Beschilderung Ladesäulen im Kontext Parken/Halten

Ich habe dadurch keine Vor- oder Nachteile, dass ich kei E drauf habe.
Da Elektroautos heute zur Normalität gehören brauche ich das nicht mehr zu zeigen wie anders ich bin.

Das sage ich ja, dass man sich lieber mehr mit der Umsetzung der Digitalisierung hätte beschäfigen sollen als sich einaweiteres Gesetz auszudenken.
Hier im TFF ist die Reichweite noch sehr begrenzt, da vergleichsweise wenige Fahrer dabei sind, die wirklich auf öffentliche innerstädtische AC Ladesäulen angewiesen sind. Die meisten Teslafahrer sehen die AC Ladeplätze als willkommene Parkplätze, da sie auf den Strom nicht angewiesen sind. Ja das sage ich selbst als Teslafahrer. Schaut aber bitte mal über den Tellerrand in markenunabhängige Foren wie die Fahrer ohne eigene Wallbox unter den Mist StVG VS EmoG und E leiden, weil sich einfach jeder auf den Ladeplatz hinstellen darf.

Da in vielen Regionen, die Ladesäulen gar nicht bzw falsch beschildert sind parkt da sowieso fast jeder legal. Egal ob BEV, ICE mit oder ohne E. Ist also eine Papierente das Ganze.

Um auch anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen, dass sie dort nicht parken sollen/dürfen reicht das P mit dem Textschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ aus. Dafür ist das E nicht erforderlich und das Elektrofahrzeug macht sich mittels eingestecktem Kabel und dass die Ladesäule arbeitet als solches bemerkbar.

Wozu also das affige Steckerauto? Es fahren auch Elektroautos aus einer Zeit, in der es das E gar nicht gab. Hatte ich auch mal. Willst du die Leute wegen einer gesetzlichen Fehlleistung zur Ummeldung zwingen, dass sie noch öffentlich laden können? Wer trägt dafür dann die Kosten? Wer entschädigt den Zeitaufwand?

Die anderen Bevorteilungen hätte man genauso gut in die StVG bzw andere Umweltgesetze aufnehmen können.
Dazu braucht es nicht ein weiteres Gesetz, dass nur noch mehr unklare Situationen schafft. Nur durch die Konflikte der StVG Beschilderung und der EmoG Beschilderungen kommt es zu den Weihnachtsbäumen rund um die Ladesäulen, bei denen keiner mehr weiß wer wann wie wo parken darf.
Oder dass die ganze Beschilderung unwirksam ist, weil die Hälfte der Schilder nach StVG und die andere Hälfte nach EmoG bzw selbst designte Schilder sind.
Das hilft natürlich weiter. Obwohl einen Gewinner gibt es. Die Verbrennerfahrer, die wegen unwirksamer Beschilderung trotzdem auf dem Ladeplatz parken können.

Ich habe mir 2015 - 2017 schon die Hacken in Ämtern und bei Dezernenten krumm gelaufen, dass es für uns Elektroautofahrer besser wird. Mein Wagen damals war möglicherweise der erste in Deutschland, der das E hatte. Tag 1 der Einführung war die Dame auf der Zulassung um 7:15 Uhr mit der Ummeldung meines Wagens fertig. Ich habe das ganze Klimbim also auch schon durch. Ich kenne es seit Anfang an, ich habe seit Diskussionsstart in der Politik über Einführung bis heute alles mitbekommen und versucht etwas zu bewirken. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen, weil nicht mal die Ämter wissen was sie tun.

Nur irgendwann hab ich auch mal die Schnauze (entschuldigt den Ausdruck, aber das sagt man ja so) voll und darf das auch sagen wo wieder und seit Jahren gepennt wurde.

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…das wird ja wohl nicht funktionieren!

Mit Hilfe der Polizei/ des Ordnungsamts (je nachdem wer in der Stadt dafür zuständig ist) kann die Ladung durch den Ladesäulenbetreiber gestoppt und das Kabel säulenseitig entriegelt werden.

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Das verstehe ich nicht so recht. Ich habe selbstverständlich ein E-Kennzeichen und genieße dadurch etliche Vorteile.
So darf ich an ordnungsgemäß beschilderten Ladesäulen parken und laden.
Ich darf in etlichen Städten, ganz wichtig z.B. auch München, an parkscheinpflichtigen Stellplätzen ohne Parkschein zwei(?) Stunden lang stehen.

Wenn das in deinem Heimatdorf tatsächlich so schlimm ist, so richte den Blick doch einfach mal über den Tellerrand hinaus. In den letzten sechs Jahren hat sich in dieser Beziehung sehr viel getan

Das ist - mit Verlaub - schlicht Blödsinn.

Das reicht natürlich nicht. Nicht an jedem bevorrechtigten Parkplatz gibt es eine Ladesäule und ich darf dennoch mein E-Auto dort parken, ohne einen Parkschein zu ziehen.

Selbst beim Laden wäre es höchst zweifelhaft, ob man einem Fahrer zumuten dürfte, dauernd neben dem Fahrzeug zu stehen, um den Schluss des Ladens ja nicht zu verpassen, wenn jemand ernsthaft auf die Idee käme die selbst gebastelten Schilder „nur während des Ladevorgangs“ in den offiziellen Verkehrszeichenkatalog aufzunehmen. Die Verhängung eines Bußgelds für Fahrer/Halter, welche nach Abschluss des Ladens noch immer dort parken, wäre mangels eines genau genug definierbaren ordnungswidrigen Verhaltens kaum zu rechtfertigen. Daher ist es ggfls. nötig, neben der Beschränkung auf E-Fahrzeuge zeitliche Beschränkungen anzuordnen („30 Minuten“, „4 Stunden“ oder so)

Derlei Stammtischsprüche helfen nur recht wenig weiter. Es ist bei Gesetzen so, wie bei vielen anderen Wissensgebieten auch. Entweder beschäftigt man sich selber hinreichend damit, um sie zu verstehen, oder man wendet sich an Leute, die das können. Da gibts welche, die davon sogar ihren Lebensunterhalt fristen…
Wenig hilfreich ist es aber zumeist, über Dinge zu schwadronieren, welche man nicht genügend versteht.

Es wird jeder abgeschleppt, der gegen die für alle geltenden Regeln verstößt.
In diesem Fall ist das doch noch selbstverständlicher als in manch anderen Fällen. Jeder Halter eines Elektro-Autos hat die Möglichkeit, sich ohne besondere Kosten das notwendige E-Kennzeichen zuteilen zu lassen, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen. Wer das unterlässt, verdient keinerlei Entgegenkommen. Es kann jedenfalls nicht Aufgabe der Mitarbeiter von Ordnungsamt (Polizei) sein, jeweils selber zu prüfen, ob das jeweilige Fahrzeug zu Recht dort steht, wo es steht. Dazu muss das „E“-Kennzeichen genügen.
In der Praxis wird es allerdings kaum vorkommen, dass jemand ein Fahrzeug abschleppen lässt, welches tatsächlich gerade erkennbar lädt (Nicht jede Ladesäule lässt allerdings erkennen, dass sie gerade aktiv ist und nicht jedes E-Auto möchte aller Welt über einen Bildschirm verkünden, dass es lädt)

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Ich stimme dir vollumfänglich zu, möchte aber ergänzen, dass ein eingesteckter Stecker im Fahrzeug schon erkennbar macht, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt.
Warum man sich dann kein E-Kennzeichen zuteilen lässt, erschließt sich mir aber auch nicht!

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Ganz so einfach muss das nicht sein, weil es ja auch Plugin-Hybride gibt oder jedenfalls geben kann, die zwar einen Ladeport haben, aber dennoch kein E-Kennzeichen bekommen können, weil sie entweder mehr als 50g/km CO2 ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von weniger als 40km haben.
Evtl. will man solche Fahrzeuge nicht an öffentl. Ladesäulen haben - durchaus zu Recht, wie ich finde

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Die Rechtsprechung sollte in meinen Augen eindeutig bleiben und Schilder sind die klaren Regeln. Davon abweichend hat ein Polizist Ermessensspielraum und kann entscheiden bei einem gesteckten Kabel von einem Ladevorgang auszugehen und keinen Strafzettel auszustellen, aber ein Anrecht solte man nicht haben.

Es ist für den Ordnungshüter einfach nicht zumutbar, dass er kontrolliert, ob ein Auto lädt, denn heute ist es ein Kabel und morgen vielleicht schon eine induktive Platte im Boden. Und reicht das gesteckte Kabel oder muss er auch den Stromfluss im Kabel kontrollieren? Was ist bei unverschuldetem Ladeabbruch?

Es gibt einfach zu viele Varianten und Ausnahmen, um es nur an einem gesteckten Kabel festzumachen. Schilder sind (relativ) rechtssicher, ein gestecktes Kabel nicht.

Mschen wir es also nicht komplizierter: Schilder (korrekt!) hinstellen und beachten und bei Nichtbeachtung ahnden (im Ermessen des Gesetzeshüter). Verweigerer haben (zurecht) Pech gehabt.

Meine Meinung.

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Also ich bin auch eher für ein Gesetz an Ladesäulen. Ala „nur für E-Autos während dem Ladevorgang“. Schilder für jede Ladesäule kostet nur Geld und sind zudem oft falsch.
Allein schon die Diskussion hier im Forum was falsch und was richig ist, sagt doch schon alles.

Ladesäulen sehen alle unterschiedlich aus und nicht jede Säule ist für Außenstehende sofort erkennbar.
Und für welchen Parkplatz gilt die Säule, wenn sie zwischen 2 (oder gar 4 Parkplätzen) steht?

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber ohne Schild geht es in meinen Augen leider nicht rechtssicher.

Das sehe ich genauso. Ich war vorgestern in Heidelberg, da gab es auf einem privatem Parkplatz neben meinem Hotel eine Ladesäule ohne entsprechende Beschilderung. Fast jedesmal, wenn ich vorbei kam, war einer der zwei Parkplätze durch Verbrenner blockiert. Vielleicht hätten die da auch bei einer sichtbaren Beschilderung gestanden, ich vermute aber, die haben die Ladesäule (AC ohne eigenes Kabel) gar nicht wahrgenommen - andere freie Parkplätze gab es nämlich noch.
Erst seit ich selber ein Model 3 fahre, sehe ich bewusst überall die Ladesäulen.

es beschreibt nicht welche Art von Störung. Einfach anschliessen und nicht laden wird auch weiß. Aber …guckst auf die Seite der Säule wo das Display ist leuchten 2 Grüne knöpe, der dritte Knopf leutet nicht. Der elinke grüne Knopf gibt den Status der 2 Ladeanschlüsse, der mittlere gibt den Status des laufenden grünen Laders, der dritte rechte Knopf leuchtett nicht. Dieser würden den Status oder Fehlermeldungen für den Lader zeigen, der weiss leuchtet.

Wenn du einfach den Stecker ins Aut steckst, das verriegelt, du gehst. Also keine Karte, kein Smartphone, leutet es weiss

Angesichts der Kosten einer Ladesäule fallen die Schilder nun wirklich nicht mehr ins Gewicht

Die Diskussion zeigt vor allem, dass der ein oder andere das Thema möglicherweise ein wenig zu einseitig betrachtet.

Erstmal gilt es ja zu unterscheiden zwischen öffentlichen und privaten Parkplätzen. Auf letzteren wird dem Betreiber ohnehin keiner vorschreiben können, wen bzw. welche Art von Fahrzeug er dort wann parken lässt.

Und auf öffentlichen Parkplätzen gilt grundsätzlich mal, dass dort jeder parken darf, mit jedem Fahrzeug, welches auf die markierte Stellplatzfläche passt - oder, bei nicht vorhandener Markierung, sonst vorschriftsmäßig abgestellt werden kann.

Eine Privilegierung von E-Fahrzeugen, wie es sie z.B. auch für Behinderte oder Taxen gibt, erfordert eine entsprechende gesetzliche Regelung und eine passende Beschilderung, letzteres schon deshalb, damit jeder andere erkennen kann, dass er dort ganz offiziell nichts zu suchen hat.
Und das Schöne daran ist: Es gibt die gesetzliche Regelung bereits!

Was nicht selten allerdings fehlt, ist die korrekte Beschilderung.

Eine Beschränkung „während des Ladevorgangs“ ist kaum sinnvoll möglich, weil da einfach die Kontrollmöglichkeit und damit die Rechtssicherheit fehlt. Der freundliche Parkraumüberwacher vom Ordnungsamt braucht klare, wohldefinierte Kriterien zum Ausstellen eines Strafmandats oder gar für die Anordnung des Abschleppens.
Nun gibt es aber Ladesäulen ohne für Dritte erkennbares Anzeichen, ob das Ding nun lädt oder nicht. Auch die wenigsten E-Autos signalisieren das nach außen.
Soll das E-Auto also nun abgeschleppt werden, welches seit drei Minuten seinen Akku voll hat, also gerade nicht mehr lädt, wenn der Kontrolleur vorbeikommt? Auch, wenn der Fahrer zwei Minuten später weg wollte?
Was ist mit dem Auto, welches aus irgendeinem Grund den Ladevorgang mittendrin abbricht? Auch gleich abschleppen?

Soll der freundliche Mitarbeiter des Ordnungsamt, oder der Polizist, all diese Möglichkeiten unterscheiden? Rechtssicher?

Da lässt man den E-Autofahrer doch einfach an einer DC-Ladesäule maximal 30 Minuten parken, an einer AC-Säule könnten es vielleicht vier Stunden sein.

Das mag immer noch ärgerlich sein für den, der warten muss, obgleich der Ladesäulenparker nicht (mehr) lädt, aber es ermöglicht eine wirksame Kontrolle. Damit verhindert man, dass sich überhaupt keiner um die Beschilderung schert, weil er weiß, dass er weder ein Ticket noch gar Abschleppen riskiert.

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:+1: ok,Danke

Back to the roots…
In Düsseldorf ist das einfach:

  • Ladesäule frei: grün

  • Ladesäule belegt: rot

  • Laden fertig: blau

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Ach, ich denke schon, dass man das mit gesundem Menschenverstand sehr wohl erkennt. Und einen solchen erwarte ich von einem Autofahrer, egal ob Verbrenner, E, oder meinetwegen ein fliegender DeLorean.

Ich kann mich nicht erinnern, dass mir jemals unklar war ob es eine Ladesäule ist und welche Parkplätze von dieser versorgt werden. Und ich hab mich nicht auf diese Plätze hingestellt, nicht als ich noch einen Verbrenner fuhr und erst recht nicht mit meinem Tesla, wenn ich nicht laden will. Und ich finde die Hinweisschilder helfen durchaus, allerdings nur dem, der sie auch sehen will.

Neulich an einer Ladesäule am stöckener Friedhof in Hannover habe ich mich zum Laden hingestellt und auf dem zweiten Parkplatz für die Säule parkte ein Verbrenner. Der Fahrer hockte drin. Ich habe nur kurz geladen, aber während der ganzen Zeit hat er sich nicht von der Stelle bewegt, obwohl einige normale Parkplätze frei waren. Beim Ausstecken habe ich mich doch noch dazu hinreißen lassen, ihn darauf anzusprechen. Die einsilbige patzige Antwort war, dass es kein ausgewiesener Ladeplatz sei und er demnach hier auch parken dürfe. Ein Kind könnte erkennen, dass zwischen unseren beiden Parkplätzen eine Ladesäule steht. Es kann mir keiner erzehlen, dass es dem Mann nicht klar war, nicht nach dem ich direkt neben ihm geladen habe, auch wenn dort kein Hinweisschild vorhanden war (was ich zugegeben leider vergas zu prüfen). Das I-Tüpfelchen war dann noch, dass gerade während des Gesprächs ein ID4 angefahren kam und natürlich warten musste bis ich meinen Kabel verstaut und meinen Platz freigemacht habe, weil der Kerl stur mit seinem Verbrenner stehen blieb.

Wenn man mit Rücksicht auf die Anderen an die Sache ranginge, bräuchte man wohl tatsächlich keine Schilder und Verbote. Nur funktioniert unsere Welt leider so nicht. Ein …loch kann ich nicht auf links drehen. Das will ich auch gar nicht. Erst recht nicht, wenn er wild entschlossen ist, jeglichen ihm vermeintlich von gestzeswegen zustehenden Raum auszunutzen. Für das Auf-links-drehen sollte die Rechtsprechung und die ausführende Instanz zuständig sein. Also ich denke schon, dass eine klare Regelung und Kennzeichnung an den Ladeplätzen nötig ist.

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Und keine Fahrradwege oder Zebrastreifen und Spielstraßen.

Die meisten Säulen sind jedoch falsch beschildert. Die Schilder, die es regeln sollen, dass dort nur geladen werden darf sind Teils Beschilderung nach StVG und teils nach EmoG wonach die ganze Kette unwirksam wird. Entweder beschildert man nach StVG oder nach EmoG.
Das kann man ja von Behörden, die sich Tagtäglich damit beschäftigen erwarten können. Oder nicht?

Erörtere das bitte warum meine Aussage zum Placebo Blödsinn sein soll? Es ist schließlich Fakt, daas die meisten Behörden überfordert sind die richtige Schilderkombination auf zu stellen. Das degradiert den ganzen Versuch zu etwas, dass man medienwirksam verkaufen konnte, aber ni hts als rechtsunsicherheit liefert.

Dass du in München aus Gnade des lokalen Fürsten etwas darfst ist schön. Freu dich darüber.
Ich sprach nicht von meiner Gemeinde sondern von der ganzen Region mit hunderten Quadratkilometern Fläche.
Das soll heißen, dass Gesetze, die Bevorrechtigungen bieten nicht in Kleinstaaterlei ausaeten dürfen. Sowas regelt man im ganzen Land oder lässt es. So ist es nur ein Placebo. Oder kennst du aus jeder Stadt/ Gemeinde/ Kreis die genauen Regelungen auswendig? Wenn das so ist kann ich dich zu dieser kognitiven Leistung nur beneiden.

In den 6 Jahren, die es das E-Kennzeichen gibt einiges getan. Erst wollte kaun eine Gemeinde etwas mqchen nach einem Jahr wollte jeder und seit ca einem Jahr wird es wieder zurück gefahren. Also wird es wieder schlechter. Also nichts gewonnen.

Natürlich gibt es diese Parkplätze, aber für diese gilt das gleiche Schilderchaos, wie wenn eine Ladesäule da stünde.
Bei richtiger Beschilderung ist es aber mit dem Zusatzschild „während des Ladevorgangs frei“ (also das Schild aus dem Katalog) so, dass man in den 5 Minuten zwischen Ladeende und Rückkehr zum Auto ein Knöllchen bekommen kannst. Der Ladesäulenbetreiber kann es sogar beweisen.
Die zeitliche Beschränkung gibt es doch. Die bemängelt ja auch keiner.

Hast du dich nie gefragt warum so viele Anwälte gibt? Beim letzten, bei dem ich war hat mir gesagt, dass es gut ist, dass die Gesetze so schlecht gemqcht sind, weil es ihm die Brötchen auf dem Tisch bereitet. Es hat also nichts mit der von dir beschworenen Stammtischparole zu tun. Schau dir andere Bereiche an. Dort findest du das gleiche Chaos, da es oft neben dem Gesetz noch Verwaltungsvorschriften, Anlagen, weitere Verordnungen und Kommentare, die richtungsweisendes Gewicht haben gibt.

Erkläre mir doch mal wo der ZOE oder Leaf1 Fahrer keine Kosten hat weil er sein Fahrzeug vor Einführung des EmoG hat.
Außerdem ist das EmoG, welches das E-Kennzeichen einführte, ein kann und kein muss Gesetz. Von daher kann keiner gezwungen werden. Auch nicht zu Sanktionen, wenn die Beschilderung falsch ist.

Also in anderen (markenunabhängigen Foren) gibt es Berichte, dass Leute ohne E-Kennzeichen während des Ladens vom Ordnungsamt abgeschleppt wurden. Die Berichte sind aber aus den Anfangszeiten des EmoG.
An halbwegs modernen öffentlichen Säule lässt sich am Display ablesen an welchem Anschluss geladen wird. Das fordert schon das Eichrecht, dass der Kunde diese Information erhalten muss.

Also mit welchem Recht willst du nun Halter dazu zwingen ein E-Kennzeichen haben zu müssen. Dafür habe ich die Zulassungsstelle erst vor 3 Monaten rund gemacht, weil sie mir das E als Zwang bei der Zulassung des Model 3 verpassen wollten.
Dafür hatte ich leider schon 3 andere Stromer seit 2015, um genug informiert zu sein.

Wie ich schrieb habe ich lange und viel mit Ämtern gesprochen und dort Stunden in den Amtsstuben verbracht, dass es Bevorrechtigungen gibt und in den ganzen Kreisen einheitlich. Ich habe da mit mehr als genug Ordnungsämtern, Verkehrsplanern usw gesprochen um zu wissen, dass man kaum Interesse daran hat und wir im Prinzip nur das schlechte gesetzgeberische Handwerk ausgleichen sollen, damit die Ordnungsbehördenmitarbeiter sich nicht so sehr in die Materie einarbeiten brauchen.

Hallo Berti, sorry es zu sagen, genau mit der Argumention, wen dann, aber, und könnte sein…usw. kommen wir nicht weiter. Für jeden Sch… ein Schild brauchen, das keiner versteht bzw. falsch ist, hilft hier auch nicht. Vielleicht bin ich da zu pragmatisch. Jedem die Beschilderung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu zumuten und zu verstehen, ist bestimmt komplizierter als eine Vorschrift mit einer Simplen Kennzeichnung z.B. eine Markierung auf dem Boden (kann man doch einfach hinpinseln) mit einem „E“.

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Bist du sicher, dass man das vergleichen kann? Blockieren einer Ladesäule mit Personengefärdung im Strassenverkehr? Ich nicht. Aber in einem Punkt gebe ich dir recht. Wer sich im Strassenverkehr rücksichtslos verhält, ist für mich ebenso eine Körperöffnung.

Ja kann man. Diese Schutzbereiche gibt es nur, da man die Verkehrsteilnehmer zu Rücksichtnahme zwingen muss mit Regeln und Schildern.
Wären nur nette Menschen unterwegs, bräuchte es keine Zebrastreifen genauso nicht wie Schilder an Ladesäulen.
Den Fahrern fehlt es aber an Geduld und Rücksicht, daher sind Schilder um dies zu fordern notwendig.

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