Hallo Forum,
ich wollte mich nicht nur für eine Frage im PV Forum anmelden und hoffe, auch hier die Antwort zu erhalten.
Seit letzer Woche haben wir nun unsere neue 9.9 kWp PV Anlage in Betrieb. Es fehlte nur noch der neue Stromzähler.
Von der Stadtwerke hat der Monteur dann einen Eskra MT175 2 Richtungszähler bei uns eingebaut.
Im Smalltalk mit dem Monteur stellte dieser fest das wir einen weiteren Zähler benötigen, wenn wir die bestehende Anlage erweitern wollen.
Hintergrund:
Ich habe uns beim Solateur 10 weitere PV Platten aus der Charge zurücklegen lassen, um diese dann in 2021 durch ihn installieren zu lassen.
Dann ist die Dachfläche schön mit PV gleichmäßig belegt und durch die gleiche Charge sollte auch kein Farbunterschied sichtbar werden.
Nun meine Frage:
Ist ein 2. Zähler verpflichtend Einzubauen, wenn die „Erweiterung“ der bestehenden PV NACH 12 Monaten (weitere Neuanlage) erfolgt?
Auch hier bei mir im Büro gehen die Meinungen dazu auseinander.
Da die 10 Platten ca. 3.3 kWp Leistung haben, könnte durch einen weiteren Zähler die Wirtschaftlichkeit durch die zusätzlichen Zählerkosten in Frage gestellt werden.
Ich habe in einem PV Forum schon einige Themen dazu gefunden, allerdings aus dem Jahr 2012!
Evtl. kann ja ein Fachmann hier aus dem Forum diese Frage beantworten.
(Wenn möglich, bitte mit Bezug zu entsprechenden Gesetzen antworten, damit wir es schwarz auf weiß unseren lokalen Stadtwerken
an die Hand geben können)
Moin!
Alles was innerhalb von 12 Monaten errichtet wird gilt als eine Anlage. Danach gilt es als Errichtung von 2 getrennten Anlagen.
Anlagen mit bis 10kWp benötigen keinen Erzeugungszähler, hier reichen die Zähler in den Wechselrichter.
Ich habe inzwischen auch mehrere Anlagen mit rung 18kWp auf meinem Dach. Ich habe aber selber mehrere Erzeugungszähler montiert, um eine saubere Auswertung per S0-Datenlogger zu haben.
Es geht ja auch um die Einspeisevergütung. Bei einer Erweiterung nach kurzer Zeit sind die Unterschiede nicht so groß und man kann dann wohl mit einem Durchschnitt rechnen.
Wir wollen auch erweitern und unsere bisherige Anlage ist von 2011. Da muss man mit einem zweiten Zähler arbeiten da sich die Einspeisevergütung mittlerweile geviertelt hat.
Muss man nicht - jedenfalls musste ich keinen zweiten Zähler installieren. Es genügte ein Anruf bei meinem Leitungsnetzbetreiber, um diese Auskunft zu erhalten.
Meine erste Anlage stammt aus 2013, die zweite vom vergangenen Jahr. Da die Leistungen der beiden Anlagen ja bekannt sind, lässt sich doch ganz einfach die Einspeisemenge auf die beiden Anlagen aufteilen und entsprechend abrechnen. So macht das jedenfalls mein Leitungsnetzbetreiber (LVN) - die Abrechnung für 2019 habe ich bereits erhalten.
Hmmmm… Bei mir wird bislang der Ertrag der alten Anlage mit einem Zähler erfasst und mit einem Zweirichtungszähler die Einspeisung. Die Differenz ist dann der Eigenverbrauch. Wenn ich jetzt bei der zweiten Anlage auch den Ertrag zähle und zur Einspeisung den alten Zweirichtungszähler verwende, wie kann ich dann den jeweiligen Eigenverbrauch ermitteln?
Wozu benötigst du zwei Werte für den Eigenverbrauch? Und wenn doch: Dieser kann doch - genau wie die Einspeisung - anhand der Leistungsdaten der beiden Anlagen aufgedröselt werden?!
Na weil ich bei der alten Anlage bei Eigenverbrauch einen Abzug bei der Einspeisevergütung von 0,16€ bzw. 0,12€ gemacht wird und bei der neuen Anlage gibt es halt einfach keine Vergütung.
Die alte Anlage hat eine Ausrichtung nach S und SW. Die neue Anlage eine Ausrichtung nach Osten. Das würde z.B. morgens bedeuten, dass unsere Powerwall zuerst mit dem Strom der neuen Anlage befüllt würde. Das wäre ja gut so, da dieser Strom im Eigenverbrauch ja billiger ist als der Strom der alten Anlage. Es soll diesbezüglich sogar eine Steuerung verbaut werden, dass dieser Strom vorrangig eigenverbraucht wird. Aber damit habe ich immer noch nicht das Problem mit der Zählung der unterschiedlichen Eigenverbräuche gelöst.
Hi Andi,
kann es vielleicht sein, dass unsere Anlagen ganz unterschiedlich angemeldet bzw. betrieben werden? Bei meinen wird die Einspeisung vergütet, der Eigenverbrauch ist meine Sache.
Deshalb ist es bei meinen Anlagen egal, welche gerade meinen Kaffeeautomaten aufheizt.
Wie läuft das denn bei dir?
Die erste Anlage stammt von 2011. Da waren die Bedingungen ganz andere. Einspeisevergütung weit über 0,30€. Und wie gesagt, kostet Einen die eigenverbrauchte kWh bei den ersten 30% im Verhältnis zur Gesamterzeugung 0,16€ und darüber 0,12€. Das war auch schon damals billiger als der von Netz zugekaufte Strom und sollte durch die Abstufung dazu animieren, möglichst viel Eigenverbrauch zu haben. Anfänglich haben wir die 30% nie gerissen aber mit zunehmender Anzahl BEVs im Haushalt und auch einer Powerwall kommen wir zwischenzeitlich darüber.
Bei der neuen Anlage wäre der Eigenverbrauch ja noch billiger, nämlich einfach die verlorene Einspeisevergütung. Daher auch die differenzierte Zählung.
Moin!
Zum 01.04.2012 wurde die Vergütung des Eigenverbrauches abgeschafft. Somit ergibt sich bei tesla-andi auch die Notwendigkeit eines anderes Messkonzeptes.
Wer mehrer Anlagen nach 04/2012 an einem Anschluß betreibt, kann diese aber ganz einfach über einen Mischpreis abrechnen.
Das habe ich auch schon gehört. Aber kann man das zirca errechnen, mit welcher Variante man günstiger fährt? Die alte Anlage hat eine Ausrichtung 50/50 Süd/West mit 12 kWp. Die neue Anlage hätte eine Ausrichtung nach Ost und ca. 18 kWp. Die Dachneigung beträgt 21°. In die Berechnung fließt sicher auch die Zählermiete des 2. Zählers ein. Allerdings haben wir noch dieses Jahr vor, die Gasheizung durch eine WP zu ersetzen. Dann bräuchten wir eh einen 2. Zähler.
Moin,
Danke für die Rückmeldungen. Habe noch einmal mit meinem Solateur gesprochen. Es scheint wohl einige Missverständnisse bei den Stadtwerken zu geben. Ein 2. Zähler muss seiner Erfahrung nach nicht eingebaut werden, da NEUANLAGE.
Die Einspeisevergütung muss ich prozentual zwischen alter und neuer Anlage umrechnen.