von Fjack » 27. Aug 2014, 10:20
Ich finde die Haftungsklauseln nicht schlimm, sie würden mich nicht von meinem Vorhaben abhalten.
Für mein tun hafte ich fast immer, für die Installation haftet der Installateur.
Wenn ich keinen groben Unfug mache, wird meine Haftung von meiner Haftpflichtversicherung übernommen.
Wo ist das Problem?
Ich würde die Installation anmelden, den Auftrag erteilen und die Fertigstellung melden.
Als Mieter hast Du ein Gebrauchstrecht auf Zeit, da interessieren mich weitere Verpflichtungen des Vermieters nicht.
Ich als Mieter erkläre mich für meine handeln Haftend gegenüber dem Vermieter und damit ist das für mich abgeschlossen.
seit 26.05.15 S85D, Doppellader, Tech., Luft., Winter., midnightsilver
seit 26.03.19 M3LR AWD 19", EAP, midnightsilver