Ich habe mit der Tourismuszentrale Grömitz in einer Public-Private-Partnership zwei Typ 2 22 kWh Ladesäulen geplant. Die Säulen sind geliefert und werden in den nächsten Wochen installiert. Die Säulen habe ich bezahlt, die Tourismuszentrale übernimmt Installation und Strom.
Wenn alles nach Plan läuft, kann man in Grömitz ab Ostern bis auf weiteres kostenlos laden. Es handelt sich um zwei The New Motion Iolos, die für alle freigeschaltet sind.
Die Ladeplätze bekommen ein absolutes Halteverbot mit der Ausnahme max 3 Std. zu laden und werden auch farblich markiert.
Wichtig: die Ladesäulen stehen auf einen öffentlichen Parkplatz, die Parkgebühr muss bezahlt werden, max. Ladedauer wird 3 Std. sein. Dieses wird durch das Ordnungsamt der Stadt intensiv überwacht und bei Verstoß geahndet. Wer länger als 3 Stunden vor der Säule steht wird abgeschleppt.
Der genaue Standort folgt nach erfolgreicher Installation.
Wer Zugang zur Sicherung der Ladesäule hat, kann diese wahrscheinlich auch entriegeln, oder? Ist etwas materialschonender… Abschleppen ist was anderes als Sachbeschädigung.
Das mit dem Bozenschneider war Ironie natürlich können die im Zweifel das Kabel entriegeln. Ich konnte mir das bei der Frage nur nicht verkneifen …
Aber ein befreundeter Anwalt sagte mir, das auch das durchtrennen des Ladekabels rechtlich ok ist, wenn es keine einfache andere Methode gibt, und dazu zählt nach seiner Meinung nach schon, wenn der Abschlepper keinen Schlüssel für die Sicherungen dabei hat. Dumm ist nur, das die Sicherungen wohl rausfliegen …
Stimmt. Dann steht die Karre zwar nicht mehr im Weg, aber solange da ein halbes, verriegeltes Kabel aus der Säule raushängt, kann dann trotzdem kein anderer laden…
Schönen Gruß an den Anwalt, aber wie Volker.Berlin ja schreibt, ist danach kein Laden möglich. Wie sollte also eine Sachbeschädigung gerechtfertigt sein zur Durchsetzung einer Regelung, die danach immer noch verletzt ist?
Sicherung raus, Kabel entriegelt. Dann muss nur noch jemand die Sicherung reindrücken. Das kann auch das ein nach dem abschleppen jemand vor Ort schnell lösen. Es gibt mit Sicherheit auch ‚Remote schaltbare Leistungsschalter‘
aber das wird langsam Off-Topic … in Grömitz haben die Abschlepper Zugang zur Sicherung.
Ist doch nur Theorie. Man soll halt nach 3 Stunden umparken, damit die Säule auch für andere nutzbar ist. Geschieht das nicht, muss irgendwie sanktioniert werden, leider. Aber das betrifft uns ja nicht, weil wir doch alle im eigenen Interesse fair sind!
Freue mich , unser Dauerzielgebiet im deutschen Sommer - Lübecker Bucht.
Wir können zwar in der Ancora Marina/Neustadt laden aber in Grömitz sind wir auch öfters.