Parkkrallen bei Ladestation-Zuparken kommen mir jetzt ein bisschen kontraproduktiv vor. 
Nochmal zu meinen Ticket … des Rätsels Lösung habe ich gefunden. Auch wenn 30 km/h dran steht in der Fußgängerzone, man darf nur 20 km/h fahren…
In den Basler Wohngebieten bestehen flächendeckend Tempo 30-Zonen. In Neben- und Wohnstrassen sind vielerorts sogenannte Begegnungszonen eingerichtet, in denen die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h beträgt
bs.ch/Portrait/leben-in-basel/mo … basel.html
Ich schaue mir am Mittwoch die Schilder nochmal an…
Schöne Grüße
Ralf
Das blaue rechteckige Schild vor Begegnungszonen (auch schon mal „Spielstrasse“), in Quartieren, Innenstädte, Straßenzügen… bedeutet immer auch 20km/h Tempolimit.
Da hast Du recht.
Bei uns ist die Überwachungsintensität hoch, aber die Strafen sind im Vergleich gering. In den Niederlanden (und auch anderswo) ist die Überwachungsintensität geringer, aber die Strafen deutlich höher. Welche Methode „erzieht“ die Verkehrsteilnehmer besser? Ich tendiere auch eher zu „gleich die Parkkralle“. ![]()
Oder noch besser auch im Sinne des Topics
:
Welche Methode bringt mehr Geld?
-viel Aufwand mit wenig Strafe
-wenig Aufwand mit viel Strafe
„Verkehrsberuhigter Bereich“ bedeutet in DE 7 km/h.
Mit 20 km/h bist du dort 13 km/h zu schnell!
OK
Erhebliche Nebenkosten verursacht auch ein i3, wenn er von einem jungen Stümper bedient wird:
[url]BMW geht aktiv gegen mein Model S vor]
Hallo Papsele,
Gib den Lappen ab, bevor Du jemanden totfährst!
Mehr als 3.000 Verkehrsunfalltote täglich. Schnellfahren ist keine Bagatelle!
A.
genau papsele gib denn lappen ab du Raser! im Schnitt 40€ und 0,2 Punkte. das geht gar nicht. [emoji38]
3.000 Tote täglich? Wo?
Gruß Mathie
Aha. Du bist also im Besitz der alleinigen Wahrheit zu dem Thema, im allgemeinen und im besonderen,wie im konkreten Fall und bedenkst uns daher mit deinen wertvollen objektiven Urteilssprüchen. Wie nett von dir.
MfG Rudolf
@papsele: Dein/e Beifahrer/in soll sich endlich Blitzer.de aufs Handy laden, ist für den Beifahrer legal.
Meine Frau hat ihr Handy mit Blitzer.de im Fahrzeug liegen lassen und seitlich in ihrer Halterung neben dem Display stecken lassen. Ist das auch legal oder würdet ihr sagen das ich da ohne mein zutun in einer rechtlichen Grauzone gelandet bin ![]()
Wenn ich mich recht erinnere, geht es um das Mitführen. Und wenn Das Gerät für Dich sichtbar im Auto ist und nicht von einer anderen Person mitgeführt wird, wäre mein Tipp, dass Du es mitführst. Bin aber kein Jurist, da weiß Boris vielleicht mehr.
Gruß Mathie
Bin kein Verkehrsrechtsexperte. Könnte mir vorstellen dass das als Ausrede gewertet wird. Mitführen durch den Fahrer reicht. Wenn Beifahrer nicht mehr dabei, dann führt es wohl der Fahrer mit. „Herrenlos“ im Fahrzeug wohl nur schwer vorstellbar.
Ohnehin schon ungewöhnlich dass der Beifahrer eine eigene Handyhalterung hat. Als Polizist würde ich spontan sagen wenn das das vergessene Handy Ihrer Frau ist, dann zeigen Sie mir bitte ihr Handy…
ich hab zwar auch ne Handy Halterung, aber mir ist schon klar das das nicht zählt
TomTom wirbt mit Liftime Radar. In der Praxis ist das schon lange keine Grauzone mehr.
WIe sieht überhaupt der praktische Fall aus, in welchem der Polizist im privaten Handy des Fahrers nach einer Blitzer-App suchen darf und dann auch noch direkt beweist, dass diese erst kurz vor dem anhalten durch die Verkehrsontrolle geschlossen wurde?
Man darf die App ja auch installiert haben aber eben nur nicht benutzen 
Würde mich auch mal interessieren, mein Passwort für das Handy habe ich natürlich auch gerade vergessen, wie wollen die überhaupt erkennen, ob die App drauf ist?
Mein Post war eher als Anstupser gemeint, wie die Realität aussieht.
Die Polizei muss Dich live dabei erwischen wie Du gerade vor einem Blitzer gewarnt wirst, bzw muss beim durchs Fenster schauen unanfechtbar erkennen, dass eine entsprechende App läuft.
„Geben Sie mir mal bitte Ihr Handy“ ist nicht
. Das ist Eingriff in die Privatsphäre, und geht nicht so einfach.