Elektrofahrzeug als "abschaltbare Last" definieren

Mein Stromversorger bietet einen besseren Strompreis an, wenn man sein Elektrofahrzeug als „abschaltbare Last“ definieren lässt.

Voraussetzung dafür ist, dass man die Wallbox/Drehstromkiste an einen separaten Zähler für Tarif- und Leistungsschaltung anschließt.

Der Nachteil ist, dass es sein kann, dass der Versorger die Aufladung u.U. unterbricht. Dieser Nachteil wird durch einen günstigeren Preis ausgeglichen. Hat wohl mit dem Netznutzungsentgelt zu tun.

Hat jemand Erfahrung mit einer solchen „Tarif-Option“?
Welche Kosten entstehen für einen solchen Zähler? Kauf oder Miete…
Bei meinem Versorger habe ich nun angefragt, wie sich das konkret auf den Strompreis auswirkt.

Einen speziellen Tarif für E-Fahrzeuge gibt es dort m.W.n. nicht.

Update 1: Ein weiterer Vorteil dieser Installation ist wohl auch, dass man wieder Energie ins Netz einspeisen kann, sofern dies das Elektroauto und/oder die Wallbox unterstützt.

So ähnlich gestrickte Tarife gibt es auch für Wärmepumpen. Bei mir ist es ein separater Zweitarif-Zähler, Grundpreis 8,50€/Monat, Arbeitspreis 20,5 cent/kWh. Die Unterscheidung HT/NT gibt es bei meinem Anbieter nicht mehr.

netze-solingen.de/1648.cbin

Dementsprechend beträgt die Umlage , die Du sparen könntest, 0,006 EUR/kWh :slight_smile:

EDIT: Wobei das Thema wohl komplizierter ist, eigentlich müsste es ständige Vergütungen für die Bereitstellung der abschaltbaren Last geben und zusätzlich eine Vergütung im tatsächlichen Abschaltfall:
de.wikipedia.org/wiki/Verordnun … ren_Lasten

Die Antwort auf Deine Anfrage beim Netzbetreiber würde mich interessieren!

Habe auch ein Preisblatt für die Netznutzung gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob da die Umlage dabei ist, die wir suchen.

Wie wäre es damit?

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