Da es in Hessen etwas speziell sein kann, wenn man sein Fahrzeug verändert habe ich mal einen kleinen Leitfaden gebastelt.
Ich hoffe er hilft allen, die bei dem Thema nicht so gut informiert sind.
Alle aus anderen Bundesländern können das auch nutzen. Die Hessenspecifics sind für euch aber nicht relevant. Bei Euch läuft alles über die Zulassung für den Kreis, in dem der Wagen zugelassen ist.
Eins vorweg: Ob die Abnahme durch einen Prüfinginieur in Hessen, Bayern, Baden-Würtemberg, Schleswig-Holstein oder sonst einem Bundesland durchgeführt wird ist egal. Das hat keinen Einfluss. Alle haben sich an die gleichen Vorgaben zu halten. Nur das Vorgehen mit den Behörden ist nur in Hessen anders als in den anderen Bundesländern.
In der Regel seid ihr mit Teilen, die eine ABE haben fein raus. Jedenfalls, wenn der Wagen sich in Serienzustand befindet. Das ist, wenn ihr im Zubehör Felgen mit ABE kauft, die gleiche Reifengröße weiter fahren wollt und sonst nichts am Fahrzeug geändert wurde.
Spoiler solltet ihr auch mit ABE kaufen. Das ist der einfachste Fall. Bei Spoilern bezieht sich die ABE meist nicht auf den Serienzustand. Es muss als Auflage in der ABE nur sichergestellt werden, dass die nötige Bodenfreiheit gegeben ist.
Die ABEs müssen beim Fahren IMMER mitgeführt werden. Also sofort ins Handschuhfach damit.
Felgen mit ABE und Spoiler mit ABE schließen sich in der Regel auch nicht aus. Diese ABE in Kombination sollten ihre Gültigkeit behalten.
Tieferlegungsfedern mit ABE sind mir noch nicht unter gekommen.
Jetzt kommen wir zu den Themen wo es komplizierter wird.
Erst einmal gibt es unterschiedliche Arten der Prüfungen, die man mit verschiedenen Teile wie Tieferlegungsfeder, Gewindefahrwerke, Felgen, Bremsanlagen, Spoiler, etc durchlaufen muss.
In der Regel wird die entsprechende technische Abnahme durch TüV, Dekra, GTü, KAS, usw oft von dem Betrieb organisiert, bei dem ihr den Umbau machen lasst.
Falls nicht oder ihr das nicht möchtet, könnt ihr die Prüfung auch in Eigenregie nach erfolgtem Umbau erledigen.
Bedenkt aber, dass ihr in dem Fall erstmal mit dem Fahrzeug nur zur Prüfung und wieder nach Hause fahren dürft. Der Sonderfall Hessen beinhaltet noch einen Stolperstein in Sachen fahren dürfen. Darauf komme ich aber später im Text.
Wenn eine Abnahme erfolgen muss ist der sicherste Fall, wenn ihr nur eine Sache an eurem Fahrzeug ändert. Das geänderte Bauteil muss dann jedoch ein Teilegutachten besitzen. Damit es einfach ist müsst ihr im Teilegutachten diesen bzw einen ähnlichen Satz findet.
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Diesen Satz habe ich mal aus dem Teilegutachten der Federn von Eibach für das Model 3 als Beispiel raus kopiert.
In dem Fall ist es so dass ein Prüfingineur den Einbau begutachtet und bestätigt, dass alles ok ist.
Diese Bescheinigung verliert wiederum ihre Gültigkeit, wenn ihr eine Auflage, die im Gutachten des Bauteils vermerkt sind, nicht berücksichtig. Möglicherweise auch wenn ihr weiter umbaut und dann ein Stück weiter unten bei der Einzelabnahme landet.
Also das Teilegutachten lesen ist hier Pflicht. Auch wenn ihr technisch nichts davon versteht. Das geht mir auch so, aber nur so könnt ihr diese Auflagen finden. Sowas wird euch der Händler oder Prüfingineur nicht sagen. Ihr und nur ihr seid verantwortlich dafür, dass ihr die zusätzlichen Auflagen erfüllt.
Habt ihr also etwas verbaut, bei dem oben genanntes vermerkt ist, und sonst nichts seid ihr oft nach der Prüfung fertig. Viele Teilegutachten erlauben nämlich die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung wenn sich das nächste mal damit beschäftigt wird. Also bei Umzug, Ummeldung auf jemand anderen, etc.
Ist das so legt ihr den Prüfbericht einfach in Handschuhfach. Diesen müsst ihr nämlich bei einer Fahrzeugkontrolle vorzeigen können.
Manchmal fordert das Teilegutachten jedoch die unverzügliche Eintragung. In diesem Fall einfach zu der Zulassungsstelle für den Kreis, in dem der Wagen zugelassen wurde. Das läuft super entspannt ohne Stolpersteine (außer ihr wollte die Behörde für den Eintrag nicht bezahlen ) Hier gibt es noch nichts spezifisches für uns Hessen.
Das läuft bei uns genauso ab.
Spannend wird es erst jetzt für uns in Hessen, da wir uns hier von allen anderen Bundesländern unterscheiden.
Eigentlich ist das ohne wirklichen Grund so, weil die anderen Bundesländer können es ja auch ohne. Aber man hat das irgendwann mal so entschieden. Somit müssen wir Hessen da durch.
In allen anderen Bundesländern könnt ihr dann auch einfach in dem Kreis zu der Zulassungsstelle gehen, in dem der Wagen zugelassen wurde. Ich gehe erstmal auf Beispiele der Umbauten und die benötigte Prüfung und ein. Genauso wann der Wagen gefahren werden darf.
Nun geht es ans eingemachte.
Ersteinmal ist es egal wie viele ABE ihr zu den Teilen habt oder den Teilegutachten was von StVZO § 19 Abs. 3 steht. Hier sind wir immer im Bereich der sogenanten Einzelabnahme. Hier kann es sein, dass trotz dass alle Teile so wie sie vom Hersteller kommen ihr keinen Segen bekommt die Kombination fahren zu dürfen.
Wann eine Einzelabnahme von Nöten ist umreiße ich gleich kurz. Ich möchte nur erst noch mal auf einen allgemeinen Punkt zu sprechen kommen.
Jeder Fahrzeughersteller hat in seiner Fertigung Toleranzen. So dass es sein kann dass jemand gerade so noch Felgen mit einer bestimmten Einpresstiefe fahren kann, aber jemand anderes in seinem Wagen nicht mehr. Oder dass jemand mit z.B. 17mm Distanzscheiben schon alles ausgereizt hat und ein anderer bei seinem Wagen erst mit 20mm Distanzscheiben. Das lässt sich auch auf andere Bauteile übertragen, dass wenn es in dem Wagen von jemand anderem geht es nicht gleich bedeutet, dass es auch bei Euch funktioniert.
Hier ist ein guter hier Einbaubetrieb Pflicht! Ohne wird ist das nichts als eine Zitterpartie und es kann sein, dass ihr ein paar tausend Euro einfach in den Sand setzt.
Ein guter Einbaubetrieb testet mit euch zusammen ob das Vorhaben klappen sollte oder nicht. Beziehungsweise hat er so viel Erfahrung mit dem Umbau, dass er direkt sagen kann: geht oder geht nicht.
Auch möglich ist, dass wenn der Prüfingineur vor Ort prüft euer Einbaupartner direkt bei Zweifel des Prüfers noch kleinere Änderungen macht um es passend zu machen.
Um mal bei den Distanzscheiben zu bleiben montiert der Betrieb mit euch mal die 20mm, lässt den Wagen ab und schaut mit euch ob die Lauffläche nicht übersteht und ob der komplette Federweg zur Verfügung steht.
Distanzscheiben alleine gehen zwar meist nach StVZO § 19 Abs. 3 aber das Beispiel können sich die Meisten hoffentlich vorstellen.
Muss eine Einzelabnahme, ich bleib mal beim Umgangssprachlichen, durchgeführt werden wird immer das komplette Fahrzeug abgenommen. Das gilt ohne Wenn und Aber. Also müsst ihr auch alle ABE, Teilegutachten, Eintragungen anderer Bauteile parat haben. Das Fahrzeug wird als Ganzes geprüft.
Bei mir war es z.B. so, dass am Diffusor der Aufkleber mit der Prüfnummer weg war. Also was eine ABE da und ein Teil von dem nicht ersichtlich war, dass ABE und Teil zusammen gehören. Da ich einen guten Einbaubetrieb hatte, konnten wir eine Lösung finden. Die lautete zwar „Mach das Ding ab!“ aber so ging es durch die Abnahme. Dabei wurden auch alle anderen Teile zu denen ich eine ABE habe und verbaut sind mit abgenommen, dass sie in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.
Den Diffusor kann ich dann wieder anbauen, da ich nun wieder den Aufkleber mit der Nummer habe und eine ABE ohne Einschränkungen bis auf Bodenfreiheit dafür habe.
Also ein „mach mal nur die Federn und Distanzscheiben“ geht da nicht. Ganz oder gar nicht sind hier die beiden einzigen Optionen.
Also wann ist die Einzelabnahme nötig?
- das Gutachten für das eine Teil, dass ihr ändern möchtet fordert es
- ihr habt nur ein Materialgutachten aber keine Bescheinigung, die eine Verbindung zu eurem Fahrzeug herstellt
- Orginalteile eines anderen Fahrzeugs an eurem Wagen.
- ihr ändert mehr als ein Teil in einer Baugruppe
Der letzte Punkt ist eigentlich das was uns meistens betrifft, wenn es nicht gerade der Spoiler vom Performance Models am SR oder LR ist. Dieser Fall wäre der dritte Punkt, aber ihr braucht auch ein Gutachten oder einen Schrieb von Hersteller dafür. Ist aber eigentlich egal warum man die Einzelabnahme machen muss, weil die daraus folgenden Schritte die Gleichen sind.
Was können wir uns unter dem vierten Punkt vorstellen?
Wie bei den meisten von uns ist das die Änderung mehrerer Teile im Bereich Fahrwerk. Also Tieferlegungsfedern plus Distanzscheiben, Tieferlegen und Felgen, Felgen und Distanzscheiben, usw. Andere Kombinationen wären Gewindefahrwerk und Distanzscheiben, Stahlflexschläuche und Gewindefahrwerk, Bremssättel und Felgen etc.
Es sind also mehrere Änderungen an einem Teilbereich des Fahrzeugs bei dem sich die geänderten Teile gegenseitig beeinflussen können. Ich denke ihr wisst worauf ich hinaus möchte.
Hier spielt wie gesagt der Einbaubetrieb eine große Rolle wenn vor Ort geprüft wird. Der Betrieb kann bei Dingen, die der Prüfer bemängelt direkt adequat im Dialog mit dem Prüfingineur nacharbeiten. Somit kann zu 99% davon ausgegangen werden, dass wenn ihr alles über den Einbaubetrieb machen lasst ihr mit dem heiligen Schrieb nach Hause geht.
Macht man die Prüfung auf eigene Faust habt ihr meist diese Möglichkeit nicht. Dann zahlt ihr die Prüfung und dürft dann zu Hause nacharbeiten und mit dem gleichen mulmigen Gefühl wieder zur Prüfung vor fahren.
Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass die Prüfung bestanden wurde. Glückwunsch! Wenn nicht bedeutet es ja Rückbau oder Nacharbeiten bis der Wagen erfolgreich die Prüfung durchläuft.
In diesen Fällen steht auf dem Prüfbericht etwas mit § 19 Abs. 2 StVZO und wahrscheinlich etwas mit § 21.
Wenn ihr eine solche Einzelabnahme durchlauft wird für uns Tesla Fahrer die Betrieberlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO entzogen. Völlig normal ist das an diesem Punkt.
Am einfachsten merkt ihr euch ob eine Einzelabnahme erfolgt ist, dass ihr mehrere Sachen in einem Bereich des Wagens geändert habt.
Ich z.B. habe tiefer gelegt, Edelweiss Felgen (ohne ABE), dann noch Distanzscheiben für die Winterräder. Somit sind im Sommer- und auch im Winterbetrieb immer zwei technische Änderungen im Bereich Fahrwerk vorhanden. Das heißt, dass ich zwei Einzelabnahmen machen musste. Die hat mein Einbaupartner aber in einem Rutsch machen lassen.
Das klingt erstmal schlimm, weil man doch so viel Geld ausgegeben hat und die Einzelabnahme ja erfolgreich war. Aber leider ist das so.
Die Betriebserlaubnis wird immer entzogen, weil durch die Änderung von einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden kann. Fragt nicht wieso, weil ich euch das auch nicht erklären kann, aber das liegt wahrscheinlich darin begründet, dass wenn sich die Spurbreite ändert sich auch der Verschleiß an Fahrwerksteilen verändert oder bei Änderungen der Bremsanlage diese am untersten Limit angesiedelt ist oder erst nach Gewöhnung gezähmt werden kann und dadurch eine Gefahr entsteht. Der Hintergrund ist aber erstmal egal warum das passiert, es ist jedenfalls so. Ganz so tief bin ich auch nicht im Thema.
Ob die Betriebserlaubnis entzogen/ erloschen ist steht in dem Prüfbericht, den ihr ausgehändigt bekommt. Diesen Bericht behandelt ihr erstmal wie euren größten Schatz. Er ist wichtiger für Euch als euer Partner/ Kinder/ Eltern/ Gott oder sonst wer oder was.
Der Prüfbericht ist trotz dass er eurem Wagen die Betriebserlaubnis entzogen hat auch der Weg zu einer neuen Betriebserlaubnis. Diesmal in geändertem Fahrzeugzustand. Der komplette Serienzustand ist immer erlaubt und rückbaubar.
Also alle aus einem Bundesland außer Hessen gehen einfach zu der Zulassungsstelle für den Kreis, in dem Wagen zugelassen ist.
Ihr seid somit fertig.
Jetzt das Hessenspezial.
In Hessen gibt es zwei sogenannte Bündelbehörden. Diese erledigen zentral, dass man eine Betriebserlaubnis bei technischen Änderungen erhält bzw für Fahrzeuge, die in Europa keine Typengenehmigung haben. Welche Bündelbehörde ihr kontaktieren müsst hängt vom Zulassungskreis des Autos ab.
Falls ihr diesen Umweg nicht macht schickt euch eure für den Kreis zuständige Zulassungsbehörde einfach wieder Heim.
Es gibt einmal die Bündelbehörde in Marburg-Biedenkopf. Diese ist euer Ansprechpartner, wenn das Auto in einem der unten stehenden Landkreise zugelassen wurde.
Stadt Darmstadt
Stadt Offenbach
Stadt Wiesbaden
Landkreis Gießen
Odenwaldkreis
Landkreis Bergstraße
Landkreis Groß-Gerau
Main-Taunus-Kreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Landkreis Offenbach
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Limburg-Weilburg
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Die andere Bündelbehörde ist in Fulda. Hier gilt das selbe, wenn euer Auto in einem dieser Kreise zugelassen wurde.
Stadt Kassel
Landkreis Kassel
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Landkreis Schwalm-Eder-Kreis
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Landkreis Fulda
Landkreis Vogelsberg
Main-Kinzig-Kreis
Wetteraukreis
Manche werden nun sagen „Hey! Mein Zulassungskreis ist gar nicht aufgeführt!“. Da antworte ich euch, dass ihr den hessischen Jackpot bei technischen Änderungen gewonnen habt.
In dem Fall bietet die Zulassungsstelle des Kreises den speziellen Service für euch an und übernimmt die Aufgabe der Bündelbehörde. Das bedeutet für euch einfach auf die Zulassungsstelle wo das Auto zugelassen ist und ab dafür! Ihr seid die Glücklichen, die es so leicht haben wie die in den anderen 15 Bundesländern.
Alle deren Kreis oben aufgeführt ist machen hier weiter.
Jetzt gehen wir mal an das Antragswesen der Bündelbehörde.
Ich kann es leider nur genau für die Behörde in Marburg-Biedenkopf erklären, da diese für meinen Kreis zuständig ist.
Es gibt hier eine Vorgehensweise, die man komplett online machen kann oder man druckt es aus, trägt alles ein, macht Fotokopien, usw.
Ich gehe primär auf den Onlinevorgang ein. Ihr lest das hier ja und somit könnt ihr einen Computer grundlegend bedienen. Den Offline Weg reiße ich nur an.
Hier noch mal eine Warnung!
Euer umgebautes Auto hat immer noch keine Betrieberlaubnis. Es darf nach abschicken des Antrags oder nach Erhalt der Antwort immer noch NICHT auf öffentlich Straßen nicht gefahren werden. Der einzige Weg, den ihr fahren dürft ist zur Zulassungsstelle für die endgültige Eintragung. Die Betriebserlaubnis, die die Bündelbehörde ausstellt ist erst mit der Eintragung gültig. Die Fahrt zur Zulassungsstelle ist meines Wissens nach zulässig falls vor Ort noch eine Sichtprüfung gemacht wird, dass nicht weitere Umbauten erfolgt sind.
Ich habe zwar schon gehört, dass Leute nur mit dem Prüfbericht der Einzelabnahme wochenlang rumgefahren sind und das auch in den Urlaub in den europäischen Süden. Solange nichts passiert (keine Kontrolle und vorallem kein Unfall) habt ihr Glück. Eine Kontrolle kostet halt ein paar Euro und ihr habt die Lauferei. Das dümmste was passieren kann ist ein Unfall. Egal ob im Inland oder Ausland. In dem Fall ist es mehr als Wahrscheinlich, dass eure KFZ-Versicherung nicht zahlt, weil die Versicherungspolice an eine gültige Betriebserlaubnis gebunden.
Ist Marburg-Biedenkopf für den Kreis der Zulassung euer Ansprechpartner geht ihr wie folgt vor. Wenn ihr mit unten stehendem durch seid müsst ihr wie alle anderen auch zu der Zulassungsstelle des Kreises in dem das Auto zugelassen ist.
Zuerst geht ihr auf diese Webseite.
Ihr öffnet „Antrag per Online-Assistet“ und wählt aus was ihr seid. Hier füllt ihr den Antrag online aus, könnt alle benötigten Dokumente hoch laden und per PayPal bezahlen. Eine Bezahlung per Überweisung wird euch auch angeboten.
Der einzige Unterschied zwischen Privatperson und Firmenkunde scheint das Formular mit der Datenerfassung zum Antragsteller zu sein.
Ich zeige es hier anhand der Auswahl „Privatperson“.
Nun heißt es erstmal die Datenschutzrichtline bestätigen. Also unten das Häckchen setzen und auf „Weiter“ klicken.
Jetzt heißt es die erste richtige Auswahl zu treffen.
Natürlich beantragen wir nach § 21. Unten stehend auch der Betrag, den sie euch abknüpfen werden.
Da wir umgebaut haben und es abgenommen wurde beißen wir natürlich in den sauren Apfel und klicken auf „Weiter“.
Hier heißt es nun alle Angaben zum Antragsteller und Fahrzeug eintragen.
Nun möchte man auf der selben Seite natürlich auch eine Hand voll Anlagen haben. Als erstes ein Scan/Foto vom Personalausweis oder Reisepass. Ich habe einfach die Vorderseite des Perso hoch geladen.
Weiter alle Seiten des Gutachtens. Ihr könnt es splitten, wenn mehrere Abnahmen wie bei mir waren, der Prüfbericht gescannt zu groß ist oder ihr ladet alles in einem hoch.
Da wir nach § 21 müssen wir auch eine bestehende Zulassung hoch laden. Einfach beide Seiten der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) hoch laden und gut. Danach einfach unten auf weiter klicken.
Die Schritte danach kann ich leider nicht mehr in Bildern zeigen, da ich alles ausfüllen und hoch laden müsste. Ihr bekommt nun einen „Betreff“ generiert. Den kopiert ihr euch erstmal, weil es je nach weiterem Vorgehen benötig wird. Es folgt nun nur noch der Schritt des Bezahlens. Bei Bezahlung per PayPal braucht ihr euch nur durch klicken und ihr seid fertig mit dem Antrag.
Wählt ihr die Bezahlung per Überweisung müsst ihr diesen Betreff plus die Fahrgestellnummer als Verwendungszweck angeben.
Nun erhaltet ihr eine Bestätigungsemail. In dieser Email ist eine Vorgangsnummer, die ihr immer angeben müsst falls ihr noch Fragen habt oder etwas vergessen habt hoch zu laden. Mit der Vorgangsnummer weiß die Behörde wohin eure Email gehört.
Wollt ihr nicht per Online-Assistent beantragen wählt ihr „Antrag per E-Mail/Fax …“ Hier habt ihr die Möglichkeit alles per Email zu schicken, zu faxen oder per Post zu schicken.
Hier ladet ihr zwei Zeilen weiter unten das Formular runter.
Das Formular sieht eigentlich genauso aus wie der Online-Assistent nur dass ihr hier auch angebt wie ihr bezahlt.
Wenn ihr den Offline Weg nutzt müsst ihr weiter die Anweisung unter " Antrag per E-Mail oder Fax …" beachten was ihr bei der gewählten Zahlungsart als Verwendungszweck angeben müsst. Das ist sehr wichtig, da der Antrag erst nach Zahlungseingang bearbeitet wird.
Wenn ihr hier durch seid und das Geld bzw Offline Antrag angekommen ist dauert es je nach Aufwand und wie viel los ist zwischen 2 und 8 Tagen aus meiner Erfahrung.
Nun heißt es also warten, weil ihr nichts machen könnt.
Jetzt schauen wir mal nach Fulda zur Bündelbehörde. Dort kenne ich mich nicht aus, aber meine Erfahrung mit Marburg-Biedenkopf sollte hier ganz gut übertragbar sein.
Ist euer Zulassungsbezirk unter Verantwortung von Fulda als Bündelbehörde sollte euer erste Weg auf diese Webseite sein.
Unter Punkt 1 ladet ihr das Antragformular runter und füllt es aus. Es werden die gleichen Informationen abgefragt wie in Marburg-Biedenkopf. Ihr müsst das obere Auswahlkästchen ankreuzen, das dies der Antrag ist, den ihr stellen möchtet.
Ihr habt die Möglichkeit alles per Email zu schicken oder per Post.
Ihr müsst also das Formular ausfüllen, alle Seiten des Prüfberichts einscannen oder kopieren und das selbe mit dem Personalausweis und der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Bitte keine Originaldokumente hin schicken!!!
Es läuft also alles analog dem oben ab.
Was hier in Fulda anders ist, ist dass ihr erst im Nachhinein zahlen müsst und nicht vorher wie in Marburg-Biedenkopf.
Dafür müsst ihr dann ab wohl 43,30 Euro abdrücken, weil man euch 3,50 Euro für den Versand abknüpft. Ihr seid ja noch ärmer dran als wir mit Marburg-Biedenkopf.
Auch hier müsst ihr mit der neu erteilten Betriebserlaubnis und allen Prüfunterlagen zu der Zulassungsstelle um alles eintragen zu lassen. Die Betriebserlaubnis wird auch erst mit der Eintragung gültig.
Ich hoffe das hier hilft euch ein wenig da durch zu kommen. Bei Fragen und Anregungen einfach raus damit. Ich aktualisieren hier dann.