Ansprüche an Tesla zu HW 3.0 Upgrade

Sorry, aber das ergibt keinen Sinn. Wenn als Teil eines Vertrages eine Leistung zu einem späteren Termin als zum Vertragsdatum vereinbart ist, dann gelten für diese Vereinbarung mit zwingender Logik die vereinbarten Termine für den Beginn einer Verjährungsfrist. Andersrum: Würde Tesla die FSD-Entwicklung heute auf Eis legen, gäbe es auch in absehbarer Zukunft keinen Anspruch für niemanden. Wir haben ja nur in eine potentielle Option investiert.