Die Sorgen meiner Nachbarn...

Keine Frage, Lastmanagement wäre schick, wenn noch mehr Nutzer meiner Tiefgarage elektrisch fahren würden. Leider alles im Konjunktiv. Stattdessen gibt es schon wieder einen neuen Tiguan in dieser Garage.

Aber selbst wenn, dann müssten sich alle E-Auto-Nutzer auf ein System einigen, und sich dann noch die Kosten dafür teilen. Die Wahlfreiheit der persönlichen Wallbox wäre in Gefahr! Du scheinst nicht viel Erfahrung mit Hausgemeinschaften zu haben… :wink:

Die Lösung, den Gesamtstrom per Leitungsschutzschalter statisch zu begrenzen, ist nicht nur technisch sondern auch politisch einfacher zu realisieren.

Die Überschrift zum Thread passt sehr gut. Hatte ebenfalls einen Antrag zur Installation einer Ladestation in der Eigentümerversammlung vorbereitet, gestellt und gestern kam das Ergebnis. Antrag abgelehnt :cry:

Eine der Nein Stimmen hat sich auf Nachfrage geäußert: „Wenn das meine Mieter sehen, wollen die nachher auch sowas“. Immerhin mal eine Begründung von der ich noch nichts gehört oder gelesen habe. Man lernt nie aus :wink:

Kurz zum Hintergrund für Interessierte:
Der Antrag hatte zwei alternative Ziele. Primär:
Ich darf an meinem Tiefgaragenstellplatz eine Ladestation (TankE der RheinEnergie) installieren und diese an meinen Stromzähler anschließen. Das wäre für alle anderen völlig kostenneutral gewesen, da ich alles zahle und die Ladestation hätte nachher problemlos in eine große Lösung für alle integriert werden können. An der großen Lösung hätte ich mich selbstverständlich beteiligt und meine Insel daran angeschlossen.
ODER Sekundär:
Wir bauen direkt eine Lösung mit Lastmanagement, an die sich später nach und nach jeder Interessierte anschließen kann. Die RheinEnergie hat zu dieser Standardlösung sogar einen Flyer. Das hat natürlich für alle Beteiligten Kosten zur Folge.

Die Grundstimmung in der gestrigen Versammlung war sehr positiv gegenüber Elektromobilität und etwa die Hälfte der Anwesenden stand ohne Nachfragen auf meiner Seite. Selbst einige der ältesten Menschen, von denen ich naturgemäß den größten Widerstand erwartet habe, waren direkt dafür! Der Rest war zwar aufgeschlossen, aber - meine Vermutung - aus finanziellen Gründen (bei der Insel quatsch) und Angst meine Insel könnte Begehrlichkeiten wecken ablehnend.

Das Hauptproblem war definitiv, dass die Hausverwaltung die Insellösung als Baumaßnahme (baulichen Veränderung im WEG (§§ 21, 22 WEG)) eingestuft hat und daher 100% Zustimmung erforderlich ist. Die Entscheidung zur Einstufung der Verwaltung ist nachvollziehbar. Sehr ausführlich und für Laien zumindest etwas verständlich ist es hier beschrieben: Elektromobilität-Dötsch
Habe die PDF angehängt, falls der Link irgendwann nicht mehr funktioniert (Wenn das gegen Regeln verstößt, bitte den Anhang entfernen).

Leider hoffen wohl alle auf eine baldige Gesetzesänderung, weshalb kaum eine gerichtliche Entscheidung dazu zu erwarten ist, ob es nun eine Modernisierung oder eine bauliche Veränderung ist. Das Urteil des LG München (auf dem alle rumreiten) lässt eine kleine Hintertür offen. Im Urteil (Urteil vom LG München) ist im Tenor unter Punkt 9 die Rede von „…Die vom Kläger geplante Maßnahme stellt eine bauliche Veränderung dar…“. Darauf bezieht sich auch meine Hausverwaltung.
Interessanter Weise wird unter Punkt 13 das ganze relativiert „…Es könnte sich bei der vom Kläger geplanten Maßnahme gegebenenfalls um eine Modernisierung im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG handeln…“. Wenn man es als Modernisierung einstuft reicht eine 3/4 Mehrheit. Nur, wer legt das fest ?!? :laughing:

Wie dem auch sei. Die Verwaltung und ich bleiben an dem Thema dran. Bis eine Klärung da ist kann ich mir in Ruhe einen Tesla kaufen und werde es erstmal wie Volker machen. Schön an öffentlichen Ladestationen rumhängen :mrgreen: und dann den Tesla auffällig in der Tiefgarage parken, um Begehrlichkeiten zu wecken :smiling_imp:
Juristische Zusammenfassung - Elektromobilität-Dötsch.pdf (354 KB)

Vielen ist nicht bekannt, dass bauliche Veränderungen auch problemlos per Mehrheitsbeschluss genehmigt werden können.
Es besteht dann „lediglich“ für 4 Wochen ein erhöhtes Risiko der Anfechtung durch Miteigentümer, was aber bei uns in der WEG trotz durchaus kontroverser Themen bisher noch nie genutzt wurde.
Wenn du natürlich einen klagefreudigen E-Auto-Gegner in der WEG hast, dann bleibt dir wohl nur übrig auf eine Anpassung der Gesetzeslage an die Realität bezüglich Ladeinfrastruktur zu warten.

Du solltest mit deiner Verwaltung ins Gespräch gehen und beim nächsten Mal nur deine Insellösung auf eigene Kosten zur Wahl stellen, idealerweise noch mit der Zusage den Rückbau zu übernehmen, falls eine Integration in ein Gesamtkonzept unmöglich ist.

Hier noch ein Link zum Thema:
wohnen-im-eigentum.de/09012 … raenderung

Hmm. Das hört sich interessant an. 4 Wochen nach dem Beschluss warten ist zu verschmerzen.

Weißt du welche Mehrheit dafür erforderlich ist? Also Mehrheit der bei der Abstimmung Anwesenden oder alle Besitzer?

Mit einfacher Stimmenmehrheit, steht auch im Artikel.
Ob bei euch eine bestimmte Anzahl an Miteigentumsanteilen bei der Versammlung sein muss um gültige Beschlüsse zu fassen, das steht in der Teilungserklärung und entzieht sich deshalb meiner Kenntnis :slight_smile:

Einfache Mehrheit genügt bei einem Beschluss nach § 22 Abs. 1 WEG. War schon immer so, vgl. die sogenannte Jahrhundertentscheidung des BGH:

… und die Anfechtungsfrist beträgt einen Monat (nicht 4 Wochen), das können manchmal extrem hilfreiche 2-3 Tage sein oder, wenn man auf die Bestandskraft wartet, auch sehr nervige Tage.

War das wirklich schon immer so oder erst seit der WEG-Reform? Und fällt ein Ladeanschluss unter Instandhaltung oder Instandsetzung?

Entscheidend ist doch das hier:

§ 22
Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau

(1) Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt werden.

Es wird Zeit, dass dieses Änderungsgesetz verabschiedet wird, dass sich die Eigentümergesellschaft nicht gegen die Installation von Ladestationen stellen kann. Hängt doch momentan irgendwo beim Bundesrat fest, oder?

In unserer Tiefgarage existiert seit einer Renovierung vor ein paar Jahren eine CEE32. Die Gemeinschaft hat mir nun erlaubt, diese zum Laden zu benutzen, wenn der Verbrauch mit einem Stromzähler gemessen wird. Meine Lösung ist eine mobile Ladesäule mit Tesla Wall Connector:


In der Unterverteilung gibt es einen CEE32 Ein- und Ausgang, die einfach durchgeschaltet sind. So könnten bis zu vier weitere solche Säulen mit einfachen 32A Verlängerungen hintereinandergeschaltet werden und die Wall Connectors machen dann das Lastmanagement. Ausserdem sitzt in der Verteilung ein geeichter Zähler und der RCD Typ A EV. Eine Schuko (mit eigener „Sicherung“) komplettiert das Ganze.
Damit bin ich nun nach einem halben Jahr und 12000 km an öffentlichen Ladestationen ein Ladefaulpelz mit Strom in der Tiefgarage geworden :slight_smile:

Richtig cool! Sowas sollte Tesla gleich als Komplettset anbieten :sunglasses:

Ladefaulpelz klingt so negativ. Würde es eher Komfortlader nennen :mrgreen:

Ja. Genau das ist mein Problem. Es gibt eine Betrachtung, die darlegt, dass es eine Baumaßnahme ist http://rayermann.com/files/Downloads/Beiratsseminar%202017/Elektromobilität-Dötsch.pdf . Damit hänge ich leider in der 100% Zustimmung.

Sind das DIE Leute, die einen Diesel fahren? LOL…

Das E-Autos den ganzen Strom aus einer Wohnanlage ziehen ist ja bereits allgemein bekannt, aber das jetzt schon eine CEE Steckdose (und eben KEINE Ladesäule) schon ein Problem darstellt. german Angst at his best. Am besten bauen wir schon mal (wieder) vorsorglich Luftschutzbunker in die Villen ein. Hatten wir in den 80ern schon.

Ist ja letztlich gut ausgegangen:
:arrow_right: etour-brandenburg

Hier eine kurze Beschreibung des „skalierbaren Konzepts“, welches die Miteigentümer schließlich überzeugt hat und realisiert wurde:
:arrow_right: Lastmanagement Ladestationen in Gemeinschaftstiefgarage - #58 von Volker.Berlin

Sehr gut. Die Lösung ist ja besser als gar nichts und die nächsten 10 Jahre wirste da wohl deine Ruhe haben :smiley:

Haha, fehlt noch dass jemand einen Biowaffenschutzmodus in ein Auto… äh, Moment mal…

Ja, leider. Seit ich die Ladestation installiert habe, wurden in „meiner“ Tiefgarage drei neue Diesel-SUVs angeschafft und kein einziges E-Auto oder auch nur Hybrid. :cry: Immerhin hat einer der Nachbarn neulich dann doch mal ganz interessiert nachgefragt. Er meinte, einige seiner Freunde führen jetzt Tesla, und das sei ja wohl doch die Zukunft… :wink:

Ich denke, dass wird im Jahr 2020 schon ganz anders aussehen … wenn erst mal brauchbare E-Autos von deutschen Herstellern kaufbar sind, geht es schnell mit dem Umschwenken der Käufer.

Passt zwar nur halb zum Thema Nachbarn/Ladeinstallation, aber wir sind in unserer Nachbarschaft nun nicht mehr die Einzigen mit E-Auto. Ein paar Häuser weiter kam ein Renault Zoe dazu. :slight_smile: Und oh Wunder…der Straßenzug lag noch nicht im Dunkeln, als beide gleichzeitig angestöpselt waren. :wink: Es wird schon…