Bauherrenrechtschutz

Eine gewöhnliche Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn Bauherren in Rechtsstreitigkeiten geraten. Das liegt daran, dass in Punkt 3.2.2 der Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen (ARB 2019) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jede Interessenübernahme ausgeschlossen ist, wenn diese im Zusammenhang mit einem oder mehreren dieser Punkte steht:

  • Kauf oder Verkauf eines Grundstücks das bebaut werden soll
  • Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Besitz befindet oder das erworben werden soll
  • genehmigungs- oder anzeigepflichtige bauliche Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Besitz befindet oder erworben werden soll

Was so alles passieren kann, zeigen diese Schadenbeispiele hier:

oerag_bauherren_rs_leistungsbeispiele.pdf (507,1 KB)

Wer den Bau oder Umbau einer Immobilie plant, sollte daher unbedingt frühzeitig in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Rechtsschutzversicherers schauen und prüfen, ob ein Bauherrenrechtschutz in irgendeiner Art und Weise abgedeckt ist. Falls das nicht der Fall ist und man/frau sich absichern will, gibt es ein paar wenige Möglichkeiten:

Die beste und umfassendste Lösung bei einem privaten Bauvorhaben bis zu 2 Mio. € ist ein Bauherrenrechtschutz der ÖRAG mit einer Deckungssumme von 100.000 € je Rechtschutzfall. Es werden Kosten übernommen für:

  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Mediation (auf Wunsch)
  • Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.

Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:

  • eine Eigentumswohnung, Einfamilienhaus inkl. Einliegerwohnung, ,Ferienhaus/-wohnung und sogar ein Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten.
  • Versicherter Zeitraum: fünf Jahre
  • Versicherungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall
  • Selbstbeteiligung: 250/400 € oder 850/1000 €
  • Keine Wartezeit
  • Der Abschluss des Bauherren-Rechtsschutzes muss vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich
  • kein Denkmalschutz

Dieser Bauherren-Rechtsschutz ist über mich nur in Verbindung mit einer der folgenden Versicherungen rund um das Bauvorhaben abschließbar:

  • Bauleistungsversicherung
  • integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung)
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Bauhelfer-Unfallversicherung
  • Rundum-Schutz für Hauseigentümer

Für eine Preisberechnung am besten kurz anrufen: 02361-5822262 und 0174-9215335. Das bekommen wir in wenigen Minuten hin.

Darüber hinaus bietet die ARAG in der Premium-Produktlinie eine Lösung, übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten allerdings nur bis zu 10.000 Euro je Rechtschutzfall. Und der Roland Rechtschutz bietet in der Premium-Variante eine Bauherrenrechtschutz mit bis zu 5.000 € je Rechtschutzfall.

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