BMWi-Ladesäulenverordnung im Kabinett

BMWi-Ladesäulenverordnung im Kabinett

[url]http://bmwi.de/DE/presse,did=736430.html[/url]

Das Kabinett hat heute die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie behandelt. Sie beinhaltet klare, verbindliche Regelungen zu den Steckerstandards und stellt eine Kontrolle der Vorgaben sowie die technische Sicherheit der Anlagen sicher.

Bundesminister Gabriel: „Ich bin zuversichtlich, dass die verbesserte Rechtssicherheit zu mehr privaten Investitionen in den bedarfsgerechten Aufbau von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in Deutschland führen wird. Dies unterstützt den Markthochlauf von Elektromobilen in Deutschland.“

Mit der Verordnung erhält Deutschland als erstes europäisches Mitgliedsland gemäß der EU-Richtlinie (2014/94/EU) verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektromobilen. Das garantiert die Kompatibilität, die sog. Interoperabilität, öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur hinsichtlich der Steckerstandards. Zudem regelt die Verordnung, dass die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte deren Aufbau sowie Außerbetriebnahme der Bundesnetzagentur anzeigen müssen. Auch die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen sie beim Betrieb von Schnellladepunkten regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen.

Der Verordnungsentwurf bedarf vor seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.

Klar. Mehr Bürokratie und mehr Kosten haben schon immer die Investitionen erhöht.

Das dürfte wohl das Ende meines privaten Ladepunktes bedeuten. Auf Bürokratie und Mehrkosten durch die gesetzlich geforderten regemäßigen Prüfungen habe ich keine Lust.

Hm, ich setze jetzt mal voraus, dass Du keinen Schnellladepunkt im Sinne von >22kW betreibst.

Insofern bist Du zumindest laut dem Entwurf der Verordnung (muenchen.ihk.de/de/standort … rdnung.pdf) nicht dazu verpflichtet, einmalige oder regelmäßige Prüfungen durchführen zu lassen. Du musst nur der Regulierungsbehörde ( Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.) den Ladepunkt einmalig per Brief, Mail oder Internetformular (elektronisch) anzeigen und ggfs. wieder abmelden (§4, Abs. 1).

Vielleicht habe ich aber auch was falsch verstanden.

Super.
Jetzt müsste Merkel dem Entwurf nur noch ihr Vertrauen aussprechen. :laughing:

Das Thema behandeln wir doch schon lange in diesem Thread: Online Petition gegen Ladesäulenverordnung