Basler Versicherung: Kündigungen/Prämienerhöhung

Gibt es hier eventuell einfach eine Wechselkursproblematik?

Richtig und genau dazu war sie bei mir auch bevollmächtigt, nämlich zum Abschluss des Vertrags für unsere Firma.

Die DGVO hat keinerlei Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Erklärungen des Versicherers. Die Beitragsrechnnungen gingen alle direkt an die Firma, ebenso der Versicherungsschein. Unsere Firma arbeitet auch bei einigen Spezialversicherungen mit einem umfassend bevollmächtigten Maklerunternehmen zusammen. Da laufen sogar die Zahlungen der Rechnungen über den Makler. Kenne den Unterschied zwischen direkter Abwicklung und Abwicklung über einen bevollmächtigten Makler also durchaus.

Was ich nicht kenne, ist ein nicht bevollmächtigter Makler, der trotzdem wirksam Ankündigungen für Beitragserhöhungen entgegen nimmt.

Gruß Mathie

Nur mal so zur Info bzgl der Angst der unterjährigen Kündigung im Schadensfalle: Dieses Risiko besteht bei jeder Versicherung und vollkommen unabhängig davon, ob man den neuen Beitrag akzeptiert oder nicht. Oder gibt es irgendeine offizielle Aussage der Basler zur jedenfalls erfolgenden Kündigung, oder gibt es eine Zusage, dies bei Akzeptanz des neuen Beitrags nicht zu tun?
Will sagen. Es ist schlicht ganz schlechter Stil zu versuchen, die Versäumnisse auf Seiten der DGVO u/o Basler mit derartigen Ankündigungen auf den Kunden abzuwälzen.
Ich lasse das nicht mit mir machen und bleibe zum Altbeitrag für das Jahr 2017 dabei. Ich glaube es hakt. Glaubt hier irgendwer tatsächlich, dass man als Kunde im Falle einer rechtzeitigen Beitragserhöhung durch den Versicherer hätte verhandeln können, wie es jetzt der Versicherer tut?
Sorry, aber ich lasse mich ungern verarschen und diese mail schlägt dem Fass echt den Boden aus. Nicht mit mir. Beitrag bleibt wie er ist. Das ist keine Rechthaberei, sondern das erwarte ich einfach. Genau so wie die Versicherung zurecht die Zahlung meines Beitrages erwartet. Wenn ich außerhalb der vorgesehen Fristen Preise nachträglich verhandeln kann, dann brauche ich auch überhaupt keine vertragliche Regelung mehr.

Eine Sache interessiert mich noch:

Was sind bitte „fahrer-bedingte“ Schäden? Kann mich da mal jemand aufklären?

Und wieso scheint es so selbstverständlich zu sein, dass man dann von der Versicherung aussortiert wird?

Ciao,
Gerhard

Ich denke Tesla bedingte Schäden sind alle Schäden bei aktivierten Autopilot also 98% und die anderen 2% sind die, bei denen der Fahrer die Verantwortung trägt…
:wink: :wink: :wink:

Habe ich nur geschrieben damit Leto hier auch mal was zur Diskussion beiträgt…

Ich habe bis heute ausser einer Rechnung für 2017 mit dem „richtigen“ Betrag nichts gehört oder bekommen, weder von der Basler, noch von der DGVO.

Vielleicht meinen die damit alle die Schäden die man bei einer „normalen“ Versicherung eh selber zahlt, da man sonst hochgestuft wird. Aber auch das sind sie mit ihrer Vertragsgestaltung selber Schuld. Verstanden hab ich das Konstrukt nie. Was spricht gegen SF Klassen wie bei allen anderen auch. Dann zahlt der Kunde kleines auch selber und benötigt die Versicherung nur, wenn es wirklich gescheppert hat.

Ich zahle meinen Anwalt doch auch privat, wenn es nur um ein Schreiben geht. Deswegen gibt es geringe Selbstbeteiligung.

Ich verstehe es nicht.

Habe in den 17 Jahren meiner Autofahrerkarriere noch keine Versicherung in Anspruch genommen. Wenn ich mal einen Kratzer hatte oder ne Felge verschrammt habe dann zahle ich dies als Strafe für meine eigene Dummheit brav selber.

Bei größeren Fuhrparks - wie bei uns in der Firma - rechnet es sich sogar die Fahrzeuge nur Haftpflicht zu versichern und alles andere selbst zu zahlen von den gesparten Versicherungsbeiträgen.

Wie einige wissen, bin ich ja selber in keinem Fall bei irgendeiner Versicherung, außer bei den von mir selbst ermittelten, versichert.

Aber den Spendenaufruf der DGVO finde ich wirklich den absoluten Knaller…!

Ich würde niemals auf die Idee kommen, dass ich selbst oder ein Kunde von mir, einfach mal so erwartet, das fernab von Fristen Beiträge reduziert werden indem ich begründe, dass ich jetzt eine kleine Finanzspritze bräuchte, da mein Finanzhaushalt sonst in den nächsten Monaten in Schieflage geraten würde und andere Verträge kündigen müsste…[emoji23][emoji23][emoji23]

Sowas habe ich in 29 Jahren meiner Berufstätigkeit nicht erlebt.

Die DGVO ist in einer Art mutig, die schon wirklich peinlich ist…

Meine Empfehlung: Fordert weiterhin Euer Recht auf Beitragsstabilität 2017.

Liebe Grüße,

Frank Pigge

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Das habe ich auch gedacht. Aber in der Weihnachtszeit ist offensichtlich so einiges möglich.

Die Basler ist vom Umsatzvolumen dreimal so groß wie die mit ähnlichen Tesla-Prämien am Markt agierende Itzehoer, vermittelt aber im Gegensatz zu den Kollegen aus dem Norden den Eindruck, als wäre es das Ende der Welt, wenn die Prämien weitere 12 Monate auf Vorjahresniveau bliebe.

Ich glaube nicht, dass die DGVO der Basler mit solchen Bettel-Aktionen einen Gefallen tut.

Die sagen sich halt wer bereit ist zwei Jahre vor Auslieferung ein Auto zu Bestellen, über das fast nichts Bekannt ist und auch noch eine Anzahlung leistet…

Der Grund zum Wechseln solte nicht die Beitragshöhe sein sondern das Verhalten der DGVO und damit das fehlende Vertrauen

Gruß Mazn

Kann hier wirklich keiner sagen, was die ominösen „fahrer-bedingten“ Schäden sind? Um Kleinigkeiten kann es nicht gehen, denn anscheinend sind das 60% der Schadenssumme.

Die DGVO und die Basler stehen für mich derzeit ganz schlecht da. Noch nicht mal wegen des Verhaltens, das sie hier an den Tag legen. Sondern weil ich das Gefühl habe: Bei denen bin ich willkommen, solange ich sie nicht brauche. Wenn ich sie brauche, dann verabschieden sie sich aber auch ganz schnell von mir.

Das erinnert mich an einen früheren Steuerberater von mir. Der hatte das Prinzip, dass er nur neue Mandanten aufnahm, die mehr einbrachten als die ertragsschwächsten Mandaten. Und letztere hat er dann rausgekickt. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar. Zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses untragbar. Ich habe dann selbst die Konsequenzen gezogen, weil ich ja keine Ahnung habe, wann ich dran sein würde.

Ich bin derzeit nicht bei der Basler/DGVO - aber mich zieht nach diesen Aussagen auch nichts dahin!

Ciao,
Gerhard

So, ich hab die Faxen dicke und die Kündigung bei der Basler/DGVO ausgesprochen und weggeschickt !!!

Ich hatte mich nach meinem Wechsel im September zur Basler immer ziemlich unwohl gefühlt weil mir nie ganz klar war wie in einem Schadenfall verfahren wird. Zu oft habe ich vergeblich versucht telefonischen Kontakt zu erhalten und zwar zu einem Zeitpunkt als die Versicherung noch gar nicht abgeschlossen war. Persönlicher Kontakt war nur selten herzustellen und alles über Mail passt einfach nicht. Vom BGV war ich so ein Verhalten nicht gewohnt, die damals angesagte Prämie von 2.500 € war dann aber doch zu viel des Guten und ich hab bei der DGVO abgeschlossen.

Jetzt bin ich wieder beim BGV, zahle zwar klar mehr ( 1.450 € ) als bei der Basler, allerdings mit Exclusiv-Schutz und allem Brimborium das zur Verfügung steht von Rabattschutz über Eigenschäden/Folgeschäden/Wertverlust bei Kasko usw. Letzten Endes liege ich bei derselben Prämie wie vorher mit meinem BMW X3, der Fahrzeugwert ist allerdings auch mittlerweile 3x so hoch wie vorher und von daher halte ich das Ganze für durchaus günstig. Die Prämien sind offensichtlich nach unten angepasst worden. Mehrere Vertretungen hier direkt vor Ort und jederzeit verfügbarer Kontakt machten mir den Wiedereinstieg beim BGV leicht und ich kann jetzt wieder ruhig schlafen.
Bei einem Fahrzeugwert jenseits der 100.000 € mache ich mir wegen 200 - 300 € nun wirklich keinen Kopf. Das Thema ist damit für mich endgültig erledigt.

Gruß Wolfi

Die sind auch für Dich da, wenn Du sie nicht brauchst.

Ich habe das Schreiben gestern auch bekommen, obwohl ich gar nicht bei denen versichert bin und auch vorher nie gewesen bin…

Nicht der erhöhte Beitrag war der Grund, sondern dass nicht mehr vorhandene Vertrauen in die Geschäftspraktiken der BASLER, den Vertag heute zu kündigen und zu emover zu wechseln.
Diese Informationspolitik braucht keiner! Jetzt wird auf jeden Fall mein SFR weitergeführt und dann sehen wir mal weiter, wie sich das Ganze entwickelt.
Trotz Allem wünsche ich allen ein friedvolles, besinnliches Weihnachtsfest und ein knitterfreies Jahr 2017.

so, auch für mich ist das thema basler/dgvo gegessen
der (neue) dicke wird im märz bei der huk24 versichert - da liege ich bei der vk bei 794,20 (sb500/1000.-, sfk30…)

auf rückfrage zu dem angebot der basler über 946,06 vom 24.11.2016 sah sich der verein dort ausserstande binnen einer woche eine antwortmail zurückzuschreiben
stattdessen kam vor meiner anfrage nur das standardmail, das wohl alle basler-versicherten bekommen hatten…
thema durch…
:sunglasses:

Ich habe heute nochmal mit der DGVO telefoniert. Demnach ist das weitere Vorgehen wie folgt:

  • Der Einzug der Prämien auf Basis der bisher versandten Rechnungen für 2017 ist vorerst gestoppt. D.h. die falschen Beträge werden nicht am 01.01.2017 von den Bankkonten eingezogen.
  • Jeder Versicherungsnehmer erhält in den kommenden Tagen eine korrigierte Rechnung mit dem Prämienbetrag 1.199 € für 2017.
  • Erst danach wird dieser Betrag durch die Basler Versicherung von den Bankkonten eingezogen.

Sollte die Basler Versicherung bei Euch von diesem Vorgehen abweichen, könnt Ihr Frau Partenheimer von der DGVO ansprechen.

Hier die Kontaktdaten: Marion Partenheimer - Mail [email protected] - Telefon 089/8189685-18

Ich kann mit diesem Vorgehen leben und werde der korrigierten Prämie zustimmen.

? Der beitrag ist aber ca. 950€

Jo, was soll der Unsinn, habe der beitragserhöhung natürlich widersprochen, die werden doch wohl jetzt schön artig 944€ abbuchen und nicht mehr ?! :blush:

Mein Fahrplan ist folgender:

Der Erhöhung der Prämie zum 1.1.2017 wurde widersprochen. (die Erhöhung gilt damit erst ab 1.1.18) wenn keine Seite kündigt. Frist 30.11.17
oder bei Schaden. (wie angedroht) :mrgreen:

Damit wird zunächst der Vertrag mit der alten Prämie fortgesetzt. Änderungskündigung nicht fristgemäß etc.
Wird ein anderer als der bisherige Betrag abgebucht erfolgt ein Widerspruch mit Fristsetzung 14 Tage für die Rückzahlung
Sollte nach 14 Tagen die Differenz nicht zurück sein geht die Abbuchung zurück und es wird zeitgleich der richtige Betrag überwiesen.

Freundlich, korrekt und klar.

Habe gerade meine neue Rechnung von der Basler zu 1199,01 Euro bekommen. Nur leider ist das nicht alles!!!
Still und heimlich haben sie noch die Versicherungsbedingungen geändert. So beträgt nach der neuen Rechnung die Entschädigungsleitung nach A.2.6 bis A.2.13 AKB für die Voll- und Teilkasko nur noch 5000 Euro. In meinen vorherigen Unterlagen steht 80000 Euro.
Ich kann mich nicht erinnern einer Vertragsänderung zugestimmt zu haben!

Mein Widerspruch wurde scheinbar bisher auch nicht beachtet.