Entschädigung bei PV-Abschaltung durch Einspeisemanagement

Hallo
darf ich hier mal eine Off Topic Frage stellen?
Wer von Euch weiß den genauere Zahlen, bei welcher Spitzenspannung der Netzbetreiber „eingreifen muss“, um die PV-Anlagen über 25 kWp runter zu regeln?
Angeblich muss der Netzbetreiber den Ausfall der Einspeisevergütung bei den runtergeregelten Anlagen bezahlen.
Die „kleinen privaten PV-Anlagen“ steigen wegen Überspannung automatisch aus.

Ein Eingriff des Netzbetreibers hängt nicht an der Spannung im Netz sondern an der max Übertragungsleistung des bzw der Trafos auf dem Weg zum Übertragungsnetz.

Die Abschaltspannungen von Erzeugungsanlagen sind in der VDE AR-N 4105 bzw 4100 definiert.

Danke @tripleP , da bin ich tatsächlich selbst drauf reingefallen.
Das Thena muss ja nicht sterben. Darf gerne einen neuen Thread bekommen „Abschaltvoraussetzungen von NA Schaltern“

In Deutschland ab 30kwp

Hallo, in unserer Region müssen ab 25 kWp die PV-Anlagen über einen Funkrundsteuerempfänger abregelbar sein.
Die Frage ist nur, ab wann regelt der Netzbetreiber?
Bei den kleineren PV-Anlagen die wegen Überspannung im Netz meistens zwischen 11:00 und 15:00 Uhr abschalten muss wohl keine entgangene Einspeisevergütung gezahlt werden.
Gerade wenn in der näheren Umgebung große Freiflächen PV-Anlagen sind, fällt es vermehrt auf, das die kleinen Anlagen aussteigen, und die regelbaren wohl nicht begrenzt werden.
Ob das wohl rein wirtschaftliche Gründe des Netzbetreibers hat. :slight_smile:

Wir haben seit Anfang des Jahres zwei 99 kWp Anlagen am Netz und diese wurden im Mai/Juni 3-4 Mal Mittags für ein paar Stunden abgeschaltet.
Ich habe daraufhin der NetzeBW mehrfach per Mail eine Anfrage gestellt, warum abgeschaltet wurde und wie der finanzielle Ausgleich dafür erfolgt. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Lediglich wurde mir mitgeteilt, dass eigentlich im Online Portal der NetzeBW unter den jeweiligen Anlagen ersichtlich sein sollte, wann Netzabschaltungen erfolgt sind. Leider ist dem nicht so.
Habe aber im Netz Infos zum Thema gefunden, dass es wohl zwei verschiedene Methoden der Vergütung gibt.
Komischerweise wurde nach meiner Nachfrage seither nicht mehr abgereglt. Entweder Zufall oder man will einem möglichen Konflikt aus dem Weg gehen?

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Interessant. Ich ging bisher davon aus, dass bei Vorliegen triftiger Gründe (Netzfrequenz, Übertragungslimits) ohne Ausgleich abgeschaltet werden dürfe.

Hier bei uns gibt es bis 100 kWp nur 100/0, darüber 100/66/33/0.

Mein Elektriker meint auch , im Falle knapp über 30kWp und RSE gäbe es keinen Ausgleich
Könnte ja jederzeit ne Wolke aufziehen, wäre also nicht vorhersehbar, was entgangen ist

Hier mal zwei Links zum Thema.

https://www.stromnetz-weiden.de/stromeinspeisung/einspeisemanagement/entschadigung.html

https://www.avacon-netz.de/de/energie-einspeisen/einspeisemanagement/entschaedigung.html

Wenn deine Anlage aus den letzten Jahren ist, dann muss sie die VDE Kennlinie für sog. High Voltage Ride Through erfüllen. Das heißt, dass sie sich beim Überschreiten der Toleranz nicht hart abschaltet, sondern anhand einer Kurve ihre Erzeugungsleistung graduell abhängig von der Netzspannung senkt und erst ganz zum Schluss abschaltet. Die entsprechende Norm ist Ende 2019 in Kraft getreten und die Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber verlangen, dass dein Wechselrichter so eingestellt ist. Alte WR haben Bestandsschutz, und verfügen häufig auch nicht über die entsprechende Kennlinie in ihrer Software. Es kann dabei auch sein dass dein Solarteur von HVRT noch nichts gehört hat, das ist nicht kritisch, denn die modernen Wechselrichter haben fertige Landesprofile, z.B. für Deutschland das Profil VDE AR-N-4105. Das stellt der Solarteur ein, und muss maximal noch die Blindleistungseinstellung nach Netzbetreibervorgabe ändern. Der Rest ist bundesweit praktisch einheitlich geregelt.

Die Sollspannung, die dein VNB einhalten will, ist 230V +/- 10%, also 207-253V.

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Man muss auseinanderhalten:

  • Abregelung durch den VNB: Wenn dein Netzbetreiber deiner Anlage den Befehl zur Leistungsdosselung auf 75, 50, 25 oder 0% gibt. Das ist eine proaktive Maßnahme des Netzbetreibers, die nicht alleine von der Netzspannung abhängt. Der Netzbetreiber hat ja ein komplexes Netz, das aus Leitungen verschiedener Spannung und Trafos mit verschiedenen Spannungen besteht. Er muss die Last in allen Ebenen überwachen, und wird abregeln wenn auf einer dieser Ebenen Schwellwerte erreicht sind. Das ist dann entschädigungspflichtig. Ob ein Grund dafür vorliegt kannst Du an deinem Hausanschluss aber nicht unbedingt feststellen. Du magst vor Ort kommode 238V sehen, trotzdem kann auf der Mittelspannungsebene die Leistungsgrenze der Leitungen schon erreicht sein. Dann muss der VNB drosseln um einen regionalen Ausfall zu vermeiden.

  • Eigenabschaltung deiner Anlage im Rahmen von örtlichen Netzstörungen: Im Falle einer konkreten Netzstörüng, insb. wenn Netzspannung und -frequenz sich außerhalb des Sollbereiches befinden, muss deine Anlage selbst aktiven Netzschutz betreiben und sich gem. eines komplizierten Regelwerkes drosseln und sogar abschalten. Der WR muss dann in definierten Intervallen prüfen ob das Netz wieder in den Sollwerten arbeitet und sich dann anhand einer Wiederanlaufkurve wieder hochfahren. Nennt sich Netz- und Anlagenschutz (NA). Bei haushaltsüblichen Anlagen ist die Technik im Wechselrichter verbaut, bei großen Anlagen (ich meine 30kW und mehr) muss sie als eigenes Bauteil ausgeführt sein.

Letztere Situation ist ein lokaler Netzausfall, und dafür hast Du keinen Vergütungsanspruch.

Es geht dabei nicht mal unbedingt um planbares Handeln des Netzbetreibers. Da kann auch der berühmte Bagger die Leitung erwischt haben, und deine Straße hat jetzt ab Haus Nummer 7 aufwärts keinen Strom mehr. Es wäre jetzt blöd, wenn deine Anlage weiter mit 230V und 12kW einspeist, denn vielleicht ist draußen schon ein freundlicher Mensch von Avacon, Bayernwerke/whatever und möchte die Leitung reparieren. Dafür muss sie spannungsfrei sein.

Es gibt nicht 2 sondern 3 Arten der Abschaltung

1.) defekt / Netzausfall - da könnte was von der Versicherung kommen, wenn vorhanden.

2.) Abschaltung zu hohe Spannung im Netz: Redispatch 2.0 - wird erstattet, nur nie durchgeführt weil vorher 3 gemacht wird.

3.) Abregelung durch Marktteilnehmer (Direktvermarkter). Und hier wird nach Lust und Laune abgeregelt. Eine Gesetzeskonforme Vergütung habe ich hierfür nicht gefunden und der Direktvermarkter schweigt sich aus.

Eine Beschwerde darüber bei der Bundesnetzargentur ist anhängig.

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Du solltest ergänzen nach welcher Modalität Du einspeist - das ist ja keine normale Anlage die nach EEG abgerechnet wird.

Das ist eine Aufdach EEG Anlage von 2019…gezwungenermaßen in der Direktvermarktung, wie jede Anlage in dem Leisrungsbereich (100kWp)

Ok, 100kWp und mehr ist dann eine eigene Leistungsklasse.

@Tesla64 ist schlage vor, dass Du mit deiner Frage ins PV-Forum weiterziehst. Die werden deine aktuelle Situation ein wenig detaillierter hinterfragen, aber auch Antworten geben können die dann besser zu deiner Situation passen.

Unser Solateur meinte dass es sich um eine Abschaltung handeln muss gem. dem Fehlerbericht.

Vom Netzbetreiber kommt ja leider auf Anfrage keine Antwort. Wie sonst soll man rausfinden, wie die Abschaltung begründet ist?

Nach der Meldung hat der NA-Schutz ausgelöst, das ist keine Abregelung. Schaden an der Leitung, Defekt am Trafo, Blitzschlag in der Stromleitung, whatever. Auch wenn deine eigene Sicherung oder dein FI auslöst, wird das so aussehen. Ich sehe hier keine Abregelung die einen Vergütungsanspruch nach EEG auslöst, dann müsste man lesen dass über die Schaltkontakte für den RSE eine Leistungsminderung ausgelöst wurde. RSE-Signalisierung und NA-Schutz sind wie gesagt zwei verschiedene Dinge.

Mehr könnte man vlt. sehen wenn ein Datenlogger am Smartmeter angeschlossen wäre der vom Gateway die ganzen Daten im 0,5s-Takt mitliest. In der App siehst Du aber nur das Ergebnis angezeigt, nicht die Rohdaten dahinter.

Wir betreiben zwei Anlagen auf gegenüber liegenden Gebäuden. Es wurde immer nur mal die eine oder die andere Anlage abgeschaltet. Nie beide zusammen, obwohl die auf derselben Trafostation hängen.

Könnte man somit das nicht ausschließen?

Häh?! Das ist ein Vertrag von Dir mit dem Direktvermarkter. Die Konditionen handelst Du aus.
Der DV zahlt übrigens nur, wenn er die Abschaltung initiiert hat, z.B. weil der Strompreis negativ ist.
Der Netzbetreiber kann auch schalten (Redispatch 2.0), wenn die Netzstabilität gefährdet ist. Der entstandene Schaden wird vergütet, aber nur auf Antrag. Du musst dabei selbst ausrechnen wie hoch der Schaden ist.

Hier zum Nachlesen:

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Was Du da zeigtest ist eine Anlage die sich selbst abschaltete, das war nicht der VNB. Im Trafohaus ist vermutlich ein halbes Dutzend Trafos die jeweils einen Straßenzug abdecken. Kann durchaus sein dass die Störung jeweils nur das Segment einer Straßenseite erreichte.

Das genau ist ja das Problem, der DV zahlt eben nicht, oder nur 10% des „Verlustes“ .

Unsere liebe Regierung hat ja jetzt noch beschlossen: Abregelung muss nur noch für 1h erstattet werden. Danke dafür…grrrr