Die Sorgen meiner Nachbarn...

Solche Probleme wie meine könnten langfristig völlig verschwinden. Die Amerikaner machen es schonmal vor! :slight_smile:
[url]http://coloradoenergynews.com/2013/01/boulder-countys-requirement-new-homes/[/url]

Hallo Volker.Berlin
dein Problem ist aber genau das warum es mit der Durchsetzbarkeit von e-Mobilität Probleme gibt
weil die Menschen egoistische Ängste herumtragen wenn sie in Wohngegenden sind mit gemeinsamen Einrichtungen
und Zustimmungen verweigern
In einer Eigentümergemeinschaft alle zu überzeugen ist sehr schwer.
Wie stellt sich die Stadt eigentlich dazu wenn du dir auf öffenlichen Grund eine Stromtankstelle vor dem Haus errichten lässt
Gruß Norbert

Hübsche Idee! :slight_smile: Glücklicherweise gibt es sogar schon eine, nicht direkt vorm Haus, aber ganz in der Nähe. Insofern ist für den Notfall vorgesorgt. Aber auf Dauer ist das natürlich nix, dass ich einen teuren Tiefgaragenstellplatz unterhalte (praktisch wegen Parkplatznot, bei frostiger Witterung und als Schutz vor Vandalismus – wirkt sich sogar günstig auf die Versicherung aus) und dann das Auto zum Tanken doch wieder tage- oder noch besser nächteweise ins öffentliche Straßenland stelle…

hallo Volker,

wie schon gesagt, die Eigentümergemeinschaft kann dir die Installation nicht verbieten, da es sich um eine bestimmungsgemäße Nutzung deines Parkplatzes notwendig ist. Würdest du dort den Anschluß für ein Schweißgerät brauchen, dann hättest du womöglich schlechtere Karten.

Also nur Einsprüche mit Begründung oder wie ich es gemacht habe, die Installation den Miteigentümer zur Kenntnis gegeben und dem Verwalter angezeigt.

lg

Eberhard

Hallo Eberhard,

ja, das habe ich nicht vergessen. Mein RA ist sich da allerdings nicht ganz so sicher wie Du, zumal die Gegenseite ja nun gerade mit Sicherheitsbedenken argumentiert, was neben ästhetischen Argumenten (die in einer Tiefgarage wohl kaum zu halten wären) einer der beiden zulässigen Gründe ist, solche Maßnahmen abzulehnen.

Ich habe keine Angst vor Konfrontation, solange sie erstens unvermeidbar und zweitens zielführend ist. Beides scheint mir im vorliegenden Fall fraglich. Auf die Dauer werden die Sicherheitsbedenken nicht zu halten sein, und ich werde meine Steckdose kriegen. Das leise Zähneknirschen eines einzelnen Nachbarn werde ich dann gelassen überhören… Lächeln ist immer noch die höflichste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!

Die einzigen Sicherheitsbedenken welchen nachvollziehbar sind, ist die Tasche, das eine Steckdose immer unter Spannung ist. Das ist aber normal. Dann wäre aber eine abschließbare Dose ausreichend.
Bei solchen Sicherheitsbedenken dürften auch keine benzingetriebene Fahrzeuge in der Garage abgestellt werden, wegen der Brandgefahr und möglichen auslaufendes Öl und Benzin. Schon mal nach Ölflecken in der Garage gesehen. Da werden gefährliche und krebserregende Stoffe an die Umgebungsluft abgegeben (PAK = polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Das stört wohl keinen.

lg

Eberhard

Einmal ganz ein anderer Einwurf zu diesem Thema. Wenn du dir angenommen einen Porsche kaufen würdest, steht dort auch in der Betriebsanleitung, wenn du ihn für 6 Wochen nicht benützt muss die Batterie an ein Ladegerät. Das bedeutet, es muss wieder eine Steckdose vorhanden sein um dies zu gewährleisten. Damit wäre es kein „modernes“ Auto vor dem man aus Unwissenheit angst haben muss, aber eine Steckdose wäre trotz allem notwendig. Vielleicht hilft es ja in diese Richtung zu argumentieren.

Kann zwar nicht mit der Deutschen Bedienungsanleitung dienen aber die Englische hab ich gefunden: porsche.com/all/media/pdf/Ow … a_PCNA.pdf

Hallo Volker, dürftest du ein gasbetriebenes Auto in der Garage parken?

cool, und wenn Du das jetzt noch mit diesem Hinweis verbindest ist alles perfekt :

handelsblatt.com/auto/test-t … 10510.html

Warum heißen diese Autos nochmal Verbrenner ?

Hallo Volker,
Frage: Gibt’s für eure Tiefgarage keine Verwaltungs- und Nutzungsordnung? Ich besitze ein Haus in einer Überbauung von 26 Einfamilienhäusern, gemeinsam besitzen wir eine Tiefgarage mit 40 Abstellplätzen integriert mit zentraler Gasheizung, Elektro- und Lüftungsraum. Einzelne Eigentümer haben bereits Elektroanschlüsse, selber muss ich noch an meinen zwei Plätzen Anschlüsse installieren. Gemäss Nutzungsordnung ist es untersagt feuergefährliche, explosive und andere, Gefahren in sich bergende Gegenstände zu deponieren. Diese sind Feuerpolizeilich genau definiert z.B. Benzinrasenmäher! oder Butan/Propanflaschen für Gartengrills. Rasenmäher oder Vertikutierer müssen einen entfernbaren Tank besitzen! Reparaturen an Autos und Geräten sind untersagt.
Betreffend Rechte des Einzelnen ist ganz klar nach Gesetz geregelt: Werden Arbeiten/Installationen mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmrechte angeordnet bzw erlaubt, so können sie auch gegen den Willen nicht zustimmenden Miteigentümern ausgeführt werden!
Wo kämen wir hin wenn sich gewisse Querulanten aus Prinzip immer gegen etwas Neues wehren.
Persönlich habe ich mit dem Feuerwehrinspektorat und unserem örtlichen Feuerwehrkommandanten Kontakt aufgenommen und das Thema Elektroauto (Lithium/Ionen Batterie), Hybrid und Gasbetriebene Autos erörtert. Es dürfen keine Arbeiten/Reparaturen in einer privaten Tiefgarage ausgeführt werden. Das Laden von Elektroautos oder Plug In ist erlaubt und birgt kein Risiko. Die Feuerwehr sollte aber in jedem Fall informiert werden wenn ein solches Auto in der Tiefgarage parkiert wird. Es bestehen spezielle Vorschriften wie Hybrid- und Gasbetriebene Autos im Brandfall gelöscht werden müssen!
Zur Beruhigung meiner Nachbarn werde ich einen Brand/Rauchmelder über meinen Platz installieren und mit der Feuerwehr ist eine Löschübung in unserer Überbauung geplant. Kostet mich ein paar Bierchen, Würste und Brot - beruhigt aber ängstliche Gemüter.

Hallo Urs,
vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag! Es ist ermutigend, zu sehen, dass andere offenbar mit ganz ähnlichen Problemen zu kämpfen haben – und sie überwunden haben.

Genau so ist es bei uns auch, allerdings gilt das nur für die Eigentümerversammlungen. Auf der letzten Eigentümerversammlung ist mein Antrag gescheitert, weil es einzelnen Beteiligten gelungen ist, alle anderen zu verunsichern, so dass keine Mehrheit mehr zustande kam. Bis zur nächsten Eigentümerversammlung gibt es nur den Weg des „Umlaufbeschlusses“ (schriftliche Abstimmung), der aber eine geschlossene 100%ige Zustimmung erfordert. Das hat die Hausverwaltung versucht, nachdem ich einige Informationen zusammengestellt hatte, die bei der ersten Versammlung nicht vorgelegen haben, der Umlaufbeschluss ist aber (erwartungsgemäß) nicht durchgekommen. Jetzt bleibt nur die nächste Eigentümerversammlung, wo dann wieder eine einfache Mehrheit genügt. Um die zu erreichen, sammele ich zurzeit Material und Kontakte aller Art.

Das ist eine super gute Idee! Vollkommen naheliegend, wenn man es sich überlegt, aber von selbst bin ich nicht drauf gekommen und hier im Thread hat das vor Dir auch noch keiner erwähnt. Vielen Dank, ich werde mich umgehend darum kümmern!

Eine kleine Material-Sammlung:

Außerdem kam auf eine Anfrage beim VDE eine hervorragende Argumentationshilfe: Vielleicht kann ich einer technischen Diskussion unter Laien einfach dadurch aus dem Weg gehen, dass ich das Risiko im Sinne einer Versicherung mit einer Prämie beziffere? Versicherungen sind dafür bekannt, genau zu rechnen und das Risiko zu meiden. Wenn man nun eine Versicherung finden könnte, die die Schäden abdeckt, vor denen sich meine Nachbarn fürchten, und wenn die Prämie für diese Versicherung sehr niedrig wäre, dann müsste jedem einleuchten, dass realistischerweise nichts passieren kann.

Glücklicherweise gibt es diese Versicherung, und ich werde sogar mein Model S genau so versichern. Ich habe gerade nochmal telefonisch nachgefragt und bekomme in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung (auf Briefpapier, macht hoffentlich mehr Eindruck). In dem speziellen Tarif der DGVO für’s Model S sind Haftpflichtschäden, die ursächlich auf die Traktionsbatterie zurückgehen, ausdrücklich abgedeckt – und zusammen mit einer Vollkasko (ohne Fahrerbeschränkung, ohne Kilometerbeschränkung, ohne Schadenfreiheitsrabatt) kostet diese Versicherung gerade mal 1.218,00 € p.a. brutto. Finde ich ein relativ überzeugendes Argument, hoffentlich können meine Nachbarn dem folgen! :wink:

Weitere Details zum Angebot der DGVO in diesem Thread: viewtopic.php?f=4&t=622

Und so äußert sich die Berliner Feuerwehr:

Gerade kam das Schreiben von der DGVO:

Na gut, ganz normale KFZ-Haftpflicht eben. Leider haben sie vergessen, die Stichworte „Batterie“, „Aufladen“ und „Tiefgarage“ unterzubringen, obwohl ich ausdrücklich darum gebeten habe. Aber auch so ist die Situation ja eigentlich klar genug, und immerhin geht eindeutig aus dem Schreiben hervor, dass es sich um ein reines Elektro-Auto („Tesla“) handelt. :slight_smile:

Zwei kleine Updates, die ich gerne unserer Materialsammlung hinzufügen möchte. Vielleicht kann sie ja auch jemand anders nochmal brauchen. Für uns ist natürlich keine neue Erkenntnis dabei, aber wenn es darum geht, Außenstehende zu überzeugen, hat eine Aussage vom Hersteller mehr Gewicht als meine unbedeutende persönliche Überzeugung.

Nur zum Spaß, und um eine zitierfähige Aussage zu generieren, habe ich Interesse an einem BMW i3 vorgetäuscht und BMW mein Problem geschildert. Das war am Freitag Abend. Am Samstag bekam ich Nachricht, dass meine Mail an eine zuständige Fachabteilung weitergeleitet worden sei. Am Sonntag(!) bekam ich dann von BMW folgende kurze, aber erfreulich klare Aussage:

Von diesem Ergebnis beflügelt, habe ich erneut bei Tesla nachgehakt. Und siehe da, auch Tesla konnte sich – endlich – zu einem vergleichbaren Statement durchringen:

Geht doch! :slight_smile:

Hallo,
das Thema sollte nicht auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung geraten. Ich würde den eingesetzten Verwalter vorab persönlich sachkundig informieren und dann den Sachverhalt noch kurz schriftlich mitteilen. Die betriebsbereite Vorhaltung eines in DE zugelassenen verkehrs- und betriebssicheren PKW’s für die allgemeine Lebensführung oder Erwerbstätigkeit kann durch persönliche Befindlichkeiten Dritter nicht eingeschränkt werden. Du wirst einen vom Energieversorger zertifizierten Elektrofachbetrieb mit Planung und Montage beauftragen. Vandalensicher ausführen lassen. Erbitte eine schriftliche Antwort des Verwalters mit 4 Wochen Frist, ob und welche Einwände bestehen könnten. Wenn unbegründete Einwände den Ablauf behindern, dann erkläre Demjenigen, wass ihn ein verlorener Rechtsstreit inkl. RA kostet. Und das Risiko, dass Du verklagt wirst ist sowieso eher gering. Erklärungen von Tesla brauchst Du nicht. Lass den Autoredakteur der Lokalpresse eine Probefahrt machen und einen grünen Artikel schreiben oder mach einen Marketingdeal mit dem GF Deines Stromversorgers zum Tag der offenen Tür oder vor dessen Kundcenter.

Hi Trabbisachse, danke für die vielen konstruktiven Anmerkungen! Ich hoffe immer, dass dieser Thread sich irgendwann mal auszahlt, wenn jemand anders in eine ähnliche Situation kommt und hier schon alle Überlegungen und Argumente konzentriert vorfindet.

Das hängt vielleicht in bisschen vom Objekt ab. In unserem Fall ist es vollkommen klar, dass eine bauliche Maßnahme an gemeinsam genutzten Gebäudeteilen durch die Eigentümerversammlung muss. Inwieweit die Eigentümerversammlung ein berechtigtes Anliegen einfach verhindern kann, ist eine ganz andere Frage, aber auf die Tagesordnung gehört es erstmal. Sowohl ich selbst als auch die Hausverwaltung waren davon ausgegangen, dass es sich um eine reine Formalie handelt. Rückblickend muss man sagen, dass diese Annahme optimistisch bis naiv war.

Ich bin natürlich mit meinem Rechtsanwalt an der Thematik dran; um der guten Nachbarschaft willen warte ich jetzt aber erstmal die nächste Eigentümerversammlung ab. Bis dahin werde ich versuchen, Bedenken auszuräumen und auf sachlicher Ebene zu argumentieren. Man muss den Menschen ja eine gewisse Skepsis vor neuer Technik zugestehen. Wer sich damit bislang nicht beschäftigt hat, hat natürlich das Recht, sich informieren und aufklären zu lassen. Solange es um sachliche Fragen und echte Besorgnis geht, nehme ich mir gern die Zeit und nehme die Leute ernst. Den Rechtsanwalt hole ich erst raus, wenn jemand das Vorhaben aus Gründen verhindern will, die mit der Sache nichts zu tun haben.

Ich weiß, es klingt ein bisschen absurd, dass ich meine eigenen „Widersacher“ verteidige. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir uns hier in einer Blase von elektromobil Aufgeklärten bewegen. Den Kenntnis- und Erfahrungsstand, der für uns bereits selbstverständlich geworden ist, dürfen wir bei den „Muggels“ nicht einfach voraussetzen. Andere Leute haben andere Hobbys… :wink:

dem nachbarschafts frieden zu liber kann ich das sehr verstehen,

aber irgendwo sind auch grenzen wo mann besser ausziehen sollte wenn man unverbessereliche nachbarn hat und diese einen auf zurz oder lang zum auszug veranlassen…
spreche nicht von mir aber kenne solche fälle.

vondaher ist es immer gut einen rechtsstreit zu vermeiden, dem Frieden zu liebe => dann besser umzihen => garage mit Strom und netteren nachbarn ^,^

mfg ManuaX

Das fachgerechte Verlegen einer Ladesteckdose im Flächenbereich des in Sondereigentum befindlichen Stellplatzen und einer Zuleitung unter Nutzung weitgehen vorhandener Kabelkanäle bzw. - trassierungen ist aus meiner Sicht eine Montage und kein Eingriff in die Gebäudesubstanz. Kernbohrungen zum Durchbrechen von tragenden Decken sind doch nicht notwendig? Am Gemeineigentumsanteil gibt es doch keine genehmigungspflichtigen „baulichen Veränderungen“, keinerlei Nutzungseinschränkungen Dritter und keine Bestandswertverschlechterung.

Bauliche Maßnahmen waren bei mir z.B.: Komplettsanierung Heizung, Wasserversorgung und Abwasserleitungen, Dachsanierung, die Errichtung technischer Anlagen auf dem Dach incl. aller Kabelzuleitungen zu den ETW, Wegebau oder Einhausung der Müllcontainer. Wir haben in der Eigentümergemeinschaft 114 Parteien, da wird jede schlecht vorbereitete Sache immer endlos zerredet und ein Mehrheitsbeschluss unmöglich. So ging es uns mit dem geplanten Anbau von Fahrstühlen wegen der Umlage der lfd. monatlichen Betriebskosten von wenigen Euro pro WE. Ein spontaner Beschluss der Eigentümerversammlung ist nie allein mit Sachargumenten zu machen. Die Erdgeschossler wollten keinen Fahrstuhl und überlassen die angesparten Investmittel lieber der Verteuerung und dem Inflationsverlust.

Also wennschon abgestimmt werden soll, dann klug formulieren. Ich würde das als Information an die Eigentümer formulieren, mit der Einladung zustellen und nur darüber abstimmen, ob Du die anfallenden Kosten allein trägst oder ob sich die Eigentümergemeinschaft anteilig mit 500 € aus den angesparten Rücklagen beteiligt wegen der ev. Nutzwerterhöhung des Stellplatzes?

Also, wenn Du deine Nachbarn mal schocken willst, was die grüne Zukunft (ausgenommen von Tesla) noch so bringt, dann schau dir mal die Zahlen auf den grünen Schildchen von Hyundai an : youtube.com/watch?v=bHmlcLzd … Difn68Hk0_

Hat der Wagen etwa zwei 700 Bar Wasserstoffbomben an Bord? :open_mouth: