Die Sorgen meiner Nachbarn...

Das Urteil selbst habe ich nicht gefunden, aber hier konnte ich in einem anderen Forum etwas finden (wenn ich nicht auf andere Foren verlinken darf, bitte einfach den Link löschen):
opel-ampera-forum.de/viewtop … =25&t=4354
Anscheinend sind die Gerichte sich nicht 100%ig einig, was nun erlaubt ist. Bei mir sollte das hoffentlich recht reibungslos ablaufen, aber wer weiß…

Ich habe mittlerweile zwei „empfehlenswerte Elektriker“ aus FfM bzw. dem Raum FfM angeschrieben, danke für die Hilfestellungen.
Wenn es interessiert, kann ich gerne im Verlauf mal berichten, was am Ende herauskam.

Das interessiert hier ziemlich sicher!

Danke.

Das war schonmal aufschlussreich und das für mich Neue ist:

  1. Wohnungseigentumsgesetz § 25, Abs. 5, Punkt 6:

(Hervorhebung durch mich)

  1. Natürlich ist man für das verantwortlich was man macht, § 25, Abs. 6:
  1. Es gibt noch den § 14 in dem Pflichten der Wohnungseigentümer definiert sind. Einerseits zur Duldung von Massnahmen:

Nummer 1 und 2 sind dann folgende Einschränkungen:

Eine Beantragung (einer Steckdose - unabhängig von ihrem Einsatzzweck) mit Verweis auf § 25, Abs. 5, Punkt 6 und § 14 sollte also bei einer nicht allzu feindlich gestimmten Verwaltung/Eigentümerschaft funktionieren.

Cheers Frank

Hallo zusammen!

Der Ladeanschluss in dem verlinkten Thread ist von mir. Sollte jemand Interesse haben (vielleicht der Ersteller des Themas hier) diese Konstruktion abzukaufen kann er mich gerne kontaktieren. Es handelt sich um eine Energiekette, Sicherungskasten mit FI, 32A Dose und ca. 30m Kabel für 32A. Hat jetzt zwei Jahre treue Dienste geleistet. Ich ziehe innerhalb des Hauses um und bekomme einen anderen Parkplatz (ohne Bühne dafür mit 16A Dose) [emoji3]

viele Grüße aus Köln Daniel

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Danke, aber ich gehe mal davon aus, dass wir - wenn alles glattgeht - uns auf ein einheitliches System einigen. Dennoch danke für das Angebot!

Gruß
Frankfurter Bub

Wenn noch Bedarf: Elektro Ehinger aus Frankfurt ist E -Mobility Fachbetrieb und zuverlässig.

Noch einmal ein kleines Update:

Da tut mir die Hausverwaltung nun schon ein wenig leid: Unsere HV versuchte herauszubekommen, ob eine Installation der Ladestation AUF dem Doppelparker möglich wäre.
Hierzu sagt der Hersteller der Parkanlage: Weiß nicht, meine Anlage ist sicher, wie ich sie dir gegeben hab. Danach ist das dein Bier.
Hierzu sagt der Hersteller der Ladestation: Weiß nicht, meine Anlage ist sicher, wie ich sie dir gegeben hab. Was davor war (Parker), ist dein Bier.
Hierzu sagt der Monteur: Weiß nicht, meine Installation ist jedenfalls sicher, aber was mit dem Parker und der Ladestation ist, ist dein Bier.
(Aus Sicht der Akteure verständlich, ich würde auch keine Verantwortung für Dritte übernehmen wollen).

Was aber alle sagen: Wenn die Installation nicht AUF dem Parker erfolgt (sondern z.B. an den Wänden DANEBEN), ist das kein Problem, weder technisch (hier aber u.U. anspruchsvoll) noch rechtlich.
Daher: Meine HV hat da wohl auch einfach schon zu weit gedacht (bzw. zu praktisch, weil z.B. die Installation „von unten“ an das „Dach“ der unteren Parker i.d.T. recht praktisch gewesen wäre).

Ich werde aber gerne weiter berichten und mal sehen, wie die Eigentümerversammlung auf das Thema an sich reagiert. Zumal es auch mengenmäßig eine natürliche Grenze des ganzen Projekts gibt (wenn jeder Strom will, wird das Netz das wohl kaum leisten können).

Besten Dank auch nochmal für die weiteren Tipps bzgl. guten Elektrobetrieben!

Kann man nicht einfach eine Wallbox unten an der Wand installieren, wobei man als Typ2 Kabel ein fest installiertes Spiralkabel wählt? Dann sollte es beim Hochfahren keine Probleme geben.

So (oder so ähnlich) lautet der Schluss aus dem was FrankfurterBub schrieb.

So, nach der Eigentümerversammlung mal eine kurze Rückmeldung:
Irgendwie geht die Hausverwaltung nun davon aus, dass letztlich kein Beschluss notwendig ist und jeder einen Ladeanschluss anbringen darf, soweit
a) die Sicherheit gewährleistet bleibt (Fachbetrieb, etc.)
b) die Doppelparker (Parklift) nicht dergestalt verändert werden, dass die Ladestation AUF dem Stellpaltz angebracht wird (sondern z.B. davor an der Säule, hinten an der Wand, etc.)

Soll mir recht sein, Widerstand gab es im Wesentlichen ohnehin nie von anderen Eigentümern. Daher werde ich nun in den nächsten Monaten mal die empfohlenen Betriebe bitten, sich die Gegenbenheiten bei uns (ich versuche, interssierte Nachbarn mitzunehmen) konkret anzusehen und Lösungsvorschläge zu skizzieren. Die Ergebnisse werde ich hier gerne kurz darstellen - nochmal recht herzlichen Dank für die gesammelten Anmerkungen!

Viele Grüße und schönes Wochenende!
FrankfurterBub

Das Thema wird bei uns auch noch eine Rolle spielen. Bis es dann soweit ist hoffe ich, dass das Verständnis für EVs bereits so verbreitet ist, dass es kein Problem mehr darstellen sollte. Was mir viel mehr Sorgen bereitet ist die steile Rampe selbst. Laut technischem Plan haben die Rampen eine Steigung von 22° (edit: sollte 22% heißen!). Ich habe Angst, dass das Model 3 ohne Smart Air-Luftfederung die Rampe nicht hoch kommt. Ich habe eigentlich nicht vor die SAL zu bestellen, aber die Rampe macht mir wohl einen Strich durch die Rechnung.

Ich hab auch ein Model S ohne Luftfederung. Am Anfang hatte ich die Bedenken ebenso. Bin aber nun schon viele problematische Stellen problemlos hoch/runter gekommen. Ich glaube, man macht sich da mehr Sorgen als nötig.

22° oder 22%? 22° wären 40%!

Die Luftfederung erhöht die Steigefähigkeit des Fahrzeugs nicht, lediglich die Gefahr des Aufsetzens im Knick wird verringert, wenn man die Federung hoch stellt.

Bei 22% ist die Rampe am Angang und Ende ausgegründet (Edit: sollte heissen ausgerundet, blöde Autokorrektur!), sonst hätte man einen Knick von etwa 12°! Du musst Dir mal Radien am Beginn und Ende der Rampe anschauen, dann mit Radstand, Überhängen und Bodenfreiheit vergleichen. Nur auf die Info zur Rampensteigung hin wird Dir niemand sagen können, ob Du die Luftfederung brauchst!

Gruß Mathie

Die genauen Specs fürs Model 3 sind doch noch garnicht raus - warum machst du dir also jetzt schon Sorgen? Andere Autos scheinen doch auch gut rauf und runter zu kommen… An deiner Stelle würde ich das ganz ruhig auf mich zukommen lassen :wink:

Die 22° habe ich von der technischen Zeichnung, die neben jeder Rampe angebracht ist, abgelesen. Edit: Sind tatsächlich 22%! Habe mich geirrt.
Ich kann dir aber zum Thema „ausgerundet“ nicht wirklich folgen. Die Rampe ist komplett gerade… :question:
Die Smart Air Luftfederung hebt doch die gesamte Karosserie an, oder? Demnach sollte eine angehobene Nase beim Auffahren auf die Rampe durchaus von Vorteil sein (es geht mir nicht darum in der Mitte aufzusetzen!). Siehe: [url]Tesla Model S air suspension with scale - YouTube
Es sei dazu gesagt, dass es sich bei der Rampe um den oberen Stellplatz handelt. Dabei ist die Rampe wie auf folgendem Bild rechts zu sehen eingestellt:

Keine Ahnung, haha. Das beschäftigt mich total, da es falls tatsächlich nötig ein sehr teures und sehr begrenzt einsetzbares Feature wäre. Vor allem eventuelle, teure Wartungskosten möchte ich vermeiden.
Ihr wollt gar nicht wissen wie viele Gedanken ich an die noch nicht feststehenden Farben verschwende… :laughing:

Edit2:

22% wären ca. 12,5 Grad. Habe dazu noch folgenden Post in Erinnerung gehabt:
teslamotorsclub.com/tmc/posts/1598214/
Das sieht durchaus besser aus als meine Skizze mit 22 Grad! :laughing:

Ohje… da bin ich ja froh, „nur“ einen normalen - d.h. ebenen - Doppelparker zu haben… :imp:

Dein Problem ist von drei Variablen Abhängig:
Achsabstand,Höhe des Unterbodens sowieLänge der Überhänge.
Seriöse Aussagen zu den drei Punkten wirst du derzeit m.E. kaum finden. Von daher: mach dir keine Kopfschmerzen :wink:

Aber Du wirst sie vom Model S finden. Ich behaupt gefühlt nach meiner Erfahrung, dass ein Model S das schafft. Besorg’ Dir die Zahlen, rechne es durch und wenn das passt, musst Du dir um das Model 3 wohl keine Gedanken machen.

Bei seinem Problem, der Auffahrt auf den nach oben geneigten Parkplatz, ist nur die Ausformung der Überhänge vorne und hinten maßgeblich. Der Radstand spielt bei der skizzierten Version nur auf dem unteren Parkplatz eine Rolle.

Das Model 3 hat den Bildern nach eher kurze Überhänge, also vermute ich in der konkreten Situation eher keine Probleme., wenn die finale Version nicht einen tief hängende Frontschürze bekommt. Konkret sagen kann man natürlich erst was, wenn die Maße im Detail bekannt sind.

Gruß Mathie

Da wären wir wieder am Ausgangspunkt dieser Diskussion „Die Sorgen meiner Nachbarn“.
tz.de/muenchen/stadt/urteil- … 51538.html
Ich kann nicht nachvollziehen, warum es nicht möglich sein soll, in der Tiefgarage vom Elektroverteiler aus einen zusätzlichen Stromzähler zu installieren und von dort ein separates Kabel zur Ladestelle zu führen. Diese Leitung befindet sich dann nicht im Gesamteigentum. Ich habe dies so mit unserer Miteigentümergemeinschaft vereinbart. Bei uns ist die Situation exakt wie in diesem Fall. Die zentrale Elektroinstallation mit Zähler und Sicherungen für 26 Häuser ist in der Tiefgarage. Von meinem Zähler aus habe ich die Leitung zu meinem Parkplatz gelegt - auf eigene Kosten und Verantwortung - die Tiefgarage umfasst 44 Parkplätze. Im Schadenfall deckt die Gebäudeversicherung der Miteigentümergemeinschaft die Kosten - da wird nicht unterschieden ob der Schadenverursacher ein Verbrenner oder ein E-Mobil ist, es gibt diesbezüglich auch keine Vorbehalte.

Volker, wie ist eigentlich bei Dir die Geschichte ausgegangen? Habe nicht mehr die ganze Diskussion verfolgt.