Erlaubnis vom Netzbetreiber bei Installation von Wallbox?

Wenn man sich alle Komponenten zusammen sucht und dann sogar noch installiert, ist die Gefahr groß dass man keinen Elektriker findet der den Anschluss und die Abnahme vornimmt. Die Elektriker sind wie viele Handwerker ausgebucht und haben oft keine Lust auf solche Miniaufträge.

Besser ist es sich erst Mal einen Elektriker zu suchen und mit ihm abzusprechen was man selbst machen kann und was nicht, und welche Komponenten zu verwenden sind.

Sehe ich anders. Ich habe die komplette Installation selbst gemacht, und dann für die Abnahme einen Elektriker gerufen. War überhaupt kein Problem. Und spart viel Geld.

Klar spart es Geld wenn es so funktioniert. Aber zumindest hier in Bayern sind die Elektriker ausgebucht und suchen sich die Aufträge aus die sie machen wollen.

danke @cko und die anderen hier ich habe den Siemens FI mal gekauft. Mal sehen ob mir den jemand auch einbaut.

Sonst braucht man ja nur noch einen geeichten Zähler und einen 32A Sicherungsautomat dazu oder?

Ich will mit dem Zähler den Strom überwachen den der Tesla verbraucht um ihn steuerlich abzusetzen (Firmenwagen). Geht das problemlos?

Meine Installation sieht sehr ähnlich aus wie die hier im Bild gezeigte.
Ich habe einen dig Zähler installiert und rechne 1x im Quartal die Stromkosten an die GmbH ab. Ob es steuerlich 100% sauber ist kann ich Dir nicht sagen. Aber nach meinen dafürhalten ja.

Zum Thema FI:
Ich hab mich da lange mit meinem Elektriker unterhalten und dann „nur“ einen Typ A installiert.
Wichtig ist das die Installation der Wallbox nicht hinter dem Haus FI sondern zwingend davor. Also direkt nach dem Zähler abgegriffen wird.
Dann wird der FI der das Haus absichert nicht beeinflusst und etwaige Gleichfehlerströme stören die Hausabsicherung nicht.
Dann sollte natürlich an der Autoinstallation kein anderer Anschluss als das Auto dran sein.
Gründe warum.

  1. mEn darf kein Fahrzeug das in der EU in Verkehr gebracht werden derlei Fehler erzeugen. Klar kann ja im Fehlerfall sein.
  2. wenn eine derartige Fehlerquelle den FI des Hauses beeinflussen würde. Dann aber auch jeden FI in der Nachbarschaft.
    Denn die Dinger klemmen imho alle paralell ab dem Mittelspannungstrafo.

Stay tuned :wink:

Die kann 22kW und jenseits von 11kW steht in einigen TABs (Technische Anschluss Bedingungen) was von Genehmigung. Bei der Syna konnte ich aber z.B. nichts finden. Also im Zweifel den Netzbetreiber informieren. Dein Elektriker muss die Anlage prüfen, nicht der Netzbetreiber.

Die Aussage „Doepke A-EV ist schlechter als Siemens Typ B“ bezog sich nur auf den zulässigen Strom von 25A gegenüber 40A? Oder meintest Du etwas anderes? Dann wäre es schön, wenn Du das erklären würdest.

… und ich möchte wirklich keine leidige FI-Diskussion lostreten… ich dachte nämlich, wir hätten in diesem Forum einen vernünftigen Konsens gefunden

Es gibt keine grundsätzlichen Bedenken gegen Geräte mit 22kW im Haus, solange der Hausanschluss stark genug ausgelegt ist (und auch dann liegt es in der Verantwortung des Anschlussinhabers). In einigen TABs steht wohl noch etwas von Genehmigung oder Meldepflicht. Konkret wissen die Netzbetreiber mit der Anfrage nach einer 22kW Ladestation selten etwas anzufangen. Das führt häufig zu folgenden Aussagen:

  • „jaja - machen Sie einfach - aber schriftlich kann ich Ihnen das nicht geben“
  • „das kann ich so nicht entscheiden - da benötigen wir einen schriftlichen Antrag, der von uns im nächsten Schaltjahr vielleicht mit Auflagen genehmigt wird“

Ich würde im Zweifel nicht so viele Fragen stellen…
… und wir sind uns doch einig, das eine auf 11kW eingestellte Ladestation keiner Genehmigung bedarf :wink:

Ja. Meine Laienauffassung ist, dass ein Typ B als „allstromsensitiver“ FI alle Fehlerbedingungen einschließlich EV erkennt, während der Typ A EV nur eine billige Untermenge davon erkennt, die speziell beim Laden von EVs auftreten kann.
Aber du bist der Fachmann und kannst uns den genauen Unterschied zwischen den beiden doch besser erklären.

hmmm… das habe ich befürchtet :wink:
Zumindest sind wir uns doch einig, dass es im Falle der Sicherheit beim Laden von EVs eigentlich kein „besser oder schlechter“ geben kann, sondern nur das Erfüllen der Richtlinien maßgeblich ist.

Lässt sich bestimmt im Forum irgendwo finden… ich versuche das mal zusammenzutragen… gelegentlich… :slight_smile:

Natürlich.

Aber wenn ich den FI jetzt oder später auch für andere Zwecke einsetzen will, kann es ja nicht schaden, wenn er auch für die geeignet ist.
Im speziellen Fall war ja der Typ B obendrein sogar noch billiger.

hm… hab ich da etwas falsch gemacht ?

ladestation art hockenheim (wobei der fi/b in der station verbaut ist)
3 x 32A sicherungen
1 x drehstromzähler zur überwachung
3 x 40A sicherungen
das ganze ein einem kleinen 1 reihigen zählerkasten
und dann direkt hinter den hauptzähler geklemmt
kosten inkl. leitungsmaterial <100 euro (excl. ladestation)

verplombungen waren keine zu lösen

hätte ich einen elektriker beauftragen und irgendwas abnehmen lassen sollen ?
:sunglasses:

ps bin ausgebildeter elektromechaniker mit zulassung bis 1000v - fachrichtung it-technik :unamused:

Selbst ist der Mann :smiley:

Welche Ladestation hat denn einen Fi B bereits verbaut? Die Tesla Wallbox?

meines wissens gibt es da mehrere
ein mitarbeiter der firma art hatte mir das zur bestückung meiner säule gesagt…
daher konnte die vorbeschaltung deutlich günstiger ausfallen :wink:
:sunglasses:

Ich habe nun folgende Komponenten bestellt:

  • Siemens 5SM3344-4 Fi 40A 0,03A Allstromsensitiv 30mA 4-polig Typ B
  • Eltako DSZ12D-3x65A Drehstromzähler mit Display, MID geeicht
  • Siemens Sicherungsautomat 32A

Passt das so?

Ich habe ein Angebot von einem Elektriker für den Verbau der Teile und Abnahme nach Prüfprotokoll (200 Euro).

Grüße
Benny

So, ich hab mir jetzt mal die komplette Installationsanleitung der Tesla Wallbox durchgelesen… nicht ein Wort fand ich da von einem Fi… :open_mouth: Es stand immer nur, Vorschriften vom lokalen Betreiber beachten. Gut, da hier fast jede Gemeinde ein eigenes Energieunternehmen hat und eigene Vorgaben werd ich da heut Nachmittag mal beim EVO Anrufen. Laut dem Elektriker der das Haus installiert hat braucht es KEINEN Typ EV oder Typ B …

Dieser Elektriker soll erst mal seinen Spannungsabfall zusammenkehren!

oh bumma

So. Ev weiss nichts. Der lokale Netzbetreiber empfiehlt einen Typ B wenn die Ladestation mit einem AC/DC Wechselrichter ausgestattet ist. Ansosnten reicht ein normaler Fi 30mA. Oder man kann eine. Typ F einbauen… noch nie gesehen. Soweit die Lage im Ort :mrgreen: Keiner weiss Bescheid.

Teslas Service empfielt Typ B, will das aber nicht in die Dokumente schreiben…

Ich muss @Cupra insofern Recht geben, dass ich nur diese eine Passage in der Installationsanleitung gefunden habe, die auf einen FI-Schalter hinweist:

Ich vermute auch fast, dass sich das Innenleben vom Wall Connector nur unwesentlich vom UMC unterscheidet, und letzterer kommt ja wohl mehr oder weniger mit jeder Installation klar. Ich gehe daher davon aus, dass auch die Wallbox eine integrierte DC-Fehlerstromerkennung enthält. Damit ist m.M.n. ein FI Typ B (bzw. Typ A EV) nicht notwendig. siehe auch hier :confused:

Müssen wir das jedesmal von vorne durchkauen? Gupta liegt leider falsch. RCD=residual current interrupter=Fehlerstromschutz. Den erwähnt die Tesla Installationsanleitung. Natürlich werden nicht erneut alle länderspezifischen Regelungen aufgelistet, die muss der installierende Elektriker aber sowieso berücksichtigen. In Deutschland muss eine fest installierte Ladestation einen Schutz vor Gleichfehlerströmen haben.