KfZ Versicherungen

500 Euro Selbstbeteiligung pro Scheibenwechsel finde ich ganz schön teuer.
Ja, mich hat es auch schonmal erwischt (weit und breit kein Bus oder LKW).

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Bei mir kam der Versicherungsschein von der Basler gestern schon an, genau zwei Wochen nach der Übergabe meines MS.

habe meinen seit 25.06 und auch noch nichts bekommen …

Verstehe ich das gerade richtig, dass ihr seit der Übergabe somit nur mit einer vorläufigen Deckung (also nur Haftplichtversichtung, keine Kasko) herumfahrt? :astonished: :open_mouth:
Oder verwechsle ich da gerade etwas?

So , nach kurzzeitigem Panikanfall gerade mit der DGVO telefoniert , es dauert aktuell einfach bei Tesla’s etwas länger , das Fahrzeug ist aber sowohl Haftpflicht als auch Kasko(Vollkasko) versichert !

Danke für die Info!
Kann das zufällig auch jemand von euch für die Gothaer bestätigen?

Vor anderthalb Jahren hatte das bei mir auch so lange gedauert da hatte ich auch nachgefragt und die Gothaer es mir genauso bestätigt. Ich kann mir auch nicht vorstellen das es anders sein könnte. Du hast ja die Nummer von der Versicherung für die Anmeldung bekommen.

Dann bin ich ja beruhigt, denn ich tendiere gerade eher zur Gothaer, da für meinen S85 (ohne D) günstiger.

na mit dem Wiki-Absatz würde ich da dann doch noch mal nachfragen bevor ich mich in den Wagen setzen würde :sunglasses:
sicher ist sicher

In der Branche ist es üblich, dem Kunden ab Zulassung bis zur Zahlung des Erstbeitrages eine vorläufige Deckung in genau der Form, wie sie später im Versicherungsschein steht, zu gewähren. Das macht auch die Basler nicht anders (zumal die Police der Basler IMMER inkl. Vollkasko erstellt wird.

Insofern: Kein Grund zur Panik. Alles bestens [emoji41]

Nach meiner Erfahrung ist genau das Gegenteil richtig, man sollte sich die vorläufige Deckung in der Vollkasko/Teilkasko ausdrücklich schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen sonst schaut man ggf. im Schadensfall alt aus!

Wenn sie während der Zeit nur eingeschränkt decken, dürfen sie auch nur eingeschränkt abrechnen. Hat das bei Euch schon mal eine Versicherung gemacht? Bei mir nicht. Da war die Police immer auf den Tag der Zulassung datiert. Somit gewähren die den Schutz. Andernfalls wäre es ja organisierter Abrechnungsbetrug. Und soas würden Versicherungen doch niemals nicht machen, oder?

:wink:

Im Falle eines Unfalles kannst Du ja einfach nachweisen, dass Du mit dem Makler über eine Vollkasko gesprochen hast (vorliegendes Angebot). Wenn den Versicherungsnehmer keine Schuld trifft, dass sich die Erstellung der Police verzögert, wird jedes Gericht im Klagefall zu Gunsten des Versicherungsnehmers entscheiden.
Einen Zeitverzug zwischen Zulassung und Policenerstellung WIRD ES IMMER GEBEN.
Nach Zulassung eines Fahrzeugs, übermittelt die Zulassungsstelle elektronisch an den Versicherer, dass das Fahrzeug X mit Kennzeichen Y am Tag Z zugelassen wurde.
Die Versicherung braucht dann noch das Datum der Erstzulassung (daher will die DGVO eine Kopie des „Fahrzeugscheins“) und den Kilometerstand. Dann wird eine Police erstellt. Je nach Stresspegel bei der Versicherung kann sich das auch noch etliche Tage ziehen.

Fazit: Bei jeder Zulassung ergibt sich die besagte zeitliche Differenz. In Deutschland passieren sicherlich jährliche viele Unfälle genau in diesem Zeitraum. Wenn all diese Fälle ohne Kasko abgewickelt worden wären, hätten Finanztest & Co. da schon längst nen Riesen-Laden gemacht.

Stress gibt es dann, wenn vor Zulassung keine konkreten Unterlagen zum gewünschten Versicherungsschutz vorliegen… Was ja in unserem Fall nicht so ist…

Das kann mitunter sogar Wochen dauern, gerade am Jahresanfang!
Die Deckung zur vereinbarten Police ist ein Fakt.
Alles andere wäre komplett unseriös.
Wer natürlich auf Nr sicher gehen möchte, kann sich das noch mal schriftlich bestätigen lassen. Ich meine jedoch, das dieser Sachverhalt irgendwo im Kleingedruckten beschrieben ist.
Bin gerade sukzessive dabei, jenes bei der Basler durch zu arbeiten. Wenn ich was finde, sage ich bescheid.

Hallo Ihr Lieben,
folgendes ist für alle deutschen Kfz-Versicherungsanbieter gleich: Wenn die Deckung auf der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) neben der Pflichtversicherung (Haftpflichtversicherung) auch eine Kaskodeckung schriftlich ausweist - in Euren gewünschten Fällen mit Vollkasko - gelten die Bedingungen gemäß Tarif der jeweiligen Versicherer. Dabei ist ohne Relevanz was für ein Angebot erstellt wurde. Ausnahme: Wenn ein Angebot zusammen mit einer EVB ausgegeben wurde uns das Angebot in Verbindung mit der eVB auch gedruckt wurde und das kenntlich ist, dann könnt Ihr Euch auf das Angebot beziehen.

Da ich Finanzdienstleistungen beruflich anbiete, könnt Ihr Euch auf diese Aussage auch verlassen.

Wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr auch gerne bei mir unter 06081/981020 anrufen. Ich stehe auch Rede und Antwort wenn Ihr nicht Euren Versicherer wechseln wollt oder auch nicht einen neuen Berater sucht…[emoji6]

Liebe Grüße,

Frank Pigge

P.S. Das Foto zeigt den Versicherungsschutz über die eVB mit Vollkasko Deckung und entsprechender Selbstbeteiligung.

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Habe gerade Post von der Basler bekommen , die wollen das Fahrzeug nur Haftplicht versichern , DGVO ist telefonisch nie zu erreichen , ich werde jetzt versuchen zur Gothaer zu wechseln !

Die Allianz gibt ab sofort einen Rabatt von 10% auf alle Elektrofahrzeuge (inkl. PHEVs) auf ihre Policen, sowie einige erweiterte Abdeckungen für den Akkupack (Fehlbedienung, Folgeschäden durch Tierbisse, usw.) bis 20.ooo €.
[url]Informationen zu den Unternehmen der Allianz Gruppe | Allianz

Hallo!

DGVO versucht, per Email zu erreichen?
Ich habe in der Regel recht schnell Antworten bekommen!

Und das Geilste: „Folgeschäden an der Batterie infolge eines Tierbisses oder eines Kurzschlusses bis 20.000 Euro sind im Rahmen des Bausteins TeilkaskoPlus mitversichert.“

Ich warte jetzt seit Wochen auf eine Antwort. Es nervt echt langsam. Ich würde trotzdem gerne mit der DGVO zusammenarbeiten. Welche Kontaktdaten verwendest du?

Viele Grüße!