Ladesäulen an öffentlichen Parkplätzen

kann mir jemand sagen ob an öffentlichen Parkplätzen mit Ladesäulen die Parkgebühr auch anfällt oder „nur“ die Gebühren für die Ladesäule. Ich habe da schon gehört das man zahlen muss je nachdem wie die Beschilderung Vorort ist. In Baden-Baden am Bahnhof muss man die zusätzlichen Parkgebühren bezahlen (kein Schild) in Offenburg beim Schwimmbad (Stegermatt) muss man nicht zusätzlich zahlen, weil auf dem Schild ein absolutes Halteverbotszeichen mit dem Hinweis: Frei für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs. Stimmt dies so?

Ja

Ich bin mir bei den Offenburger Ladesäulen nicht so sicher ob sich das „frei für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ darauf bezieht, daß dort überhaupt geparkt werden darf oder auch kostenlos geparkt werden darf. Hab bisher dort aber auch nie Parkgebühren bezahlt.

Soweit ich das bisher bei meinen Vorab-Recherchen dafür meine zukünftigen „Tankstellen“ gesehen habe, gibt es alle Varianten bei kostenpflichtigen Parkplätzen:

  • Kostenpfichtig parken und kostenpflichtig laden
  • Kostenpflichtig parken aber kostenlos laden
  • Kostenlos parken aber kostenpflichtig laden
  • Kostenlos parken und kostenlos laden

Fazit:
Es ist von Parkplatz zu Parkplatz unterschiedlich, da es vom Betreiber des Parkplatzes und dem Betreiber der Ladestation abhängt.

Kann man wenigstens davon ausgehen, dass die Beschilderung bzgl. Parktickets nachvollziehbar ist? Die folgenden Aufnahmen entstanden in Bereichen, auf denen die benachbarten „normalen“ Parkplätze auf jeden Fall „gebührenpflichtig“ sind.

Besteht bei Bild 1 Parkticketpflicht oder nicht?

Bei Bild 1 würde ich nichts zahlen, bei Bild 2 sehr wohl. Beide Schilder halte ich für sehr eindeutig.

Das 1. Bild sagt eigentlich nur aus, das man (wenn man tanken möchte bzw laden) nur zum laden da parken darf. Über die Kostenpflicht steht da nichts (Parkgebühr). Bei den EnBw Säulen und auch die der EW-Mittelbaden (gleiches Bezahlsystem, gleich zuverlässig…) gibt es die Beschilderung wie Bild 1 nur mit einem zusätzlichem Halteverbotsschild und der Beschriftung: Frei für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs.

Auf was bezieht sich der Schriftzug?!? Kann mir aber bei der Stadt Offenburg und beim E-Werk Mittelbaden niemand sagen (bin bis zum techn. Amt weiterverbunden worden, dieser war dann aber nicht erreichbar (übliches Beamtenmikado)).

Zwei Fragen an StVO-Kenner:

  1. Nach meinem Verständnis, muss man bei dieser Beschilderung keine Parkgebühren bezahlen?

Bilder gelöscht

  1. Was passiert, wenn ich morgens einstecke, der Wagen mittags voll ist, ich aber erst eine Stunde später abholen kann, weil mich ein Kunde nicht weglässt?

(Außer, dass ich mich unbeliebt mache. Edit: Hat jemand editierbare Druckvorlagen für die Mobilnummer, die man hinters Fenster legen kann?)

Gruß Earl

1.) m.M.n. ja
2.) das Erkennen eines beendeten Ladevorgangs bei eingestecktem Ladekabel dürfte zuviel verlangt sein von den Damen und Herren Parkraumüberwachern;
3.) siehe [url]Ladeetikette - #67 von Spürmeise]