Auch bei Leasing muss man als Leasingnehmer den BAFA-Anteil beantragen.
Und aktuell gibt es da Probleme (siehe hier: Tesla Model Y - keine BAFA - #418 von Human84).
Hintergrund ist, dass der Herstelleranteil nicht vollständig dem Kunden (in dem Falle Leasingnehmer) im Laufe des Leasingzeitraums zu Gute kommt. Daran stört sich wohl die BAFA und hat bereits einige Anträge zumindest „on hold“ gesetzt.
Daher meine Anfrage bzgl. der Zusatzspalte. Danke für’s Hinzufügen!