Erhöhung der Ladezeit nach Update 2019.16.2 -> Erfahrungen mit Klage

Da wir oft mit dem S85D 6/2015 auf Langstrecke unterwegs sind, nervt die Erhöhung der Ladedauer und so hatte ich mich auch an einen Rechtsanwalt gewandt. Ergebniss: glatter Reinfall. Falls jemand ähnliche Erfahrungen mit Gerichten und Gutachter gemacht hat würde ich mich über eine Info freuen, gerne als PM.
Es wurde beim Landgericht München ein Antrag auf „Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens“ gestellt. Sinngemäß:
„Wie lange benötigt das Fahrzeug mit der FIN 5YJSA7H2xxxx mit Softwarestand Version 2019.12.1.1 für eine Ladung von 0-80% an einem Tesla Supercharger …“ im Vergleich mit der aktuellen Softwareversion. Das war im Sept.2021.
Das Gericht hat im Feb. 2022 einen renomierten Gutachter aus Münster beauftragt. Dieser hat erstmal einen Antrag auf Erhöhung der Stundensätze auf 160€ gestellt und einen Termin zur Begutachtung 8 Monate später genannt, das MS benötige er 6-8 Wochen zur Begutachtung.
Zum genannten Termin kam ein Abschlepper und transportierte das Auto die 500Km zum Gutachter und nach 47 Tagen wieder zurück, für 3000€ reine Transportkosten,wie ich erfahren habe. Das MS war äußerlich völlig verdreckt,unglaublich wie der Gutachter mit Kundenfahrzeugen der >120K€-Klasse umgeht. Einen Riss in der Windschutzscheibe wollte man mir unterschieben, der Transporteur des MS gab sich unwissend.
Weitere 5 Monate später kam dann auch das Gutachten. Ergebniss: Das Laden des MS am SUC dauert eine Stunde und „Aus technischer Sicht ist dabei davon auszugehen, dass die Ladeleistung durch ei­nen konkreten technischen Defekt am Kühlsystem desFahrzeugs beeinträchtigt ist“ (Fehlermeldung ist THC_w0126_condRightShutrNoFeedbk).
„Da aus unabhängiger Quelle ein Installieren der älteren Software nicht möglich ist, kann aus technischer Sicht nicht beweissicher nachgewiesen werden, dass die Ladeleis­tung softwarebedingt verändert wurde.“
Da drängt sich die Frage auf, warum muß der Gutachter nicht vor der Auftragsannahme abgeklären ob er den präzise gestellten Gutachterauftrag durchführen kann ? Immerhin sind Kosten in 5-stelliger Höhe entstanden. Für dieses Gutachten wurde mein MS fast 1000Km gefahren und 5 Mal am SUC geladen. Mutmasslich wurde auch ein Kundenbesuch damit gemacht: Am Tag vor dem Besuch einer Autovermietung in 200 Km Entfernung wurde am Gutachterstandort 6 Stunden an der Steckdose bis 73% geladen, auf der Rückfahrt dann am SUC. Dieser Ladevorgang ist im Gutachten nicht aufgeführt, die anderen 4 Ladevorgänge alle einzeln mit Datum.
Weiterhin steht im Gutachten:
„Bei der Installation von Softwareversionen gibt es für die Tesla-Benutzer die Möglichkeit,ein Software-Update auszulassen bzw. eine neuere Version nicht zu installieren. Auch wenn sich ein Tesla-Fahrzeug beim Service befindet, wird in der Regel nicht die Software-Version auf die aktuelle Version gebracht, sofern es nicht für die Behebung eines konkreten Fehlers erforderlich ist.“ Für wen arbeitet der Gutachter wohl ?
Offensichtlich besitzt ein einmal bei Gericht zugelassener Gutachter Narrenfreiheit, lt. Rechtsanwalt gibt es nur die Möglichkeit eines Gegengutachtens um dagegen vorzugehen .

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Danke für den Einblick was da so vor sich geht. Was sagt denn das Gericht dazu? Was hat den Gutachter für seine Aufgabe qualifiziert?

Das ist eine Frage für die Juristen hier, denn es ist wohl Sache des Gerichts, einen qualifizierten Gutachter auszuwählen. Hätte das Gericht ihm eine solche Frage gestellt, hätte er gegebenenfalls abgelehnt/ablehnen müssen. Und deutlich weniger Geld verdient als so.

Tut mir leid für dich, wochenlang das Auto weg und dann noch der ganze Schriftkram und Ärger…

Lt. dem hier bekannten Rechtsanwalt gibt es nur die Möglichkeit eines Gegengutachtens, andere Einwände werden anscheinend vom Gericht „nichtmal gelesen…“. Der Gutachter ist bekannt für Verkehrsunfallgutachten, wird vom Gericht bestimmt.

Hallo M-Tesla, danke für die Anteilnahme, war wirklich keine lustige Zeit ohne Auto. Der Gutachter bekam ja vorab die Gerichtsakten, da stand der Auftrag genau so präzise drin.

Trauerspiel dass kein Richter die Downgrade Verweigerung ( die es von Dritten nachweislich gibt) als Beweisvereitelung wertet

Vielen Dank für den Einblick. Die Gerichte ermöglichen also keinen effektiven Rechtsschutz. Für mich sieht es so aus, daß die Gerichte mit solch komplexen Sachverhalten einfach überfordert sind. Das kenne ich ähnlich von den Finanzgerichten.
Die Schlüsse muß dann jeder für sich ziehen.

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Inzwischen kam die Antwort de Rechtschutzversicherung. Offenbar gelten für Gutachter andere Vorschriften (Gewinnmaximierung statt Schadensminderungspflicht) als für Normalbürger.

Das Problem ist doch, was versprochen wurde. Tesla verspricht keine Ladekurve und auch keine Ladezeit. Tesla hat im Kaufvertrag stehen, dass man verpflichtet ist OTAs zu installieren um die Garantie zu erhalten. Es steht auch drin, dass Tesla vorhandene Funktionen entfernen darf um das Auto zu schützen.
Was soll das Gericht bei dieser Grundalge sagen? Da müssten ja die Vertragsbedingungen angezweifelt werden. Und das halte ich für weit hergeholt.

Wer ein Tesla kauft, muss mit solchen Eingriffen leben. Ich habe diese Erfahrung auch gemacht und die Anwälte raten mittlerweile davon ab zu klagen. Daher muss sich jeder der einen Tesla kauft schon auch überlegen was im denn zugesichert wurde.

Darun geht es ja hier nicht.Vor 2 Jahren hat mir der Rechtsanwalt zur Klage geraten (mit guter Erfolgsaussicht), viele hatten aussergerichtlich Erfolg, ich habe halt zu lange gezögert. Heute sehe ich es ähnlich wie Du.

Es geht darum das der Gutachter u.a. schreibt „…Bei der Installation von Softwareversionen gibt es für die Tesla-Benutzer die Möglichkeit,ein Software-Update auszulassen bzw. eine neuere Version nicht zu installieren. Auch wenn sich ein Tesla-Fahrzeug beim Service befindet, wird in der Regel nicht die Software-Version auf die aktuelle Version gebracht, sofern es nicht für die Behebung eines konkreten Fehlers erforderlich ist…“ und dafür 10.000€ kassiert !

Es gab einmal eine Zeit, da hätte man es mit einem Gegengutachten beweisen können.

Seit dem letzten Update geht das aber nicht mehr. :wink:

Die normalen PKW Gutachter können das nicht beurteilen.

Dazu benötigt man detaillierten Einblick in das System und das geht ja seit der SW 2022 nicht mehr.

Die Vmax Brick war bisher immer der beste Ansatzpunkt…

Wenn das Fahrzeug in der max. Brickspannung begrenzt wurde (plötzlicher Verlust der Reichweite von ca. 30 km) wird das einfach im Diagnostik Mode des Fahrzeugs angezeigt und ist einfach zu beweisen. Die Erhöhung der Ladezeit zu beweisen wird immer ein Problem sein. Die Klage hätte anders aussehen müssen. :smiling_face_with_tear:

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:+1: das ist der korrekte Ansatz…

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Oder zurücksetzen der Software in den alten Stand, da ja zwangsweise das Update 2019.36.xx gemacht werden musste wenn ich mich so richtig erinnere.

Stand in meiner Garantiezusage nicht drin im Juni 2015

Ich meine den Kaufvertrag.

Bei mir wird es immer schlechter heute nur noch max 104kW und 90kW bei 48%… echt doof…

Ich drücke allen die Dauem die sich nich die alte Zellen kaufen… aber aktuell muss man ganz dringend vom Kauf der 18650 Zellen abraten. Tesla hat das nucht im Griff und lässt Kunden im Regen stehen… Pech… hättest das Auto ja nicht kaufen müssen… stimmt…

90 kW habe ich bei 4%

Da habe ich 60kW

hab 130 bei 4% fällt aber ab 10% unter 100kw und dann recht zugig auf 50 kw.
für 60% bzw 40kw brauche ich ca 30 min wie schaut es bei euch aus?

ab wie viel km wellches bj seit ihr gedrosselt