BAFA-Förderfähigkeit von Tesla Fahrzeugen

Da bin ich gespannt : wenn der „Standard“ Widerspruch von Tesla abgelehnt wird , dann müssten ja noch einige solche Post im Briefkasten finden ( ich auch …)

Jetzt wird es aber interessant, ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt und die Verfahrenskosten für die Antwort solle man übernehmen? Muss ich dann auch beim Finanzamt die Verfahrenskosten zahlen wenn sie meinen Lohnsteuerjahresausgleich bearbeiten?

Von welcher Kostenhöhe reden wir denn überhaupt?

Hallo zusammen,
hierzu empfehle ich, hier nachzulesen. Wichtig ist:

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

Du hast das Recht, Dich durch einen Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung zu wehren und eine Prüfung der Angelegenheit zu veranlassen. Allerdings fallen bei einem Vorverfahren grundsätzlich Kosten an. Die Höhe der Widerspruchsgebühren ist in den einzelnen Gemeinden, Städten und Bundesländern unterschiedlich geregelt. Generell richtet sie sich aber nach dem Gegenstand und dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Zu der eigentlichen Widerspruchsgebühr kommen außerdem noch die Kosten für angefallene Auslagen (z.B. Porto, Kopien usw.) dazu. Auferlegt werden diese Kosten demjenigen, der das Widerspruchsverfahren verliert. Hast Du Deinen Einwand eingelegt und wurde Dein Einwand zurückgewiesen, musst Du also die Kosten übernehmen. Für Angelegenheiten im Bereich des Sozialrechts gilt das aber nicht. Hier entstehen Dir bei einem Widerspruch keine Kosten. Auch dann nicht, wenn Dein Widerspruch scheitert.

Und nur, um es nochmals festzuhalten: das ist nur das Vorverfahren. Das eigentliche Gerichtsverfahren, zu dem sich mancher hier verpflichtet hat, kostet nochmals extra - mit zweifelshaften Erfolgsaussichten.

Grüße

Dieter

Mal die Frage in die Runde: ich wollte heute auch endlich die Abtretung an Tesla fertig machen. Beim letzten Punkt, II.5 haut es mich fast um. Tesla zahlt nur, wenn ich klage. Komme ich II.5 nicht nach, kann Tesla die 2.000 € zurückfordern. Was soll das denn?! :blush:

Da kann ich mir die Abtretung gleich schenken. Ich habe weder Lust noch Zeit gegen die BAFA zu klagen. Damit tut sich Tesla definitiv keinen Gefallen. Dann sollen sie erst gar nicht ankündigen, den Umweltbonus zu zahlen.

Ich bin als Österreicher zwar nicht betroffen, aber als Mitlesender kann ich Dir bestätigen, dass genau dieses Thema hier über Dutzende von Seiten intensivst diskutiert wurde. Blättere also einfach mal ein wenig zurück. :wink:
LGH

Danke dir Healey für die Info. Habe jetzt nochmal quergelesen. War die letzten Wochen bei dem Faden nicht mehr so nah dran.

Was mich aber interessieren würde, haben alle, die die Abtretung unterschrieben haben, auch Klage eingereicht? Denn das wird in der Abtretung nach meinem Verständnis gefordert:

Oder gibt es hier vielleicht unterschiedliche Textvarianten?

Ich habe auch noch nichts von Tesla gehört , keine Eingangsbestätigung nichts. Gefällt mir gar nicht…

Hattest du denn Klage eingereicht?

Habe gestern eine Nachfrage bekommen wegen IBAN und BIC. Eingereicht Ende August.

Nein, ich klage erstmal nicht. Ich habe trotzdem eine Info an Tesla gesandt und hatte einige Fragen gestellt. Auch eine Erweiterung des Einspruchs, ich bat um Kontaktaufnahme.

Ich warte ja auch noch auf die korrekte Rechnung für die Wallbox aus dem lezten Jahr, bin es also gewohnt.

Ich habe bei der BAFA Widerspruch eingelegt und diesen erweitert, ich habe Tesla darüber informiert ohne die € 2.000,-- anzufordern, da ich das erst machen würde, wenn ich klagen muß. Trotzdem bat ich Tesla um eine Bestätigung des Eingangs meines Schreibens, dass sie darüber informiert worden sind, dass ich Widerspruch eingelegt habe.

@Alexandra: danke dir für die Info!

Ich hatte mit dem SeC dazu nochmal gesprochen. Dabei kam heraus, dass die Klageforderung wohl zahlreiche Kunden ziemlich verärgert hat. Mich eingeschlossen.

Hallo Stev-E,
wenn man klagt, dann muss man die Frage aufwerfen, wen man verklagt. Aufgrund des Verhaltens von Vertriebsmitarbeitern von Tesla bei Testkäufen ist das BAFA zu dem Ergebnis gekommen, dass die Förderfähigkeit für das Model S nicht gegeben ist. Folgerichtig haben eben diese Vertriebsmittarbeiter genau dieses Resultat billigend in Kauf genommen. Wer hat nun die Verantwortung für die aktuelle Situation? Das BAFA?

Und das Tesla - Management hat von dem Verhalten der Vertriebsmitarbeiter genauso wenig gewusst wie der Chef von VW vom Dieselskandal :mrgreen:. Honi soit qui mal y pense …
Es gibt hier qualitativ für mich keinerlei Unterschied, auch wenn die Auswirkungen generell auf die Umwelt und aufgrund der schieren Stückzahlen geringer sind.

Also gut überlegen, was man tut … und mal nachsehen, ob man ggf. Emails hat, in denen Tesla - Mitarbeiter die Förderfähigkeit des Fahrzeugs schriftlich zusichern. Eine Abtretungserklärung unterschreiben, die mich in ein Gerichtsverfahren zwingt? Aber sicher nicht.
Grüße

Dieter

Hallo Dieter,

da bin ich gedanklich absolut bei dir. Ich werde sicher nichts unterschreiben, was mich zur Klage zwingt.

Am Ende des Tages hat auch Tesla hier einige Kunden im Regen stehen lassen. Zumindest fühlt es sich so an. Kein kluger Schachzug.

Für mich gibt es ein großes ABER: die Politik, falsch, die Industrie hat dafür gesorgt, dass Tesla bei der Förderung außen vor bleiben soll. Beim Finden eines Schlupfloches hat sich Tesla dann nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

Dein Tipp ist gut. Da werde ich nochmal schauen. Vielleicht findet sich hier ein Hebel, Tesla beim Wort zu nehmen. Denn die Aussage, dass man ggf. den BAFA-Part übernimmt, kam mehr als einmal. :wink:

VG
Steve

„Klage abgewiesen: Tesla scheitert mit Antrag gegen Umweltbonus-Rückzahlung“

teslamag.de/news/tesla-scheiter … lung-20533

Willkommen in der Bananen-Republik Deu--tsche--land…war ja klar, dass die Gerichte den - zugegeben etwas komplizierteren - Fall nicht verstanden haben (oder verstehen wollten). :unamused:

Aber bei CumEx und CumCum stellen sich die Gerichte und die Legislative dumm und sehen keinen Handlungsbedarf…imstrahlkotzendersmilie

Vielleicht sollte Tesla den Markt D einfach abschreiben und alle Verkaufsaktivitäten einstellen, dann freuen sich die Kunden in den anderen Märkten über kürzere Lieferzeiten :wink:

Langsam, langsam - Tesla ist nach Ansicht des Gerichtes schlicht nicht klagebefugt. Betroffen sind nun einmal diejenigen, die die Förderung erhalten bzw. erhalten können und das ist nicht der Hersteller. Oder wie es das Gericht laut teslamag wohl ausgedrückt hat:

Tesla sah sich durch die Rückabwicklung der Prämie als benachteiligt und zog vor Gericht. Dieses entschied nun, dass die Überprüfung, ob das Modell ein förderwürdiges Elektroauto sei, die Rechte des Herstellers nicht berühre. Tesla könne das Fahrzeug weiter verkaufen. Ein möglicher Imageschaden infolge der Streichung begründe kein einklagbares Recht. Eine Klage sei – wenn überhaupt – nur durch den jeweiligen Autokäufer als Empfänger des staatlichen Zuschusses möglich.

Das erscheint mir nicht als falsch und auch nicht bananig.

Soweit ich den Artikel verstanden habe, wurde gar nicht geprüft, ob die Streichung und Rückforderung zurecht erfolgte, sondern nur festgestellt, dass Tesla nicht klageberechtigt ist, weil der Anspruch auf Förderung eben nicht Tesla sondern den Käufern zusteht. Soweit ist die Entscheidung sogar nachvollziehbar.

Es aber weiterhin keinerlei Entscheidung in der Sache. Dazu muss erstmal ein Käufer klagen und dazu muss ja erstmal ein abgelehnter Widerspruch da sein, wie ihn Liphos erhalten hat. Ich drücke die Daumen, dass seine Rechtschutzversicherung eine Decku gehisste erteilt und er die Klage dann gewinnt.

Ich halte die Streichung und Rückforderung immer noch für rechtswidrig. Wer wissen will warum, kann das weiter vorne im Thread nachlesen.

Gruß Mathie

+1
Hatte mir gerade den Panorama Beitrag über CumEx CumCum angesehen.

Bin nur mal gespannt wie die BAFA mit dem E-tron umgeht. Der dürfte dann ja auch keine Förderung erhalten, weil er bei rund 79.000 € losgeht. :wink:

Wenn der Wagen über der Fördergrenze liegt, dann wird er keine Förderung bekommen, was ist daran spannend?

Gruß Mathie