Datenschutz & Wächtermodus (Sentry Mode)

Gerichtsurteile werden sogar mit Aktenzeichen und kompletter Begründung im Netz veröffentlicht, aber Du kannst keinen Fall nennen?!

Kurz gesagt: Du kannst Deine Aussage nicht belegen. Sorry, aber dann ist Deine Aussage für mich auch nicht stichhaltig.

Wie gesagt gibt es einen mir bekannten Fall (LG Mühlhausen vom 12.05.2020 - 6 O 486/18), der sich aber in meinen Augen nicht verallgemeinern lässt und dem BGH Urteil nicht grundsätzlich widerspricht.

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Könnt ihr das bitte im entsprechenden Faden…

…diskutieren!?

VG

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Ich habe mir gerade mal den Thread Titel angeschaut. Könnt ihr die dsgvo Themen , Dauer der Aufzeichnung usw bitte in einem separaten thread führen?

Eventuell ist ja einer der @Moderatoren so freundlich auszukehren.

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Sorry! Ist mir auch gerade aufgefallen! :woozy_face:

Tut mir Leid!

@Moderatoren : Könnt ihr bitte ab hier die Datenschutzdiskussion in den entsprechenden Thread verschieben?

https://tff-forum.de/t/fahrzeugsoftware-update-chat-teil-4/229961/1773?u=der-kieler

Danke!!!

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Erledigt… :+1:

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Danke :+1:t2::+1:t2: :pray:t3: @T3sLA

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Richtig. Manche Urteile werden veröffentlicht. Die mir hier vorliegenden Urteile wurden das allerdings nicht und sind nicht anonymisiert. Ich ziehe mir den Schuh nicht an, das selber zu tun, oder gar zu versuchen, eine Zustimmung einzuholen.

Das ist allein deine Sache - und ggfls. auch nicht mein, sondern allein dein Problem.

Die genannte Entscheidung geht weit über die BGH-Entscheidung hinaus. Sie hält die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen ausnahmslos für nicht gegeben. Die Rechtslage hat sich seit der BGH-Entscheidung in der Tat geändert, die DSGVO trat erst am 25. Mai 2018 in Kraft. Der BGH hatte am 15. Mai 2018 noch nach dem BDSG zu entscheiden.

Hab ich gerade noch übersehen. Meine Antwort von gerade eben bitte auch nach dort
Danke

Jetzt irrs du…

Frage! Wer wird als Zeuge genannt, wenn du du ein Knöllchen mit Blitzerfoto bekommst? Richtig, der Beamte, der das Foto „entwickelt“. Der war auch nicht dabei, als es geblitzt hat.

Und warum sollte die Blitzeraufnahme denn unzulässig gewesen sein?

Ist sie ja eben nicht. Sie ist zulässig. Ich verdeutliche dir damit nur, dass der Beamte, der das Blitzerfoto ausgewertet hat, auch als Zeuge benannt wurde, obwohl er nicht dabei war.
Ähnlich verhält es sich mit einer Dashcam Aufnahme, die ein Dritter sieht. Dann hat er sie damit „ausgewertet“ und fungiert als Zeuge.

Er könnte nur bezeugen, dass er eine nicht verwertbare Aufnahme gesehen hat und damit wäre auch seine Aussage darüber als Zeuge nicht verwertbar.

Kann er genauso wenig wie der Auswerter der Blitzeraufnahme, denn dazu müsste er juristisches Fachwissen haben.

Zu Dashcamaufnahmen:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=85141&pos=0&anz=1

https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Dashcam_-Aufnahmen+koennen+zur+Verfolgung+schwerwiegender+Verkehrs-ordnungswidrigkeiten+grundsaetzlich+verwertet+werden/?LISTPAGE=1178164

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Der Polizeibeamte wird insofern wohl durchaus hinreichende Kenntnisse haben, aber er braucht sie hier ohnehin nicht wirklich, denn es genügt, dass sie der Richter hat

Von dieser Entscheidung sprachen wir bereits

Und auch diese Entscheidung ist obsolet, nachdem sie bereits aus dem Jahre 2016 stammt, also ebenfalls nicht mehr zur geänderten Rechtslage nach dem Inkrafttreten der DSGVO passt. Dennoch würde das auch heute wohl nach ähnlichen Kriterien zu bewerten sein. Aber Achtung, es geht um keinen Zivilrechtsstreit

Tja, und hier haben wir wiederum eine völlig andere Situation. Es handelt sich um ein Strafverfahren und das Beweismittel Überwachungsvideo einer unzulässig betriebenen Überwachungskamera eines Dritten

Da hat einer echt zu viel Freizeit :roll_eyes::roll_eyes::roll_eyes:
—> ignore

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Ich finde e es gerade sehr amüsant.
Ist aber doch auch egal. Dann soll er doch brav den Wächter deaktivieren und sich freuen, dass er die DSGV zu seinem Nachteil zu 100% einhält und ihn nicht zur Strafverfolgung nutzt. :rofl::rofl::rofl::rofl:

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Naja. So einfach ist es leider nicht.

Am Ende sind wir alle als Solidargemeinschaft gekniffen, weil wir für einen Versicherungsschaden durch höhere Versicherungsprämien aufkommen müssen, der hätte verhindert werden können, weil durch die Nutzung eines Sentry der Täter zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Wenn der Besitzer aus welchem Grund auch immer den Sentry nicht nutzt, dann soll er auch selber für einen entstandenen Schaden aufkommen. Es gibt doch sowas wie eine Schadensminderungspflicht.

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Eine Schadenminderungspflicht gibt es wohl. Aber die erstreckt sich natürlich nicht auf illegale Maßnahmen zur Vorbeugung. Auch andere Menschen haben Rechte. Nicht jeder (kaum jemand?!) wird sich wohlfühlen, wenn ihm bewusst sein muss, dass in jedem Augenblick dutzende Kameras auf ihn gerichtet sind, auch wenn er nichts Böses tut oder tun will. Auch wenn manch einer den Nutzen des Datenschutzes für jeden Einzelnen nicht einzusehen vermag, so ändert das zum Glück nichts daran.
Was verspricht man sich eigentlich von ewig langen Aufzeichnungen? Welchen Erfolg hat ein Video von 10 Minuten vor der Tat bis 10 Minuten nach der Tat im Vergleich zu einem solchen von 2 Minuten vor der Tat bis 5 Minuten nach der Tat?
Oder gar Videos von Leuten, welche am Auto lediglich vorbeigehen!?

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Was für einen sachlichen Unterschied macht es, wenn Du 10min gefilmt wirst vs. 2min? Wenn Du dich „nicht wohl fühlst“ gibt es alternativ nur 0min… (NB, spazierst Du über den Bahnhof, wirst Du nonstop gefilmt, da interessiert Dein Wohlbefinden niemand).

Und zum „nur Vorbeigehen“: niemand kann hellsehen, wenn Du knapp am Auto vorbeigehst, könnte es ja sein, dass Du mal fix gegen die Tür trittst. Wenn die Kamera erst beim Tritt aktiviert, ist der entscheidende Moment ja schon vorbei, dann nützt das Video als Beweismittel nicht mehr viel.

Was noch besser werden muss, ist die Auslöseempfindlichkeit und vor allem, die Auswertung, also, das Erkennen, das kein Schaden entstanden ist. Wenn das klappt, kann man die Datei guten Gewissens sofort wieder überschreiben. Dann fällt mir kein valides Argument gegen den Wächter mehr ein.

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Womöglich ist der Sensor, der eine Erschütterung erkennt, einfach nicht empfindlich genug um auch die kleineren Rempeln zu erkennen.
Würde gerne nur auf Bewegung Aufzeichnen lassen, dann muss die Empfindlichkeit aber stimmen.

Frage in die Runde: mit meinem nagelneuen M3 nutze ich jetzt Sentry, mir fällt aber auf, dass der Bereich direkt hinter dem Kofferraum scheinbar nicht auf Bewegung reagiert, d.h. direktes herantreten und z.b. Kofferraum zerkratzen wäre ohne Aufzeichnung. Ist das der derzeitige Stand?