Datenschutz & Wächtermodus (Sentry Mode)

Mangels mir vorliegender Zustimmung der Beteiligten kann ich Aktenzeichen von hier nicht nennen. Ein wenig suchen im Netz sollte genug Ergebnisse liefern…
Eine durchaus zutreffende Schilderung der Rechtslage findet sich z.B. in

Genauso ist es. Es ist anhand der vom BGH festgelegten Kriterien eine Einzelfallprüfung erforderlich, welche dem Gericht erlaubt, festzustellen, ob der Kläger (der ist es in der Regel, der mit Dashcam-Videos ankommt) mit dem Video zugelassen werden darf, ggfls. sogar trotz eines Gesetzesverstoßes.
Dazu gehört u.a. auch eine Auswertung der gesamten Aufzeichnungen auf der Dashcam (im Fall eines Tesla wird man statt der Dashcam zumindest den unveränderten USB-Stick vorlegen müssen) durch einen Sachverständigen, der dann erstens zu prüfen hat, ob die Aufzeichnung „echt“, also unverändert, ist und ob die Aufzeichnung in gesetzeskonformer Weise zustande gekommen ist, z.B. also nur anlassbezogene und kurzzeitige Aufnahmen erfolgt sind.
Wenn es allerdings um wirklich viel Geld geht, dann wird man zusätzlich versuchen, Daten des Herstellers anzufordern, auch wenn man dort eher keine Videos bekommt sondern nur die Metadaten (Aufzeichnungsbeginn, -dauer, Einstellungen bezüglich der Aufzeichnung etc.) weil man eher davon ausgehen wird, dass diese Daten nicht manipuliert sind. Entgegen mancher Verlautbarungen sind solche Daten in vielen Fahrzeugen, nicht nur Teslas, vorhanden, wie man gelegentlich hört