern oder verhindern könnte.
Ich habe alles nur ganz kurz angerissen, da das alles hier im Thread nichts zu suchen hat. Du hast jetzt die Ausgangspunkte, um tiefer einzusteigen.
Da fragst du am besten mal den Tesla Kundigen kfz Sachverständigen Ove Kröger, der hatte das mal thematisiert.
Zulassungs- und HU-relevant dürfte die Innenraumkamera nur bei neuen Model 3 sein, die mit Müdigkeitswarner zugelassen wurden.
Bei der kamerabasierten Fahrerüberwachung für den Autopilot gibt es zusätzliche Sensorik und die Innenraumkamera dient lediglich dieser. Zulassungsrelevant könnte das erst mit Hands-Off nach DCAS werden, wobei da dann wohl einfach das Hands-Off nicht funktioniert, ähnlich der mehr oder weniger reduzierten Nags seit HW4.
Als Fahrer erkennen, ob eine Sicherheitsvorrichtung ausgefallen oder eingeschränkt ist, kann man an Fehlermeldungen und Warnlampen. Sind diese bei der HU sichtbar, gibt es einen Mangel, evtl. sogar erheblichen Mangel.
Ein übliches Beispiel dafür ist die Reifendruckkontrolle RDKS / TPMS. Geht die nicht ordnungsgemäß (z.B. Batterie im Sensor leer oder Tesla-typisch falscher Sensor verbaut), gibt es bei jedem Fahrzeugstart und auch während der Fahrt eine Fehlermeldung, die bei der HU oder einer Fahrzeugkontrolle bemängelt würde.
Hat ein System ab Werk kein RDKS, gibt es auch keine Warnmeldung und kein Problem.
mir hat mal ein TÜV Prüfer dazu erklärt, dass alles, was serienmäßig verbaut ist auch funktionieren muss sonst gibt es keinen TüV. Hat zwar nur mittelbar was mit einer ABE zu tun, ich wollte es noch erwähnt haben.
Danke, das hatte ich vergessen im Text zu erwähnen. Habe es ergänzt. Die Pflicht zur Müdigkeitsüverwachung kam erst mit ISA (Juni 2024, meine ich). Einen Verlust der ABE riskieren meiner Meinung also nur neuere Fahrzeuge, wie Du dankenswerterweise richtig gestellt hast.
Korrekt, soweit es die Sicherheit betrifft (kaputtes Radio ist egal). Aber die Kamerafunktion kam für die meisten Tesla nachträglich und wirkt sich somit nicht auf eine bestehende ABE aus.
Wobei z.B. serienmäßige Nebelscheinwerfer auch ausgebaut werden dürfen, nur defekt dürfen sie nicht sein.
Du hast es richtig erkannt, wenn kaputt, Auto stehen lassen!!!
Ist richtig, eine abgeklebte Insassenkamera ist definitiv mit einem Defekt zu vergleichen, am besten das Auto direkt stehen lassen und den Schlepper holen
Ironie aus
Die Zuordnung ist manchmal überraschend. Ich habe auch schon einen Tüvprüfer erlebt der die Sonnenblenden getestet hat („müssen vorhanden und klappbar sein“). Werde ich im Leben nicht mehr vergessen.
bei einem ca. 2 Jahre alten und m.E. recht teuren Auto aus dem VW Konzern (VW California) von mir hat die „Notruftaste“ einen Fehler ausgespuckt. Notrufe gingen noch (kurz angetestet) aber der Fehler ging nicht weg bzw. Die Taste leuchtete rot statt grün. Einfach mal googeln, es gab tausende ähnliche Fälle.
Ergebnis: 1. Kein TÜV. 2. Reparaturkosten in Höhe von über 1000€. Da das Fahrzeug keine Garantie mehr hatte, musste ich monatelang mit VW kämpfen. Am Ende habe ich nichts gezahlt aber bin definitiv um 5 Jahre gealtert. Und das kurz nachdem das Multimedia Steuergerät den Geist aufgeben hat und für 4500€ ersetzt werden musste. Auch ein Vorfall, den ich erst nach monatelangem Streit und Eskalation bei VW nicht zahlen musste.
Danke dir für den Bericht. Erneut möchte ich darauf hinweisen dass es bei meinem Beitrag zum Thread darum ging, dass eine Insassenkamera abgedeckt wird und dadurch rein rechtlich die ABE erlischt.
Dein Fall ist absolut verständlich, ein nicht funktionierendes Notrufsystem sehe ich definitiv als Sicherheitsrelevant. Davon ab ist aber der Umgang von VW mit der Sache eine bodenlose Frechheit, du hast Recht, bei einem so teuren Auto erwartet man mehr, auch erwarte ich von den allerseits hochgelobten deutschen „Premium“ Herstellern weitaus mehr. Da braucht man sich nicht wundern wenn die Leute reihenweise abspringen.
Da kann man definitiv auch anderer Meinung sein. Sicherheitsrelevant sind so Dinge wie Bremsen, Reifen, Beleuchtung, etc.
Was macht der TÜV eigentlich, wenn die Funknetze, auf denen eCall basiert, abgeschaltet werden? Bis heute kennt eCall nur 2G und 3G. 3G ist ja schon seit mehreren Jahren tot und 2G wird bei der Telekom 2028 und bei Vodafone 2030 abgeschaltet. Telefonica hat noch keinen Termin genannt, baut das Netz allerdings auch zurück. „Next Generation eCall“ mit 4G und 5G soll dann „schon“ 2026 kommen.
So schrecklich sicherheitsrelevant kann es wohl doch nicht sein, sonst müsste man die ollen 2G-Netze noch etliche Jahre weiter betreiben…