Basler Versicherung: Kündigungen/Prämienerhöhung

Rechnung heute über 1238€ erhalten, Widerspruch ist per Fax an die Basler und in Kopie an die DGVO raus.

Bei mir ebenso bereits gestern.

Hey Mathie,

guter Hinweis! Ich habe keinen unbegrenzten Fahrerkreis angegeben, da ich diesen nicht brauche. Aber so ist der Tarif natürlich nicht wirklich vergleichbar.

Für mich wie gesagt schon, da es der privater Wagen der Frau ist.

Ich wage es kaum zu sagen: Bei mir wurde bis heute keine Prämienerhöhung angekündigt und für 2017 ein korrekter, unveränderter Rechnungsbetrag abgebucht. Zulassung im Sept. 2016. Keine Schäden.
Sollte die Basler/DGVO ihre Kunden wirklich so unterschiedlich behandeln?
VG

Hallo Zusammen,

habe mit großem Interesse die Diskussion in diesem Thread verfolgt und möchte jetzt auch mal meinem Senf dazu geben.

Ich wat genauso wie alle hier ziemlich überrascht als ich meine neue Rechnung mit einem satten Aufschlag von ~30% von der Basler erhalten habe, mein erster Gedanke war „… jo, ist denn schon Weihnachten, oder was?“, der zweite war „mal bei TTF nachsehen ob ich da der einzige bin“. Nachdem ich alle Posts gelesen habe bin ich zu folgendem Schluss gekommen:

@alle die Widerspruch eingelegt haben - selbst im unwahrscheinlichen Fall dass ihr damit durchkommt, habt ihr euch mal überlegt was die Konsequenzen sein werden? Ich kann es euch sagen: Ihr und alle anderen die nicht widersprochen haben werden sich nächstes Jahr eine neue Versicherung suchen müssen, weil die Basler uns alle rausschmeißen wird, und dann, liebe Freunde, wirds für uns alle unangenehm teuer, ich habe auf dem freien Markt kein Angebot gefunden dass auch nur annähernd so günstig ist wie die Basler, selbst nach der Erhöhung.

Mann kann sich über die Art der Kommunikation der Basler aufregen wie man möchte, aber welche Optionen haben wir denn? Ein Vorschlag, wie wärs wenn wir 2017 alle mal versuchen keine unnötigen Unfälle zu bauen, denn dass die Basler die Prämie erhöht hat liegt ja wohl ausschließlich an uns, oder täusche ich mich da?

VG
Marco

Sorry, aber ich spende schon für Ärzte ohne Grenzen, die DUH und einige andere. Eine Spende für notleidende Versicherungen ziehe ich nicht in Betracht.

Hallo zusammen,

ich hab gerade mit der DGVO telefoniert. Laut Auskunft der Dame am Telefon werden Neuverträge ab 01.01.2017 über die „Alte Leipziger Versicherung“ abgewickelt.
Die haben also den Versicherer gewechselt.
Der Jahresbeitrag dafür liegt dann bei 1250€. Die genauen Versicherungsbedingungen wollen sie mir in den nächsten Tagen zukommen lassen.
Ich bin gespannt…

Danke !

Weiterhin möchte ich einfach nur, dass sich jede Seite an den bestehenden Vertrag hält. Es geht hier auch um Recht ! BGB & Co. Sorry - irgendwann hört es auf.

Und noch mal - bei einer Ankündigung bis zum 30.11. hätte ich ja gar kein Problem gehabt.

:frowning:

Gerade mit meiner Hausversicherung telefoniert:

Je nach Rabatt wäre mein Jahresbeitrag 900-1400€ und das ist ein der großen seriösen Versicherungen.

Also die 2000-4000€ auf Check24 kann ich nicht verstehen, mein Versicherungsagent auch nicht.

Ohne Angaben von SF, Alter, weitere Fahrer, SB, Stadt, Baujahr, Modell, Neupreis… sind die Angaben der Prämien nicht aussagekräftig.

Ich hatte heute die neue Beitragsrechnung in der Post:

1.248,01 €

Vorgeschichte: Bei telefonischer Anfrage am 30.10.2015 bei der DGVO in Mönchengladbach habe ich dann von denen am selben Tag per Mail folgendes erhalten:

Beratungsdokumentation (PDF, 1 Seite)
Bedingungen Basler_165939
Muster Zulassungsbescheinigung Teil 1_165939
eVB für die Zulassungsstelle
Flyer Model S_165939
Schutzbriefleistungen Basler_165939

Ich habe daraufhin per Mail angefragt, ob irgendwelche Dokumente unterschrieben werden sollen. Antwort:
Sie haben derzeit nichts weiteres zu veranlassen oder zu unterschreiben. Melden Sie bitte zu ggf. Zeit einfach Ihr Fahrzeug an und übersenden uns nach erfolgter Zulassung eine Kopie der Zulassungsbescheinigung sowie Ihre Bankverbindung, sofern noch nicht geschehen.

Nach der Zulassung habe ich zwar vergessen, denen eine Kopie vom Fahrzeugschein zu schicken (auch keine Einzugsermächtigung erteilt), das änderte aber nichts daran, dass am 17.2.2016 die Rechnung zusammen mit dem Versicherungsschein der Basler kam (Jahresbetrag 946,05 €).

So weit die Vorgeschichte.

Folgende Dinge gehen für mich jetzt einfach nicht zusammen:
Unterschiedliche Jahresbeiträge: Die Rede ist von 1.199,- €, Forenmitglieder berichten aber von 1.238,- €, 1.248,01 €, 1.283 €. Was stimmt denn jetzt?

Im Zusammenhang mit „angeblichen“ Verhandlungen zwischen der DGVO und der Basler macht mich dies hier besonders stutzig:
tesla-versicherung.de/index.php/tesla-blog
Zitat:
11. Oktober 2016
Die Tesla Versicherung siegt im Vergleich zu anderen Versicherungen im Risiko einer Hochstufung. Denn es existiert einfach nicht. Die Prämie bleibt bei ihrem günstigen Preis. In einem Schadenfall wird die Festprämie nicht erhöht. Außerdem steigt die Prämie nicht durch eine hohe jährliche Fahrleistung. Jeder Kilometer ist versichert, egal wie viele Sie und Ihr Tesla in einem Jahr hinter sich lassen.

Screenshot:


Mitte Oktober wird also noch damit geworben, dass eine negative Schadenentwicklung nicht dazu führt, dass die Versicherung ihren günstigen Preis verliert. Ganz nebenbei wird auch heute noch mit einem Jahresbeitrag von 946,05 € geworben, obwohl dies längst nicht mehr der Fall ist. Für mich ist das Bauernfängerei und ein klarer Fall für den Anwalt.

Ich habe seit über 40 Jahren Erfahrung mit Autoversicherungen noch nie etwas vergleichbares erlebt. Der Vermittler will sich auf eine „Vollmacht“ berufen, die ich ihm definitiv nicht gegeben habe (er wollte sogar ausdrücklich meine Unterschrift nicht), verhandelt damit aber in meinem Namen und kommt seiner Sorgfaltspflicht bei der Kommunikation des neuen Tarifs nicht nach. Ebenso wenig die Versicherung. Und dann kursieren unterschiedlich hohe Jahresbeiträge.

Hatten wir nicht schon mal erregte Diskussionen im TFF, wie das Verhalten einer selbsterklärten Verbraucherschutzorganisation zu bewerten ist, die unsauber formulierte Websites abmahnt. :imp:

Hm, ist das wirklich vergleichbar?

Das wäre ja der Knaller, das hätte die DGVO, vertreten durch die Geschäftsführer hier im Forum, durchaus bekannt geben dürfen.

Da wird die Basler sich auf nichts wesentliches zu Gunsten der Versicherten einlassen, da die Zusammenarbeit sowieso beendet wäre und auf die Belange des Vermittlers keine Rücksicht mehr genommen werden muss…

Ergebnis/Zusammenfassung der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG (DGVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Thema wurde hier hitzig diskutiert und Ihre sachlichen Hinweise bzw. Kritik war und ist erwünscht. Wir haben bis zum heutigen Nachmittag versucht mit der Basler Versicherung eine Einigung zu erzielen, die allen Argumenten Rechnung trägt.
Ungeachtet der rechtlichen /vertraglichen Fragen in der Angelegenheit halten wir den Erhöhungswunsch der Basler für legitim und moderat, weil das Prämienaufkommen auf dem bisherigen Niveau nicht zu halten sein wird. Wir betonen ausdrücklich, dass die Basler seit 2009 (angefangen mit dem Tesla Roadster) auf Versichererseite Pionierarbeit zu Ihrer aller Nutzen in Sachen Tesla geleistet hat und weiterhin leisten möchte.

Hinsichtlich der sachlichen Bewertung zur Frage einer rechtswirksamen Prämienerhöhung kommen wir zu einem anderen Ergebnis als der Versicherer. Grundsätzlich haben wir mit der Basler über eine Prämienanpassung hinsichtlich der Höhe verhandelt und uns auch argumentativ durchsetzen können, eine Prämienerhöhung auf 1.199 € zu begrenzen und schadenauffällige Verträge nicht vorzuführen. Damit gibt es hinsichtlich der Höhe einer Anpassung Einigkeit. Das entbindet den Versicherer nicht von seinen Pflichten nach § 40 VVG bzw. den vertraglichen Pflichten im Sinne der Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungs Bedingungen nachzukommen.

Diese Verpflichtung hat er versehentlich nicht erfüllt, so dass es zu der derzeitigen Situation gekommen ist. Auflösen läßt sich die Situation nur durch guten Willen auf beiden Seiten.

Die Basler wird ab dem 30. Dezember 2016 beginnend neue Beitragsrechnungen über 1.199 € brutto p.a. verschicken, was Sie bitte als Angebot verstehen, den Vertrag zu diesem Beitrag fortzuführen. Wir empfehlen dies auch zu tun, weil die Basler (neben uns) die größte Schadenerfahrung hat und auch zuverlässig den Schadenbedarf kennt. Die Basler ist mit ca. 2.000 Tesla-KFZ-Versicherung der derzeit erfahrenste Versicherer in Deutschland auf diesem Gebiet und Sie haben ein Interesse, dass Ihnen die Basler als Risikoträger auch zukünftig erhalten bleibt. Bitte betrachten Sie dies perspektivisch, da ein Weiteres ausdünnen auf der Versichererseite zu monopolistischen Situationen führen könnte, die für Sie als Kunden am Ende nie von Vorteil sind.

Soweit Sie dem Angebot nicht folgen wollen/können, können Sie von der angebotenen Sonderkündigungsmöglichkeit Gebrauch machen und Ihren Tesla anderweitig versichern, dies wäre der Basler lieber, als den Vertrag zur bisherigenPrämie fortführen zu müssen.

Rein formell können Sie nach unserer Meinung auch auf den alten Beitrag bestehen, da der Versicherer nicht bedingungs-/gesetzeskonform über die geplante Erhöhung informiert hat. Hier hätten wir die Bitte, diese Widersprüche zur Prämienerhöhung über uns zu leiten. Wir werden Ihnen den Eingang bestätigen und auf eine schnelle Bearbeitung beim Versicherer drängen. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Basler in diesen Fällen die Verträge anlässlich aktueller oder künftiger Schäden kündigen bzw. die Anpassung zeitversetzt spätestens zum 01.01.2018 vornehmen wird.

Die Details werden aus datenschutzrechtlichen Gründen mit jedem individuell auf dem üblichen Weg kommunizieren.

Wir bitten um Nachsicht für die aufgertretende Verunsicherung und wünschen Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest.

Ihr

René Feicks

Deutsche Gesellschaft für
Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG

Wieso, die 946,05 waren doch Mitte Oktober noch der gültige Preis, der ändert sich für Neukunden doch erst zum 1.1.2017 und für Alltkunden, die nicht rechtzeitig über die geplante Preiserhöhung informiert wurden erst zum 1.1.18 ;->

Deine individuellen Schäden führen auch nicht zu einer Rückstufung (allenfalls zu einer Kündigung) und die Preise sind auch unabhängig von der Jahresfahrleistung. Also das ist die Website in meinen Augen erstmal nichts für den Anwalt.

Anders sehe ich das Thema mit der verspäteten bzw. nicht erfolgten Ankündigung einer Preiserhöhung. Für alle die der DGVO keine Vollmacht erteilt haben, gilt der Vertrag unverändert fort, da sehe ich keinen Weg, dass die Basler da raus kommt. Wenn die Basler da auf stur stellen sollte, obwohl sie keine Vollmacht vorlegen kann, dann würde ich auch über die Einschaltung eins Anwalts nachdenken, vorher sehe ich dazu keine Veranlassung.

Da DGVO und evtl. auch die Basler hier mitliest: Nicht falsch verstehen, ich finde das ganze Hin-und-her peinlich. Aber jetzt könnte man die Kundenbeziehung noch retten, wenn man den Fehler offen kommuniziert und den Vertrag ohne Zickerei erfüllt. Ich erwarte hier keine Kulanz o.ä. sondern schlicht Vertragstreue. Wenn nicht werden sich sicherlich eine ganze Menge der zukünftigen Ex-Kunden mit Zähnen und Klauen gegen einen Vertragsbruch wehren. Würde mich freuen, wenn es nicht dazu kommen müsste, aber diesbezüglich liegt der Ball gerade bei Basler/DGVO.

Gruß Mathie

Ich habe den Thread jetzt mal nur überflogen. Hast du in der Zwischenzeit auch eine Erhöhung mitgeteilt bekommen? Bei uns liegt der Fall nämlich ähnlich, der Vertrag ist nur etwa einen Monat vorher datiert - angekommen ist meines Wissens bis jetzt noch nichts. Gibt es hier so etwas wie eine Mindestlaufzeit, in der der Vertrag nach Abschluss nicht erhöht werden darf? Bei Versicherungen bin ich leider nicht so bewandert. Evtl. weiß das auch jemand anderes hier?

habe heute auch eine Rechnung über 1248 € bekommen. Habe die DGVO angerufen, da würde mir gesagt, diese Rechnung sei falsch, ich bekäme eine neue Rechnung über 1199 €. Dann hat die Dame versucht zu erklären, wie es zu dem ganzen Chaos gekommen wäre und sich dafür entschuldigt.

Mein Rechnung ist vom 28.11.2016 und vom 16.12.2016 jeweils mit einem Beitrag von 946€, also wenn da eine Änderung noch kommt, ist das ein Fall für den Rechtsanwalt, also an Verträge hat man sich zu halten, wenn ich solche Formfehler bei der Versicherung begannen hätte, würde diese im Schadensfall auch nicht zahlen. Daß die DGVO v.a. dafür nichts kann, tun mir diese ehrlich leid, daß sie diese S… ausbaden müssen.

Ich weiss nicht, ob die DGVO wirklich keine Schuld an dem Chaos trifft. Ich hatte die DGVO so verstanden, dass sie sich für bevollmächtigt hält im Namen der Versicherungen Erklärungen der Basler anzunehmen und dass die DGVO auch rechtzeitig von der Basler über die geplante Beitragserhöhung informiert wurde. Basler und DGVO haben dann wohl verhandelt, aber niemand hat die Versicherungsnehmer darüber informiert, dass eine Prämienerhöhung ansteht.

Also hat die DGVO es versäumt sich ordentlich bevollmächtigen zu lassen und die Basler hat die Bevollmächtigung nicht geprüft. Their bad! Diejenigen von uns, die die DGVO nicht bevollmächtigt haben, dürften jedenfalls für 2017 keine Prämienerhöhung erhalten, egal was in den Rechnungen steht. Deswegen haben ja wohl auch die meisten, die eine unerwartete Rechnung erhalten haben, dieser widersprochen.

Gruß Mathie