Ablehnungsbescheid BAFA - Widerruf

Können bitte alle die nicht betroffen sind aus dem Thread verschwinden! Was für eine Blödsinn hier geschrieben wird hält man ja nicht aus.

5 „Gefällt mir“

Zugangsbeschränkungen- ist nicht dein Ernst

1 „Gefällt mir“

Ich sehe das durchaus wie Du. Habe ich aber auch gesagt. Es wurde ein Fehler durch die Antragsteller bzw. von mir gemacht. Ist der Fehler aber so gravierend, dass er mit maximaler Härte bestraft werden muss? Ist da die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Ist das bürgernah?

Überhaupt nicht - und das seh ich ja auch!
Völlig überzogen die gesamte Förderung zu streichen.

Mir gehts nur um die Diskussion dass hier keiner WUSSTE dass das Auto zugelassen ist.

Das ist meiner Meinung nach einfach gelogen. Jeder wusste es (die Mehrzahl) und wollte schneller ans Geld

2 „Gefällt mir“

Blödsinn? Könntest du das bitte genauer definieren?

Da ich auch nicht persönlich betroffen bin fühle ich mich angesprochen. Ich versuche aber trotzdem bei einer Lösungsfindung mitzuwirken.

Zielführend:
Hat jemand schon eine Widerspruch geschrieben?
Gibt es weitere Rückmeldung vom Anwalt?
Etc

Und nicht zum 25 mal „ Ja wie kann man nur den Antrag falsch gestellt haben…“
Auf die Romantexte gehe ich erst gar nicht ein

1 „Gefällt mir“

Ich möchte hier niemandem seine Prämie abstreiten, im Gegenteil. Ich möchte helfen, dass ihr sie bekommt.

Ja, ich zerreisse eure Argumente für den Widerspruch in der Luft.

Aber genau das muss das BAFA auch tun. Nämlich alleine schon vom Grundsatz der Gleichbehandlung. Es darf nämlich nicht dazu kommen, dass dadurch, dass jemand, der sich nicht an die Spielregeln gehalten hat die Förderung bekommen hat und am Ende einer der sich an die Spielregeln gehalten hat vor einem leeren Topf steht. Ein Sachbearbeiter, der einen falschen Antrag bewilligt kann dafür in die persönliche Haftung kommen!

Das BAFA ist nunmal an die Förderrichtlinien gebunden so wie sie vom Gesetzgeber vorgegeben wurden und der Gesetzgeber sieht gerade bei Subventionen üblicherweise keinen Ermessensspielraum vor. Der „Geist des Gesetzes“ kann da auch nicht für herhalten. Der wird von Richtern ausschließlich dann ergründet, wenn das Gesetz uneindeutig ist. Aber gerade das ist ja hier nicht der Fall.

Ein Widerspruch braucht meiner Meinung nach deutlich mehr Substanz (z. B. einen Fehler auf Seiten des BAFA oder ein Irrtum bei einer gemachten Angabe) als das was bisher hier vorgeschlagen („Ja, Antrag war falsch, aber bittebitteaugenklimper krieg ich 6000 EUR?“) wurde.

Ein Beispiel für einen solchen heilbaren Irrum wäre z. B.: Zulassung am 10.12., Antrag am 11.12., im Antrag angegeben: Zulassung am 12.12., Ablehnung. In so einem Fall könnte man tatsächlich erfolgreich widersprechen weil das tatsächliche(!) Zulassungsdatum vor dem Antrag liegt. Aber in den Ablehnungen um die es hier geht, haben wir zwei Tatsachen (Zulassungsdatum und Antragsdatum), die nicht mal auf fehlerhafte Angaben im Antrag zurückzuführen sind.

7 „Gefällt mir“

Moin zusammen,

mein Widerspruch an die Bafa ist raus:
Begründet habe ich meinen Fehler mit der nachgewiesenen Prozessumstellung bei der BAFA.

-Es war vor der Umstellung dort via Prozess möglich sich den Zuschlag zu reservieren (haben wir beim vorherigen Tesla auch so gemacht)
-Es wurde im Formular kein Zulassungsdatum abgefragt sonder nur das Datum der Bestellung und die FIN weiterhin war die Rechnung gefordert (Prüfziffer ist auch auf dem Brief)
-Die Möglichkeit einem von der Bafa genommen wird einen Formfehler zu korrigieren sich selber in meinem Fall dieses Recht aber wiederholt einräumen (Formularänderung & Zuwendungsbescheid sowie direkt darauf Widerruf der Zuwendungsbescheid)
-An der Stelle habe ich zusätzlich an den Treu und Glauben Passus verwiesen welcher hier aus meiner Sicht zieht:

Treu und Glauben – Wikipedia.

Wir werden sehen was daraus wird - alternativ werde ich dann einen RA einschalten welcher weitermachen muss. Dumme Sprüche darf man an der Stelle gerne für sich behalten - Fehler passieren jedem und in der Regel gibt es die Möglichkeit sich zu verbessern.

Wer den Text haben möchte - der kann sich gerne an mich wenden via PN…

4 „Gefällt mir“

Und wenn das Fahrzeug vor Ablauf von sechs Monaten wieder veräußert/abgemeldet wird, bekommen die das so auch mit und können die Förderung gleich zurück fordern.
Da gibt’s dann in ein paar Monaten wieder einen neuen Thread: „Was tun - ich muss die Förderung zurück zahlen …“

4 „Gefällt mir“

Und wenn das durch ist kommt Tesla und verlangt die 3000 EUR (netto) Umweltbonus zurück :wink:

Noch besser??? Dort steht Zulassungsbescheiningung einreichen. Wer Lesen kann ist klar im Vorteil. :wink:

3 „Gefällt mir“

Das ist nicht wahr! Ich wusste nicht, dass das Auto vorher zugelassen sein muss. Der einzige Hinweis darauf war ich der Richtline zu finden, oder sonst wo im Kleingedruckten.
Beim Antrag wurde ausschließlich das Datum der verbindlichen Bestellung abgefragt (das kann ich anhand der Antragsbestätigung belegen) und die Rechnung musste hochgeladen werden.
Es gab nirgendwo ein Feld mit „Zulassungsdatum“, somit wurde das auch nicht falsch angegeben.
Und die Tatsache dass man das „Datum der verbindlichen Bestellung“ angeben muss impliziert ja geradezu, dass das Fahrzeug eben zum Zeitpunt der Antragstellung noch nicht zugelassen sein kann.

Anderer Prozess, andere Spielregeln.

Tatsachen müssen nicht abgefragt werden, sie müssen stimmen. Was hätte sich durch die Abfrage des Zulassungsdatum an der Tatsache geändert, dass die Fördervoraussetzungen zum Antragszeitpunkt nicht vorgelegen haben?

Es liegt kein Formfehler vor. Der Antrag ist aus inhaltlichen Gründen abgelehnt worden. Wenn sich die inhaltlichen Gründe (das tatsächliche Erstzulassungsdatum oder das tatsächliche Antragsdatum) nicht als falsch herausstellen ist der Widerspruch abzulehnen, weil er eben von seinem Gehalt her nicht über „Bitte zahlt mir trotz fehlender Fördervoraussetzungen die 6000 EUR aus?“ hinauskommt.
Versteh das nicht falsch. Du hast durchaus die Möglichkeit Falschangaben im Antrag zu korrigieren und auf der Korrektur basierend dann eine neue Entscheidung herbeizuführen. Dazu ist das BAFA übrigens auch verpflichtet. Das Problem in diesen Fällen ist aber, dass es doch gar keine zu korrigierenden falschen Angaben gibt, außer der (wahrheitswidrigen) Erklärung die Voraussetzungen geprüft zu haben.

Es ist fraglich ob Treu und Glauben im öffentlichen Recht überhaupt anwendbar ist. Steht auch so in Deiner zitierten Quelle.
Nichtsdestotrotz könnte das in Deinem Einzelfall (nach altem Prozess schonmal beantragt) tatsächlich ein Ansatzpunkt sein, aber ein sehr schwacher.

3 „Gefällt mir“

Ich möchte hier niemandem seine Prämie abstreiten, im Gegenteil. Ich möchte helfen, dass ihr sie bekommt.

Genau, du bist ein netter Typ.
Du möchtest nur das Gute und machst den Leuten mit Tesla-Rückforderungen zusätzliche Panik. Daumen hoch!

Nicht falsch verstehen, aber um dagegen anzukommen muss die Argumentationskette stärker werden.
Zum Einen weil das schon direkt am Anfang des Formulars erwähnt wird:

Und zum Anderen weil Du erklären musst das Kleingedruckte gelesen zu haben.

Das sehe ich als Tip an. Weil man das Auto ein halbes Jahr behalten muß. Macht man es nicht, kann Tesla natürlich auch etwas zurück fordern.

Das habe ich eben im Netz gefunden, da hat ein Betroffener mal einen „Internet-Anwalt“ gefragt:

Ich bin übrigens auch betroffen, habe mein Schreiben mit dem Widerspruch gerade fertig gestellt und meinen Fehler eingestanden, zu behaupten das BAFA sei Schuld wegen dem Formular oder ähnlichem ist meiner Meinung nach sinnlos und falsch.

Geht gleich per Einrschreiben/Rückschein raus.

Ich hoffe für alle Betroffenen, das es doch noch klappt :blush::+1:

Schönes Wochenende

3 „Gefällt mir“

Und die 48 EUR waren meiner Meinung nach rausgeschmissenes Geld…
Der Anwalt hat nämlich zwar eine richtige Antwort gegeben, aber auf einen falsch verstandenen Sachverhalt basierend.

Wenn es um Falschangaben (vertauschte Datums) im Antrag ginge, hätte er vollkommen Recht. Was hier zur Ablehnung führt sind aber keine Falschangaben. Die Ablehnung basiert auf Tatsachen. Das ändert den Sachverhalt komplett.

1 „Gefällt mir“

Ich mal ja mal auf die Antwort der BAFA gespannt von denen, die Widerspruch eingereicht oder die sogar einen RA eingeschaltet haben, wie die Sache ausgeht…

Grundsätzlich sehe ich es auch so, man sollte den Fehler des zu früh gestellten Antrags eingestehen, um Korrektur und einer erneute Prüfung des Antrags bitten.
Gegebenfalls noch darauf hinweisen, dass der Fehler auch dadurch passiert ist, dass im Antrag ausschließlich nach der „Verbindlichen Bestellung“ gefragt wurde.
Habe da auch schon einen Text angefangen, wollte das dann aber noch mit meinem Anwalt gegenprüfen.